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Tochter baut betrunken einen Unfall
Hallo Forum
ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.
Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.
Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.
Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.
Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute
ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.
Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.
Viele Grüße
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186 Antworten
Wie hoch war der Don Promille wert? Führerschein auf Probe ? Regress holt sich die VS bestimmt bei dir da du Vertragspartner!
Hallo
der Atemalkohol war ca 1 Promille. Sie ist seit 4 Jahren aus der Probezeit.
Der FS wird erstmal nur beschlagnahmt. Wenn der Laborwert vorliegt entscheidet der Richter zeitnah über den vorläufigen Entzug bzw. die Rückgabe, wenn es unterhalb 1,1 %o war.
Regreßpflichtig wäre ggf. die Tochter. Muss man abwarten.
Der Weg zum Anwalt ist zu empfehlen.
Bekommst du auch einen Beitrag hin ohne diese pauschal völlig b***sinnige Empfehlung.
Was soll da jetzt in diesem Stadium jemand beim Anwalt? Einen Platz auf dem Sofa reservieren weil diese Berufsgruppe vom Aussterben bedroht ist ?
Die stupide Dauerwerbung hat jedes erträgliche Maß überschritten ...
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 20. Juli 2019 um 21:02:08 Uhr:
Bekommst du auch einen Beitrag hin ohne diese pauschal völlig b***sinnige Empfehlung.
Was soll da jetzt in diesem Stadium jemand beim Anwalt? Einen Platz auf dem Sofa reservieren weil diese Berufsgruppe vom Aussterben bedroht ist ?
Die stupide Dauerwerbung hat jedes erträgliche Maß überschritten ...
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Ergebnis: Nix... null komm null... keine Werbung...
Und nun bitte weitermachen und dem TE weiterhelfen.
hier mal ein Auszug aus den AKB der HUK, andere lauten ähnlich:
A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?Vorsatz und grobe FahrlässigkeitA.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich her-beiführen.Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche-rungsfalls einzuwenden. Der Verzicht gilt jedoch in folgenden Fällen nicht:• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei oder• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversi-cherten Teile.In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungs-falls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Zum Thema Alkohol steht noch was in D2 und D3 + der Bereich E
https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf
noch ein kleiner Hinweis an den blanc-bleu
der TE und seine Tochter werden in naher Zukunft Probleme mit der Versicherung, gegebenenfalls mit Regressforderungen des Unfallgegners und möglicherweise des Waldbesitzers zu tun bekommen. Zudem kommt die straf- bzw ordnungswidrige Komponente hiinzu. Wenn der TE, und so lese ich das da grad raus, nicht absoluter Profi ist, dann sollte er einen Profi beauftragen.... nicht jetzt gleich... Montag würde reichen
@ TE Deiner Tochter ist zum Glück nicht viel passiert. Das war blöd von ihr, aber hier sprechen wir im Zweifel nur von Geld und keinen gesundheitlichen Problemen.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 20. Juli 2019 um 21:02:08 Uhr:
Bekommst du auch einen Beitrag hin ohne diese pauschal völlig b***sinnige Empfehlung.
Was soll da jetzt in diesem Stadium jemand beim Anwalt? Einen Platz auf dem Sofa reservieren weil diese Berufsgruppe vom Aussterben bedroht ist ?
Die stupide Dauerwerbung hat jedes erträgliche Maß überschritten ...
Das Stupide ist bei Dir gut aufgehoben. Und wenn dich meine Beiträge stören, dann nimm mich auf deine Ignorierliste. Oder versuche dich statt in sinnlosen persönlichen Angriffen - übrigens sehr eindimensionale - daran, fachkundige Argumente darzulegen. Ich ahne zwar wohin das führt, aber es ist ja dein Ruf für den Du einstehst.
Der Führerschein der Tochter wurde beschlagnahmt. Ein frühzeitig eingeschalteter Verteidiger kann nun dezent lenkend im Verfahren tätig sein und mit der StA oder der ggf. zuständigen AA und dem Ermittlungsrichter vorab die Verständigung suchen. Es kann auch sinnvoll sein, an der ein oder anderen Stelle auf die Bremse zu treten, um in der Hauptverhandlung den Führerschein über die Richterbank wieder ausgehändigt zu bekommen und damit an ein paar verdutzt guckenden Uniformierten im Publilkum aus dem Saal zu schreiten. Hängt alles vom Einzelfall ab und je früher der Fachmann involviert wird, desto besser ist das.
Also nix für ungut ....
Ohne Anwalt geht bei so was gar nichts.
Zumindest in Deutschland - in Norditalien (Bayern) mag das anders aussehen.
Warum zusätzlichen Stress zulassen, wenn es vermeidbar ist?
Man könnte aber auch mal nen Arsch in der Hose haben, zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat, die Strafe akzeptieren und sich dann um die Ursachen kümmern.
Anstatt sich mit windigen Tricks von irgendwelchen Winkeladvokaten raushauen zu lasse, alle anderen auszulachen, dann genauso weitermachen wie bisher und geraume Zeit später die nächste Scheiße zu bauen. Diesmal vielleicht mit schlimmeren Folgen.
Ich empfehle hier ebenfalls, im Laufe der kommenden Woche einen Fachanwalt zu konsultieren.
Fehler, die man als Laie in einem solchen Fall macht, können hier schnell unschöne Folgen haben.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 20. Juli 2019 um 22:28:45 Uhr:
Man könnte aber auch mal nen Arsch in der Hose haben, zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat, die Strafe akzeptieren und sich dann um die Ursachen kümmern.
Anstatt sich mit windigen Tricks von irgendwelchen Winkeladvokaten raushauen zu lasse, alle anderen auszulachen und dann genauso weitermachen wie bisher.
Ich bitte dich... das hilft dem TE in seiner Situation auch nicht weiter. Hast Du irgendwas von ihm gelesen, dass er sich wo rauswinden möchte? Er sucht hilfreiche Ratschläge.... und Dein Statement war jetzt suboptimal nicht hilfreich....
im V&S sind übrigens Beiträge wie z. B. : Steh dazu wie ein Mann ausdrücklich nicht erwünscht... das sollte auch hier gelten.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 20. Juli 2019 um 21:02:08 Uhr:
Was soll da jetzt in diesem Stadium jemand beim Anwalt?
Erstberatung einholen und ein Mandat vergeben.
Der Vordermann durfte nicht wegen dem Reh bremsen,das würde ich auch bedenken