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Teilkasko - bis wann sinnvoll?

Themenstarteram 17. November 2023 um 21:08

Bis wann würdet ihr eine Teilkasko als sinnvoll erachten? Bei einem 13 Jahre alten 1er BMW noch zu empfehlen? Aufpreis zur reinen Haftpflicht läge bei 104€

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19 Antworten

Wert des Fahrzeugs liegt grob zwischen 5.000,- u. 6.000,- €. Du deckst also mit 104,- € jährlich das Diebstahlrisiko und das Wildschadenrisiko ab. Ob sich das lohnt, wird die Zukunft zeigen.

Mein Omega ist 20jahre und bekam im Januar 23 ne neue Frontscheibe und die Kosten lagen bei 1000€ also 10jahre tk eingefahren. Wildschaden haste och dabei.

Und zusätzlich beispielsweise Glasbruch. Ich täte immer mindestens eine Teilkasko nehmen.

@bommel-73 war 00:00:28 schneller.

Ein Brand mit Schaden am eigenen Auto plus Feuerwehr-Einsatz: Zack, reichlich Tausender weg. Teilkasko kostet Cents am Tag

Glasbruch nicht zu vergessen. So eine Frontscheibe mit heutiger Sensorik geht schnell in Richtung 1,5 k€ und ein Steinschlag passiert ohne eigenen Einfluss. Insofern macht TK nahezu immer Sinn.

Themenstarteram 17. November 2023 um 21:32

Ich hab nen Steinschlag in der Windschutzscheibe

Kann aber schon garnichtmehr sagen von wann der ist

Kann ich den der jetzigen Versicherung einfach melden oder mosern die dann herum, dass der ja eventuell schon aus einem Zeitraum vor ihrer Zuständigkeit verursacht ist?

Ich weiß ja nicht inwieweit das nachgeprüft werden kann und ob man feststellen kann ob ein Steinschlag 1 Jahr oder 2 Jahre alt ist.

Zitat:

@Wuerttemberger schrieb am 17. November 2023 um 22:32:04 Uhr:

... oder mosern die dann herum, dass der ja eventuell schon aus einem Zeitraum vor ihrer Zuständigkeit verursacht ist?

Warum sollten die das annehmen?

Einfach der Versicherung melden.

Das sollte man besser sein lassen.

Dann kläre bitte mal auf.

Themenstarteram 17. November 2023 um 21:44

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 17. November 2023 um 22:40:15 Uhr:

Dann kläre bitte mal auf.

Naja ich hab zwei Steinschläge in der Frontscheibe. Den einen seit Jahren. Der wurde aber von Carglass mit diesem Harz ausgebessert. Den zweiten hab ich erst seit kurzer Zeit. Ich kann aber ehrlicherweise nichtmehr sagen ob der vor dem 01.01.2023 oder danach entstanden ist. Zum 01.01.23 habe ich die Versicherung gewechselt

Zitat:

@Wuerttemberger schrieb am 17. November 2023 um 22:44:56 Uhr:

... ich kann aber ehrlicherweise nicht mehr sagen ob der vor dem 01.01.2023 oder danach entstanden ist. Zum 01.01.23 habe ich die Versicherung gewechselt

Ehrlicherweise bist Du dann in der Zwickmühle und kannst nix machen.

Spielt keine Geige aus meiner Sicht. VS melden und gut.

Und TK würde ich erst aufgeben wenn ich so viele SF habe das eine VK möglicherweise günstiger wird als eine TK.

So wie in meinen beiden Fällen.

Aber das muss man rechnen, kommt auf die SF und das FZG an.

"Spielt keine Geige aus meiner Sicht. VS melden und gut."

Ich bin erschüttert - Steinschlag vor dem 01.01.23 bei der jetzigen Versicherung geltend machen wäre ein glatter Betrug.

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