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Tieferlegung vs. Neuwagen bzw. 5-Jahres-Garantie

Audi A5 F5 Cabriolet
Themenstarteram 21. Mai 2020 um 3:33

Hallo.

Wüsste gerne wie ihr das handhabt:

Lt. Bedingungen beider Garantien, entfällt die diese

sobald man Veränderungen am Fahrwerk durchführen lässt.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass einige von euch

darauf verzichten und indem sie Fahrwerke oder Federn

verbauen...

Gibt es eine Lösung, wie man die Garantie dennoch erhalten kann?

Meine Idee: Original S bzw. RS-Federn verbauen lassen.

Es bleibt beim Originalteil, somit müsste es doch erlaubt

sein bzw. nie auffallen?! Wie seht ihr das?

Passen die Federn überhaupt und sind sie vor allem auch

kürzer?

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72 Antworten

Also ich kann das nicht bestätigen.

Bei mir wurde trotz verbautem KW-Gewinde erst kürzlich ein Steuergerät auf Garantie getauscht. Es ist sogar eine Leistungssteigerung eingetragen und auch das hat nichts am Austausch des Steuergerätes auf Garantie geändert.

Vielleicht haben sie das beides übersehen. Vielleicht aber war auch klar, dass das defekte MMI Steuergerät nichts mit dem Chiptuning oder dem Fahrwerk zu tun hatte.

Es erlischt ja nicht die gesamte Fahrzeuggarantie, sondern nur die Garantie der betroffenen Umbauten und die dadurch entstandenen Veränderungen. Wie weit das bei Fahrwerksteilen geht, ist Auslegungssache.

Ein Beispiel: Fahrwerk/Federn verbaut und man beschwert sich über Knarzen und Klappern im Innenraum.

Da kann der Hersteller sagen: Ich bin raus, war ja mit den ab Werk verbauten Teilen in Ordnung.

Ob es sinnvoll ist, S-Line Federn, bzw. RS-Federn zu verbauen ist fraglich.

S-Line hat mMn keine Tieferlegung mehr im F5. Wie es mit RS-Federn aussieht, kann ich dir nicht sagen.

Was sicher ist, dass diese Veränderungen eingetragen werden müssen, auch wenn es Originalteile sind.

Fazit: Zubehörfedern/Fahrwerk einbauen, eintragen lassen und sich daran erfreuen.

Ich habe in meinen S5 ABT-Gewindefdern einbauen lassen (sind von KW produziert), die Aussage des Händlers dazu:

"Die Neuwagengarantie (bei mir auf 5 Jahre verlängert) wird nur auf direkt betroffene Teile beeinträchtigt, das wären Fahrwerk, Radlager und auch das Getriebe (da durch die tiefere Karosseriestellung auch die Antriebswellen in einem minimal anderen Winkel in das Getriebe gehen), sonst bleibt die Garantie erhalten auf alles weitere".

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 8:46

Danke schonmal für die Antworten. Mich macht ein Passus stutzig: s. Foto

Bedingungen

Zitat:

@SalsaTom schrieb am 22. Mai 2020 um 10:46:50 Uhr:

Danke schonmal für die Antworten. Mich macht ein Passus stutzig: s. Foto

Legt man es eng aus, steht da ganz deutlich „FAHRZEUGE mit Fahrwerksänderungen“ und nicht „Fahrwerksänderungen“...

 

Es ist doch wie immer: Solange es keinen Schadenfall gibt, für den eine Garantie übernommen werden soll, fährt man lachend durch die Gegend.

 

Falls doch gehen über solche Passagen und die wahre Schadensursache die Diskussionen los ;)

 

Gehts jetzt um einen Gebrauchtwagen oder Neuwagen?

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 13:04

Ja, stimmt schon ?? ...

Sowohl als auch ... nach der Neuwagen- die Verlängerungsgarantie...

Zitat:

@SalsaTom schrieb am 22. Mai 2020 um 15:04:54 Uhr:

Ja, stimmt schon ?? ...

Sowohl als auch ... nach der Neuwagen- die Verlängerungsgarantie...

Okay weil die Gebrauchtwagen PLUS von Audi wieder eine andere ist als die ab Werk.

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 14:33

Zitat:

@A3-Stefan schrieb am 22. Mai 2020 um 15:21:30 Uhr:

Zitat:

@SalsaTom schrieb am 22. Mai 2020 um 15:04:54 Uhr:

Ja, stimmt schon ?? ...

Sowohl als auch ... nach der Neuwagen- die Verlängerungsgarantie...

Okay weil die Gebrauchtwagen PLUS von Audi wieder eine andere ist als die ab Werk.

Dennoch beinhalten beide diesen Passus... ?? Muss mich mal mit dem Meister von

Audi unterhalten...

Du mir gab‘s bereits bei meiner Idee Spurplatten einzubauen die Aussage, dass Audi dann wohl alle damit verbundenen Probleme in Sachen Gewährleistung und Garantie nicht mehr übernimmt. Ich hab’s dann gelassen. Kann bei meinem S5 Cabrio auf 19“ mit Sportfahrwerk und -differential auch so gut leben.

Zitat:

 

Dennoch beinhalten beide diesen Passus... ?? Muss mich mal mit dem Meister von

Audi unterhalten...

https://www.audi.de/.../audi_garantie.pdf

 

https://www.audi.de/.../...chlussgarantie-garantiebedingungen_0818.pdf

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 0:59

Update: Habe nun mit dem Meister von Audi gesprochen. Er sagte, dass tatsächlich nur die direkt betroffenen Teile von der Garantie ausgeschlossen wären.

Er sagte auch: Der Garantiegeber müsste erstmal an einer Kostenübernahme zweifeln und einen Gutachter schicken, (was so gut, wie nie vorkommt) bevor etwas abgelehnt wird...

Habe also keine Bedenken mehr und werde mich wohl für Federn entscheiden :-) ... Fragt sich nur welche: Beim Sportfahrwerk sind es schon 15mm (nicht wahr?!) - also mind. 30mm...

Ich habe H&R Federn mit ABE verbaut sowie das Seriensportfahrwerk. Tieferlegung beträgt 20-25mm.

H&R Artikelnr. 28757-4 für Cabrio die -5

Ich guck mal ob ich noch Fotos finde.

Viele Grüße

Zitat:

@SalsaTom schrieb am 29. Mai 2020 um 02:59:58 Uhr:

Update: Habe nun mit dem Meister von Audi gesprochen. Er sagte, dass tatsächlich nur die direkt betroffenen Teile von der Garantie ausgeschlossen wären.

Er sagte auch: Der Garantiegeber müsste erstmal an einer Kostenübernahme zweifeln und einen Gutachter schicken, (was so gut, wie nie vorkommt) bevor etwas abgelehnt wird...

Habe also keine Bedenken mehr und werde mich wohl für Federn entscheiden :-) ... Fragt sich nur welche: Beim Sportfahrwerk sind es schon 15mm (nicht wahr?!) - also mind. 30mm...

Stimmt es, dass der nur noch 20 mm runter geht mit sportfahrwerk ? Wollte eibach Federn, da gibt es nur 20/30 mm für den. Bedeutet der würde nur 15 mm runter gehen ?

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