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Teilegutachten für Omanyt Felgen mit ET35, Teilenummer 3D0 601 025 AD

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 16:10

Hallo zusammen,

vielleicht etwas ungewöhnliche Frage, aber fragen kostet ja nichts :)

Hat jemand von euch zufällig ein Teilegutachten für Omanyt Felgen mit ET35, Teilenummer 3D0 601 025 AD in pdf?

Ich muss die Felgen eintragen und werde morgen keine Zeit haben, bei VW vorbei zu schauen. Wenn aber jemand das Teilegutachten hat und es mir senden könnte, dann würde ich es noch schaffen, morgen beim TÜV vorstellig zu werden und die Felgen eintragen zu lassen.

Vielen Dank! :)

Grüße,

Igor

Beste Antwort im Thema

Hier mal noch ein Gutachten mit den Reifen bei ET 38

Vielleicht hilft es weiter.

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=727687

 

Und ein Prospekt wo die ET35 mit 275 drin ist.

Seite 34

http://www.bakiautomobile.com/pdf/phaeton.pdf

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Warum willst du Originalfelgen denn eintragen lassen?

Ein Gutachten gibt es meintest dafür nicht. VW stellt nur eine Traglastbescheinigung aus.

In der Felge steht eine KBA Nummer drin und wenn der Sachverständige sein Handwerk versteht, weiß er mit der Nummer etwas anzufangen.

Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 20:20

Es geht weniger um Felgen, als um Reifengröße.

275/40 R19 105Y ist nun mal keine Reifengröße, die standartmäßig für Phaeton "freigegeben" ist. Daher muss sie extra eingetragen werden. Das geht nur in Verbindung mit speziellen Felgen (9x19 mit ET35). Außerdem muss die Sturzeinstellung verändert werden, wenn man es gaaaanz genau mit dem Gutachten nehmen möchte.

Diese Information habe ich direkt von VW. Und dass 275/40 R19 nicht unter "serienmäßig freigegeben" aufgeführt ist, hat mir auch sowohl TÜV Nord, als auch Dekra bestätigt.

Ergo muss diese Reifengröße eingetragen werden. Dafür hat VW Teilegutachten für Abnahmen nach §19.3

Ich habe auch ein solches Gutachten für Telesto Felgen (ET35). Aber das hilft mir in dem Fall nicht weiter.

Man könnte sich natürlich Fragen, wieso bei der Durchsicht in Zwickau neue Reifen aufgezogen werden, die in den Papieren von jenem Fahrzeug gar nicht eingetragen sind. Auch könnte man sich fragen, wie das Fahrzeug bis heute so "dokumententechnisch" gelebt hat. Aber diese Fragen muten fast schon philosophisch an.

Ich für meinen Teil habe nicht so wirklich Lust auf den Streit mit der Versicherung, falls was passieren sollte. Zumal sie, Stand heute, bei der Frage "Betriebserlaubnis erloschen: ja/nein" die besseren Karten hätte...

War standard Rad Reifenkombination z.B. beim Edition 5

In der Zulassung steht immer nur die kleinst mögliche Kombination.

Aber wenn du solchen Aussagen bekommen hast, dann wird es wohl so sein.

Image
Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 20:36

Zitat:

@C0RLE0NE schrieb am 27. Oktober 2014 um 21:26:03 Uhr:

War standard Rad Reifenkombination z.B. beim Edition 5

In der Zulassung steht immer nur die kleinst mögliche Kombination.

Hmmm... Jetzt ist meine Verwirrung komplett. :(

Interessant ist dann die Frage, wieso die bei TÜV und auch bei Dekra das in ihren Datenbanken nicht aufgeführt haben. Und warum VW mir sagt "müssen Sie eintragen lassen" :confused:

Komische Geschichte. Ich bin halt sehr vorsichtig bei Fragen nach den erlaubten Reifengrößen, weil das im Falle der Fälle einer der Gründe ist, wieso man plötzlich eine saftige "Mitschuld" aufgebrummt bekommen kann, auch wenn es technisch gesehen keine Rolle gespielt haben kann und es sich nur um Formalitäten handelt...

Haben "Edition 5" Fahrer das sicher nicht eingetragen? Es geht hier um die Eintragung unter 22, die in etwa wie "(15.1)/(15.2): 275/40 ZR19 105Y A. LM-RAD 9JX19 H2 ET35. VW-ET-NR.: 3D0 601 025AD *" lautet.

Zitat:

@Igor_R schrieb am 27. Oktober 2014 um 21:20:44 Uhr:

275/40 R19 105Y ist nun mal keine Reifengröße, die standartmäßig für Phaeton "freigegeben" ist. Daher muss sie extra eingetragen werden. Das geht nur in Verbindung mit speziellen Felgen (9x19 mit ET35). Außerdem muss die Sturzeinstellung verändert werden, wenn man es gaaaanz genau mit dem Gutachten nehmen möchte.

Hallo Igor,

wenn man das Fahrzeug lt. VW mit den 275er Reifen vermessen und Sturz einstellen sollte, so hätte man bei Winterreifen zwei Möglichkeiten:

1. Für Winter ebenfalls die gleiche Größe verwenden.

oder

2. Das Fahrzeug zwei Mal im Jahr vermessen und einstellen lassen.

Das hat der am anderen Ende der Leitung wahrscheinlich nicht bedacht, dass die Aussage so eigentlich nur wenig Sinn macht...

 

Meiner hat ebenfalls ab Werk die Omanyt ET35 mit den 275/40 R19 105Y, als Winterräder kamen ab Werk die 18" Champion Räder mit den 235/50 R18 101V (steht auch in der Ausstattungsliste aufgeführt).

Die derzeitigen Reifen (sowohl Sommer als auch Winter) wurden 2009 im Rahmen der Aufbereitung in der GMD getauscht (auch alles in der Fahrzeughistorie dokumentiert). Seitdem (ca. 70tkm mit Winter und Sommer im Wechsel) kann ich keine ungleichmäßige Abnutzung feststellen, sowohl die Winter- als auch die Sommerreifen.

Anbei auch ein Ausschnitt aus dem Fahrzeugschein, übernommen vom Original-Brief.

Fahrzeugschein-phaeton
Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 21:57

Das mit der Vermessung ist mir auch klar :)

Nur steht das wirklich im Teilegutachten so drin. Es liegt mir ja vor (nur für die anderen Felgen in der gleichen Größe).

Ob man das auch wirklich macht - das steht auf einem anderen Blatt Papier geschrieben. Ich, als Ingenieur, kann mir ungefähr denken, wie es zu diesem Gutachten kam. Aber wirklich erwarten, dass jemand in so einem Fall das Fahrzeug 2 mal im Jahr Vermessen und Einstellen lässt - das tut keiner. Sind eher rechtliche Aspekte (Haftung etc.), die solche Einträge zu Folge haben. Die werden ja auch nicht in die Fahrzeugpapiere übertragen.

Was ich erreichen will, ist so eine Eintragung, wie du sie hast. Damit ist die Sache ja klar. Nur ist die Frage, ob ohne einer solchen Eintragung die Nutzung dieser Reifengröße (275er) zulässig ist, sagen wir mal, umstritten. Nach den Informationen, die mir bis jetzt vorliegen, würde ich sagen, dass ich in einem Fall, wo Versicherung (in erster Linie) oder Polizei (eher unwahrscheinlich und zweitrangig) sich für die Zulässigkeit dieser Reifen interessieren würde, zumindest mal Probleme bekommen würde. Mit offenem Ausgang und viel Stress. Wohingegen die Eintragung nach §19.3 relativ einfach und preiswert ist. Und jegliche Diskussion über das Thema im Keim erstickt.

Wie erwähnt: Ich bin etwas pingelig, wenn es um die Zulässigkeit der Reifenkombinationen geht. Diese Frage stellt sich "falls etwas passiert" fast immer, da sie 1. leicht erkennbar (was ist montiert?) und 2. leicht überprüfbar (ist es eingetragen?) ist. Ohne, dass man auch nur eine Schraube drehen, oder einen Gutachter bemühen muss.

Ich sehe ein, dass die Meinung "diese Reifenkombination wurde zum Teil "serienmäßig" ausgeliefert und es handelt sich um die originalen Felgen, daher ist keine Eintragung notwendig" durchaus ihre Existenzberechtigung hat. Nur deuten die "Indizien" für mich persönlich darauf hin, dass eine Eintragung in so einem Fall doch notwendig ist. Im "schlimmsten Fall" bin ich halt unnötigerweise von beiden Seiten abgesichert. Ich würde es verkraften :)

Hast Du evtl. die COC Bescheinigung und die Ausführung ist da eingetragen?

Hast Du eine Ausstattungsliste von Deinem Phaeton, was ab Werk verbaut war? Wäre ja dann auch eine Bestätigung über die Richtigkeit. Bei mir ist im Serviceheft und im Kofferraum in der Nähe des Datenaufklebers auch eine Auflistung der Individualausstattungen, da ist auch so etwas wie "Leichtmetallfelge Omanyt Breit" aufgeführt.

Mich wundert es, dass die Felgen-/Reifendimension in keinem Prospekt auftaucht, ob es ein 2004 Prospekt, oder auch 2009er, ist immer nur die Omanyt mit ET40 und 255er Reifen drin. Alleine in der Preisliste vom Edition 5 sind die 275er vermerkt.

Hier mal noch ein Gutachten mit den Reifen bei ET 38

Vielleicht hilft es weiter.

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=727687

 

Und ein Prospekt wo die ET35 mit 275 drin ist.

Seite 34

http://www.bakiautomobile.com/pdf/phaeton.pdf

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 9:19

Vielen Dank für das Prospekt! Das ist dann relativ eindeutig. Da steht ja bei den entsprechenden Felgen ein Sternchen und das bedeutet "Für diese Leichtmetallräder ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Einzelzulassung erforderlich."

Ich werde schauen, dass ich da die nötigen Dokumente zusammensuche und die Reifen eintragen lasse. Ich berichte danach, wie es so gelaufen ist.

Themenstarteram 13. November 2014 um 13:05

Also hier erstmal ein Zwischenbericht:

Die Reifengröße ist NICHT serienmäßig für Phaeton freigegeben. Wenn man die Felge ab Werk bestellt hat, dann kümmerte sich VW darum, dass die eingetragen wird. Aber nur dann.

Anscheinend ist diese Felge irgendwann später an mein Fahrzeug montiert worden. Lässt sich aber eh nicht mehr nachverfolgen, wann und wie es passiert ist. Interessant fand ich nur, dass es bei der Überholung in Zwickau niemanden gestört hat - man hat einfach die gleiche Reifengröße bestellt, die montiert war. Ohne zu schauen, wie es dokumententechnisch aussieht :D

Mittlerweile habe ich sowieso die Winterräder drauf. Wenn die Sommerräder wieder drauf kommen, dann muss ich zum TÜV und da versuchen, die Felgen in Rahmen einer Einzelabnahme eintragen zu lassen. Wird sicherlich ein großer Spaß werden. Zumal es anscheinend kein Teilegutachten dafür gibt. VW hat mir nur technische Daten zu den Felgen gesendet. Ich soll es vorlegen und hoffen, dass es klappt. Oder mich an meinen betreuenden Volkswagen Partner wenden. Aber die, die in der unmittelbaren Umgebung von mir sind, kriegen fast schon ein Schrecken, wenn die einen Phaeton sehen. Zwar ist Düsseldorf nicht weit und über die Niederlassung dort habe ich hier schon gutes gelesen, aber ich werde es im Frühling wohl erstmal so beim TÜV probieren.

die 275er werden auch auf der ET40 problemlos eingetragen. und das ohne spurplatten (die bei 5mm/seite auch die ET35 ergeben würden).

Sicher? Dann würde ich das ja machen...

Kann man auch hinten 275er und vorne 255?

Gruß Tino

du brauchst nur ein gutachten von einer anderen felge in der selben größe und ET. wenn du die auflagen einhältst, wird es auch eingetragen. ich habe mit dem tüv schon vor ort gesprochen, die haben mir sogar das passende gutachten rausgesucht und ausgedruckt...hat gerade mal 10min gedauert.

wenn du also eine andere felge mit freigabe und ET35 (bzw bei bedarf ET40) findest, hast du auch ein gutachten dazu...das muss nicht speziell für die omanyt sein...lediglich die größe muss identisch sein, die traglast bringt die phaeton felge ohnehin mit...die prüfen nur, ob es auch wirklich eine phaeton felge ist und nichte eine VW felge für passat oder so...und das sieht man anhand der teilenummer '3D...'

Themenstarteram 15. November 2014 um 23:06

Roman,

danke für die Infos! Das Gutachten für Telesto-Felge habe ich ja (gleiche Größe und ET), daher müsste das eigentlich klappen.

Nehme das in Angriff, sobald die Sommerräder wieder drauf sind :)

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