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Tiguan eHybrid / Förderung + Steuervorteil

VW Tiguan

Hallo,

ich stehe kurz vor der Bestellung eines Tiguan eHybrid. Sind dies die korrekten Vorgaben für die Förderung + Dienstwagenbesteuerung für Plug-In Hybride ab 01.01.2222?

Allgemeine PHEV-Förderrichtlinien:

BAFA Prämie (PHEV)

· Es gilt der Zeitpunkt der Erstzulassung

· Es gilt die Förderfähigkeit des Basismodells

· Es gelten die Grenzwerte von mindestens 60km reinelektrische Reichweite (WLTP) oder 50g Co2/km

Dienstwagen Steuervorteil (PHEV)

· Es gilt der Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden („Leistungserfüllung“)

· Es gilt die kundenindividuelle Konfiguration (Preis, elektrische Reichweite, CO2)

· Es gelten die Grenzwerte von mindestens 60km reinelektrische Reichweite (WLTP) oder 50g Co2/km

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27 Antworten

Hallo Mask11

Bis 2222 in die Zukunft zu sehen wird schwierig ;-) Spaß beiseite.

Ich habe mir auch einen Dienstwagen bestellt und bin diverse Seiten bezüglich BAFA und Dienstwagen Steuervorteil durchgegangen. Meiner Meinung nach sind die von Dir angegebenen Werte fast korrekt. Die höchstens 50 g Co2 gelten pro KM und nicht pro 100 KM.

Ab Herbst 2022 sollen die Bedingungen für Plugin-Hybride verschärft werden und die 50g Co2-Regelung entfallen, dann ist auch der Tiguan e-Hybrid seitens BAFA nicht mehr förderfähig. Wie es beim Dienstwagen Steuervorteil aussieht, ist mir nicht bekannt. Google hier einfach mal nach "hybrid oktober 2022".

Aktuell gibt es extreme Lieferzeiten bei VW, weshalb das mit dem Herbst 2022 durchaus bei einer jetzigen Bestellung eine Rolle spielen kann...

Gruß Raphi

Ich will hier jetzt nichts falsches sagen, also korrigiert mich ggf.

 

Da ich den Tiguan eHybrid ebenfalls vor ein paar Tagen bestellt habe, habe ich mich im Vorfeld auch informiert. Hier gibt es teilweise echt schwammige Aussagen.

 

Die Förderung der Bafa fällt in 2022 wohl für den eHybrid weg.

 

Laut meines Händlers gibt es seitens VW bezüglich Dienstwagenbesteuerung noch keine klare Aussage, allerdings teilte er mir mit das es bei Skoda wohl schon die Info gibt, das die Regelung weiterhin heißt, entweder 60Km elektrische Reichweite oder50g Co2 pro Kilometer. Das oder ist entscheidend.

 

Würde heißen das der Tiguan mit einem CO2 Ausstoß von 33g Pro Kilometer, weiterhin mit 0,5% versteuert werden kann.

[Politische Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt]

Zitat:

@Elessar79 schrieb am 28. September 2021 um 10:45:24 Uhr:

Die Förderung der Bafa fällt in 2022 wohl für den eHybrid weg.

Darf man nach der Quelle fragen ?

@Mask11

Das ist nicht bestätigt, mein VK bei VW hat dies vermutet, deshalb schrieb ich ja oben korrigiert mich, wenn ich was falsches schreibe. ;-)

Ok, danke. Leider bestätigt sich das Thema wenn man genau danach im www sucht. Tatsächlich liegt der Entwurf bereits vor, daß ab Mitte 2022 die BAFA Förderung entfallen könnte, wenn nach WLTP keine 60km rein elektr. Reichweite möglich ist. Die Möglichkeit -> oder max. 50g Co2/km würde dann kompl. entfallen. Der Tiguan eHybrid würde damit dann keine Förderung mehr bekommen.

Moin,

ist es nicht ohnehin so, dass das Auto noch in diesem Jahr zugelassen werden muss?

Wenn Du jetzt bestellst, wird das imho niemals der Fall sein.

Mein Steuerberater sagte auch, nur noch dieses Jahr. Seine Frau hatte auch die Möglichkeit… aber SUV und oder deswegen Hybrid. Aus anderen Gründen beides nein.

Wird jetzt ein Benziner Kombi. Der kann dann auch 2022 kommen.

Nein, die Förderung gilt auch für nächstes Jahr, wenn das Auto unter 50g CO2/100km verbraucht. Erst ab 2/3. Quartal 22 sollen neue Regeln kommen, wo anscheinend der CO2 Ausstoß nicht mehr relevant ist.

Zitat:

@Frada84 schrieb am 29. September 2021 um 06:59:13 Uhr:

Nein, die Förderung gilt auch für nächstes Jahr, wenn das Auto unter 50g CO2/100km verbraucht. Erst ab 2/3. Quartal 22 sollen neue Regeln kommen, wo anscheinend der CO2 Ausstoß nicht mehr relevant ist.

Korrekt, so ist es auch auf div. Seiten zu lesen.

Aber mehr als ein Vorschlag ist es dennoch nicht.

Genau, der Vorschlag ist noch nicht in trockenen Tüchern und kann jederzeit durch eine neue Regierung angepasst, eingestellt oder auf einen neuen Termin verschoben werden, - in beide Richtungen.

Außerdem habe ich sowohl auf der BAFA Seite, als auch in besagtem Vorschlag nichts gefunden, was die elektrische Mindestreichweite von 60 Km genauer definiert. Mein Freundlicher meint, das wäre nach NEFZ und würde der Tiguan ja heute schon erfüllen. Andere meinen WLTP, aber schwarz auf weiß steht es nirgendwo.

Seit 09/2018 geht in DE nichts mehr nach NEFZ, sondern nur noch nach WLTP.

Die Aussage ist sehr allgemein und bezieht sich nicht auf die Bafa Förderung.

Mein freundlicher sagt, dass aus dem Grund der Vergleichbarkeit mit allen Fahrzeugen immer noch NEFZ angegeben wird und WLTP nur für Neuzulassungen herangezogen wird.

Warum steht auf der Bafa Seite weder NEFZ noch WLTP?

Solange es keine Belege gibt glaube ich gar nichts mehr.

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