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Tipps für Fahrzeugverkauf an privat

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 20. November 2016 um 17:00

HAllo zusammen,

ich habe noch nie ein Fahrzeug an privat verkauft.

Jetzt ist es jedoch soweit und brauche Eure Hilfe, wie man hier am besten vorgeht.

Ich würde z.B. beim ADAC einen Kaufvertragvordruck besorgen und diesen gemeinsam mit dem Käufer ausfüllen.

Das Fahrzeug ist einem sehr guten Zustand ohne Mängel, jedoch kann ich als Privatperson keine GW-Versicherung anbieten.

Fragen:

-Wenn der Käufer eine GW-Vers. möchte, kann er diese privat selber abschließen?

-Wie gestaltet man am Besten die Geldübergabe, da ich ungern am Schluss ohne Geld und Wagen dastehen möchte.

Der pot. Käufer macht telefonisch einen sehr kompetenten und vernünftigen Eindruck aber Vorsicht sollte man schon walten lassen.

Ich freue mich auf wertvolle Hinweise Eurerseits.

Gruß,

Ron

Beste Antwort im Thema

Im kaufvertrag die gewährleistung und garantie und alles ausschliessen. Sollte aber eigentlich schon ein absatz mit sowas drin stehen vom adac. Fahrzeug nur gegen bargeld, und zwar die volle summe, abgeben.

Bei höherer summe das geld mit dem käufer zur bank bringen. Die können gleich checken obs falschgeld ist. Sicher ist sicher.

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Im kaufvertrag die gewährleistung und garantie und alles ausschliessen. Sollte aber eigentlich schon ein absatz mit sowas drin stehen vom adac. Fahrzeug nur gegen bargeld, und zwar die volle summe, abgeben.

Bei höherer summe das geld mit dem käufer zur bank bringen. Die können gleich checken obs falschgeld ist. Sicher ist sicher.

Das kommt immer darauf an, um was für Werte es geht. Gewährleistung und Garantie kann man als Privatverkäufer simpelst ausschließen, das kann man eigentlich gar nicht falsch formulieren, mit dem vorformulierten ADAC-Kaufvertrag machst Du da schon alles richtig.

Man kann das Fahrzeug "Zug-um-Zug" übergeben, so wie es schon geschrieben wurde, oder eine Bar-Anzahlung verlangen und den Fahrzeug-Brief (das heißt jetzt ja anders, kann ich mir nicht merken) erst nach Eingang einer Überweisung überreichen. Mehr als 1000,-€ würde ich niemals in Bar annehmen, jedenfalls nicht an einem anderen Ort als einer Bank.

Wichtig ist aber auch, daß man das Fahrzeug selbst nicht angemeldet übergibt, denn Unfälle, die passieren, wenn das Fahrzeug noch auf die eigene Versicherung läuft, werden natürlich auch einem selbst zugerechnet - auch eventuelle Höherstufungen uswusf..

Zitat:

@ampassator schrieb am 20. November 2016 um 18:24:14 Uhr:

....das kann man eigentlich gar nicht falsch formulieren....

Hier bist du falsch informiert!

Um die Gewährleistung rechtskräftig auszuschließen, muss man dies auch korrekt formulieren! Sätze wie "gekauft wie gesehen" führen nicht zum Ausschluss der Gwl!

Zitat:

....denn Unfälle, die passieren, wenn das Fahrzeug noch auf die eigene Versicherung läuft, werden natürlich auch einem selbst zugerechnet - auch eventuelle Höherstufungen uswusf..

Auch hier liegst du falsch!

Mit dem Verkauf bzw. der Übergabe geht auch die Versicherung auf den Käufer über - dieser trägt dann den Schaden. Dein SFR wird nicht belastet!

So oder so würd ich ein noch auf mich angemeldetes Fahrzeug NICHT übergeben. Denn wenn was passiert, hat man erstmal selbst den Ärger und evtl die Rennerei.

Themenstarteram 20. November 2016 um 18:16

Abmelden ist das kleinste Problem.

Hierzu gibt es ja den QR-Code auf der letzten Seite der Zulassungsbescheinigung.

Der Tipp mit Übergabe in der Bank ist eine klasse Idee.

Der Betrag ist 5stellig und da will man ungern ein Geschäft auf einem Parkplatz abschließen und dann mit 5 Stichen genäht im Krankenhaus aufwachen.

Ist extrem formuliert aber durchaus schon geschehen!

Gruß

Themenstarteram 20. November 2016 um 18:27

Mein Fahrzeug ist aktuell noch in einer Finanzierung, die ich sehr! kurzfristig auslösen müsste, damit der Käufer den KFZ-Brief erhält.

Finanzierung läuft über die VW-Bank.

Hat jmd Erfahrung wie schnell so etwas über die Bühne gehen kann, dh. wie schnell ich meinen KFZ-Brief erhalten kann?

MfG

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. November 2016 um 18:32:31 Uhr:

Um die Gewährleistung rechtskräftig auszuschließen, muss man dies auch korrekt formulieren! Sätze wie "gekauft wie gesehen" führen nicht zum Ausschluss der Gwl!

Natürlich nicht, das ist klar. Aber was hindert einen daran, daß zu formulieren, was man ausschließen will!?^^

Zitat:

Mit dem Verkauf bzw. der Übergabe geht auch die Versicherung auf den Käufer über - dieser trägt dann den Schaden. Dein SFR wird nicht belastet!

Quelle bitte!

Zitat:

@ampassator schrieb am 20. November 2016 um 22:31:49 Uhr:

Quelle bitte!

Das steht im Kleingedruckten (AKB) deines Versicherungsvertrages! ;)

Das steht da tatsächlich. Aber die Diskussion mit Neubesitzer und Versicherung möchte ich sehen, wenn er tatsächlich einen Unfall verursacht. Sorry, aber das wäre mir zu haarig...

Selten seiner meinung aber da stimm ich zu.....sehr haarig

am 21. November 2016 um 14:54

Ich würde generell nur im abgemeldeten Zustand verkaufen.

Na ja, das hat aber den Nachteil, das auch niemand Probefahrten machen kann, es sei denn, du besorgst kurzfristig passende Kennzeichen. Und ohne Probefahrt würde ich niemals ein Auto kaufen...

am 21. November 2016 um 18:48

Warum denn ? Wenn der vermeintliche Käufer kommt, ist der Wagen noch angemeldet. Man fährt ja noch damit.

Sobald der Vertrag unter Dach und Fach ist, wird der Wagen zeitnah abgemeldet und der Käufer kann sich aussuchen, ob er den Wagen mittels roter Nummer, Kurzkennzeichen oder seinen Kennzeichen (durch Anmeldung) abholt.

Wo gibt es da ein Problem?

Alles andere ist vermeidbarer Unsinn.

Man könnte jetzt noch einwerfen, aber ich kenne doch den Käufer gut und/oder er hat mir sein Wort gegeben, etc. Das sind aber nur leere Worthülsen, falls es wirklich zum Eklat kommen sollte. ;)

Hallo, und was machst du wenn zwischen Probefahrt und Abmeldung noch etwas mit dem Wagen passiert.

Ich habe schon mehrere Autos privat verkauft und da meine Autos in der Regel Tachostände von 300Tkm haben, verkaufe ich meist an ausländische Käufer, immer ohne Probleme. Meine Versicherung (HUK) hat mir ausdrücklich telefonisch zugesichert, dass das überhaupt kein Problem ist. Es muss nur im Kaufvertrag das Datum UND die Uhrzeit der Übergabe vermerkt sein. Falls dann was passiert kümmert sich die Versicherung...

Mit dem Geld bin ich auch immer mit dem Käufer zur Bank gefahren und habe das gleich eingezahlt.

Gruss Thomas

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