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Tempolimit LKW Kraftfahrstraße
Darf man eigentlich mit einem lkw über 7,5 to auf kraftfahrstraßen 60 oder 80 kmh schnell fahren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GoFredWe schrieb am 19. Juni 2016 um 10:51:57 Uhr:
Zitat:
@Mikne schrieb am 4. Februar 2005 um 10:44:51 Uhr:
Hallo Meik!
Genau so ist es!
Gruß
Mikne
Hallo Mikne!
Du hast recht!
Wichtig ist, Du darfst mit einem LKW über 7,5 t auf einer Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1)nur dann 80 km/h fahren,wenn Du 2 baulich getrennte Fahrbahnen hast.Alle ANDEREN Kraftfahrstraßen 60 km/h
Gruß
gofredwe
Bingo , wir haben alle hier 11 Jahre auf dich gewartet .
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69 Antworten
80 - aber nur wenn es minimum 2 Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung sind und es muß eine Bauliche Massnahme dazwischen sein ( Leitplanke ) - selbstverständlich auch das Blaue Schild ...
Warum ich das extra schreibe ?
Fahrt mal B2 in Bayern - da gibts nen Berg der 4 Spurig ist aber nur Bundesstrasse - da wird aber Vollgas gefahren und geblitzt bald jeden tag ...- nach dem Berg ist wirklich Kraftfahrstrasse - da meinen alle - ui - da darf ich drüber knallen
Zitat:
Original geschrieben von Drehzahlmama
Warum ich das extra schreibe ?
Fahrt mal B2 in Bayern - da gibts nen Berg der 4 Spurig ist aber nur Bundesstrasse - da wird aber Vollgas gefahren und geblitzt bald jeden tag ...- nach dem Berg ist wirklich Kraftfahrstrasse - da meinen alle - ui - da darf ich drüber knallen
Warum sollte der Teil der STVO unklar sein? Wie die Regeln sind hast Du ganz deutlich geschrieben.
Hallo erstmal,
ich muss Euch da leider ein wenig korrigieren.
Es heisst nicht und , sondern oder baulich getrennt sind. Und das muss nicht unbedingt eine Leitplanke sein. Auch ein Randstein, oder ein Grünstreifen zählen zur baulichen Trennung.
Das mit den 2 Fahrspuren für jede Richtung und Kennzeichnung mit dem blauen Schild, stimmt natürlich.
bye
Trucker1
Ja ich glaub das ist so ne sache - bei Heidelberg gibts ne Bundesstrasse die in ne Kraftfahrstrasse übergeht da is ne Leitplanke dazwischen - in jede Richtung eine Spur und ein Pannenstreifen - ich glaub da darf man trotzdem núr 60 fahren ....
Andere Frage :
Ihr kennt ja sicher die Überholverbotsschilder in und auswendig ? ! - Wenn am Schild das 7,5 tonnen Zusatzschld hängt is es ja klar - alles über 7,5 tonnen !
Wie sieht es aber mit den Schildern aus wo der LKW abgebildet ist ??Normal doch alles was 80 fahren darf oder ?
Warum ich das frage ? Wie sieht es mit PKW und Anhänger aus ??
Grad in Augsburg - München ( A8) hängt das zusatzschild - Autos mit Anhänger - Busse und LKW´s - wenn jetzt aber nur ein normales Schild hängt darf ich dann überholen mit dem PKW + Anhänger obwohl ich nur 80 fahren darf ????
Zitat:
Original geschrieben von Drehzahlmama
Wie sieht es mit PKW und Anhänger aus ??
Grad in Augsburg - München ( A8) hängt das zusatzschild - Autos mit Anhänger - Busse und LKW´s - wenn jetzt aber nur ein normales Schild hängt darf ich dann überholen mit dem PKW + Anhänger obwohl ich nur 80 fahren darf ????
Jop, denn das Schild ist für über 3.5t Gesammtgewicht. aber nur LKW, wenn im FS PKW steht darf der überholen.
Das dachte ich mir - wollts nur genau wissen - klar LKW ab 3,5 tonnen dürfen ja nur 80 fahren - okay Gesetzeslücke ....
Das mit den 80 bei den Sprintern ala Zeitungsfahrer ist auch wieder im Sand verlaufen - da jammert niemand mehr danach !!!???
Zitat:
Original geschrieben von Drehzahlmama
Das dachte ich mir - wollts nur genau wissen - klar LKW ab 3,5 tonnen dürfen ja nur 80 fahren - okay Gesetzeslücke ....
Das mit den 80 bei den Sprintern ala Zeitungsfahrer ist auch wieder im Sand verlaufen - da jammert niemand mehr danach !!!???
Deswegen bleiben die SUV auch immer schön unter 3,5t. Diesel Panzer nennt man die Teile schon.
Zitat:
Original geschrieben von Trucker1
Das mit den 2 Fahrspuren für jede Richtung und Kennzeichnung mit dem blauen Schild, stimmt natürlich.
bye
Trucker1
Hallöchen
ich weis der beitrag ist schon etwas alt aber wo steht den das es 2 spuren sein müssen das man 80 fahren darf es reicht doch das schild aleine , oder nicht ??
MFG Sly-tomcat
P.S. mein Lasterlie :-)
Zitat:
Original geschrieben von sly-tomcat
...aber wo steht den das es 2 spuren sein müssen das man 80 fahren darf es reicht doch das schild aleine , oder nicht ??
Richtig, genau so ist es .
Gruss
Maik
Das Schild alleine reicht nicht!
Es muß eine bauliche Trennung vorhanden sein!
StVO §18
Absatz (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
Früher stand in dem Text auch "mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung" ist irgendwann sang und klanglos verschwunden.
Ist aber auch unnötig, oder wie oft habt ihr schon Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung und nur einer Spur pro Richtung gesehen?
Bei uns in Süddeutschland wüßte ich keine so gemachte Kraftfahrstraße.
Grüße
Mikne
Bin gerade am überlegen ob ich eine solche Strasse kenne. Wenn es zählt das an der Srasse gebaut wird, dann ja....
Hallo erstmal,
doch gibt es. Bei uns in NRW. Ist eine Kraftfahrstrasse die teilweise 1 und 2 spurig verläuft über eine Strecke von einigen Kilometern und baulich getrennt ist durch eine sogenannte "Betonsperre", oder wie nennt man das?
Im Normalfalle ist diese Strasse nicht ausreichend breit für dauerhafte 2 Spuren. Dieses teiweise 2 spurig wurde gemacht, damit schnellere Kraftfahrzeuge die langsameren an diesen Stellen überholen können.
Bye
Udo
P.S.
Ich bestimmt auch einiges aus der Fahrschule vergessen, aber das mit der baulichen Trennung habe ich mir doch irgendwie ganz tief eingeprägt. Unwissentlich das Jahre später mal das LKW fahren mein Beruf würde.;-))
@Mikne, @all:
In meiner 2003er-Ausgabe der StVO steht:
.. sowie auf anderen Straßen mit ... baulich getrennt, oder mind. 2 Fahrstreifen für jede Richtung.
Steht im §3 Abs.3 (Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften). Sprich ich dürfte auch auf Nicht-Kraftfahrstraßen dann schneller fahren.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
@Mikne, @all:
In meiner 2003er-Ausgabe der StVO steht:
.. sowie auf anderen Straßen mit ... baulich getrennt, oder mind. 2 Fahrstreifen für jede Richtung.
Steht im §3 Abs.3 (Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften). Sprich ich dürfte auch auf Nicht-Kraftfahrstraßen dann schneller fahren.
steht aber heute so nicht mehr drin. Update 04/2004.