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Tieferlegungsfedern + original Dämpfer

Opel
Themenstarteram 8. April 2003 um 18:41

Hallo,

bin noch recht neu in diesem Forum. Habe mir für meinen Corsa B, BJ '96 Tieferlegungsfeden einbauen lassen und diese auch nach mehreren Versuchen eingetragen bekommen. Sind 30mm Eibach-Federn, TÜV hat gesagt, brauche hinten angeblich gekürzte Dämpfer, wovon ich bei einer 30mm Tieferlegung noch nie gehört habe - waren ihm hinten zu locker im entlasteten Zustand - also auf der Bühne - konnte man mit Kraftaufwand drehen. Ist doch normal, oder?

Wollte eigentlich nur mal hören, ob noch andere diese Erfahrung gemacht haben.

MfG Clitus

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16 Antworten

Moin,aslo das ist schon richtig.... weil nicht alle Federn (hersteller) können mit den orginal Dämpfern benutzt werden. Das hätte dir eigentlich der Verkäufer,wo du die federn her hast eigentlich sagen müssen: MFG

am 8. April 2003 um 19:14

Mal was anderes. Mich würde dein Corsa mit (typisch exklusiv-teuren) OZ-Felgen mal sehr interessieren, haste da ein Bild von?

Themenstarteram 8. April 2003 um 20:02

Hi,

hh_tank, war alles abgeklärt - laut Gutachten und sogar mit dem Tüv. Habe vor dem Einbau dem TÜV'er das Gutachten gezeigt, hatt'er gesagt, das trägt'er mir ohne zu gucken -quasi im Schlaf- ein, und dann sowas. Hat selber gesagt, dass das bei 30mm eigentlich überhaupt kein Problem ist, und schon gar nicht bei Eibach - Federn. Na egal, hab'se ja nun eingetragen - welch Tortur. Aba egal, nun bin ich auf'er sicheren Seite.

Zu QPhalanx: Habe leider noch keine Bilder, habe die Felgen erst seit zwei Wochen, sind also noch jungfräulich - machen aber'n schlanken Fuß zusammen mit der Tieferlegung. Stehe nämlich mehr auf dezentes Aufmöbeln des Autos und nicht wie einige andere (z.B. wie auf den vielen Bilder auf der einen Homepage vor ein paar Threads).

Gruss

am 8. April 2003 um 20:06

Also prinzipiell kann man ungekürzte Dämpfer bis zu einer Tieferlegung von 40mm benutzen.

Es geht ja nur darum die Federvorspannung zu gewährleisten.

Normalerweise sind in den Federlagern auch noch Gummis, die verhindern, das man die Feder bei vollem Ausfedern bewegen kann - fehlen diese, ist es normal, dass du die Federn bewegen kannst.

Also fehlen die bei dir?

 

"Nur" Drehen (mit Kraftaufwand) ist aber keine Beeinträchtigung der Fedevorspannung - also Fachi.d.i.o.t. von TÜV-Prüfer...

Es steht auch in der ABE bzw. im Gutachten, ob man gekürzte Dämpfer nehmen muss.

Themenstarteram 8. April 2003 um 20:20

Fand das alles auch sehr seltsam, laut Gutachten überhaupt kein Thema, die Federn sind ja extra dazu gedacht, sie ohne kürzere Dämpfer zu benutzen, sonst kann ich mir ja gleich ein Komplatt - Fahrwerk holen (was ich übrigens nicht wollte - ist ja schliesslich kein Rennwagen). Die Gummis sind übrigens vorhanden.

Bin übrigens auch nicht gerade neu auf dem Sektor und habe sowas noch nicht erlebt, deswegen wollte ich mal hören, ob sowas schon öfter vorgekommen ist.

Gruss

am 8. April 2003 um 20:53

Es geht nur darum, das die Federn nicht rausspringen, wenn du (mal angenommen) über einen Hügel springst *g* und die Hinterachse voll ausfedert.

Also wenn die Federn sich nicht gerade "locker" bewegen oder gar rausziehen lassen, hast du mit einem vernünftigen Prüfer keine Probleme, die Federn eintragen zu lassen.

Themenstarteram 8. April 2003 um 21:00

Soweit ausfedern, wie die Achse im entlasteten Zustand ist, kann man ja gar nicht, höchstens wenn man sich schon verrissen hat - aber dann ist das auch egal. Wie schon gesagt, die Federn lassen sich nur auf der Hebebühne (entlastet) mit etwas Kraftaufwand bewegen bzw. drehen, rausnehmen ohne die Achse bzw. Radaufhängung loszuschrauben, kann man die nicht, sonst hätte ich die nicht dringelassen. Ich meine, was bringt mir dei schönste Eintragung, wenn ich mich trotzdem deswegen versäge - habe ich ja nichts gewonnen, oder?

Gruss

hi

mal ne andere frage sind 30 er federn nicht eintragungsfrei oder irre ich mich da jetzt? Kumpel muste seine nicht eintragen lassen!

gruß blueice

am 9. April 2003 um 10:25

Normalerweise immer Abnahmepflichtig - Einbauabnahme beim TÜV. (steht in der ABE)

Also wenn man die Federn nur mit Kraftaufwand drehen kann ist alles in Ordnung...

Wichtigtuer von TÜV'er - hatte auch mal so einen, der Nächste hat das gleiche ohne Beanstandung abgenommen.

Themenstarteram 10. April 2003 um 18:03

Hi blueice,

das mit der Eintragung hängt allein vom Gutachten der Federn ab.

- Teilegutachten: Muss vom TÜV abgenommen werden

- ABE: Keine Eintragung notwendig, solange Serienbereifung gefahren wird, was ja bei 145ern bzw 165ern wohl eher seltener der Fall ist, denke ich - die ähneln ja eher Trennscheiben als vernünftigen Reifen.

mfg

am 10. April 2003 um 20:21

Kleiner Hinweis,

auch in einer ABE kann man zur Einbauabnahme beim TÜV aufgefordert werden - weil Fahrwerksteile nun mal Sicherheitsrelevant sind, deshalb muss man den Einbau in der Regel immer checken lassen.

Das gilt auch für Felgen mit ABE - die sollte man vielleicht mal lesen!

am 11. April 2003 um 9:30

Bingo, erfasst - ging mir ähnlich. Da heisst es groß und breit "ABE" und dann musste ich mit den Felgen trotzdem zum TÜV.

Hey leute was kosten denn wohl solche tieferlegungsfedern(40mm) und die Tüv-Abnahme?

mfg mirkoka

am 16. April 2003 um 9:56

Federn 100-150 Euro plus Abnahme ca. 35 Euro.

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