1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Technische Fahrzeugänderung / Eintragungen in Zeiten von Corona

Technische Fahrzeugänderung / Eintragungen in Zeiten von Corona

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 11:23

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich bin im richtigen Unter-Forum gelandet, ansonsten bitte ich um Entschuldigung.

Hier die momentane Sachlage:

Ich habe seit einigen Wochen ein neues Motorrad (auch schon auf mich zugelassen etc.). Da ich mit dem Motorrad gut zurecht komme aber mir der Original-Lenker nach einiger Zeit Probleme macht (Schmerzen / Druck im Handgelenk nach etwa eine rhalben Stunde Fahrt) habe ich mich dazu entschlossen einen neuen Lenker zu verbauen.

Es gibt zwar eine ABE zu dem Teil, aber hier ist mir leider erst im Nachhinein aufgefallen, dass genau meine Typenbezeichnung nicht von der ABE gedeckt wird.

Also bin ich zum TÜV und habe das Ding abnehmen lassen. Auf dem TÜV-Gutachten steht nun, dass ich die Änderung unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen muss (da sonst keine Betriebserlaubnis).

Wäre ja an sich kein Problem, jedoch wurde mir nach telefonischem Kontakt mit der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass durch die momentane Corona-Situation ausschließlich Neu-Zulassungen / Ab- und Ummeldungen sowie Stilllegungen möglich sind.

Eintragungen in Fahrzeugpapiere sind momentan also NICHT möglich. Auch nicht mit separatem Termin oder dergleichen.

Jetzt stehe ich also hier, mit dem Motorrad in der Garage und dem Wisch vom TÜV in der Hand...

 

Frage: Darf ich mit dem Motorrad zur Zeit trotzdem fahren, sofern ich das TÜV-Gutachten bei mir führe? Dass ich die Änderung nicht in die Papiere eintragen lassen kann ist ja schließlich nicht mir selbst verschuldet, sondern durch den "Not-Betrieb" der Zulassungsstelle...

Oder gilt das nicht und die Betriebserlaubnis ist so lange erloschen bis ich die Änderungen wieder eintragen lassen kann?

 

Falls letzteres der Fall ist würde ich halt notgedrungen wieder den Original-Lenker verbauen. Da hat ja alles seine Ordnung.

 

PS: Das gleiche Thema würde auch die (noch eingebaute) Drossel im Motorrad betreffen, die ich bei Gelegenheit eigentlich ebenfalls entfernen wollte. Aber auch hier steht mir die Zulassungsstelle, bzw. deren momentan eingeschränkte Dienstbarkeit im Wege...

Ähnliche Themen
16 Antworten

Moin!

Da würde ich doch einfach einmal die Zulassungsstelle fragen.

G

Hier stand Mist, sorry.

Hallo,

meines Wissens reicht es, wenn die TÜV-Bescheinigung mitgeführt und bei einer evtl. Verkehrskontrolle vorgezeigt wird.

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 12:51

Ja, das ist jetzt alles blöd gelaufen. Zur Not muss halt der alte Lenker wieder dran. Bei der Zulassungsstelle erreiche ich momentan niemanden. Aber ich bleibe da mal am Ball.

 

@HorstGr: Jein. Es gibt zwei Arten von Änderungsabnahmen (je nach §... allerdingsweiß ich gerade die genauen Bezeichnungen nicht.)

Entweder steht auf der Abnahme zur Eintragung in die Papiere:

... "bei nächster Gelegenheit" ...

oder

... "unverzüglich" ...

 

Mir ging es halt eher um die momentane Corona-Situation. Weil eben eine Eintragung in vielen Landkreisen einfach nicht möglich ist.

Kleines Kuriosum:

- Im STADT-Bezirk kann man hier ganz regulär einen Termin vereinbaren und Änderungen eintragen lassen.

- im LAND-Bezirk (wo ich wohne, andere Verwaltung) sind momentan nur Zulassungen, Ummeldungen und Stilllegungen möglich...

Völlig bekloppt das Ganze.

 

PS: Kann so ein TÜV-Gutachten eigentlich auch wieder verfallen? Also wenn auf dem Zettel das Datum von heute steht und ich die Eintragung z.B. erst in 4 / 6 / 8 Wochen vornehmen würde (währenddessen fahre ich natürlich mit dem Original-Lenker weiter)? Oder gibts da Probleme?

Also man muß unterscheiden, ob es eine Abnahme nach 19(3) oder 19(2) StVZO ist.

Im ersteren Fall ist es eine Anbauabnahme und es genügt i.d.R. das Mitführen derselben.

Im zweiten Fall, der jetzt hier auch vorliegt, ist es eine Einzelabnahme und die Fzg. Papiere sind "unverzüglich" zu berichtigen. Das heißt aber nicht SOFORT, sondern "zeitnah". Und wenn du es versucht hast, aber es wg. Corona nicht möglic war, trifft dich keine Schuld. Daß es technisch in Ordnung ist, wurde ja vom TÜV bestätigt, jetzt fehlt nur noch die Formalie der Eintragung in die Papiere.

Ein Gutachten nach 19(2) wird übrigens nach 1,5 Jahren ungültig.

Abnahmen mit dem Hinweis "bei nächster Gelegenheit" verfallen nicht.

Das Thema hatten wir schon in mehreren Foren und ich selbst fahre seit 7 Jahren mit Distanzen die nur "geprüft und abgenommen" sind und nie die Fahrzeugpapiere geändert wurden.

Was steht denn auf deinem Prüfbericht? sofort, oder bei nächster Gelegenheit

Habe meine Fahrwerkabnahme vor 2 Monaten machen lassen zu Coronahöchstzeit vom Tüver und dann bin ich zu einem von 3 alternativen Zulassungsstellen in meiner Stadt gegangen.

 

Sind meistens Autohäuser die gegen eine Gebühr von 30.- dein Fahrzeugschein abändern.

 

Die können das weil Gewerbe dürfen weiterhin einfach zu Zulassungsstellen gehen, nur Privatleute nicht.

 

Habe mein Fahrzeugschein 2 Tage später wieder bekommen.

Unverzüglich heißt ja, dass du es ohne eigenes Verschulden sofort zu erledigen hast.

In deinem Fall, geht es halt nicht.

Ich würde per eMail beim SVA anfragen und mich erkundigen, wie die das handhaben.

Eventuell kannst du deine ZB1 und das Gutachten in den Postkasten werfen und später wieder abholen.

Lass den Lenker dran.

Wenn sich je ein Polizist dafür interessiert (was bei meinen Kontrollen nie der Fall war), kannst Du immer noch argumentieren, dass eine Eintragung momentan für Dich unmöglich ist.

Lass dir doch vom Strassenverkehrsamt eine formlose Bestätigung über die momentan nicht mögliche Eintragsänderung schicken.

Ausdrucken und mitführen reicht.

Moorteufelchen

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Mai 2020 um 15:03:23 Uhr:

Im zweiten Fall, der jetzt hier auch vorliegt, ist es eine Einzelabnahme und die Fzg. Papiere sind "unverzüglich" zu berichtigen. Das heißt aber nicht SOFORT, sondern "zeitnah". Und wenn du es versucht hast, aber es wg. Corona nicht möglic war, trifft dich keine Schuld. Daß es technisch in Ordnung ist, wurde ja vom TÜV bestätigt, jetzt fehlt nur noch die Formalie der Eintragung in die Papiere.

Der Vollständigkeit halber sollte man aber noch erwähnen, dass es durchaus auch die Ansicht gibt, in diesem Fall sei die Betriebserlaubnis erloschen und das Fahrzeug dürfe erst nach Neuerteilung der BE wieder auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.

Steht eigentlich sogar so in §19(5) StVZO...

Wer nicht hören will muss halt langwierige Wege gehen und oder fühlen :/

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 5:43

So, ich habe jetzt eine Mail an die Zuständige Behörde geschickt und um Antwort / Stellungnahme gebeten.

Das mir ausgestellte TÜV-Gutachten ist nach §19(2) und erfordert eine "unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere".

So ganz wohl fühle ich mich bei der Sache natürlich nicht. Ich bin eigentlich jemand der solche Angelegenheiten "sauber" handhaben will, nicht dass mir irgendjemand einen Strick daraus drehen kann (z.B. bei einer Kontrolle / Unfall etc.).

Ich warte jetzt erst mal die Antwort von der Zulassungsstelle ab und werde euch dann auf dem Laufenden halten. Wenn alle Stricke reißen kommt halt der Serien-Lenker wieder dran und ich verschiebe die ganze Aktion um ein paar Wochen.

Ist jetzt halt alles etwas blöd gelaufen, zumal allem Anschein nach meine zuständige Behörde die EINZIGE hier im Umkreis ist, die momentan im "Corona-Notstand-Modus" läuft und keine Eintragungen in den Fahrzeugpapieren vornimmt.

Wo gibt es denn noch Corona-Notstand-Modus?

Bei uns ist alles wieder wie beim alten offen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit