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TFL hinten codieren !?
Hallo,
ich habe eine Frage. Und zwar unter welchem Steuergerät kann ich das TFL hinten codieren? Die Liste die ich im Internet gefunden habe stimmt leider nicht. Mein F20 Ist vom 09/14. Wäre über jede Hilfe sehr erfreut.
Danke
Beste Antwort im Thema
Ich hätte das auch gerne. Also Rücklicht eingeschaltet mit Tagfahrlicht. (Geht mit entsprechender Codierung.)
Heute morgen hatte ich mal nichts zu tun und habe "spaßeshalber" bei der hiesigen Polizei gefragt, ob das zulässig sei.
Die Antwort gebe ich hier ohne weiteren Kommentar und ohne Bewertung wider:
"Das muß dann vom TÜV abgenommen werden und beim Straßenverkehrsamt als Fahrzeugänderung eingetragen werden."
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17 Antworten
Ich hätte das auch gerne. Also Rücklicht eingeschaltet mit Tagfahrlicht. (Geht mit entsprechender Codierung.)
Heute morgen hatte ich mal nichts zu tun und habe "spaßeshalber" bei der hiesigen Polizei gefragt, ob das zulässig sei.
Die Antwort gebe ich hier ohne weiteren Kommentar und ohne Bewertung wider:
"Das muß dann vom TÜV abgenommen werden und beim Straßenverkehrsamt als Fahrzeugänderung eingetragen werden."
...das ist ein Unsinn. Einfache Antwort von mir: die haben absolut keine Ahnung und wiedergeben nur ihre studierte "pauschal" Antwort.
Gruß
das ist kein Unsinn, hab gerade mal einen befreundeten TÜV Prüfer gefragt, er sagt die erteilte Betriebserlaubnis würde dadurch erlöschen.
...in der StVO steht keine eindeutiges Verbot der Inbetriebnahme der Schlussleuchten in Verbindung mit TFL.
Es wurde schon mehrfach darüber diskutiert und letztens hier:
http://www.motor-talk.de/.../...licht-hinten-mj-2013-t4315168.html?...
Gruß
Jetzt ein anderer Aspekt:
Zum Verändern irgendwelcher Fahrzeugparameter bedarf es eines Stückes Hardware und einer Software.
Was ich bisher an Software gefunden habe, so waren das allesamt selbst gebrannte Scheiben, also illegale Kopien.
Sowohl der SW-Hersteller als auch BMW könnten Erwerb, Besitz und jedenfalls aber die Verwendung rechtlich verfolgen.
Die eigenmächtige Codierung dürfte nicht unentdeckt bleiben, wenn sie an einem Fahrzeug vorgenommen wurde, welches noch in der Garantie ist, und wenn der Service bei BMW durchgeführt wird.
Dann also erstens die Gefahr der Strafverfolgung, und ferner die Gefahr des Garantieverlustes.
Oder irre ich?
Zitat:
@wolli. schrieb am 9. September 2015 um 19:04:26 Uhr:
...in der StVO steht keine eindeutiges Verbot der Inbetriebnahme der Schlussleuchten in Verbindung mit TFL.
Es wurde schon mehrfach darüber diskutiert und letztens hier:
http://www.motor-talk.de/.../...licht-hinten-mj-2013-t4315168.html?...
Gruß
Das sind unterschiedliche Faktoren, zum einen was nach der der StVO möglich ist und zum anderen was die ABE für das Fahrzeug beinhaltet. Änderungen ja aber muss vom TÜV etc. abgesegnet werden.
Zitat:
@wolli. schrieb am 9. September 2015 um 19:04:26 Uhr:
...in der StVO steht keine eindeutiges Verbot der Inbetriebnahme der Schlussleuchten in Verbindung mit TFL.
Es wurde schon mehrfach darüber diskutiert und letztens hier:
http://www.motor-talk.de/.../...licht-hinten-mj-2013-t4315168.html?...
Gruß
So ist es. Zu beobachten ist vielfach, dass auch bei vielen (neueren) Lkw's (z.B. Volvo usw.) in Verbindung mit Tagfahrlicht die Heckleuchten am Zugfahrzeug und Hänger ebenfalls mitlaufen. Frdl. Gruß
Zitat:
@Zimmerbirke schrieb am 9. September 2015 um 20:58:49 Uhr:
Dann also erstens die Gefahr der Strafverfolgung, und ferner die Gefahr des Garantieverlustes.
Oder irre ich?
Ja, tust du.
Die hier gewünschte Codierung ist bereits ab Werk vorgesehen (sogenannte "Skandinavienschaltung") und durchaus möglich. In Schweden/Norwegen/Finnland ist es Vorschrift, dass die Fahrzeuge zwingend auch hinten leuchten. Da EU-Recht über deutschem Recht steht, ist diese Lichtschaltung also in ganz Europa zulässig.
Anfangs wurden übrigens alle BMWs ab Werk mit exakt dieser Stellung ausgeliefert, bis es dann unsinnigerweise mal rückgängig gemacht wurde. Es gibt jedoch kein explizites Verbot (und wie gesagt, dieses wäre ohnehin ungültig).
Gruß Martin (mit TFL-RL)
folgendes: und zwar kann man als SA bei der Bestellung des Neuwagens angeben "Tagfahrlicht heck aktiv"
ging problemlos bei unserem F10 5er da es so ab werk ausgeliefert wurde.
bei den alten 5er e60 war das sogar ab Facelift 03/2007 Serie
Wollt Ihr das nachträglich haben ist das tatsächlich eine Änderung der SA und somit ist eine Tüv Einzelabnahme fällig und auch kein Problem. Aber es muss eben eingetragen werden.
Hobby Codierer haben hier ein Problem denn es muss als FA über den Tester von BMW auf aktiv gestellt werden und vom Tüv nach getragen werden.
Also Legal nur ab Neu Bestellung gleich als SA mit bestellen... hat kein Aufpreis gekostet.
oder von BMW und Tüv etc. abnehmen lassen als Nachträgliche Änderung am Fahrzeug.
so und jetzt warte ich wieder auf alle besser wissenden.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 15. September 2015 um 17:40:43 Uhr:
Zitat:
@Zimmerbirke schrieb am 9. September 2015 um 20:58:49 Uhr:
Dann also erstens die Gefahr der Strafverfolgung, und ferner die Gefahr des Garantieverlustes.
Oder irre ich?
Ja, tust du.
Die hier gewünschte Codierung ist bereits ab Werk vorgesehen (sogenannte "Skandinavienschaltung") und durchaus möglich. In Schweden/Norwegen/Finnland ist es Vorschrift, dass die Fahrzeuge zwingend auch hinten leuchten. Da EU-Recht über deutschem Recht steht, ist diese Lichtschaltung also in ganz Europa zulässig.
Anfangs wurden übrigens alle BMWs ab Werk mit exakt dieser Stellung ausgeliefert, bis es dann unsinnigerweise mal rückgängig gemacht wurde. Es gibt jedoch kein explizites Verbot (und wie gesagt, dieses wäre ohnehin ungültig).
Gruß Martin (mit TFL-RL)
Ich habe wohl mal unklar formuliert. Die Strafverfolgung, zusätzlich zivilrechtliche Verfolgung und Garantieverlust nicht, weil auf einmal die Lämpchen hinten leuchten.
Sondern weil dies mit Einsatz von Software gemacht wurde, zu welcher man mangels einer korrekten Lizenz nicht berechtigt ist.
Ich habe für meinen neuen BMW eine 5-Jahres-Garantie gekauft. Es wäre doch schade, wenn ich diese 5 Jahre mein Auto nur durch Gitterstäbe sehen könnte ...
Was ich also suche: eine legale und von BMW autorisierte Möglichkeit zur Änderung von diversen Parametern. Gibt es Anbieter mit dieser Qualifikation?
Zitat:
@Fili schrieb am 15. September 2015 um 18:00:30 Uhr:
folgendes: und zwar kann man als SA bei der Bestellung des Neuwagens angeben "Tagfahrlicht heck aktiv"
ging problemlos bei unserem F10 5er da es so ab werk ausgeliefert wurde.
Hobby Codierer haben hier ein Problem denn es muss als FA über den Tester von BMW auf aktiv gestellt werden und vom Tüv nach getragen werden.
Also Legal nur ab Neu Bestellung gleich als SA mit bestellen... hat kein Aufpreis gekostet.
oder von BMW und Tüv etc. abnehmen lassen als Nachträgliche Änderung am Fahrzeug.
so und jetzt warte ich wieder auf alle besser wissenden.
Hört auf mit dem Belehrungs-Müll. Habt ihr je ein Polizist gesehen, der bei einer Kontrolle meinte: "zeigen sie mir bitte mal die Kaufquittung ihres Wagens, ich will sehen, ob sie Heckleuchten aktiv wirklich auch mitbestellt haben. Ich ruf dann zusätzlich beim BMW Vorstandsvorsitzenden an, ob sie das nicht selber codiert haben."
Hechleuchten aus bei Tagfahrlicht hat nichts mit dem Gesetz zu tun, sondern mit dem grünen Gedankengut unserer Politik, welche meint, mit dem standardmässigen "aus" Unmengen von Energie zu sparen...
Sorry, aber kann man sich bitte wieder auf das Thema konzentrieren und nicht überall Moralapostel spielen...
{bei dem ganzen TFL durcheinander, blickt doch keiner durch.
Verschiedene Fabrikate und innerhalb eines Model`s noch unterschiedliche Schaltungen ab Werk.
Somit bekommt wahrscheinlich nicht mal der Ärger, welcher mit Standlicht (hi. + vo.) an fährt.
Genau, solange Autos in langen Tunnels oder sogar in der Nacht beim automatischen Tagfahrlicht ohne eingeschaltete Rückleuchten rumfahren, schon gar nicht (BMWs schalten nach 2 Sekunden um, andere teilweise in 8km langen Tunnels nicht).