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TFL abgedimmt erlaubt oder nicht ?

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 29. Oktober 2010 um 15:08

Hallo zusammen,

ich weiß nicht schon wieder das Thema aber da ich mir Morgen mein TFL

anknipsen möchte,sagt mir bitte ob es nun erlaubt ist das TFL abgedimmt bei Betrieb von Stand.- bzw. Abblendlicht mitlaufen zu lassen oder nicht (weil besser siehts ja aus ;-)

Gruß

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13 Antworten

Hallo lucky,

neben den buchstaben RL im prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen. könnte so aussehen:

A RL ............ - ms-tfl. haben die kennzeichnung!

die vorhandenen positionsleuchten müssen deaktiviert werden, einfach rausziehen – gibt keine fehlermeldung.

aber die sufu hilft auch!!!

grüße

Wenn sie die Zulassung dafür haben dürfen sie abgedimmt als Standlicht verwendet werden.

Jedoch muss das reguläre Standlicht stillgelegt werden.

am 29. Oktober 2010 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von lucky-31

Hallo zusammen,

ich weiß nicht schon wieder das Thema aber da ich mir Morgen mein TFL

anknipsen möchte,sagt mir bitte ob es nun erlaubt ist das TFL abgedimmt bei Betrieb von Stand.- bzw. Abblendlicht mitlaufen zu lassen oder nicht (weil besser siehts ja aus ;-)

Gruß

Hallo Lucky,

habe TFL von MS. Bei Abblendlicht ist das TFL gedimmt. Steht aber alles in der Einbauanleitung!!

Viel Spaß dabei :-))

Gruß Hans

Kurze Anmerkung noch:

Was definitiv nicht erlaubt ist, ist was man immer häufiger sieht.

Abblendlicht eingeschaltet.

Standlicht eingeschaltet (nicht stillgelegt).

TFL eingeschaltet (nicht gedimmt).

Nebelscheinwerfer eingeschaltet.

Ach was wär ich da gerne Polizist.

Na wie gut das du keiner bist!! :-)

Die ! Sollten sich mal WIRKLICH um WICHTIGE SACHEN kümmern.

cu CmC

am 30. Oktober 2010 um 9:34

Ich habe gestern beim TÜV dieses Thema angesprochen. Die sagten, das es kein Problem mit den abgedimmten Tagfahrlicht gibt. Auf die Frage ob das vorhandene Standlicht stillgelegt werden muss bekam ich als Antwort, dass das nicht erlaubt ist. Es sei denn ich baue das Standlicht aus. Damit ist die komplette Standlicht Lampe gemeint. Geht natürlich nicht. Eingebaute bzw. angebaute Beleuchtungen müssen funktionieren oder abgebaut werden.

Das bedeutet also, das beides (original Standlicht und gedimmtes Tagfahrlicht ) gleichzeitig an sein dürfen. Ich lass mich in zweieinhalb Jahren überraschen wenn ich mit den Kuga zum TÜV muss.

Also:

Das Fahrzeug hat eine Standlichtfunktion.

Die muss funktionieren.

Und dies wird durch das gedimmte TFL gewährleistet.

Somit ist es kein Problem das werkseitige Standlicht stillzulegen.

Frag 2 TÜV Prüfer und du bekommst 3 verschiedene Meinungen...

Und in der Einbauanleitung (die ja bindend sein sollte) steht das so beschrieben wie schon oft erwähnt.

Wenn Standlichtfunktion beim TFL, dann orig. Standlichtbirnchen raus.

Die TFLs haben keine ABEs dabei sondern sind nach vorgeschriebener Weise einzubauen und zu schalten damit keine weitere Abnahme nötig wird.

 

am 31. Oktober 2010 um 7:21

Hi zusammen,

 

also ich habe mein TFL beim FFH einbauen lassen und wenn ich das Standlicht/Abblendlicht einschalte werden die TFLs abgedimmt und das normale Standlicht brennt weiter.

 

Gruß

 

Wolfgang

Dann hat der gute Mann sich die Einbauanleitung nicht richtig durchgelesen!!

Gruß Dieter 

am 31. Oktober 2010 um 8:52

hallo wolfgang,

die diskusion Tfl. / oder Tfl. gedimmt und was kann alles leuchten, blinken, brennen und und und. ist, wie man sieht, eine unendliche geschichte. jeder kommt mit richtlinien R87 und StVZO (§50 und folgende) und usw. usw..

zum einbau beim ffh oder elektriker - keiner von beiden wird dir "freiwillig" das kabel durchtrennen oder die birne "ziehen", sowas tut man nicht.

eine deaktivierung über die software ist nicht möglich, habe ich versucht - (inkl. gespräche mit köln) geht nicht!!

du kannst hier nur dem jeweiligen "einbauer" die pistole auf die brust setzen und verlangen - ausbauen!!!!!(oder einfach selber ausbauen:)).

darüberhinaus sieht die beleuchtung mit den original standlichtern und MS einfach sch... (nicht so schön aus).

so jetzt wieder meine lieblings beschäftigung - link`s zum lesen:

http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/

im inhaltsverzeichnis zu:

beleuchtung- und signalanlage - hier dann auf:

StVZO

in ca. der hälfte – (kann auch nach dem ersten drittel sein)

es sind immer nur ZWEI !!!!!

jedoch denke ich, dass bei der vielfalt aller verbauten möglichkeiten und unmöglichkeiten, ein "lichtblick" nicht mehr so einfach ist. weiterhin bin ich der meinung, dass auch nicht regelkonforme Tfl.- schaltungen, einbauten, mitunter auch nicht zugelassene, nicht zum erlöschen der betriebserlaubnis führen, sondern lediglich der ausbau empfohlen wird.

und letztendlich ist es mir auch egal, was jeder einzelne macht - kann sich auch ein loch ins dach bohren, weihnachtsbaum rein und voll beleuchten - ,

aber sinnvollerweise nur 2 standlichter/positionsleuchten -

grüße

 

am 1. November 2010 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von ebe-kuga

hallo wolfgang,

 

die diskusion Tfl. / oder Tfl. gedimmt und was kann alles leuchten, blinken, brennen und und und. ist, wie man sieht, eine unendliche geschichte. jeder kommt mit richtlinien R87 und StVZO (§50 und folgende) und usw. usw..

zum einbau beim ffh oder elektriker - keiner von beiden wird dir "freiwillig" das kabel durchtrennen oder die birne "ziehen", sowas tut man nicht.

eine deaktivierung über die software ist nicht möglich, habe ich versucht - (inkl. gespräche mit köln) geht nicht!!

du kannst hier nur dem jeweiligen "einbauer" die pistole auf die brust setzen und verlangen - ausbauen!!!!!(oder einfach selber ausbauen:)).

darüberhinaus sieht die beleuchtung mit den original standlichtern und MS einfach sch... (nicht so schön aus).

 

so jetzt wieder meine lieblings beschäftigung - link`s zum lesen:

 

http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/

 

im inhaltsverzeichnis zu:

beleuchtung- und signalanlage - hier dann auf:

StVZO

in ca. der hälfte – (kann auch nach dem ersten drittel sein)

 

es sind immer nur ZWEI !!!!!

 

jedoch denke ich, dass bei der vielfalt aller verbauten möglichkeiten und unmöglichkeiten, ein "lichtblick" nicht mehr so einfach ist. weiterhin bin ich der meinung, dass auch nicht regelkonforme Tfl.- schaltungen, einbauten, mitunter auch nicht zugelassene, nicht zum erlöschen der betriebserlaubnis führen, sondern lediglich der ausbau empfohlen wird.

 

und letztendlich ist es mir auch egal, was jeder einzelne macht - kann sich auch ein loch ins dach bohren, weihnachtsbaum rein und voll beleuchten - ,

 

aber sinnvollerweise nur 2 standlichter/positionsleuchten -

 

grüße

(kann sich auch ein loch ins dach bohren, weihnachtsbaum rein und voll beleuchten - ,)

 

Äähhhh,

brennt der Weihnachtsbaum dann mit dem Standlicht mit oder darf der dann auch tagsüber leuchten :confused::confused::confused:

 

Gruß

 

Wolfgang

Ja, auch tagsüber und sogar gedimmt mit abgeschaltetem Rückwärtsgang wobei das hintere Rad / L oder R eine grüne Ventilkappe haben sollte. ;-) LOL

cu CmC

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