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Tempolimiter bei Winterreifen

Themenstarteram 29. November 2005 um 16:27

Ich habe Winterreifen mit der Kennzeichnung H , d.h. bis 210 kmH

zugelassen. Meine Kiste ist mit 213 kmH einegtragen. Eigentlich braucht man doch dann so einen netten Aufkleber auf dem Tacho das man nur 210 kmH fahren darf. Mein :-) hat mir aber keinen eingeklebt.

Brauch ich einen Aufkleber bzw. ersetzt ein generell auf 210 einstellter Speedlimiter diesen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@termi0815 schrieb am 19. November 2006 um 21:57:10 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83

Ich habe auch keinen Aufkleber und werde auch keinen benutzen...

Die Geschwindigkeitsbegrenzung reicht bei den moderneren Autos vollkommen aus...

Genau meine Meinung!

Dieser Meinung hat sich der Gesetzgeber nun über 10 Jahre später angeschlossen und den § 36 StVZO geändert. Jetzt ist endlich auch die elektronische Anzeige, sprich der Winterreifenlimiter, im Sinne des Gesetzes ausreichend. :cool:

-> Änderung § 36 StVZO vom 01.06.2017

Zitat:

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

cu termi0815

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zu diesem Zweck kann man das max.-Speed via Boardcomputer fixieren. Dann läuft der Wagen nur die eingestellte Geschwindigkeit und nicht schneller.

Aber aus meiner Sicht ersetzt dieses limitieren nicht den lt. StVO erforderlichen Aufkleber.

am 29. November 2005 um 16:39

wegen den lächerlichen drei km/h würde ich mir nicht einmachen - ganz ehrlich...

ub

und wo bleibt der Aufkleber das bei Nebel unter 50m Sicht und bla bla bla. Mal im Ernst was soll noch alles in den Wagen gepappt werden?

-Anschnallpflicht?

-an der roten Ampel halten?

-etc.....

habt ihr denn alle so einen Aufkleber im Auto?

Ich habe keinen und will auch keinen, aber wird man von der P. dafür bestraft?

Also ich hab auf einmal auch einen drin. Kann mich nicht dran erinnern ,das unser altes Auto sowas jemals hatte. Ist das jetzt wirklich Pflicht? Der X3 3.0d eines Freundes hat auch keinen.

Also ich hab damals auch nachgefragt bei MB und die waren der Meinung, dass ich keinen Aufkleber brauche bei meinen H-Reifen.

Habe dann den Speedlimiter auch auf 210 km/h eingestellt, und ich denke wohl sicherer als der Aufkleber.

Detlef

Moin Leute,

hier irren alle die glauben den Aufkleber nicht zu brauchen. Das sagt euch die Polizei spätestens mit dem Knöllchen. Des weiteren meldet sich die gegnerische Versicherung mit Teilschuld nach einem Unfall bei euch. Glaubt mir die Dinger sind Pflicht. Guckst du hier

Gruß Niene

Hallo Sternengemeinde,

Tja, ich hab bis jetzt noch nie so einen Aufkleber im Auto gehabt, obwohl ich bei meinen ersten Autos Reifen verwendet hatte, die nur bis 160 KM/h Geschwindgkeit waren.

Außerdem sind die Geschwindigkeiten, die mit "T"-Reifen oder "H"-Reifen gefahren werden dürfen, sowieso jenseits von Gut und Böse! Zumindest bei uns in Ösistan! Hier herrscht NOCH eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 Km/h, auch wenn unser derzeitiger Verkehrsminister überlegt, auf Teilstrecken diverser Autobahnen 160 Km/h einzuführen. Aber auch das würden die Reifen locker abdecken.

LG

Boris

Für mich gilt bei allem, was ich dem Autofahrer (und auch anderen Teilnehmern am Straßenverkehr) vorwerfe, das Opportunitätsprinzip. Ist es opportun (zweckmäßig, den Gegebenheiten angemessen) solch eine Lächerlichkeit zu verfolgen?

Sicher nicht!

Wenn aber ein Unfall deswegen geschehen ist, weil trotz der Beschränkung auf 180 km/h tatsächlich 220 km/h gefahren worden sind,dann zieht das auch einen erheblichen Ermittlungs- und gutachterlichen Aufwand nach sich. Und wenn bei solchem Tempo ein Crash geschieht, ist sowieso schon fast alles zu spät.

Da geb ich Sir900 recht!

Ich habe das auch gelesen, und war erstaunt, es ist erforderlich, wenn das Fahrzeug mit schnellerer Geschwindigkeit eingetragen ist, als die Reifen zugelassen sind. Nichtsdestotrotz werde ich mich hüten mein schönes Cockpit mit sowas beknacktem (ich habe einen Tempolimiter, aktiv) zu verschandeln.

Hallo zusammen,

erstens schauen die aufkleber sau blöd aus und zweitens mal ehrlich, wer fährt denn nur wegen dem aufkleber die angezeigte höchstgeschwindigkeit?

wenn ich schneller fahren will auf meine und anderer gefahr dann mach ich das mit oder ohne aufkleber oder?

also tempolimiter rein und aufkleber raus. mir haben sie ihn damals mitgegeben, damit ich ihn selber reinkleben kann, wenn ich will. habe ich natürlich nicht!

gruss, tom

Themenstarteram 30. November 2005 um 7:11

...es geht natürlich mal wieder nicht um Sinn oder Unsinn, sondern nur darum ob einem aus einem fehlenden Aufkleber (wenn er denn da sein muß) ein Strick jedweder Art gedreht werden kann?

Denke ich auch. Selbst wenn der Tempolimiter aktiv ist und man garnich schneller fahren kann, werden die lieben Freunde in grün trotzdem Terror machen, wir kennen ja wohl alle die tolle deutsche Bürokratie...

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