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- Tieferlegen ohne H Abnahme zu verlieren.
Tieferlegen ohne H Abnahme zu verlieren.
Guten morgen, ich hätte Interesse mein Oldtimer etwas tiefer zu legen, aber kenne mich mit dem H Kennzeichnung nicht wirklich aus.
Also erlischt dieses dann oder muss ich ein speziellen tieferlegungssatz einbauen?
Vielen Dank für eure Antworten!
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7 Antworten
10 jahre alt nach Zulassung maximal sowie art/zeitgenössich verbaut , so soll es sein - dann gibt es auch den langersehnten H Schein..
frei nach grütze
fazit:
strassen sind kaputt in grützeland. Zudem keine Besserung in Sicht.
Es gibt dazu keine festen Vorschriften. In der Regel passt es so wie Vollgaswilly sagt.
Sprich mit deinem TÜV - Prüfer. Nur ER kann dir sagen was ER dir mit H abnimmt. Wenn du dann den Prüfer wechselst irgendwann kann dieser sich auch wieder weigern das so abzunehmen.
Ich fahre sowohl ein Gewindefahrwerk als auch Tieferlegungsfedern ohne Probleme mit H-Kennzeichen.
Zitat:
@Zorkar schrieb am 12. Dezember 2024 um 08:42:21 Uhr:
Es gibt dazu keine festen Vorschriften. .....
UNSINN!
Natürlich gibt es - wie für alles in Deutschland - dazu "Vorschriften"!
Hier die
Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO
Darin findet sich nur der Begriff "zeitgenössisch" und das ist keineswegs das Gleiche wie "artgenössisch" oder "zeitgemäß"!
Oldschool eben
Zitat:
@Peter.Pan schrieb am 12. Dezember 2024 um 09:23:50 Uhr:
Zitat:
@Zorkar schrieb am 12. Dezember 2024 um 08:42:21 Uhr:
Es gibt dazu keine festen Vorschriften. .....
UNSINN!
Natürlich gibt es - wie für alles in Deutschland - dazu "Vorschriften"!
Hier die
Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO
Darin findet sich nur der Begriff "zeitgenössisch" und das ist keineswegs das Gleiche wie "artgenössisch" oder "zeitgemäß"!
Stimmt war falsch ausgedrückt... Natürlich gibt es dafür in DE etwas, wie auch sonst.
OK - es gibt eine Richtlinie, es gab auch mal einen Leitfaden für Prüfer des TÜV-Süd hier im Netz. Der war ganz interessant als Argumentationsgrundlage. Diese dann auszulegen und anzuwenden obliegt dem Prüfer. Es gibt Prüfer die interpretieren "zeitgenössisch" als "muss damals schon umgebaut worden sein", als "muss damals genau so MÖGLICH gewesen sein", als "muss es technisch prinzipiell schon gegeben haben" oder als "muss aussehen als hätte es das schon gegeben". Die Spanne ist groß, möglich ist viel. Alles schon erlebt.
Da bringt hier jetzt auch keine Wortklauberei was oder was irgendwelche originalitäts Fetischisten oder Puristen denken. Der Prüfer entscheidet und der Prüfer muss gefragt werden. Wenn der Prüfer nicht so will wie man selbst lohnt es sich immer noch mit ein paar anderen Prüfern zu sprechen.
Wünsche viel Erfolg
Zitat:
@Zorkar schrieb am 12. Dezember 2024 um 09:34:04 Uhr:
..... es gab auch mal einen Leitfaden für Prüfer des TÜV-Süd hier im Netz. Der war ganz interessant als Argumentationsgrundlage. .......
Den "Leitfaden" gibt es immer noch und nennt sich "Anforderungskatalog .......", gibt es auch in der gleichen oder ähnlichen Form auch bei anderen Prüforganisationen.
Und ups - entspricht der doch exakt der oben genannten "Richtlinie ......", sogar in der Nummerierung!
Was auch sonst? Keine Prüforganisation kann sich über die Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen hinwegsetzen. Woraus sich grundsätzlich ein Rechtsanspruch ableiten lässt - oder eben nicht wie z.B. bei Nachbauten von BBS-Rädern wie LENSO o.ä., da diese zwar "zeitgemäß" aber eben nicht "zeitgenössisch" sind.
Ob es allerdings klug ist, auf sein "Recht" zu pochen? Eher nicht, denn die "Richtlinie ...." lässt an anderen Stellen genug Interpretationsspielraum und "Entscheidungsfreiheit" für den jeweiligen Prüfer.
Von daher ist es immer klug - da besteht 100 % Übereinstimmung - VORHER mit einem Prüfer über sein Vorhaben zu sprechen. Nicht nur vor einem H-Gutachten, auch bei jeder anderen technischen Änderung, die ein Prüfer "abnicken" muss und nicht absolut "wasserdicht" durch ein Gutachten oder eine ABE "abgesegnet" ist.
Und das gilt auch für viele andere Lebensbereiche, wo nach der Maßnahme ein Prüfer oder eine Prüforganisation seinen abschließenden "Segen" geben muss, z.B. Ofen / offener Kamin ----> Bezirksschornsteinfegermeister.
das ist ein schmierentheater ... der willkür nun ausgeliefert .. da hilft nur der gang zu höchsten ebene des stützpunktes.
Tip: in der Werkstatt sich nicht veräppeln lassen. Bis hin zum Dachverband, wenn das aber keiner macht dann haben diese Gesellen immer " Oberwasser " .
neuliche erst Bowdenzug abgerissen bekommen vom TÜV/GTÜ/Bad Homburg - keiner wollte es gewesen sein ...