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Tempolimit bei Eissymbol auf Autobahn?

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 5:20

Moin zusammen,

bin nun schon einige Male auf der Autobahn gefahren, während statt der normalen Geschwindigkeitsbegrenzung dieses Eissymbol angezeigt wurde...

Hat jemand ne Ahnung, ob in dem Fall noch irgendeine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt oder darf "offen" gefahren werden?

 

Gruß

Toretto

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Toretto80

Is irgendwie en schwieriges Thema, wenn keine konkrete Begrenzung dafür gilt

Welche Begrenzung wäre denn "richtig", wenn zB. eine geschlossene Eisschicht die Fahrbahn überzieht?

 

Irgendwie schon erstaunlich, da wird immer vehement auf die Eigenverantwortung des Autofahrers hingewiesen, aber wenn er dann nicht nur die Möglichkeit bekommt sondern konkret dazu aufgefordert wird, nun auch eigenverantwortlich zu handeln, ist er überfordert.

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am 21. Dezember 2010 um 6:26

Das ist ein Hinweisschild ohne konkrete Geschwindigkeitseinschränkung. Vergleichbar mit "unebene Fahrbahn" oder das Doppelkurvensymbol.

Es soll die Fahrer darauf hinweisen, dass der nachfolgende Streckenabschnitt glatt sein könnte. Ist vor Brücken oft fest angebracht, da die Wahrscheinlichkeit von Frost dort größer ist.

Somit ist erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit geboten.

 

Edit: Zitat aus § 40 Abs. 1 StVO: "Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation."

Wie du siehst: nur unbestimmte Rechtsbegriffe. Das Wort "mahnen" bedeutet jedoch, dass es keine "Muss-Vorschrift" ist.

 

Nochmal Edit: Ich bin verwirrt. Das Gefahrenschild mit der Eisblume ist in der Anlage 1 gar nicht aufgeführt. Auch egal. Die aktuelle Version der StVO ist eh verfassungswidrig.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zu dessen Aufhebung oder einer neuen, veränderten Geschwindigkeitsbegrenzung.

Dieses Eis-Symbol ist kein Aufhebungszeichen, sondern "nur" ein Warnzeichen vor einer in dieser Situation/ Örtlichkeit bestehenden Gefahr, ein Gefahrzeichen:

Zitat:

§40 StVO §40 Gefahrzeichen

(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation

Konkret, ob dann "offen" gefahren werden darf:

Nein, ganz im Gegenteil, es ist noch langsamer zu fahren.

Mal zum Verständnis:

War die AB vorher unlimitiert oder bestand schon ein Limit?

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 6:39

Die Geschwindigkeit verringern heißt im Prinzip ja nur dass die Geschwindigkeit dann den Fahrbahnumständen entsprechend angepasst werden sollte oder?

 

Die AB war vorher nicht unbeschränkt, jedoch gab es verschiedene Begrenzungen, die eben jetzt nirgends mehr ausgeschildert sind

am 21. Dezember 2010 um 6:43

Zitat:

Original geschrieben von Toretto80

Die Geschwindigkeit verringern heißt im Prinzip ja nur dass die Geschwindigkeit dann den Fahrbahnumständen entsprechend angepasst werden sollte oder?

Die Geschwindigkeit verringern bedeutet, wenn du vorher 200 km/h gefahren bist, dann solltest du langsamer fahren. Es ist nichts Konkretes (somit Überprüfbares) in dieser Vorschrift.

Zitat:

Original geschrieben von Toretto80

Die Geschwindigkeit verringern heißt im Prinzip ja nur dass die Geschwindigkeit dann den Fahrbahnumständen entsprechend angepasst werden sollte oder?

Es sind zwei Bedingungen:

Geschwindigkeit verringern bedeutet langsamer als vorher und nicht schneller als für die Situation angemessen ist.

Da keine konkrete Zahlenwerte oder Zahlenvorgaben existieren, ist hier der "gesunde Menschenverstand" gefordert.

War vorher auf 130 km/h begrenzt, dann sind 129 km/h schon eine Verringerung, aber wenn man glaubt, dass 129 km/h auf einer vereisten Fahrbahn eine angemessene Geschwindigkeit sind, dann könnte es sein, dass man sich den "gesunden Menschenverstand" vielleicht neu justieren lassen sollte.

Eine konkrete oder besondere Strafe lässt sich ohne konkrete Geschwindigkeitsvorgabe zwar nicht daran koppeln, aber beim Vorhandensein eines besonderen Gefahrenhinweises hat man im entsprechenden Schadensfall sofort den Vorwurf einer "groben Fahrlässigkeit" von Seiten der Versicherung.

 

Zitat:

Die AB war vorher nicht unbeschränkt, jedoch gab es verschiedene Begrenzungen, die eben jetzt nirgends mehr ausgeschildert sind

Wenn keine Aufhebung ausgeschildert ist, gilt die letzte Begrenzung noch eine ganze Weile weiter.

Es müssen zwar in angemessenen Abständen Wiederholungsbeschilderungen vorhanden sein, aber die grobe Vorgabe geht von 3 Minuten Erinnerungsfähigkeit des Fahrers aus. Bei den "üblichen" 130 km/h für eine Autobahn entsprechen 3 Minuten eine Strecke von 6,5 Kilometer, in denen keine Wiederholung notwendig ist.

am 21. Dezember 2010 um 7:42

Das heißt, du sollst - wie vorher auch - der Situation angepasst fahren. Hier wird dir nur gezeigt, dass es glatt werden könnte.

Wie man dann besser fährt, kannst du dir sicher denken.

 

@letzterlude

Im Grunde isses egal, ob vorher limitiert war oder nicht.

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 8:25

ok, dass die weit vorher ausgeschilderte Begrenzung weiterhin gilt erscheint mir logisch. Wenn man nun jedoch frisch auf diese AB fährt, und die erste "Begrenzung" ist nun das Eissymbol, was dann? :)

Klar fährt man immer der Situation angemessen, wenn die Fahrbahn allerdings weder nass, noch glatt oder verschneit ist, dann ist es ja nicht unbedingt ein Vorwurf, wenn man schneller fährt als 130km/h

Is irgendwie en schwieriges Thema, wenn keine konkrete Begrenzung dafür gilt

Zitat:

Original geschrieben von Toretto80

Is irgendwie en schwieriges Thema, wenn keine konkrete Begrenzung dafür gilt

Welche Begrenzung wäre denn "richtig", wenn zB. eine geschlossene Eisschicht die Fahrbahn überzieht?

 

Irgendwie schon erstaunlich, da wird immer vehement auf die Eigenverantwortung des Autofahrers hingewiesen, aber wenn er dann nicht nur die Möglichkeit bekommt sondern konkret dazu aufgefordert wird, nun auch eigenverantwortlich zu handeln, ist er überfordert.

Zitat:

Original geschrieben von Toretto80

 

Is irgendwie en schwieriges Thema, wenn keine konkrete Begrenzung dafür gilt

Eigentlich nicht, ist du weist ja wie es außerhalb deines Autos ausschaut, danach richtest du dich eben. Punkt fertig aus.

Es wäre außerdem nicht das erste mal das die Verkehrbeeinflussungsnanlagen einfach Mist anzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Qarks

 

Es wäre außerdem nicht das erste mal das die Verkehrbeeinflussungsnanlagen einfach Mist anzeigen.

Richtig. Wie im letzten Winter. Freie Fahrt bei Schneetreiben, trockens Wetter, geräumte Fahrbahn: Schneeflockensymbol und Tempo 60. Toll.... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Irgendwie schon erstaunlich, da wird immer vehement auf die Eigenverantwortung des Autofahrers hingewiesen, aber wenn er dann nicht nur die Möglichkeit bekommt sondern konkret dazu aufgefordert wird, nun auch eigenverantwortlich zu handeln, ist er überfordert.

Und wenn dann Papa Staat fürsorglicherweise einem die Eigenverantwortung abnimmt kommt aus der gleichen Ecke der Protest gegen die Bevormundung weil man jeden Scheiß bis ins Detail geregelt bekommt.

@R 125 Fan

 

Trockenes Wetter und Schneetreiben:confused: War das Kunstschnee?:D:D

Wie schauts denn bei folgenden Beispiel aus?

Ich fahr auf einer Autobahn, Fest Montierte Schilder zeigen mir "120" als Limit an, die Schilderbrücken zeigen aber alle "80" mit dem Zusatz "Glätte".

Jetzt isses aber gar nicht mehr glatt, und nachdem ich ca. 5 Schilderbrücken mit diesen Hinweisen passiert hab, kommt ein Autobahnkreuz. Ich bleib aber auf meiner Autobahn, wo allerdings plötzlich keine Schilderbrücken mehr vorhanden sind. Allerdings wieder die festen "120" Schilder. Was gilt nun für mich? Dass ich natürlich langsam und vorsichtig fahre wenns Glatt ist, versteht sich von alleine. Aber wie ist's nun im o.g. Fall?

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