- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Termin / Fahrwerk / Eintragungen / Polizei
Termin / Fahrwerk / Eintragungen / Polizei
Hey, ich war vor ca. einer Woche bei meiner Werkstatt zur Abnahme meines neuen Fahrwerks und habe eine Termin für den 06.04.2020 16:00 Uhr bekommen.
Aber vorhin den 05.04.2020 ca. 19:00 Uhr wurde ich von Polizisten angehalten und mir wurde erzählt, dass auch wenn ich den Termin habe nicht fahren darf. Er sagte mir das dennoch die BE erlischt und ich nur an dem Tag wo der Termin ist mit dem Fahrwerk zu der Werkstatt fahren darf.
Ansonsten um weiter fahren zu können soll ich mein eingetragenes Fahrwerk zurück einbauen oder er kratzt mir die Plakette ab und ich krieg Punkte.
Ist da was wahres dran? Kam mir ziemlich verarscht vor.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@LiiQuiiDz schrieb am 5. April 2020 um 22:07:07 Uhr:
Aber vorhin den 05.04.2020 ca. 19:00 Uhr wurde ich von Polizisten angehalten und mir wurde erzählt, dass auch wenn ich den Termin habe nicht fahren darf. Er sagte mir das dennoch die BE erlischt und ich nur an dem Tag wo der Termin ist mit dem Fahrwerk zu der Werkstatt fahren darf.
Die Auskunft ist korrekt.
Ähnliche Themen
19 Antworten
Zitat:
@LiiQuiiDz schrieb am 5. April 2020 um 22:07:07 Uhr:
Aber vorhin den 05.04.2020 ca. 19:00 Uhr wurde ich von Polizisten angehalten und mir wurde erzählt, dass auch wenn ich den Termin habe nicht fahren darf. Er sagte mir das dennoch die BE erlischt und ich nur an dem Tag wo der Termin ist mit dem Fahrwerk zu der Werkstatt fahren darf.
Die Auskunft ist korrekt.
Er hat Recht. Deine abe ist erloschen.
Sollte aber auch logisch sein, wenn man mal ein bisschen drüber nachdenkt
Hätte ich nicht gedacht.. das passt mir gerade garnicht da ich morgen zur Arbeit fahren muss.
Hab ich auch noch nie gehört.
Und wie mach ich das wenn ich das Gutachten vom TÜV-Prüfer habe? Wie kann ich das auf der Zulassungsstelle eintragen lassen weiß das zufällig jemand?
Zitat:
@LiiQuiiDz schrieb am 5. April 2020 um 22:07:07 Uhr:
Kam mir ziemlich verarscht vor.
Editiert, Moorteufelchen/MT-Moderator
Hättest mal bei der Terminvergabe mit der Werkstatt gesprochen, ob Du bis dahin fahren darfst.......
Zitat:
@LiiQuiiDz schrieb am 5. April 2020 um 22:26:28 Uhr:
Und wie mach ich das wenn ich das Gutachten vom TÜV-Prüfer habe? Wie kann ich das auf der Zulassungsstelle eintragen lassen weiß das zufällig jemand?
Wenn die Zulassungsstelle in deinem Ort wegen der Corona-Krise geschlossen ist, geht das aktuell natürlich nicht.
Da wirst du nicht umhin kommen, erst einmal wieder auf das Original-Fahrwerk zurückzubauen und die ganze Aktion nach dem Ende der Krise noch mal neu zu starten.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. April 2020 um 22:35:29 Uhr:
Zitat:
@LiiQuiiDz schrieb am 5. April 2020 um 22:26:28 Uhr:
Und wie mach ich das wenn ich das Gutachten vom TÜV-Prüfer habe? Wie kann ich das auf der Zulassungsstelle eintragen lassen weiß das zufällig jemand?
Wenn die Zulassungsstelle in deinem Ort wegen der Corona-Krise geschlossen ist, geht das aktuell natürlich nicht.
Da wirst du nicht umhin kommen, erst einmal wieder auf das Original-Fahrwerk zurückzubauen und die ganze Aktion nach dem Ende der Krise noch mal neu zu starten.
Ich glaub das grad nicht. Das Problem ist das mein altes Fahrwerk das zeitliche gesegnet hat und auch nicht mehr komplett ist, da ich die hinteren kaputten Dämpfer schon weggeschmissen habe.
Auf dem Gutachten steht doch dann bestimmt auch das ich (zum nächstmöglichen Zeitpunkt alles eintragen lassen muss), dass wäre doch also erst dann wenn die Zulassungsstelle wieder geöffnet hat.
Zitat:
@LiiQuiiDz schrieb am 5. April 2020 um 22:07:07 Uhr:
mir wurde erzählt, dass auch wenn ich den Termin habe nicht fahren darf. Er sagte mir das dennoch die BE erlischt und ich nur an dem Tag wo der Termin ist mit dem Fahrwerk zu der Werkstatt fahren darf.
Da kommt es jetzt darauf an, ob es ein 19(3)-Fall oder ein 19(2)-Fall ist.
Im 19(3)-Fall muss die Änderungsabnahme "unverzüglich" durchgeführt werden, da sehe ich nicht unbedingt ein Problem wenn man am Freitag einen Termin für Montag bekommt. Dann erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Von einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere (so die denn überhaupt notwendig ist) ist das in dem Fall auch unabhängig. (Sollte natürlich die Abnahme nicht positiv verlaufen, ist die BE trotzdem erloschen...)
Anders im 19(2)-Fall: da ist die Betriebserlaubnis erloschen. Mit dem Fahrzeug dürfen dann nur noch die Fahrten zur Erlangung einer neuen BE durchgeführt werden. Also zur Abnahme (und ggf. zurück) und zur Zulassungsstelle. Denn erst dort wird durch die Eintragung der Änderung in den Fahrzeugschein eine neue BE erteilt.
Zitat:
@hk_do schrieb am 5. April 2020 um 23:33:47 Uhr:
Zitat:
@LiiQuiiDz schrieb am 5. April 2020 um 22:07:07 Uhr:
mir wurde erzählt, dass auch wenn ich den Termin habe nicht fahren darf. Er sagte mir das dennoch die BE erlischt und ich nur an dem Tag wo der Termin ist mit dem Fahrwerk zu der Werkstatt fahren darf.
Da kommt es jetzt darauf an, ob es ein 19(3)-Fall oder ein 19(2)-Fall ist.
Im 19(3)-Fall muss die Änderungsabnahme "unverzüglich" durchgeführt werden, da sehe ich nicht unbedingt ein Problem wenn man am Freitag einen Termin für Montag bekommt. Dann erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Von einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere (so die denn überhaupt notwendig ist) ist das in dem Fall auch unabhängig. (Sollte natürlich die Abnahme nicht positiv verlaufen, ist die BE trotzdem erloschen...)
Anders im 19(2)-Fall: da ist die Betriebserlaubnis erloschen. Mit dem Fahrzeug dürfen dann nur noch die Fahrten zur Erlangung einer neuen BE durchgeführt werden. Also zur Abnahme (und ggf. zurück) und zur Zulassungsstelle. Denn erst dort wird durch die Eintragung der Änderung in den Fahrzeugschein eine neue BE erteilt.
Was steht im Teilegutachten unter römisch III, und sind noch Sonderräder montiert?
Und wurden die im Gutachten angegebenen Einstellbereiche eingehalten?
Zitat:
Ist da was wahres dran? Kam mir ziemlich verarscht vor.
Jetzt stell dir mal vor, du baust einen Unfall und die Versicherung sagt: Vollkasko gibt's nicht und der Haftpflichtschaden kostet 5000 € Regress.
Was soll man da noch sagen?
Schaut euch die Threads des TE an. Soviel "hab ich nicht gewusst" und "das kann nicht sein" hab ich selten gelesen.
An den TE, belese dich bevor Du aktiv wirst.
Typ Kevin
Ne verstehen tuh ich das nicht, deswegen frag ich ja.
Und wieso Kevin? Unsere kleinen Internet Rambos hier in den Foren, immer wieder schnuckelig zu sehen wie sie im Netz über andere her ziehen.
Passt auch gut in die Osterzeit: Internet ist wie Ostern, da hat jeder Eier.
Und ja ich habe 225/40/R18 Sonderbereifung. Problem ist nur, dass ich nur ein Positiv-Gutachten von der alten Reifen+Fahrwerk Kombi habe für meine Felgen.
Eine separate ABE habe ich leider nicht zur Hand, aber auf den Felgen sollten zur Not die KBA Nummer drauf stehen, dass sollte doch eigentlich reichen für die Abnahme. Die Felgen wurden vom Vorbesitzer in den Fahrzeugschein eingetragen.
Meine Frage dazu wäre nur nochmal ob das alte Gutachten bzw. die KBA Nummern reichen für die Eintragung von den Felgen.. die stehen ja an sich schon im Fahrzeugschein, aber in Verbindung mit einem anderen Fahrwerk, was ja optisch genau das selbe ist nur mit einer anderen Farbe der Feder und Namen. Ich hab eigentlich keine Lust ewig im Internet zu forschen um irgendwann ein neues Teilegutachten zu finden, falls ich es überhaupt noch finden sollte für die Felgen.
Vorne habe ich 320mm und hinten 320mm.
Im Teilegutachten steht vorne mind. 320mm von Felgenmitte bis zur Kotflügelkante und hinten mind. 290mm, also sollte das alles i.O. sein.