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Tieferlegung - Eintragung aus altem Fahrzeugbrief

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 18:08

Hallo Leute,

folgendes Problem:

Ich besitze ein tiefergelegtes Audi 80 Cabrio. Nun muss ich TÜV machen, aber der TÜV bemängelt die nicht vorhandene Eintragung der Tieferlegung. Eigentlich ok, aber als ich das Fahrzeug vom Vorbesitzer gekauft habe, stand im Fahrzeugbrief, das der alte Fahrzeugbrief entwertet und eingezogen wurde. In diesem ALTEN Fahrzeugbrief war alles, einschliesslich der Tieferlegung, eingetragen. Davon hat er mir eine Kopie mitgegeben. Nun zu meiner Frage: Muss ich die Eintragung komplett neu vornehmen oder ist es irgendwie möglich auf dem KFZ-Amt den Text (Eintragung) vom alten Fahrzeugschein gegen eine gewisse Gebühr umtragen zu lassen???

Danke

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19 Antworten

Da hat das Amt bei der Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen "geschlampt".

Die Daten separater Eintragungen hätten in die ZB Teil I gehört unter "Nr. 22 Bemerkungen und Ausnahmen".

Jetzt nachträglich wird dies nicht möglich sein, aber probieren geht über studieren.

Das Gutachten welches die Abnahme bestätigt, welches nach der Prüfung ausgehändigt wird ist auch nicht mehr vorhanden ?

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 18:47

Hallo!

Ich verstehe das auch nicht, warum der Vorbesitzer dies nicht mit übernommen hat bzw. darauf geachtet hat...

Ein weiterer Nachweis als die Kopie des alten FZ-Briefes (siehe Anhang) habe ich leider nicht und dachte das es bei einer möglichen Polizeikontrolle ausreichend ist. Nun wurde ich eines besseren belehrt!

Meinst du es lohnt sich bei dem KFZ Amt anzurufen und nachzufragen (das ist auch noch ein anderes Bundesland)? Ich hatte eigentlich keine Lust mehr noch viel Geld für eine (Voll-)abnahme auszugeben, da ich das Auto mit neuem TÜV verkaufen wollte!

So war mein Plan.... und nun!?

Wenn dann würde ich das persönliche Gespräch auf deiner zuständigen Zulassungsstelle vorziehen, und dem dortigen Sachbearbeiter die Kopie des alten Scheines, und das Fehlverhalten auf der Zulassungsstelle bei der damaligen Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung freundlich mitteilen, und um Rat bitten wie bereits eingetragene Sachen nun in die neuen Papiere übernommen werden können.

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 19:03

Mmmh ok, ist vielleicht eine Möglichkeit!

Was erwartet mich denn im schlimmsten Fall? Wenn der KFZ- Amt Mensch ein typischer Beamter ist!? Was kostet mich die erneute EIntragung bzw. Abnahme (mein Freund erzählte irgendwas von Vollabnahme?

Danke

Am besten:

Wenn der auf der Zulassungsstelle sich darauf einlässt und die vorhandenen Eintragungen übernimmt fallen für dich lediglich Kosten für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung an, etwa 20€.

Wenn dies nicht klappt, dann:

Sollte dies nicht gehen, wirst du dir die Gutachten für die abzunehmenden Teile vom jeweiligen Hersteller besorgen müssen, und jenachdem um welche Eintragungen es sich alles handelt können Kosten bei der Abnahme von etwa 45€ für eine Abnahme nach §19.3 entstehen, wobei bei mehreren gleichzeitigen Abnahmen durchaus ein geringerer Preis anfallen kann.

(Wenn es "nur" um die Tieferlegung geht, besorgst du dir das Gutachten der Tieferlegung beim Hersteller und fährst Zwecks Abnahme zum TÜV / Dekra, Abnahme wird so um die 50€ kosten.)

Geht bis hin zur Einzelabnahme nach §19.2 welche je nach Prüfaufwand berechnet wird, dies wäre dann der Fall wenn weitere Änderungen welche nicht im Gutachten aufgeführt sind vorhanden sind, da liegen die Kosten z.B. bei Rädern mit anderer Bereifung als im Gutachten aufgeführt sind, oder zusätzlich mit Distanzscheiben zwischen 50 und 100€.

Wenn du Sachen z.B. Felgen verbaut hast mit einer KBA Nummer, kann dir auch der TÜV zwecks Abnahme direkt vor Ort helfen, wenn die Daten auf den Rechner vom KBA hinterlegt sind.

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 19:47

Hallo!

Danke für die ausführliche Antwort! Ich werde die Woche mal auf's Amt gehen und hoffe jemand zu finden, der etwas nett ist! Diese ganze Eintragungsschei.... nervt mich einfach, das nächste Auto bleibt mit Serienkomponenten bestückt!

Zitat:

Eigentlich ok, aber als ich das Fahrzeug vom Vorbesitzer gekauft habe, stand im Fahrzeugbrief, das der alte Fahrzeugbrief entwertet und eingezogen wurde.

Bei Ausstellung der neuen Zulassungbescheinigungen 1 und 2 wird der alte Fahrzeugbrief normalerweise nur entwertet und dann zurückgegeben. Da stehen ja auch die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen drin.

Themenstarteram 16. Mai 2010 um 8:47

Ja das verstehe ich auch nicht, welchen Grund könnte es dafür geben, dass er eingezogen wurde?

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Eigentlich ok, aber als ich das Fahrzeug vom Vorbesitzer gekauft habe, stand im Fahrzeugbrief, das der alte Fahrzeugbrief entwertet und eingezogen wurde.

Bei Ausstellung der neuen Zulassungbescheinigungen 1 und 2 wird der alte Fahrzeugbrief normalerweise nur entwertet und dann zurückgegeben. Da stehen ja auch die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen drin.

"normalerweise". das solltest mal der berühmt berüchtigten zulassungsstelle in köln sagen ;)

am 16. Mai 2010 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

 

 

Bei Ausstellung der neuen Zulassungbescheinigungen 1 und 2 wird der alte Fahrzeugbrief normalerweise nur entwertet und dann zurückgegeben. Da stehen ja auch die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen drin.

"normalerweise". das solltest mal der berühmt berüchtigten zulassungsstelle in köln sagen ;)

Tja,was ist auf einer Deutschen Behörde schon "normal"...eigentlich bekommt mann den entwerteten Fahrzeugbrief ausgehändigt.

Zitat:

...eigentlich bekommt mann den entwerteten Fahrzeugbrief ausgehändigt.

Ja, darauf würde ich auch höflich, aber sehr bestimmt bestehen. Der Fahrzeugbrief bzw. die neue Zulassungsbescheinigung ist nämlich Eigentum des Besitzers, nicht der Behörde!

Saluti

Themenstarteram 16. Mai 2010 um 17:39

Hallo Leute,

da ich am Dienstag natürlich auf dem KFZ Amt auch vorbereitet sein möchte, habe ich heute sicherheitshalber noch einmal den Wagen aufgebockt und geschaut, was wirklich in meinem Fahrzeug verbaut ist! Denn ich würde gerne vergleichen, ob das überhaupt stimmt, was in dem alten FZ Brief eingetragen war. Leider reichen meine Kenntnisse einfach nicht aus udn ich habe ein paar Fotos gemacht.

FÜR DIE FACHMÄNNER:

Versucht doch mal bitte anhand der Fotos herauszufinden was genau ich verbaut habe, ich blicke nicht durch:

Vorderachse:

- auf der Feder steht 062 LOWTEC....

- auf dem Gummibalg (heist das so?): 6 - 1009 88911

mehr sehe ich nicht

Ist das nur eine Tieferlegungsfeder oder ein kompletter Satz? Und vor allem von welchem Hersteller?

Hinterachse:

- auf dem Gummipuffer: 8G0 512 131E, ist doch ne Teilenummer, oder?

- auf dem Stoßdämpfer: Bilstein B36-1844-H0

- analog wie bei der Vorderachse oben diesselbe Frage

Ich hoffe die Fotos helfen!

1) dämpfer interesiert nicht solange es keni gewinde ist.

2) federn ja -> lowtec.

Themenstarteram 16. Mai 2010 um 19:33

1.) wie meinst du das?

2.) lowtec ok, und hinten?

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