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Technische Hilfe bei der Reifen/Felgenwahl

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 4. Juni 2013 um 19:26

Hallo,

ich möchte mir für meinen MK4 2.2 TDCi neue Felgen und Reifen kaufen. Bislang fahre ich die 215/55 R16 mit Originalfelgen. Leider sind die 215er mit Abstand das teuerste Reifenformat ;-( selbst 235er sind deutlich billiger. Mein Händler erklärte mir das mit geringen Stückzahlen in dieser Breite. Wie auch immer, 16 Zoll sind ohnehin zuwenig.

Die Originalfelgen finde ich etwas langweilig und da gibt es ja dann wohl auch nur noch die Möglichkeit 235er zu fahren. Nun stöbere ich schon seit Wochen durch div. Buchten und Onlinekonfiguratoren, komme aber nicht recht weiter. Oft verwirren mich die verschiedenen ET's, Lochdurchmesser und Reifenformate.

Ich denke das 17 bzw. 18 Zoll für mich eine vernünftige Größe sind. Auf der Suche nach fand ich welche die mir gefallen, aber z.B. eine ET von 40 hatten. Die müsste ich also wohl beim TÜV eintragen lassen, richtig?

Ich denke das die Lochzahl (5) und der Lochkreis (108mm) Plficht sind. Zwar finde ich hier und da auch sowas wie Adapterplatten, aber ich weiss nicht... kostet zudem auch noch mehr

Wie ist das nun mit der geringeren ET? Da steht die Felge doch nicht so weit raus wie original (ET55), oder? Schaut das nicht bescheuert aus? Ich wollte eigentlich im Gegenteil eher noch ein wenig verbreitern mit Spurplatten um einen großeren Radabstand und damit eine bessere Straßenlage zu erreichen. Was ist da möglich? (bitte kein Extremtuning!)

Und wie ist das mit den Reifen. Manchmal sehe ich das man auf eine Felge durchaus mehrere Reifenformate aufziehen kann, sowohl von der Breite als auch von der Höhe. Muss ich da beim TÜV jedes Format einzeln eintragen lassen? Gibt es dabei im Hinblick auf Tacho noch was zu beachten?

Bei der ganzen Vielfalt bin ich sicher, das man sich da ganz schnell verschiessen kann und dann bekommt man den ganzen Kram nicht eingetragen. Schildert doch mal Eure Erfahrungen!

Vielen Danke für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2013 um 19:57

Ich denke das 17 bzw. 18 Zoll für mich eine vernünftige Größe sind. Auf der Suche nach fand ich welche die mir gefallen, aber z.B. eine ET von 40 hatten. Die müsste ich also wohl beim TÜV eintragen lassen, richtig?

Richtig, sofern den Felgen keine ABE beiliegt.

Wie ist das nun mit der geringeren ET? Da steht die Felge doch nicht so weit raus wie original (ET55), oder?

Genau umgekehrt: Je kleiner die ET, desto weiter steht die Felge (bei ansonsten gleicher Felgenbreite!) raus. Z.B. bei einer 8J-Felge beträgt die Differenz 55 minus 40 mm, also steht sie 15 mm weiter raus.

Und wie ist das mit den Reifen. Manchmal sehe ich das man auf eine Felge durchaus mehrere Reifenformate aufziehen kann, sowohl von der Breite als auch von der Höhe. Muss ich da beim TÜV jedes Format einzeln eintragen lassen? Gibt es dabei im Hinblick auf Tacho noch was zu beachten?

Beim TÜV-Gutachten, das den Felgen beiliegt, stehen die möglichen Reifenkombinationen drauf. Dabei kann es auch welche mit ABE geben, die nicht eingetragen werden müssen. Im Hinblick auf den Tacho ist zu beachten, dass der Umfang des Gesamtrades annähernd gleich bleiben muss. Also z.B. 215/55/16, 235/45/17, 235/40/18 usw.. Ansonsten kann die Werkstatt aber eine Tachojustierung vornehmen.

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7 Antworten
am 4. Juni 2013 um 19:57

Ich denke das 17 bzw. 18 Zoll für mich eine vernünftige Größe sind. Auf der Suche nach fand ich welche die mir gefallen, aber z.B. eine ET von 40 hatten. Die müsste ich also wohl beim TÜV eintragen lassen, richtig?

Richtig, sofern den Felgen keine ABE beiliegt.

Wie ist das nun mit der geringeren ET? Da steht die Felge doch nicht so weit raus wie original (ET55), oder?

Genau umgekehrt: Je kleiner die ET, desto weiter steht die Felge (bei ansonsten gleicher Felgenbreite!) raus. Z.B. bei einer 8J-Felge beträgt die Differenz 55 minus 40 mm, also steht sie 15 mm weiter raus.

Und wie ist das mit den Reifen. Manchmal sehe ich das man auf eine Felge durchaus mehrere Reifenformate aufziehen kann, sowohl von der Breite als auch von der Höhe. Muss ich da beim TÜV jedes Format einzeln eintragen lassen? Gibt es dabei im Hinblick auf Tacho noch was zu beachten?

Beim TÜV-Gutachten, das den Felgen beiliegt, stehen die möglichen Reifenkombinationen drauf. Dabei kann es auch welche mit ABE geben, die nicht eingetragen werden müssen. Im Hinblick auf den Tacho ist zu beachten, dass der Umfang des Gesamtrades annähernd gleich bleiben muss. Also z.B. 215/55/16, 235/45/17, 235/40/18 usw.. Ansonsten kann die Werkstatt aber eine Tachojustierung vornehmen.

@TE

Hallo,

diese Alternativen zu Deinen 16"-Rädern sind von Ford geprüft und zugelassen:

(siehe auch in Deiner EU-Übereinstimmungsbescheinigung)

7,5x17 ET 55 mit 235/45R17

8,0x18 ET 55 mit 235/40R18

Bei diesen Abmessungen entfallen - auch bei den meisten Sonder-Rädern (Zubehör-Felgen)

> die "TÜV"-Abnahme und Eintragung in Deine " Papiere " :)

> Je geringer die Einpreßtiefe desto weiter steht das Rad raus :eek:

(also genau entgegengesetzt zu Deiner Vermutung)

Außerdem sind Karosseriearbeiten und evtl.Radabdeckungen notwendig :(

> Bei größeren Reifen als den obigen Serien-bzw.Sonderausstattungen wie z.B.:

245/45R17 oder 245/40R18

wird der Abrollumfang der Räder größer,> der Tacho läuft nach.

> Bei der erforderlichen "TÜV"-Abnahme ist der Nachweis zu erbringen,

daß die zulässigen Toleranzen eingehalten bleiben,

> ansonsten ist eine Tacho-Angleichung vorzunehmen;

anschließend werden die bisherigen Reifengrößen aus den Papieren gestrichen :(

19 Zoll in Originalgrösse gehen auch ohne Probleme.

Stehen evtl. auch schon in Deiner COC Bescheinigung drin.

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 10:52

Erstmal ein herzliches Dankeschön! Jetzt blick ich schon wieder etwas mehr durch.

Mein Reifenhändler meinte sogar, wenn ich eine Reifengröße wähle die bereits in den Papieren steht, dann müsse ich womöglich beim TÜV garnichts eintragen lassen. Daher hat er mir anstelle der gewünschten 225/40 R18 die 235/40 R18 95Y angeboten. Auch wegen der Traglast die die 225er nicht hätten.

Da bin ich aber skeptisch, denn in der COC stehen ja auch die zulässigen Felgen dazu und die Tomason TN4 z.B. hat eine ET von 40 und nicht 55. Ebenso eine Schenkelweite von 8,5J und nicht wie in den Papieren von 8J.

Mein aktuelles Angebot liegt mit Wredestein Ultracs bei knapp 1.200 Euro und mit Michelins bein 1.400 Euro.

Hallo,

Wenn ich bei reifendirekt.de und reifen.com nachschaue, kann ich das mit den teureren 215ern auf 16er Felge nicht nachvollziehen.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von lloli

Erstmal ein herzliches Dankeschön! Jetzt blick ich schon wieder etwas mehr durch.

Mein Reifenhändler meinte sogar, wenn ich eine Reifengröße wähle die bereits in den Papieren steht, dann müsse ich womöglich beim TÜV garnichts eintragen lassen. Daher hat er mir anstelle der gewünschten 225/40 R18 die 235/40 R18 95Y angeboten. Auch wegen der Traglast die die 225er nicht hätten.

Da bin ich aber skeptisch, denn in der COC stehen ja auch die zulässigen Felgen dazu und die Tomason TN4 z.B. hat eine ET von 40 und nicht 55. Ebenso eine Schenkelweite von 8,5J und nicht wie in den Papieren von 8J.

Mein aktuelles Angebot liegt mit Wredestein Ultracs bei knapp 1.200 Euro und mit Michelins bein 1.400 Euro.

Das steht alles in der ABE bzw. Gutachten und das ist bei den Zubehörfelgen durchaus unterschiedlich.

Wenn das nachfolgende in der ABE steht, ist es schon mal praktisch:

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde

zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder

Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

 

Bei den 235er und 245er breiten Größen steht aber häufig in den Gutachten bei den Auflagen:

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Das heisst: TÜV muss abnehmen. Das entfällt normalerweise bei 215er und 225er Reifen.

 

VG

Peter

Zitat:

Original geschrieben von lloli

Mein Reifenhändler meinte sogar, wenn ich eine Reifengröße wähle die bereits in den Papieren steht, dann müsse ich womöglich beim TÜV garnichts eintragen lassen. Daher hat er mir anstelle der gewünschten 225/40 R18 die 235/40 R18 95Y angeboten. Auch wegen der Traglast die die 225er nicht hätten.

Bei einer höchsten Achslast von 1190 kg reichen bei den Tomason´s auch

225/40 in 92W

Zitat:

Da bin ich aber skeptisch, denn in der COC stehen ja auch die zulässigen Felgen dazu und die Tomason TN4 z.B. hat eine ET von 40 und nicht 55. Ebenso eine Schenkelweite von 8,5J und nicht wie in den Papieren von 8J.

Schau´Dir das Teilegutachten für die TN 4 an,

die wesentliche Auflage ist K 2 b = geeignete Radabdeckungen Hinterachse.

Mit einem Teilegutachten mußt Du immer zur "TÜV"-Änderungsabnahme > Auflage A 02

Eintragung in die "Papiere" ja oder nein, > wird auf der Abnahmebescheinigung notiert.

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