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Telefonsteuergerät defekt garantie?!?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 8. Mai 2012 um 20:08

Hallo zusammen

Ich berichte euch einmal mein anliegen,

Vor 4. Wochen hab ich mir endlich einen

Gebrauchten a6 3.0 tfsi EZ 12/08 vom audi händler gegönnt :)

Soweit so gut!

Da auch ein Telefon mit an bord ist hab ich mir eine multi sim geholt jedoch

Klappt das mit dem telefonieren einfach nicht es kam immer die meldung "Bitte warten" im mmi! Heute war mein auto nun beim freundlichen, der meine das "steuergerätchen" ;) Vom telefon sei kaputt..!

jetzt meine frage, gehört so ein "steuergerätchen" zur garantie oder nicht? Ich mein ich hab das fahrzeug gerade mal 4 wochen und vom verkäufer wurde mir ja versichert, auch schriftlich das alles okay ist..!

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61 Antworten

Logo, wenn Du keinen GW-Ausschluss unterschrieben hast, was wiederum nur als Gewerbetreibender legal wäre, dann ist das ein klassischer Gewährleistungsfall.

Ein seriöser Händler macht das ohne mit der Wimper zu zucken auf seine Kosten neu.

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 20:37

Okay...! weil mein freundlicher um die ecke

wo ich ihn heute hatte mit dem händler telefoniert hat wo ich ihn gekauft habe ca. 400 km entfernt.

Und der eben meinte sie wollen erst einen kostenvoranschlag um dann zu entscheiden in wie weit sie die kosten übernehmen, sich dran beteiligen oder entscheiden ob es als garantie läuft..! Diese schwammige aussage machte mich eben etwas stutzig..!

Es ist egal wie weit der Händler weg ist - die ersten 6 Monate greift die Gewährleistung/Sachmängelhaftung und (ganz wichtig) die Beweislastumkehr. In meinem Fall wurden 5 Monate nach dem Kauf alle Glühkerzen erneuert und zwar kostenlos beim Frendlichen um die Ecke obwohl ich den Wagen weiter weg gekauft habe. Man sollte das Ganze aber telefonisch mit dem Verkäufer absprechen so das sich dann die beiden Audi-Häuser untereinander verständigen können...

 

Das hat also nichts mit einer eventuellen Gebrauchtwagengarantie zu tun sondern mit Gewährleistung die jeder Händler zum Glück am Hals hat :)

Du hast laut deiner aussage ein Fahrzeug ohne bekannte Mängel gekauft.

Somit hat der Händler gar nicht die Möglichkeit sich dazu sich zu überlegen, was er übernimmt und was nicht... Er hat den Wagen in den Zustand zu versetzen, wie du ihn gekauft hast. Is sei denn, du hast selber nach dem Kauf auf dem Teil rumgeprügelt... ^^ aber das soll er erstmal nachweisen.

Hast du sofern du nen Avant hast die Aktion mit dem Schlauch in de Heckklappe machen lassen? (ob es das bei der Limo gibt weis ich ned )

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 21:13

Ja die beiden autohäuser haben sich ja miteinander verständigt..! Der um die ecke hat den fehler gesucht und gefunden und dem wo ich ihn dann gekauft habe bescheid gegeben,

Und die meinten ja dann sie wollen erst einen kostenvoranschlag um dann zu entscheiden ob bzw. Inwiefern sie sich beteiligegen..! also kurz gesagt egal ob es 100€ oder 1000€ kostet der händler von dem ich das auto habe MUß die kosten tragen ohne diskusion hab ich das richtig verstanden?!?

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 21:18

ne nicht rumgeprügelt ^^ lediglich die vom vorbesitzer gespeicherten telefonbucheinträge gelöscht aber davon geht wohl kein steuergerät den bachrunter ^^ dann die multisim bestellt um zu merken das nix geht! Mehr hab ich am tel. Nicht gemacht!!

Und ja ist ein avant was meinst du mit schlauch aktion in der heckklappe??

Wie wolfgear schon sagte du hast da du kein Händler bist, keine GW Ausschluss unterschrieben ... Also hast du die Gewährleistung ... Und zwar wie Atomic schon sagte 6 Monate auf deiner Seite ... Von daher bist du auf der sicheren Seite egal ob es 2 oder 2000€ kostet ... Es sei denn du hast den Fehler vorsätzlich verursacht

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 21:24

Okay dann weiß ich jetzt bescheid! Jetzt muß ich nur noch abwarten bis das steuergerät da ist dann bin ich mal gespannt! und kann denen völlig rechtens aufs dach steigen falls die sich quer stellen ^^

Vielen dank.!!! :)

Der Verkäufer hat das zu bezahlen und fertig - schlimmtensfalls kann er verlangen das er den Schaden selbst repariert und Du musst da hinfahren. Auf eine Diskussion wieviel der bezahlt würde ich mich gar nicht einlassen da die Gesetzgebung das ganz klar gergelt hat (siehe Anhang).....

Rrrrrrrrrriiiiiiiiichhhhtigggg Copyright (c) Paul Panzer ^^

Genau -----> Tut, tut - Panzer, ich begrüße Sie, es geht sich um Folgendes, blah blah blah ---> rrrichtig.... :D

 

Sorry für OT aber darauf musste ich reagieren - der Paul Panzer (Radio-Jokes) war echt super aber leider hört man nichts mehr davon und was danach kam war für meinen Geschmack nicht mehr so gut....... 

Ich denke mal, es geht dem Händler hauptsächlich darum, dass er vom anderen nicht abgezockt wird. Im schlimmste Fall müsste dann beim entfernten Händler vor Ort gemacht werden.

Je nachdem wie gut sich der TE auskennt und Zugriff auf VCDS hat, könnte er den Umbau auch selbst vornehmen.

Nicht ganz: man muss dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben. Das ist nicht das gleiche, wie den Schaden zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins

Der Verkäufer hat das zu bezahlen und fertig - schlimmtensfalls kann er verlangen das er den Schaden selbst repariert und Du musst da hinfahren. Auf eine Diskussion wieviel der bezahlt würde ich mich gar nicht einlassen da die Gesetzgebung das ganz klar gergelt hat (siehe Anhang).....

Man sollte sich die Gebrauchtwagen Garantie mal genau ansehen!

In meiner war es expliziet AUSGESCHLOSSEN !

Mal genau den Vertrag lesen !!

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