tipp für welche die probs mit der leuchtweitenregulierung haben
ich weiß garnicht ob es welche gibt für das wichtig sein könte aber ich schreibe das dennoch mal rein hier.
ich mußte mit meinem kleinen zum tüv und der gute man kam jetzt nach jahren auf die idee das er wol eine leuchtweitenregulierung sehen wollte und da das ab 1.1.1990 ja in jedem auto sein muß und wenn jetzt bald einer von euch zum tüv muß und das nicht hat oder so und die das beklagen dan macht das so wie ich und lasst euch die einfach austragen den das geht hat mich 25 euro gekostet und nun alles ohne probs
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28 Antworten
ist mittlerweile sicherheits relevant.
austragen? ich dachte das geht nur bei re-importen? nen vernünftiger tüver macht das nich
du ich habe da beim tüv gefragt und die haben mir gesagt wenn dan macht das die kfz zulassungstelle und die haben das bei mir gemacht dei wollten nur einen beleg was der einbau einer neuen kostet oder die reperratur wenn die eimer ist und dann haben die gesagt das die das machen den die reimporte sollen sowas auch haben da hast du schon recht ich hatte mich auch gewundert aber ich habe es nun so gemacht und konnte dan keiner mehr was sagen den die auf der zulassungsstelle haben das ja sofort ausgetragen
wenn ein identisches fahrzeug ab werk ohne sowas ausgeliefert wurde , dann wurde auch ausgetragen
airbag im e30 z.b. soll austragbar sein, macht aber kaum ein prüfer
lwr ist aber nicht wirklich austragbar da das ne vorschrift ist , kein komfortzubehör (stvzo?stvo?ka , steht aber drinn)
deine austragung (wenn sie dann belegbar ist und tatsächlich stattgefunden hat) ist illegal
oder dein wagen ist ez vor der pflichteinführung bei neuwagen
stelle doch einfach mal einen scan vom fz schein online
wenn du dich da so gut auskennst in der staßenverkerhsordnung dann schreibe ich dir mal eben rein wie das genau im schein und brief steht ich meine die aussage das es illigal ist ist etwas übertrieben den ich glaube kaum die das bei der kfz ZULASSUNGSSTELLE das sonst gemacht hätten den es hat ja kein tüvprüfer gemacht sondern die und die info das sowas geht habe ich ja vom tüv nord selber bekommen und deswegen wohl kaum illigal.
der text der drin steht jetzt bei mir ist :ausn.gen.gem.§70 STVZO zu §50 (8) STVZO erteilt
was du gesagt hast mit der vorsichtrift ist auch so eine sache bei der lwr grade bei älteren fahrzeugen also so wurde mir das gesagt.
Also ich kenne viele ,bei denen wurde auch schon der Airbag ausgetragen ,das geht ,soweit ich weiß nur bis zu einem bestimmten bj ,des Kfz.
Meine Frage ,wenn das geht ,warum sollte man keine Leuchtweitenregulierung ausgetragen bekommen?
Und zum zweiten denke ich ,dass der Te auch nur einen netten Tipp geben wollte ,der gut gemeint war.
der tip ist auch ok, zumal viele da probleme haben.
kenn das aber so das die tüver da ne extra abnahme machen, so war es bei meinem nissan, und derselbe tüver würde es beim serienauto nicht rausnehmen, sonst hät nen kumpel bei ihm nicht alles fertig machen müssen.
oder ihr fährt so einen der das ganze gar nicht hat!!!! bei mir ist das so!!
nureben nochmal zum verständnis der tüver selber kann das auch nicht ausragen das macen anere der tüver muß es nur auch abnehme dann wenn es ausgetragen ist da kann er dn nichts gegen machen
Zum Glück ist das bei uns (Österreich) nicht so tragisch. , bei uns wird das TÜV Pickerl auch so gegeben, hauptsache die Lichteinstellung passt.
Hab nämlich so eine Höhenverstellung die nicht mehr funktioniert.
Das Licht wird einfach per Hand eingestellt und passt.
Ich sehe hier im thread einige potentielle Blender, über die ich mich Nachts oft aufregen muss und von denen Gefahren ausgehen.
eine Leuchtweitenregulierung ist wichtig.
Repariert sie doch einfach, wenn sie nichtmehr geht. Ist mit Hausfrauenwerkzeug zu erledigen und erfordert wirklich kein großes Können. so erhaltet ihr auch euren Wagen im Originalzustand.
die stvzo sagt aus das fahrzeuge ab 1.1.90 eine lwr haben müssen
ist dein wagen vor ez 1.1.90 kann sie weg , ausgetragen werden muss da nichts da sie KEINE pflicht war (ebenso ist keine gurtpflicht bei LKW über x tonnen gesamtmasse bis bj 92)
nach dem stichtag ist es pflicht und auch nicht austragbar
bitte scanne deinen fz schein mal wo der eintrag und auch das bj vom wagen ersichtlich ist
die LWR ist vom gesetzgeber festgelegt , wenn ein tüver das dann austrägt,müsst er schon in der regierung sitzen um kurzerhand bestehende gesetze ändern zu können
der § 70 ist für ausnahmen , jedoch fehlt in deinem beitrag der absatz welche ausnahme bei dir ist im bezug auf §50 der die lwr pflicht ab 1.1.90 betrifft
hast du deinen wagen als behördenfahrzeug oder bauwagen angemeldet?
*edit
eben mal geschaut was §50 abstatz 8 ist ....
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
noch fragen?
ich wiederhole mich nochmal es ist nicht von dem mann beim tüv ausgetragen worden !!!!!!! das haben die bei der zulassungsstelle gemacht.
das was da noch durunter steht ist: SVA Steinfurt 32/22, 20.04.09
das gwünschte bild wird noch folgen damit du das auch dan glaubst und auch sehen kannst das es alles echt ist.
na dann zig mal her
so und nun das bild wie gesagt
da kann man sehen das er auch erst 91 angemeldet worden ist und somit eigentlich eine LWR haben sollte.
ich hoffe das es dan jetzt damit auch geglaubt wird das es echt geht das man das austragen lassen kann.