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TFL mit Blinkerfunktion

Opel Vectra C
Themenstarteram 4. November 2012 um 11:26

Hallo.

Möchte meinen Vectra gts 3.2er mit TFL (incl. Blinkerfunktion) ergänzen.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten.

[url=http://www.led4car.de/.../...niversal-LED-Xenon-Weiss-Mit-Blinker.html"]

E4 + R87 Zulassung gibt es wohl.

Hat schon jemand Erfahrungen, was der TÜV tatsächlich dazu sagt? Die Mindesteinbauhöhe ab Boden war doch 350mm?

Da die Elektronik bei Vectra C etwas "anfällig" zu sein scheint, wenn jemand diese TFL berreits verbaut hat, welche Probleme gab es?

Danke!

MfG

No_limits

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24 Antworten

Die sind vieleicht als Tagfahrlich zugelassen - sobald du die aber auch noch als Blinker verwendest ist es nicht mehr legal und kann dich wenn ich mich nicht irre sogar Punkte Kosten.

Das ganze kann schon allein aus dem Grund nicht legal sein, da an einem Auto grundsätzlich maximal 3 Blinker pro Seite angebracht sein dürfen. Vorne, seitlich, hinten. Und alle 3 hast du bereits.

Somit fallen Spiegel mit Blinker oder diese TFL als Blinker flach!

am 4. November 2012 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Die sind vieleicht als Tagfahrlich zugelassen - sobald du die aber auch noch als Blinker verwendest ist es nicht mehr legal und kann dich wenn ich mich nicht irre sogar Punkte Kosten.

Na da muß man(n) aber vorsichtig sein mit seiner Aussage.

Wenn die Teile als FTL und Blinker zugelassen sind - was ich jetzt mal voraussetze:) kommt es auf den an der die Teile verbaut bzw wie/wo er sie verbaut und anschließt;).

So giebt es nicht nur bestimmte Einbaumaße sondern auch einen Anschlußplan der beiliegt und einzuhalten ist - Entspricht beides ist mit keinem Streß zu rechnen.

So zum Beispiel hab ik meinem alten Herrn TFL verbaut - da er gerne ohne Licht unterwegs ist und das bei Herbstlicher Wetterlage:mad:.

War eine gedimmte Ausführung. da stand in der Anleitung: Die org. Standlichtbirnen sind zu entfernen....Also möglich scheint alles.

Ich habs aber mit Relais geschaltet , so das die Teile bei einschalten vom Standlicht ausgehen.

Der TE kann es ja gerne Versuchen - spätestens beim nächsten TÜV heisst es dann ausbauen.

Bis dahin werden aber sicher die grünen schon an die Scheibe geklopft haben - 4 Blinker pro Fahrzeugseite sind nicht erlaubt - auch verständlich... sonst könnte man sich ja ohne Ende Blinker ans Auto anbringen was andere Autofahrer einfach nur ablenkt...

am 4. November 2012 um 17:46

:D

Ja alles möglich und Spekulation - wie gesagt entscheident ist die Beilage zu den abgenommenen TFL mit Blinkerfunktion;)Möglicherweise steht ja.... "bei verwendung der Blinkerfunktion sind die org. Blinker zu deaktivieren"

Ist ja nicht der erste PKW der seine Blinker im Stoßfänger verbaut hätte;)

Zitat:

Original geschrieben von Opa 2,2

...Ist ja nicht der erste PKW der seine Blinker im Stoßfänger verbaut hätte;)

genau da sehe ich das eigentliche Problem ;)

wohin mit den Dingern ....????

Als Blinker dürfen sie sicherlich nicht so weit unten sitzen wie TFLs . (250mm)

Aber weiter oben geht beim Vectra schnell der Platz aus :)

Durch die 8cm Einbautiefe disqualifizieren sich die Teile eh für die gesamte Front

Auch der Satz

"Das Tagfahrlicht kann an beliebigen Stellen an der Fahrzeugfront montiert werden." ist ja eine Lüge , da es sowohl für TFL als auch für Blinker genau festgelegte Einbaumasse gelten und der Bereich der Überschneidung der beiden wird schon recht klein :)

Auch steht da nur was von R87 Zulassung .... und Blinkfunktion .... dazu aber keine Zulassungsnummer .

E-Prüfzeichen lassen sich leicht in Plastik giessen ;)

Das ganze Angebot scheint mir auch recht windig.... ;)

Klar, nicht das erste Auto das den Blinker in der Stoßstange hat - das ist aber garnicht das Thema.

Es geht hier um die Anzahl der Blinker und da sind max. 3 pro Seite erlaubt... mehr nicht... wenn du mir nicht glaubst kannst du gerne mal beim TÜV Anrufen und Fragen.

Edit:

Ulridos hat Vollkommen recht - es ist genua vorgegeben wieviel Abstand von welcher Seite sein muss bzw wo die TFL Sitzen dürfen und wo nicht...

Eigentlich ist es Kundenverarsche...

da hat Opa schon erklärt ... man kann die serienblinker vorn dafür ausser Betrieb nehmen . Dann sinds weiterhin 3 ;)

aber trotzdem ist da imho was nicht koscher ;)

Kann er schön erklären - deswegen ist das aber nicht Richtig.

Die Beleuchtungseinrichtung der Wagen ab Werk hat - hat zu funktionieren... da mal eben was ausser Betrieb nehmen kostet die Betriebserlaubniss und gibt im Fall des Falles Stress mit den Grünen und der Versicherung.

nein , das stimmt so definitiv nicht .

Für das Golf1 Cabriolet gibt es Zubehörblinker mit Standlichtfunktion , die die Serienblinker ersetzen . Die Dinger haben eine ABE und lt. dieser ist aufgeführt, daß die Standlichtlampen aus den Scheinwerfern entfernt werden müssen wenn die Blinker als Standlicht angeschlossen werden .

Nur so sind die Auflagen der ABE erfüllt ....

Ja klar, die werden ja an seliber Stelle ersetzt und es steht so auch in der ABE - das ist was anderes.

Aber was machst du am Vectra? Da geht das nicht...

Wie gesagt - ich finde was die da machen ist Kundenverarsche...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Kann er schön erklären - deswegen ist das aber nicht Richtig.

Die Beleuchtungseinrichtung der Wagen ab Werk hat - hat zu funktionieren... da mal eben was ausser Betrieb nehmen kostet die Betriebserlaubniss und gibt im Fall des Falles Stress mit den Grünen und der Versicherung.

deine Aussage stimmt so nicht

darfst du schon entfernen und andere Blinker in die ZB stoßstange setzen muss nur abgenommen werden

haben wir früher auch gemacht beispiel kadett D/E - Astra F Blinker zugeschweißt und andere in die Schürze ab zum tüv fertig

zb so nur mit orangenen

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ja klar, die werden ja an seliber Stelle ersetzt und es steht so auch in der ABE - das ist was anderes.

...

nein ... das Standlicht wird aus dem HAuptscheinwerfer in die Blinker verlagert (etwa 10cm weiter unten)

Das ist dann aber in der Regel eine Einzelabnahme und die ist nicht billig!

hat damals 35 D-Mark gekostet die Eintragung

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