ForumA6 4G
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4G
  7. Tankschutzblech bei Radgrößen ab 19 Zoll

Tankschutzblech bei Radgrößen ab 19 Zoll

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 20. Januar 2017 um 23:46

Hallo zusammen,

bei meinem Dicken wurde am Mittwoch der Getränkehalter ausgetauscht und noch beim Freundlichen das neue Fahrwerk vom TÜV abgenommen. Dabei hab ich meinen Freundlichen gebeten, mir doch mal die erlaubten Radgrößen für meinen rauszusuchen, da ich die COC-Papiere nicht gesehen habe und mir auch nicht vorliegen.

Jetzt steht auf dem schreiben, dass er mir gegeben hat, dass alles ab 19 Zoll ein Tankschutzblech erfordert. Teile Nummer 4G0 201 974 A. Bei Auslieferung mit 19 Zoll und größer, wäre dies schon verbaut. Mein Dicker wurde damals wohl mit 17 Zoll ausgeliefert, also ist es nicht da drin.

Wie relevant ist dieses Blech und wieso brauch ich das erst ab 19 Zoll? Mein Freundlicher wusste selbst nichts davon und kann mir zu der Relevanz nichts sagen.

Ich hab für den Sommer die 20 Zoll Rotor gekauft und überlege mir grade auch für den Winter etwas ab 18 Zoll zu kaufen, da ich von diesen Allwetterrädern nichts halte und 17 Zoll bei so einem Auto einfach nicht toll aus. Ich würd aber gern wissen, ob das mit diesem Blech wirklich sein muss oder unbedingt sein sollte.

Beste Antwort im Thema
am 17. März 2019 um 0:16

Hallo AUDI-Freunde,

 

zum Thema TSB (Tankschutzblech) wurde in diesem Thread viel geschrieben, leider nicht immer Korrektes.

 

Die wichtigste Frage vorab: Wozu wird das TSB benötigt?

Antwort: Durch Reibung der Reifen entsteht eine elektrostatische Ladung, maßgeblich beeinflusst durch die Reifengröße. Wenn das Fahrzeug betankt wird, nimmt die Fahrzeugkarosserie das Potential der geerdeten Tanksäule an, wobei es zu einer Potentialverschiebung und - bei ausreichend großem Potentialunterschied zu einer Spontanentladung (Funkenüberschlag) kommen kann. Dies kann, zumindest bei Otto-Kraftstoffen, zu einer Verpuffung - im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen. Hier haben die Hersteller aus den Vorkommnissen der Vergangenheit dazugelernt (einfach mal googeln, wer sich an die Medienberichte nicht mehr erinnert). Das Tankschutzblech ist also kein "mechanischer" Schutz.

 

Um es klarzustellen: Das TSB ist ab der vom Hersteller festgelegten Reifengröße unbedingt zu montieren, beim 4G ab 19 Zoll. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und man riskiert den Verlust des Versicherungsschutz. Im Falle eines Brandes kann der Staatsanwalt durchaus sein Interesse bekunden.

 

Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 25 Euro. AUDI hält zwar eine Arbeitsanweisung für die Montage bereit, der Aufwand ist darin leider nicht festgelegt. Daher sollte ein Festpreis verhandelt werden, ich halte 60 Euro inkl. Material für angemessen. Viele Werkstätten besitzen diesbzgl. absolute Fachunkenntnis - hier lässt sich AUDI die Schulung der Mitarbeiter in den Vertragswerkstätten durch den Kunden finanzieren. Aus eigener Erfahrung: der Kfz-Meister sollte explizit auf den Umstand hingewiesen werden, dass das TSB mit dem Massestrang elektrisch verbunden werden muss. Es kommt tatächlich vor, dass die Werkstatt nur die Radhausverkleidung abnimmt und das Blech einschraubt, ohne jedoch die Potentialausgleichsleitung anzuschließen. In diesem Fall ist das Ziel natürlich völlig verfehlt.

 

Gute Fahrt!

249 weitere Antworten
Ähnliche Themen
249 Antworten

Servus miteinander,

ich hab mir für den Sommer original Audi 8,5 x 20 ET 43 4G9601025N mit 255/35 R20 97Y zugelegt. Mein A6 3.0TDI Modelljahr 2017 wurde mit 18 Zoll ausgeliefert, somit ist auch die größte Eintragung in der EG-Übereinstimmungserklärung (COC) 18 Zoll. Hab nachgeschaut und festgestellt dass bei mir das Tankschutzblech bereits verbaut ist, bzw. sieht man eben den unteren Teil unterhalb der Radhausschale. Gibt ja nur ein Blech an dem Einfüllrohr, oder? Haben Facelift Modelle vielleicht alle dieses Blech? Somit sollte doch alles klar sein - Räder im Frühjahr draufschrauben und los geht's, oder???

Gruß

@Coupe8B_NG

Die Einzelabnahme nicht vergessen....! ;)

Für was gibt's es dann diese modellspezifische EG-Genehmigung von Audi bzw. dem KBA wo alle originalen Felgen mit möglichen Reifenkombinationen drin stehen? So wie ich das verstanden hab, ist in Verbindung mit dem Blech keine Anbauabnahme erforderlich...??

In deiner COC steht genau drin, welche Größen (Felgen/Reifen) auf DEINEM Fahrzeug gefahren werden dürfen. Stehen die 20 Zöller nicht drauf, so müssen sie in D durch Einzelabnahme in die Zulassungsbescheinigungen eingetragen werden.

 

Soweit es sich um herstellerspezifische Felgen handelt, reicht eine sog. Tragfähigkeitsbescheinigung des Herstellers (Audi) aus. Mit dieser muss dann beim TÜV (West) oder DEKRA (Ost) eine Einzelabnahme durchgeführt werden. Achtung, nicht jeder TÜV/DEKRA ist dazu berechtigt. Der TÜV/DEKRA-Prüfer muss einen entsprechenden Sachverständigenstatus besitzen.

 

Kosten sind ca. 100 Euro zu kalkulieren. Das Ganze sollte nicht länger als eine halbe Stunde dauern.

 

That's all. ;)

https://www.motor-talk.de/.../...gen-freigaben-a6-4g-t4455239.html?...

 

@Polmaster lies Dir mal die EG-Genehmigung durch.

Auflagen: Tankschutzblech - Anbauabnahme nicht erforderlich - Änderung der Fzg. Papiere erst bei nächster Befassung der Zulassungsstelle aus anderen Gründen erforderlich...

Meine EG Gen. Nummer ist auch höher als ....18 genauer gesagt ....27

Nee, das hat nichts mit diesem Tankschutzblech zu tun, sondern mit den zulässigen Rad/Reifenkombinationen. Dieses Tankschutzblech hättest du noch ZUSÄTZLICH installieren müssen, wenn es nicht vorhanden gewesen wäre. Dein Irrtum beruht darauf, dass du annimmst, durch das Vorhandensein dieses Bleches alle Kombinationen fahren zu dürfen.

@combatmiles was sagt der Forenpate dazu?

Hab ich das richtig verstanden, keine Eintragung erforderlich (trotz 18 Zoll in COC) wenn die Auflagen in der EG-Genehmigung erfüllt wurden.

wurde eigentlich alles in den verlinkten Threads beantwortet..

Einer sagt so der andere so... tolle Antwort. Ich ruf am Montag beim TÜV an...

Die werden dir das sagen, was ich dir geschrieben habe. Auch wenn es dir nicht gefällt....

ich bin kein TÜV Prüfer.. ich kann keine stichfeste Antwort geben. Meine Meinung hab ich im Link Thread gesagt.. ;)

In diesem verlinkten Beitrag mit der abfotografierten EG-Genehmigung steht es doch explizit auf dem letzten Blatt drauf.

 

https://www.motor-talk.de/.../...gen-freigaben-a6-4g-t4455239.html?...

 

Was ist denn da nicht zu verstehen?

Folgendes, denn da steht ---> "Die ggf. (GEGEBENENFALLS!!!) erforderliche Ein- bzw. Anbauabnahme (siehe Auflagen) hat durch.........". Wenn ich in die Auflagen sehe, steht dort "Anbauabnahme durch Prüfingenieur bzw. aaSoP (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) nicht erforderlich".

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4G
  7. Tankschutzblech bei Radgrößen ab 19 Zoll