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Tieferlegung ohne Eintragung

Opel Corsa C
Themenstarteram 23. Januar 2014 um 11:28

Hi Leute,

Ich habe eine kurze Frage kennt sich einer aus mit der Tieferlegung von Autos und der dazu gehörigen Eintragung?

Mein Problem: ich habe meinen Corsa vor nicht mal einer Woche von einer Fachwerkstatt tiefer legen lassen wurde aber noch nicht eingetragen.... Der Eintragungstermin ist erst morgen. Jetzt hat mich gestern abend die Polizei angehalten und will das ich 125€ Strafe Zahl und ich bekomme 3 Punkte. Da ich noch in der Probezeit bin versuche ich da natürlich raus zu kommen.....

Hat vielleicht einer von euch schon die selbe oder ähnliche Erfahrungen mit der Polizei gehabt??? Bitte melden

LG CorsaTuner

 

Beste Antwort im Thema

Nach der Eintragung hast du genau eine Fahrt gut: zur Prüfstelle zum Eintragen.

Alles was du dazwischen fährst -> fahren ohne BE.

Im Anhörungsbogen Einspruch einlegen und die Lage Erläutern ist ne Versuch wert, braucht aber gut gelaunte Beamten.

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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von CorsaTuner94

Hi Leute,

Ich habe eine kurze Frage kennt sich einer aus mit der Tieferlegung von Autos und der dazu gehörigen Eintragung?

Mein Problem: ich habe meinen Corsa vor nicht mal einer Woche von einer Fachwerkstatt tiefer legen lassen wurde aber noch nicht eingetragen.... Der Eintragungstermin ist erst morgen. Jetzt hat mich gestern abend die Polizei angehalten und will das ich 125€ Strafe Zahl und ich bekomme 3 Punkte. Da ich noch in der Probezeit bin versuche ich da natürlich raus zu kommen.....

Hat vielleicht einer von euch schon die selbe oder ähnliche Erfahrungen mit der Polizei gehabt??? Bitte melden

LG CorsaTuner

Sorry, aber aus der Nummer kommst du wohl nicht raus... Mit dem Einbau deines Fahrwerks ist die Betriebserlaubnis erloschen. Du hättest das Fahrzeug schlicht und ergreifend nicht bewegen dürfen. Keine Betriebserlaubnis = auch keine Versicherung. Muss aber eine tolle Fachwerkstatt gewesen sein... Eine ordentliche Werkstatt bietet den Service der Eintragung direkt mit an.

Haben die dich nicht auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis hingewiesen? Wenn nicht ist es ein Saftladen... Haben sie es gemacht (Vermerk auf der Rechnung) etc. bist du einfach selber schuld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 11:47

Die Werkstatt hat es auch angeboten und die Eintragung wird auch in der Werkstatt gemacht bloß der TÜV Prüfer hatte davor keine Zeit mehr deshalb hat er mir diesen Termin gegeben.... Es gibt sogar eine Bescheinigung vom TÜV das er den Termin nach dem Einbau nicht wahrnehmen konnte...

Zitat:

Original geschrieben von CorsaTuner94

Die Werkstatt hat es auch angeboten und die Eintragung wird auch in der Werkstatt gemacht bloß der TÜV Prüfer hatte davor keine Zeit mehr deshalb hat er mir diesen Termin gegeben.... Es gibt sogar eine Bescheinigung vom TÜV das er den Termin nach dem Einbau nicht wahrnehmen konnte...

Damit ist es meiner Meinung nach mehr als eindeutig. Du darfst zwischen dem Einbau und der Eintragung nicht mit dem Wagen fahren und Ende. Du kommst da nicht raus. Die Polizei hat völlig rechtskonform gehandelt.

Vorher informieren schützt... Trag es mit Fassung, zahl den Mist und gut ist. Für den nächsten Umbau weißt du bescheid.

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 13:01

Darf mir dann der TÜV über haupt mein Wagen ausgeben?? Weil er wusste das ich das auto privat und auch geschäftlich nutzen muss.... Der TÜV hat zu mir nur gesagt das ich du Bescheinigung im falle eines Falles der Polizei vorzeigen muss.... Und klar hab ich dem TÜV dann geglaubt das es so inordnung ist und ich den wagen die 5 Tage auch auf der öffentlichen Strasse nutzen darf

Der TÜV IST nicht dafür zuständig was du mit deinem Auto anstellst. Wie die anderen schrieben, wirst du aus der Sache nicht rauskommen. Denke nen Anwalt würde dir da auch nicht helfen.

Du wirst wohl oder übel die strafe zahlen müssen und zur nachschulung. Nachschulung kostet meines Wissens nach auch im die 300-400 euronen, deine Probezeit verlängert sich auch auf 4 Jahre ..... Was nen paar Zentimeter und Ungeduld auslösen können ist heftig....die tieferlegung war dann wohl ein sehr teurer Spaß ....

Nach der Eintragung hast du genau eine Fahrt gut: zur Prüfstelle zum Eintragen.

Alles was du dazwischen fährst -> fahren ohne BE.

Im Anhörungsbogen Einspruch einlegen und die Lage Erläutern ist ne Versuch wert, braucht aber gut gelaunte Beamten.

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky

Der TÜV IST nicht dafür zuständig was du mit deinem Auto anstellst. Wie die anderen schrieben, wirst du aus der Sache nicht rauskommen. Denke nen Anwalt würde dir da auch nicht helfen.

Du wirst wohl oder übel die strafe zahlen müssen und zur nachschulung. Nachschulung kostet meines Wissens nach auch im die 300-400 euronen, deine Probezeit verlängert sich auch auf 4 Jahre ..... Was nen paar Zentimeter und Ungeduld auslösen können ist heftig....die tieferlegung war dann wohl ein sehr teurer Spaß ....

Nachschulung hatte ich schon bei mir wird dann jetzt der Führerschein entzogen:-/

Wenn du die Bescheinigung vom Tüv hast und das Fahrwerk auch ohne Probleme eingetragen wird, dann würde ich zumindest versuchen einen Einspruch einzulegen. Rein rechtlich gesehen hast du keine Chance aus der Sache raus zu kommen, aber wenn die Sachbearbeiter ein bisschen menschlich sind, dann werden die das evtl auch anerkennen bzw die Strafe mildern. Denn du hättest natürlich auch selbst zur nächsten Tüv-Stelle fahren können und das eintragen lassen.

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 14:14

Ja ich hab halt leider nur rein auf die Bescheinigung vom TÜV vertraut weil ich eig der Meinung bin wenn er sagt es ist gut und reicht das es auch so ist im normalfall .... Ok trotzdem danke

Hi,

hat das Fahrwerk evtl. eine ABE für dein Auto.

Dann muß es nämlich nicht eingetragen werden (sofern Serienbereifung drauf ist).

Es sei denn natürlich es stehen irgendwelche Auflagen (beispielsweise Achsvermessung) im Gutachten.

Ansonsten ist das wohl ehr eine Frage für's V+S-Forum.

Gruß Metalhead

hey wer schreibt der blleibt ist das sprichwort. Und da war ja ein Termin zum Prüfen und eintragen und somit ja eigendlich klar das ohne Eintragung kein Fahren auch wenn der Prüfer sagt es ist ok, sagen kann er viel und hinterher weiß er nichts mehr davon. Und eigendlich muß für alles was am Auto geändert wird oder zugefügt wurde ne Abnahme gemacht werden, es gibt nur wenige ausnahmen

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von WerbrauchtNicks

hey wer schreibt der blleibt ist das sprichwort. Und da war ja ein Termin zum Prüfen und eintragen und somit ja eigendlich klar das ohne Eintragung kein Fahren auch wenn der Prüfer sagt es ist ok, sagen kann er viel und hinterher weiß er nichts mehr davon. Und eigendlich muß für alles was am Auto geändert wird oder zugefügt wurde ne Abnahme gemacht werden, es gibt nur wenige ausnahmen

Nein es gab davor kein Termin wegen der Eintragung der Termin morgen ist der einzige te und so früh wie mögliche Termin nach meinen Umbaumaßnahmen

am 23. Januar 2014 um 15:29

Sieht nicht gut aus, wie schon erwähnt erlischt durch das Tieferlegen die Betriebserlaubnis, die erst wieder erteilt wird, wenn ebenjenes eingetragen wurde.Weiß jetzt nicht ob es eine Straftat oder Ordnugnswidrigkeit ist

am 23. Januar 2014 um 18:24

Was wurde denn zum Tieferlegen verbaut?

H&R Federn zum Beispiel haben eine ABE und sind somit nicht eintragungspflichtig außer in Kombination mit Sonderrädern.

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