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Thema Betriebserlaubnis nach LPG Einbau
Und noch nen Fred...
Mein Umrüster sagt, es gibt seit Anfang des Jahres keine ABE mehr und demnach hab ich Zeit die Anlage eintragen zu lassen. Es sei auch so, dass Prins derzeit Probleme hätte die Abgasgutachten zu liefern. Eine GSP reiche zudem in vielen Landkreisen aus, für eine Eintragung. Ein Vorführen beim TÜV sei nicht nötig.
In meinem Landkreis brauch ich aber ein Abgasgutachetn, welches angeblich von Prins bisher nicht geschickt worden ist. Er meint auch, dass es nichts bringen würde, wenn ich dort anrufen würde, da das Gutachten über ihn laufen muss. (Bezahlt is es ja schon durch den Pauschalpreis). Auf dem Landratsamt wurde mir die Eintragung versagt ohne Abgasgutachten.
Wer hat nun wirklich recht. Selbst die Zulassungsstelle hier weiß nicht recht weiter. Und wie ist das nun mit der Zeit zwischen Einbau und Eintragung. Wie lange darf das dauern? Kann ja nicht sein, dass in D tausende illegal rumfahren, weil die hersteller sich Zeit mit dem Wisch lassen, zumal es eh nur Geldmache ist ohne Sinn und Verstand. Das Gutachten bescheinigt ja nur den Fahrzeugtyp, Messungen liegen dem doch garnicht zugrunde.
Ich verlier die Geduld mit dem Zeug hier.
Gibts denn auch noch positive Stimmen hier...
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14 Antworten
Die Gasprüfung (GAP) beim Tüv reicht definitiv nicht für eine Eintragung aus und das auch in keinem anderen Landkreis . Hier wird nur eine Dichtheits- und Sichtkontrolle der Bauteile vorgenommen und ohne das Abgasgutachten läuft nichts .
Die Eintragung soll unverzüglich nach dem Einbau erfolgen , sprich vom Umrüster zum Tüv ist erlaubt und mehr nicht - es gibt da gesetzlich keine Schonfrist . Das der Umrüster sagt Du könntest Dir noch Zeit lassen wundert mich nicht
Toller Umrüster
Hauptsache schnell Geld machen
Würde mich beim Anlagenhersteller mal nach Lieferschwierigkeiten der Papiere usw. erkundigen.
Kannst Ihnen ja mal kurz die Sachlage erklären.
Auf die Aussage des Umrüsters,würde ich nichts geben.
Zitat:
Original geschrieben von donnerhugo
Und noch nen Fred...
Mein Umrüster sagt, es gibt seit Anfang des Jahres keine ABE mehr und demnach hab ich Zeit die Anlage eintragen zu lassen. Es sei auch so, dass Prins derzeit Probleme hätte die Abgasgutachten zu liefern. Eine GSP reiche zudem in vielen Landkreisen aus, für eine Eintragung. Ein Vorführen beim TÜV sei nicht nötig.
Ich unterstelle jetzt deinem Umrüster mal nichts, aber das mit dem "ich bekomme kein Abgasgutachten" hatte bei einer anderen Firma einen einfachen Grund:
Der Generalimporteur für die Anlagen hat die Komponenten stets ausgeliefert, bis zur vollständigen Bezahlung jedoch die Abgasgutachten einbehalten. Solange der Umrüster nicht gezahlt hat -> kein Abgasgutachten.
Somit konnte auch keine Anlage eingetragen werde und die Kunden fuhren mit umgerüsteten Fahrzeugen aber eben ohne Betriebserlaubnis herum.
Das es keine ABE mehr gibt? Interessant - gab es denn jemals eine?
Die Anlagen wurden und werden immer eingetragen. Lediglich was eingetragen wird und wie die Teile gekennzeichnet werden hat sich mit der Einführung der ECE-115 geändert.
Zitat:
Original geschrieben von donnerhugo
In meinem Landkreis brauch ich aber ein Abgasgutachetn, welches angeblich von Prins bisher nicht geschickt worden ist. Er meint auch, dass es nichts bringen würde, wenn ich dort anrufen würde, da das Gutachten über ihn laufen muss. (Bezahlt is es ja schon durch den Pauschalpreis). Auf dem Landratsamt wurde mir die Eintragung versagt ohne Abgasgutachten.
Och, so ein Anruf könnte dir zumindest die Information bringen WARUM das Abgasgutachten auf sich warten lässt. Eventuell ist ja wirklich etwas schiefgelaufen und die Seriennummern hatten vielleicht einen kleinen Zahlendreher? Aber es könnte natürlich auch sein... Siehe oben.
Zitat:
Original geschrieben von donnerhugo
Wer hat nun wirklich recht. Selbst die Zulassungsstelle hier weiß nicht recht weiter. Und wie ist das nun mit der Zeit zwischen Einbau und Eintragung. Wie lange darf das dauern?
Ausdrücklich "so schnell wie möglich" eintragen. Es gibt also kein "na, fahren wir mal 'nen Monat damit herum" oder so.
Zitat:
Original geschrieben von donnerhugo
Kann ja nicht sein, dass in D tausende illegal rumfahren, weil die hersteller sich Zeit mit dem Wisch lassen, zumal es eh nur Geldmache ist ohne Sinn und Verstand.
Tausende nicht - aber Hunderte sicherlich. Entweder wegen "Polenumbau ohne Papiere" oder aus dem oben genannten Grund.
Zitat:
Original geschrieben von donnerhugo
Das Gutachten bescheinigt ja nur den Fahrzeugtyp, Messungen liegen dem doch garnicht zugrunde.
Doch - es wurde ja einmalig abgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von donnerhugo
Ich verlier die Geduld mit dem Zeug hier.
Gibts denn auch noch positive Stimmen hier...
Mach deinem Umrüster Druck, frag nach wieso das Gutachten nicht da ist und vorallem: Hast du schon die Anschrift vom Importeur der Anlage? Nicht das die Anlage beispielsweise direkt aus dem Ausland bezogen wurde, das kann natürlich auch der Grund sein wieso es da noch kein Abgasgutachten gibt.
Wie auch schon geschrieben wurde: Die GAP ersetzt kein Abgasgutachten bzw. eine Eintragung vom TÜV das die Anlage abgenommen wurde.
Aber: Die GAP kann fast jeder Umrüster selbst ausführen da sie ja entsprechend qualifiziert sind.
Ich hoffe jetzt einfach mal für dich das da mit den Papieren wirklich einfach nur was schiefgelaufen ist (Postweg, Zahlendreher, etc.) und nicht das dein Umrüster u.U. im Zahlungsrückstand ist...
Grüße, Martin
Komisch, auf der Welle scheinen ja so einige Umrüster zu reiten... Wieso läßt man sich auf sowas ein? Ich habs gestern schon jemandem geschrieben: Druck machen! Frist setzen. Nicht bezahlen. Und wenn das nicht innerhalb einer kurzen Frist fruchtet, ab zum Anwalt! Solange keine Papiere vorliegen und die Anlage nicht eingetragen ist, hat Dein Umrüster nur eines gemacht - aus einem fahrbaren Auto ein nicht benutzbares! (Denn Du willst ja wohl nicht ohne Betriebserlaubnis fahren?! Das kann bös ins Auge gehen, und dann bis DU der Dumme.)
Also laß Dich nicht verar.... Viel Glück!
Grüße Dirk
Also mein Umrüster hat mir auch schon vor der Umrüstung gesagt, daß der TÜV nicht mit dem Gutachten austellen hinterherkommt und das es etwa 4 Wochen dauert, bis ich das Gutachten bekomme, aber er meinte es wäre kein Problem so lange ohne Eintragung zu fahren, denn Zulassungstelle und Polizei wüssten, dass das so ist.
Und genau 4 Wochen nach der Umrüstung war dann auch das Gutachten in der Post und am nächsten Tag habe ich die Anlage dann ohne Probleme eintragen lassen...
Ich denke es lag wirklich am TÜV und nicht am Umrüster!
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
Also mein Umrüster hat mir auch schon vor der Umrüstung gesagt, daß der TÜV nicht mit dem Gutachten austellen hinterherkommt und das es etwa 4 Wochen dauert, bis ich das Gutachten bekomme, aber er meinte es wäre kein Problem so lange ohne Eintragung zu fahren, denn Zulassungstelle und Polizei wüssten, dass das so ist.
Und genau 4 Wochen nach der Umrüstung war dann auch das Gutachten in der Post und am nächsten Tag habe ich die Anlage dann ohne Probleme eintragen lassen...
Ich denke es lag wirklich am TÜV und nicht am Umrüster!
Es ist ganz einfach: Man darf das Auto ohne Eintragung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Machst Du es doch, und es passiert etwas, hast Du unter Umständen den größten Ärger!!! Da drückt auch niemand ein Auge zu, und die Folgen können im Einzelfall unabsehbar sein, wenn da etwas passiert. Das muß mit der Gasanlage garnichts zu tun haben.
Ein seriöser Umrüster baut erst dann um, wenn alle Papiere da sind. Alles andere ist indiskutabel, egal wie die Ausrede lautet.
Grüße Dirk
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
... aber er meinte es wäre kein Problem so lange ohne Eintragung zu fahren, denn Zulassungstelle und Polizei wüssten, dass das so ist.
Woher soll denn die Polizei wissen, was es mit deinen Papieren auf sich hat?? Ich kann mich Dirk E. nur anschließen: Keine Eintragung, keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr!
Es ist doch so: Die verbaute Anlage kann ebenso gut im Ausland eingebaut worden sein, ohne Aussicht auf eine Tüv-Abnahme in Deutschland. Wer soll das beurteilen können?
Wer in einer Kontrolle mit einer Gasanlage "auffliegt", die nicht ordnungsgemäß eingetragen ist, bekommt eine Anzeige, weil die BE seines Pkw erloschen ist. Und wenn er nicht glaubhaft versichern bzw. nachhalten kann, wo die Anlage eingebaut worden ist und dass ein Gutachten noch kommen wird, dem wird die Weiterfahrt untersagt! Bums, Ende.
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
... Und genau 4 Wochen nach der Umrüstung war dann auch das Gutachten in der Post und am nächsten Tag habe ich die Anlage dann ohne Probleme eintragen lassen...
Ich denke es lag wirklich am TÜV und nicht am Umrüster!
Ist doch im Prinzip wurst, an wem es liegt, daß das Gutachten nicht zum Zeitpunkt der Umrüstung physikalisch vorhanden ist. Im Falle eines Unfalls ist der mit der nicht eingetragenen Gasanlage in jedem Fall der Dumme, denn dann holt sich die Versicherung jeden Cent, den sie an den Unfallgegener bezahlt hat, vom Verursacher wieder. Und wenn der mit der nicht eingetragenen Anlage unschuldig am Unfall ist, würde ich mich auch nicht darauf verlassen, daß er ungeschoren davonkommt - immerhin hat das Fahrzeug ja keine Betriebserlaubnis mehr. Wird also ähnlich laufen wie bei einem, der zwar am Unfall nicht schuld ist, aber leider ein paar Bierchen zuviel hatte. DAS sollte sich mal jeder überlegen, bevor er ohne Eintragung herumfährt!
Warum wird denn das Gutachten nicht VOR der Umrüstung beantragt und wenn es da ist erst umgerüstet? Wahrscheinlich, weil es die Leute mal wieder nicht erwarten können - also selber schuld! Sich die Papiere vor der Umrüstung zu besorgen ist ohne Probleme machbar - und ein seriöser Umrüster wird (sollte) es gar nicht anders handhaben. Bei mir war das Gutachten innerhalb von 4! Tagen vorhanden und die Umrüstung konnte mit einer sofortigen Eintragung in die Papiere abgeschlossen werden.
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
Also mein Umrüster hat mir auch schon vor der Umrüstung gesagt, daß der TÜV nicht mit dem Gutachten austellen hinterherkommt und das es etwa 4 Wochen dauert, bis ich das Gutachten bekomme, aber er meinte es wäre kein Problem so lange ohne Eintragung zu fahren, denn Zulassungstelle und Polizei wüssten, dass das so ist.
Wie gut nur das der TÜV besagtes Gutachten eigentlich nicht ausstellt. Es geht hier um das Abgasgutachten welches vom Anlagenhersteller bzw. Generalimporteur kommt.
Natürlich kann es auch da zu Verzögerungen kommen, aber mit TÜV bzw. Dekra hat das herrlich wenig zu tun.
Hm... Polizei und Zulassungsstelle wissen das also - na, mal anfragen ob das auch die Polizei in München weiß was bei deiner Zulassungsstelle und Polizei so bekannt ist.
Ich würde die Probe auf's Exempel machen: Ruf doch einfach mal bei deiner Verkehrspolizei an und frag nach. Und dann bitte die Antwort hier mitteilen. Bin da mal sehr gespannt...
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
Und genau 4 Wochen nach der Umrüstung war dann auch das Gutachten in der Post und am nächsten Tag habe ich die Anlage dann ohne Probleme eintragen lassen...
Ich denke es lag wirklich am TÜV und nicht am Umrüster!
Was war's denn genau für ein Gutachten? Die Fahrzeugabnahme gemäß der Vorschriften oder das Abgasgutachten?
Grüße, Martin
Zitat:
Ich verlier die Geduld mit dem Zeug hier.
Weisst du von wem dein Umrüster die Anlage gekauft hat?
Du musst es hier nicht posten, aber du kannst dich dann an die Firma wenden und dort nachhaken bzw. nähreres herausfinden.
Wenn du eine Anlage eingebaut bekommen hättest die nach ECE R-115 zertifiziert ist fällt tatsächlich die TÜV-Abnahme weg- das ist aber erst bei wenigen Anlagen der Fall, da diese Zertifizierung ziemlich teuer ist.
Eigentlich hättest du dich vorher nur richtig informieren müssen...
Beim ADAC steht es auch ziemlich deutlich:
(Home > Auto, Motorrad & Oldtimer > Tanken > Alternativ-Kraftstoffe > Autogas > Technik & Umwelt)
"Durch die Neufassung des § 41a StVZO ( im Rahmen der 42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) wurden die Vorschriften für die Zulassung und für den Betrieb von Druckgasanlagen neu geregelt. Die Anforderungen der ECE-Regelungen 67 und 115 sind jetzt verbindlich vorgeschrieben. Die Neuregelungen gelten seit 1. April 2006.
Fahrzeuge, die serienmäßig mit einer Autogasanlage ausgerüstet sind, müssen nach Inkrafttreten der Vorschriften bei der Typgenehmigung nach ECE-R 67 überprüft worden sein.
In bereits zugelassenen Fahrzeugen dürfen ab diesem Stichtag nur noch Gasanlagen nachgerüstet werden, die eine Genehmigung nach ECE-R 115 besitzen. Liegt diese Genehmigung nicht vor (und sind etwa nur deren einzelnen Bauteile nach ECE-R 67 geprüft), erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug muss im Rahmen einer Einzel-Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO neu zugelassen werden. Da hierbei Probleme durch fehlende Unterlagen (z.B. Abgasgutachten) nicht auszuschließen sind und erhebliche Mehrkosten entstehen, empfehlen wir grundsätzlich nur Gasanlagen nachzurüsten, die nach ECE-R 115 genehmigt wurden. "
Also denn,
war heute wieder mal eine ganze Stunde bei meinem Freundlichen drin. Hab schriftlich eine Woche Frist gesetzt bis das Auto korrekt laufen muss - mit Einbau Ausbau Wechsel der Anlage was auch immer oder kompletter Rückbau mit Geld-zurück. Ist mir inzwischen egal.
Anscheinend weiß immer der eine, was der andere nicht weiß und so weiter und so fort.
Letzte Aussage, welche sich jedoch wiederholt und dadurch Glaubhaftigkeit gewinnt.
TÜV Heidenheim gibt zu erkennen, dass man nicht recht weiß wie man die Anlage abnimmt. Man brauche wohl die GSP (hab ich) und ein Abgasgutachten (fehlt noch). In Aalen ist man anderer Meinung. Der dortige TÜV meint, dass man auch ohne TÜV-Vorfahrt mit den beiden Zetteln auf dem Landratsamt eine Eíntragung bekommt. Häää.
Sobald eine LPG Anlage eingebaut ist muss eine GSP durchgeführt werden. Entsprechend muss hier eine Bescheinigung vorliegen. Dann muss alsbald möglich das Abgasgutachten her. Hier wurde mir explizit vom Umrüster die 100% Sicherheit versucht zu vermitteln, dass dafür eine gewisse Zeit genehmigt ist, bis zum Erhalt des AGG und die Eintragung der Anlage durch das LRA. Da es eben wie bei PRINS zu gewissen Engpässen mit der Bearbeitung kommen kann bedeutet dies, dass das Auto bewegt werden darf. Die GSP muss jedoch mitgeführt werden. Der Bescheinigende der GSP hat ja schließlich die notwendigen Qualifikationen und damit die Ermächtigung zur Prüfung erteilt bekommen.
Ich werde auf jeden Fall ab sofort keine Kompromisse mehr eingehen. Das ganze ufert aus und macht echt schlechte Laune. Zumal hier bei mir im Dorf das LRA mit der Frage, was alles benötigt wird nach wie vor überfordert ist. Die wissens selber nicht. Allet schiet mit dem LPG. Ich hab ja schon einige Umrüster jetzt kennen gelernt und bisher hat kaum einer wirklich den Eindruck vermittelt alles wirklich so genau mit den Terminen, Zeiten, Gesetzen usw zu nehmen.
Egal wie, ich hoffe, dass da jetzt Schwung reinkommt.
Stephan
Zitat:
Original geschrieben von Ralfo1704
Da hierbei Probleme durch fehlende Unterlagen (z.B. Abgasgutachten) nicht auszuschließen sind und erhebliche Mehrkosten entstehen, empfehlen wir grundsätzlich nur Gasanlagen nachzurüsten, die nach ECE-R 115 genehmigt wurden.
Heißt das denn, dass wenn ich mir eine Anlage nach ECE-R 115 im Ausland einbauen lasse, es keine Probleme mit dem Abgasgutachten geben kann, da es nicht mehr benötigt wird?
Wie ist es mit den restlichen Unterlagen und TÜV-Abnahmen? Oder gibt es diese ECE-R 115 nur in Deutschland?
Also ich wollte doch nur berichten wie es bei mir gelaufen ist, ich habe doch gar nicht behauptet, daß das alles stimmt was der Umrüster mir erzählt hat, aber so war es eben.
Das Gutachten, das ich dann nach 4 Wochen bekommen habe war eine "Gassystemeinbauprüfung (GSP)" nach Anlage XVII Nr. 2.4 StVZO vom TÜV zur Vorlage bei der Zulassungbehörde und hatte ein Ausstellungsdatum von 3 Wochen nach meiner Umrüstung. Ob jetzt der TÜV so lange auf das Abgasgutachten warten musste, oder ob er einfach so lange gebraucht hat um die drei Seiten auszufüllen weiß ich nicht.
Und nein ich werde nicht zur P. gehen und fragen, mittlerweile ist die Anlage ja eingetragen und läuft prima.
Zitat:
Original geschrieben von Siebie
Heißt das denn, dass wenn ich mir eine Anlage nach ECE-R 115 im Ausland einbauen lasse, es keine Probleme mit dem Abgasgutachten geben kann, da es nicht mehr benötigt wird?
Wie ist es mit den restlichen Unterlagen und TÜV-Abnahmen? Oder gibt es diese ECE-R 115 nur in Deutschland?
Die Komponenten nach ECE-115 sind anders abgenommen als die Komponenten nach ECE-67.
Daher werden sie anders in den Papieren eingetragen. Die nach 115 stehen alle auf einem Aufkleber, welcher an einem "nicht einfach entfernbaren" Karosserieteil (z.B. Rahmen im Kofferraum aber nicht Motorhaube ) befestigt wird.
Nach 67 müssten eigentlich alle Teile mit Serien- und Produktnummer in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, bei 115 steht dies auf diesem Aufkleber.
Wenn du im Ausland die Anlage verbaut bekommst, hast du leider nicht unbedingt auch die für die Zulassung in .de notwendigen Papiere. Du brauchst die Papiere für die deutsche Zulassung. Da ist der Haken an der Sache.
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
Also ich wollte doch nur berichten wie es bei mir gelaufen ist, ich habe doch gar nicht behauptet, daß das alles stimmt was der Umrüster mir erzählt hat, aber so war es eben.
Die nackten Fakten: Du bist mehrere Wochen mit einem Fahrzeug ohne BE herumgefahren.
Klar, wo kein Kläger da kein Richter - aber die Sachlage ist klar.
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
Das Gutachten, das ich dann nach 4 Wochen bekommen habe war eine "Gassystemeinbauprüfung (GSP)" nach Anlage XVII Nr. 2.4 StVZO vom TÜV zur Vorlage bei der Zulassungbehörde und hatte ein Ausstellungsdatum von 3 Wochen nach meiner Umrüstung. Ob jetzt der TÜV so lange auf das Abgasgutachten warten musste, oder ob er einfach so lange gebraucht hat um die drei Seiten auszufüllen weiß ich nicht.
Könnte beides sein - oder eben der einzige TÜVler mit Zertifikat für die Abnahme war im Urlaub oder hatte Durchfall, etc.
Zitat:
Original geschrieben von CyberBob78
Und nein ich werde nicht zur P. gehen und fragen, mittlerweile ist die Anlage ja eingetragen und läuft prima.
Ei, wieso nicht? Ruf doch mal an und frag einfach nach wie das denn sei wenn man eine Gasumrüstung hat aber diese noch nicht eingetragen ist. Ob sich das dann so verhält wie beispielsweise 255er Reifen hinten und einem Gewindefahrwerk - wo nach dem eBay-Kauf leider noch nicht das Gutachten zugeschickt wurde...
Grüße, Martin