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Tarifierungsmerkmal jährliche Laufleistung

Themenstarteram 17. November 2021 um 17:24

Kann deklarierte jährliche Laufleistung - beim Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr und einem sich automatisch verlängerndem Vertrag (ebenso um 1 Jahr), sowie sowie keiner Änderungen am versichertem Auto über Zeitraum der Betrachtung hier - über zwei nacheinander folgende Jahre betrachtet werden?

Beispielsweise Versicherungsvertrag tritt wirksam schuldenfrei ins ein Kalenderjahr ein (Jahr 1). Laufleistung wurde beim Eintritt in diesen Versicherungsjahr aufgezeichnet und dem Versicherer mitgeteilt. Vertrag wird zum Ende des nachfolgenden Versicherungsjahr beendet bzw. um noch ein weiteres Jahr wieder automatisch verlängert (2). Zwischen erster Aufzeichnung und Prüfung der Einhaltung von jährlicher Laufleistung (s. 2) keine Schäden, jedoch eine Verringerung der jährlichen Laufleistung um eine Stufe und zwar beim Übertritt vom vorausgegangenem ins nächste Jahr.

Kann die Einhaltung der deklarierten Laufleistung festgestellt werden, indem tatsächliche Laufleistungen beider Jahre zusammen den deklarierten Laufleistungen für beider Jahren zusammen gegenüber gestellt werden?

Interessant für den Fall, wo im ersten Jahr der Betrachtung ein Überschuss an deklarierter gegenüber tatsächlicher Laufleistung insofern hoch, dass es Defizit an deklarierter gegenüber tatsächlicher im 2. Jahr mindestens decken kann und kein Schaden bis Beenden der Versicherung (nicht vorm zweiten Jahr) beziehungsweise bis Ende des 2. Versicherungsjahres (Überführen ins übernächste Versicherungsjahr).

Versicherungsunterlagen haben keine Antwort auf obige Frage gegeben.

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13 Antworten

Es kommt halt nicht so wirklich raus, was das Problem sein soll.

Wenn man weniger gefahren ist, dann meldet man die Laufleistung nach und bekommt eine Erstattung falls die nächstgeringere Schwelle unterschritten wurde. Ist man zuviel gefahren, dann meldet man die Laufleistung auch nach und zahlt bei Überschreitung der nächsthöhreren Schwelle etwas nach. Hat man nach 2 Jahren einen Schaden und die Laufleistung passt in Summe, so muss man erstmal ein Problem suchen damit man es finden kann.

Ich habe Deine Sachverhaltsbeschreibung nicht verstanden. Ist das nur eine theoretische Turnübung?

Ich prüfe in der Praxis regelmässig im Herbst die jährliche Laufleistung und passe die Verträge an. Die Versicherung rechnet dann neu und schreibt von mir zu viel entrichtetet Beiträge dem Beitragskonto gut.

Ich habe auch nix verstanden, aber eins steht mal fest:

Der kann seinen Versicherungsmenschen problemlos an die Wand labern.

:D:D:D

Zitat:

@MyselfOnMT schrieb am 17. November 2021 um 18:24:28 Uhr:

Kann die Einhaltung der deklarierten Laufleistung festgestellt werden, indem tatsächliche Laufleistungen beider Jahre zusammen den deklarierten Laufleistungen für beider Jahren zusammen gegenüber gestellt werden?

Ja, natürlich. Ich sehe hier weder ein mathematisches noch ein statistisches Problem.

Welche Zweifel haben dich zu dieser Frage veranlaßt?

Themenstarteram 17. November 2021 um 20:43

Zitat:

Welche Zweifel haben dich zu dieser Frage veranlaßt?

Habe im diesem Jahr verpasst am laufenden aufzupassen, ob wirkliche Laufleistung innerhalb der gemeldeten. Für dieses Jahr allein ist es eine Überschreitung. Zusammen mit vorherigem Jahr jedoch nicht. Pandemie-bedingt habe ich 2020 5000km weniger zurückgelegt als gemeldet, dann den Schwellwert in dieses Jahr im Vertragt hineingeschleppt. 2021 das versicherte Auto mehr gefahren, da warme Jahreszeit lang Pandemie-technisch deutlich entspannt. Das Vorhaben war im 2021 achten nicht zu überschreiten, Kilometer legten sich allerdings schneller zurück als das Vorgenommene wieder in Erinnerung kam. Zum Glück seit Anfang 2020 bis jetzt kein Schaden.

Womöglich ein Versicherungsvertragstechnisches Problem.

Zitat:

@MyselfOnMT schrieb am 17. November 2021 um 21:43:00 Uhr:

Womöglich ein Versicherungsvertragstechnisches Problem.

Meiner Meinung nach nicht.

Schließlich wird die Fahrleistung vom Versicherer nicht jedes Jahr zum Stichtag 31.12. abgefragt.

Wenn ich die Frage recht verstehe, dann geht es um unterschiedliche Jahresfahrleistungen, die sich am Ende aber ausgleichen und insgesamt der vereinbarten Fahrleistung im gesamten Zeitraum entspricht.

Wenn das keiner merkt, wäre mir das egal, richtig ist es aber nicht, weil die Prämien jährlich festgelegt werden und sich daher unterscheiden können.

Wenn die Minderfahrleistung im Jahr 2020 und der KM-Stand nicht an die Versicherung gemeldet wurde, kann du die KM 2021 verfahren. Wie soll das die Versicherung erfahren?

Wenn z.b nach 2 Jahren ein KM-Stand abgefragt wird, nimmt die Versicherung den Endstand minus Anfangsstand und teilt das durch 2 und vergleicht es mit der gewählten Jahreskilometerleistung

Themenstarteram 18. November 2021 um 21:50

Zitat:

Wenn z.b nach 2 Jahren ein KM-Stand abgefragt wird, nimmt die Versicherung den Endstand minus Anfangsstand und teilt das durch 2 und vergleicht es mit der gewählten Jahreskilometerleistung

Drauf habe ich gepocht. In dem hier geschilderten Fall habe ich keine feste Grundlagen um aus Pochen in die Überzeugung zu übergehen. Ich weiß jedoch seit einigen Jahren den analogen Fall wo Tachostand zum Eintritt ins neue Versicherungsjahr dem Versicherer bekannt ist, dann im Laufe des gleichen Jahres muss dieser erneut abgefragt werden, weil Vertragsende, Vertragsänderung, Schadensregulierung,...) dass Versicherung von gleichmäßiger Abnutzung der gemeldeten Laufleistung über jeden einzelnen Monat ausgeht, egal ob Auto jeden Monat gleich weit gefahren wird oder ungleichmäßig (monaten-/wochenlang steht, dann genutzt wird. Wenn genutzt, zurückgelegte Strecken von Monat zu Monat anders.

Niemand hält die Versicherung davon ab, Kilometerstände abzufragen oder irgendwie sonst verifizieren zu lassen.

Was ist denn nun Dein praktisches Problem? Musstest Du im Rahmen eines Schadens oder was auch immer den aktuellen Kilometerstand angeben und nun wird nachbelastet? Oder geht's Dir in der Theorie darum, was passiert wäre, wenn es denn in einem Schadenfall notwendig geworden wäre? Oder was?

Ich fahre Auto und Roller. Der Roller ist mit 3000km jährlich (das Niedrigste) angemeldet. Wegen dem Wetter bin ich dieses Jahr nur 1000 km gefahren, also darf ich nächstes Jahr 5000km fahren.

Beim PKW habe ich auch jedes Jahr Ersparnis, aber nicht so viel dass ich in die nächste geringere Stufe falle und verfahre die km dann auch wenn ich mal mehr brauche.

 

Der 31.12.als Stichtag stimmt nicht. Es geht immer ab da wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Ich frage immer im Oktober nach neuen Tarifen, daher geht es bei mir bis Oktober da habe ich vor ein paar Jahren den Vertrag umgestellt.

Zitat:

@koelsch schrieb am 19. November 2021 um 09:18:54 Uhr:

 

Der 31.12.als Stichtag stimmt nicht. Es geht immer ab da wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Ich frage immer im Oktober nach neuen Tarifen, daher geht es bei mir bis Oktober da habe ich vor ein paar Jahren den Vertrag umgestellt.

Stimmt nicht immer als Stichtag wäre korrekt.

Bei meiner Versicherung ist es schon immer so, dass das Versicherungsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. geht. Unabhängig davon wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

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