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TFT-Monitor im Auto zugelassen??

Themenstarteram 6. Juni 2005 um 20:34

Hallo,

wurde von der Polizei angehlaten und bemängelt wurden meine TFT-Monitore im Fahrzeug (einer vorne, einer mittig an der Decke).

Wie ist es rechtlich geregelt? Darf man sowas überhaupt nicht einbauen oder nur unter gewissen Vorraussetzungen oder wie?

Danke

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33 Antworten
am 6. Juni 2005 um 20:36

Wurden die Monitore bemängelt oder die befestigung, oder hast du sie während der fahrt angehabt?

am 6. Juni 2005 um 20:56

Erlaubt mit E-Zeichen ja. Betrieb unter der Fahrt nur als Navi vorne, sonst nur hinten Natürlich muss alles gut verbaut sein.

Themenstarteram 6. Juni 2005 um 22:27

Also E-Zeichen hat er gemeint, hat nix mit der Zulassung in nem Fahrzeug zutun. Er hat auch nicht die Befestigung bemängelt, sonder einfach nur, dass diese Geräte keine Zulassung für ein Fahrzeug haben! Es müsste ein Gutachten darüber geben...ich hatte die auch nicht an. Waren auch sowieso weil ich mittags noch geschraubt habe, gerade außer Funktion, aber das wäre auch egal!

am 7. Juni 2005 um 5:28

Dann hol dir mal die Dienstnummer von den Volleiern und leg ne Beschwerde ein...

Man man man, die werden echt immer nerviger, irgendetwas wird man schon finden um jemanden zu nerven...

apropo zu dem thema....

mich hat die rennleitung gestern heruntergeholt, ich mein fenster auf: "grüß gott! was gibts?"

"nicht, ist nur ne routine-kontrolle, würden sie bitte fahrzeugpapire und führerschein zeigen?"

ich hab ihnen beides gegeben, dan sagt er "und verbandszeug?" ich stieg aus, geh zum kofferraum, machte ihn auf und nahm das verbandszeug heraus... er sieht meinen woofer und fragt mich wie laut der geht?!?!?

naja ich hab gesagt das ich noch nie eine messung vorgenommen habe, also k.a.

nächste frage: "wenn du musik höhrst, bemerkst du auch noch das martinshorn?"

ja sicher, aund auserdem hab ich 3 rückspiwegel die sobald die musik lauter ist mehr beachtung finden...

dann hat er mir irgendwas vonm einer 90db-grenze vorgeschwafel?!? vonwegen es darf nicht lauter wie 90db sein und der motor sollte noch zu höhren sein usw...

jezt zu meiner frage: wie laut darf man in österreich gesetzlich höhren oder woncach richtet sich das? denn die polizei hat ja sicher kein db-messgerät mit und das mit dem "du musst den motor noch höhren" glaub ich auch nicht, denn wenn ich in nen phaeton oder sowas sitze höhre ich den motor schon beim reden nicht mehr..

lg

am 7. Juni 2005 um 7:24

In Deutschland kriegst du ne Strafe von 15€ glaub ich, wenn die Polizei denkt es ist zu laut, Martinshorn solltest du hören, wenn alles geschlossen ist und die Musik laut ist.

Das mit der max Grenze ist denke ich Schwachsinn, dein Auto kann ja auch schneller fahren, als du darfst.

Und wenn der Probehören will, dann drehst du einfach den Gain Regler runter :D

hab ich mir fast gedacht, denn 90db bekommen ja meistens schon die mc-prolls mit ihren elektroschrott zusammen...

naja wieder mal um eine erfahrung reicher ;)

das schlimme ist, und das weiss fast niemand hier:

normale streifenpolizisten dürfen dich weder wegen zu lauter musik noch wegen irgendwelchem angebauten elektronikzeugs anhalten.

sie müssen dir eine bescheinigung über eine technische zusatzausbildung vorlegen können, wenn sie diese nicht haben kannst du locker sagen: "und tschüss".

denn ohne diese bescheinigung sind polizisten NICHT berechtigt, technische ausrüstungen zu bemängeln.

sieht man ja auch an obigem beispiel, die jungs hatten NULL ahnung.

grüsse,

Martin

@Martin

Woher weisst du das?

Ist das sicher so?

Nur falls was ist, und ich mich darauf berufen kann.

ich habe das von einem freund von mir erfahren und es durch einen polizisten bestätigen lassen.

kannst aber trotzdem gerne auf der örlichen wache selbst nachfragen :)

Grüsse,

Martin

Zitat:

Original geschrieben von Bigdog71

In Deutschland kriegst du ne Strafe von 15€ glaub ich, wenn die Polizei denkt es ist zu laut.

Martinshorn solltest du hören, wenn alles geschlossen ist und die Musik laut ist

Fast richtig, kosten kann es, wenn dadurch offensichtlich die Konzentration auf den Verkehr gestört wird (naja, wieder so eine typisch deutsche Gummiaussage. Frage ist, wie das wohl festgestellt werden soll :confused: ) oder die Umgebung durch das zu laute "Geräusch" belästigt wird. Zweiteres kommt ja aus der StVO, wonach jeder unnötige Lärm zu vermeiden ist (hmmm, ob die dann vllt mal die Leute mit den Heckablagen anhalten könnten, wenn die immer an der Eisdiele vorbeifahren :D:D)

Beim zweiten gebe ich dir absolut recht, bin ja irgendwo theoretisch selbst betroffen davon, wenn Leute das Martinshorn nicht hören, da gibts immer wieder die unmöglichsten Situationen, wenn ich mal wieder mit "Signal" unterwegs bin :)

Gruß Tecci

am 7. Juni 2005 um 14:16

Nochmal zu den TFT´s, ich glaube nicht, daß es etwas illegales ist, denn wenn man nichts einbauen darf, dann müssten ja alle Handyhalterungen und Freisprecheinrichtungen genau für dieses Fahrzeug zugelassen werden und das wäre schwachsinn!!

am 7. Juni 2005 um 14:50

die brauchen alle eine E-Zulassung, sonst ist er Betrieb auch untersagt.

am 8. Juni 2005 um 7:12

Ich hab mich mal erkundigt:

Meine Mail:

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob folgende Aussage zutreffend ist:

normale streifenpolizisten dürfen dich weder wegen zu lauter musik noch wegen irgendwelchem angebauten elektronikzeugs anhalten.

sie müssen dir eine bescheinigung über eine technische zusatzausbildung vorlegen können.

Ohne diese bescheinigung sind polizisten NICHT berechtigt, technische ausrüstungen zu bemängeln.

Mit freundlichen Grüßen

Jens xxx

Die Antwort:

Guten Morgen Herr xxx,

Ihre Email-Anfrage zum Thema "laute Musik" möchte ich wie folgt beantworten:

Im Sinne des § 23 der Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrzeugführer durch

überlaute Musik nicht in der Wahrnehmung anderer Geräusche (Martinshorn,

warnendes Hupen anderer Verkehrsteilnehmer usw.) beeinträchtigt werden.

Er hat die Lautstärke so einzustellen, dass andere Geräuschsignale wahrgenommen

werden können.

Dies festzustellen bedarf es keinen Polizistens, der über eine "technische

Zusatzausbildung" verfügt; die gibt es bei der Polizei nicht. Jeder Polizei-

beamte kann bei Verstößen gegen den § 23 StVO einschreiten und zu laute Musik

unterbinden, der Verstoß kostet 10,- €.

Im Fahrzeug eingebaute Musikanlagen interessieren die Polizei ebenso wenig,

solange sie ordnungsgemäß betrieben werden. Eine Musikanlage hat in aller Regel

keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bergmann, PHK

Dezernat GS 3 (Verkehrsangelegenheiten)

Polizeipräsidium Duisburg

Düsseldorfer Str. 161-163

47053 Duisburg

Tel.: 0203/280-2031 Fax: 0203/280-1953 CN-Pol:07-242-2031

Email: matthias.bergmann@duisburg.polizei.nrw.de

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