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Tankstellen Preise Reifenwechsel mit MwSt.

Themenstarteram 16. November 2024 um 8:06

Sah dort ein 2 große Werbeschilder mit 35Euro für Einlagerung und seperat für WR/SR Umzug.

Nur wunderte mich der Zusatz mit Sternchen: max 20 Zoll und dann "netto'

Muss nicht der Preis für Endkunden immer Brutto ausgepreist werden?

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43 Antworten

Wenn es sich an Endverbraucher richtet ja.

Richtig. §3, Abs.1 PAngV.

 

Netto darf nur ausgewiesen werden, wenn sich das Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende richtet.

 

Eine BMW Werkstatt hatte mir mal einen Werkstattersatzwagen zur Verfügung gestellt. Der sollte lt. Aufsteller am Tresen 79 Euro pro Tag kosten. Die Rechnung kam dann mit 79 plus Mehrwertsteuer. Die habe ich nicht zahlen müssen, musste aber erst darauf aufmerksam machen.

 

Ist halt blöd, wenn immer mehr ungelernte Kräfte in kaufmännischen Bereichen eingesetzt werden...

Eigentlich sollte das Allgemeinbildung sein, außer meiner Warte zumindest.

Aber wenn wir jetzt mal die Bevölkerung ab 16 Jahren fragen würden, was glaubt ihr wie wenige das wissen?

Meines Wissens ist die Preisangabe für Leistungen in netto gemäß der Preisangabenverordnung zwar unüblich aber zulässig, solange der Preis mit einem hochgestellten Sternchen versehen ist und damit Sorge trägt, dass der Käufer sich über den Endpreis informieren muss. Der weitere Text wurde vom Schreiber gelöscht.

Blöd ist das nur für diejenigen, die halt nicht rechnen können. Aber auch hier gibt es Abhilfe: Den Verkäufer fragen oder das Smartphone bemühen.

Das sind keine ungelernten Kräfte, das ist einfachstes Geschäftsmodell. So sieht der Preis erst einmal gut aus und die wenigsten beschweren sich anschließend.

Das würde ich klar verneinen .. nicht im Verbraucherschutzland ... da würden mir aber sofort Supermärkte einfallen, die nur noch mit nettopreisen und * arbeiten würden.:D.. auf garkeinen Fall ..

Selbst in reinen b2b Bereichen werden oft beide Preisen angezeigt z.B. Metro .. oder man muss in Onlineshops als erstes darauf hingewiesen werden inkl. man muss entscheiden ob man b2b oder b2c ist und so werden die Preise netto/brutto online angezeigt .. das sind jedoch mehrheitlich Shops die hauptsächlich gewerbliche Kunde haben...

Wenn die Tankstellen/angebot normal für Privatkunden nutzbar ist, ist das schlicht falsch wie der Preis ausgepriesen wird...

Wettbewerber aus dem Umfeld könnten das sicherlich problemlos abmahnen;)

Wenn das da schon länger so ist .. wohl der klassiker .. Wo kein Kläger, kein Angeklagter..

https://www.ihk.de/.../preisangabenverordnung-neue-regeln-5528666?...(PAngV)%20verpflichtet,erkennbar%20und%20deutlich%20lesbar%20sein.

Leicht verständliche Ausführungen der IHK Regensburg.

"Wettbewerber aus dem Umfeld könnten das sicherlich problemlos abmahnen."

Und das wird schnell teuer. Ein Bekannter von mit hat mal einen Händler abgemahnt, mit Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe von 10.000,- DM für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Wenige Wochen später waren die 10.000,- DM fällig und wurden erfolgreich eingeklagt.

Offline rutscht falsches etliches lange durch, würde die Reifenbude so online werben, hätten sie wohl innerhalb von wenigen Tagen eine Armada von Abmahnanwälten und ihren Forderungen an der Backe... in diesem konkreten Fall wohl zu recht...

Nein, weil der Anbieter kein Händler ist und keine Waren verkauft, sondern eine Dienstleistung anbietet. Hier liegt nämlich der Unterschied. Zudem ist hier die Leistung noch nicht eindeutig definiert, weil der Preis sich offenbar nach der Radgröße richtet.

Ach, und bei Dienstleistungen kann die MwSt. verschwiegen werden?

Nein, sie muss aber zunächst definiert werden. Anders wäre es bei der Angabe eines Pauschalpreises.

Wurde sie hier doch - 35,- € bis 20" - nur die MwSt. wurde "vergessen".

"Meines Wissens ist die Preisangabe für Leistungen in netto gemäß der Preisangabenverordnung zwar unüblich aber zulässig, solange der Preis mit einem hochgestellten Sternchen versehen ist und damit Sorge trägt, dass der Käufer sich über den Endpreis informieren muss."

Widerspricht der Vorschrift. Der Verbraucher soll quasi "auf einen Blick" sehen, was es kostet, ohne lange rechnen zu müssen. Sternchen jedoch zulässig für Versandkosten.

https://www.haendlerbund.de/.../3823-preisangabenverordnung

Könnte für die Einlagerung vielleicht stimmen. Kommt aber drauf an, wo das Sternchen steht. Wenn es bei "seperat für WR/SR Umzug" steht, wäre es aber okay.

Bleibt trotzdem eine Raterei, weil niemand das Schild hier kennt. Vielleicht hat der TE ja die Möglichkeit, ein Foto einzustellen. Zudem mutmaße ich, das der Ausdruck "bei Umzug" und auch der Ausdruck "seperat" eher aus einem Nachbarland wie Österreich stammt und die Vorgaben aus Deutschland dort nicht unbedingt greifen müssen.

Ich selbst bin jetzt jedenfalls gespannt.

Nachtrag: Im "Gesetzestext" geht es um Waren, nicht um Dienstleistungen. Und das Sternchen könnte auch auf eine weiter unten stehende Preistabelle hinweisen, was wir aber derzeit noch nicht wissen.

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