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temporär kein eigenes Fahrzeug angemeldet, SF-Rabatt?

wir haben einen Neuwagen bestellt, warten schon seit 10 Monaten aus dessen Auslieferung. Den alten haben wir vor 8 Monaten verkauft (lief auf meine Frau).

Derzeit fahren wir

a) meine Frau: einen vom Autohaus gestellten Überbrückungswagen (aufs Autohaus zugelassen)

b) und mein Fahrzeug.

Wenn der neue dann mal wirklich geliefert wird, was passiert mit dem SF-Rabatt meiner Frau?

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13 Antworten

Moin!

Was soll denn Deiner Meinung nach damit passieren?!?

Der bleibt natürlich bestehen!

Eine Höherstufung wird zwar ein Jahr lang ausgesetzt, aber ansonsten natürlich alles beim Alten... ;-)

Wird in der alten SF weitergehen. Am besten schonmal von der Versicherung den Bestands-SF bestätigen lassen.

Der SF Rabatt bleibt ein Jahr bestehen, war zumindest vor Jahren so. Aber jeder schreibt was Anderes und hat eine andere Meinung. Frag bei der Versicherung nach dann hast du eine verlässliche Auskunft.

da nun seit mehr als 8 Monaten kein Fahrzeug auf meine Frau angemeldet ist,

dachte ich, da könnte es Probleme geben, besonders wenn der Neuwagen dann bei einer neuen Versicherung versichert wird.

Zitat:

@bug99 schrieb am 24. Dezember 2021 um 09:27:28 Uhr:

wir haben einen Neuwagen bestellt, warten schon seit 10 Monaten aus dessen Auslieferung. Den alten haben wir vor 8 Monaten verkauft (lief auf meine Frau).

Derzeit fahren wir

a) meine Frau: einen vom Autohaus gestellten Überbrückungswagen (aufs Autohaus zugelassen)

b) und mein Fahrzeug.

Wenn der neue dann mal wirklich geliefert wird, was passiert mit dem SF-Rabatt meiner Frau?

Moin check mal bei der Versicherung ab, was für eine Weiterstufung des SFR passieren muss.

Ggf. technische Beginnverlegung.

wenn du innerhalb des Versicherungsjahres wieder einen Wagen anmeldest nimmst du sogar an der Verbesserung des SFR teil. Ist das Versicherungsjahr überschritten bleibst du im "alten SFR". War die Versicherung länger als ein volles Versicherungsjahr stillgelegt beginnt die Herabstufung um jeweils eine Klasse.

Dies gilt für die üblichen Anbieter, Exoten können andere Regeln haben. Deshalb frage bei Deiner Versicherung nach.

Versicherungsjahr muss nicht gleich Kalenderjahr sein. Die Hauptfälligkeit in der Police ist der Bezugspunt für das Versicherungsjahr.

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 24. Dezember 2021 um 13:40:38 Uhr:

wenn du innerhalb des Versicherungsjahres wieder einen Wagen anmeldest nimmst du sogar an der Verbesserung des SFR teil. Ist das Versicherungsjahr überschritten bleibst du im "alten SFR". War die Versicherung länger als ein volles Versicherungsjahr stillgelegt beginnt die Herabstufung um jeweils eine Klasse.

Dies gilt für die üblichen Anbieter, Exoten können andere Regeln haben. Deshalb frage bei Deiner Versicherung nach.

Versicherungsjahr muss nicht gleich Kalenderjahr sein. Die Hauptfälligkeit in der Police ist der Bezugspunt für das Versicherungsjahr.

Das ist mal alles totaler Bullshit!

Das ist halt so, wenn man am "Stammtisch" fragt (also hier im Forum) anstatt dort, wo man es am besten weiß: bei der (eigenen) Versicherung.

Gib einfach bei der Versicherung des neuen Autos, als Vorversicherung die Versicherung deiner Frau an, dann geht alles seinen geregelten Lauf.

Der SF verfällt frühestens in 7 Jahren, bis dorthin wird das Auto bestimmt geliefert

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 24. Dezember 2021 um 13:58:14 Uhr:

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 24. Dezember 2021 um 13:40:38 Uhr:

wenn du innerhalb des Versicherungsjahres wieder einen Wagen anmeldest nimmst du sogar an der Verbesserung des SFR teil. Ist das Versicherungsjahr überschritten bleibst du im "alten SFR". War die Versicherung länger als ein volles Versicherungsjahr stillgelegt beginnt die Herabstufung um jeweils eine Klasse.

Dies gilt für die üblichen Anbieter, Exoten können andere Regeln haben. Deshalb frage bei Deiner Versicherung nach.

Versicherungsjahr muss nicht gleich Kalenderjahr sein. Die Hauptfälligkeit in der Police ist der Bezugspunt für das Versicherungsjahr.

Das ist mal alles totaler Bullshit!

Dann erläutere bitte was bullshit ist und was richtig ist, schau aber vorher in die Tarifbestimmungen eines normalen KFZ Versicherers.

Ich werde mich hüten einen Beitrag, selbst wenn er unrichtig ist als Bullshit zu bezeichnen, ich würde den Beitrag richtigstellen.

Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit geht meist mit Unhöflichkeit und mangelnden Manieren einher und das ist dann Bullshit. weitere Repliken werde ich mit Dir erst wechseln, wenn du zu einer ordentlichen und bei Erwachsenen üblichen Diskussionsform findest. Unerheblich davon, wer in der Sache recht hat.

Zitat:

Dann erläutere bitte was bullshit ist und was richtig ist, schau aber vorher in die Tarifbestimmungen eines normalen KFZ Versicherers.

Ich werde mich hüten einen Beitrag, selbst wenn er unrichtig ist als Bullshit zu bezeichnen, ich würde den Beitrag richtigstellen.

Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit geht meist mit Unhöflichkeit und mangelnden Manieren einher und das ist dann Bullshit. weitere Repliken werde ich mit Dir erst wechseln, wenn du zu einer ordentlichen und bei Erwachsenen üblichen Diskussionsform findest. Unerheblich davon, wer in der Sache recht hat.

Zitat Ende

Kannst du einen Versicherer und die Ziffer in der AKB nennen, der bei einem, seit 1 Jahr erloschenen Vertrag die SF um 1 Stufe zurückstuft. Dies wird schon mindestens seit 2000 nicht mehr gemacht.

Ansonsten ist die andere Aussage mit der Weiterstufung, auch nicht ganz richtig

Bei unseren Verträgen bei 3 Gesellschaften ist es so, dass der SF Rabatt nur günstiger wird, wenn der entsprechende Vertrag im Jahr mindestens 6 Monate bezahlt wurde. Deshalb wäre es unpraktikabel ein Saisonkennzeichen mit 5 Monaten Zulassung zu betreiben, da es den SF Rabatt nicht verbessern würde.

Bei Stilllegung eines Kfz sind die %te 7-8 Jahre safe.

Bei meiner Versicherung auch so. Es ist aber möglich, auf einen Vertrag mehrere Fahrzeuge laufen zu lassen. Bei mir Fahrzeug A 11-01 und Fahrzeug B 02-05.

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