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Tochter verursacht Kratzer an fremden Auto

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 8:18

Hallo,

mal eine Frage aus dem privaten Haftpflichtbereich.

Meine Tochter hat mit dem Laufrad ein Auto gestreift.

Meine private Haftpflicht meinte, dass sie keinen Gutachter schicken will, sondern der Geschädigte einen Kostenvoranschlag einreichen soll. Ok, also kommenden Montag Termin beim Gutachter, der auch für kleine Schäden Kostenvoranschläge macht.

Dann wird wohl wieder ein bisschen Zeit verstreichen, mittlerweile hat sich am Kratzer schon Rost gebildet.

Kommt irgendwer für die "Folgeschäden" auf?

Bisher ist der Geschädigte sehr geduldig, aber wenn das Auto jetzt langsam zu "blühen" anfängt, wer weiß wer weiß.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Juni 2008 um 9:12

ja, ich meinte auch diesen "flugrost". konnte mir ja auch nicht vorstellen, dass das bereits nach zwei tagen so war.

tochter ist 4, aber in meiner haftpflicht mit eingeschlossen mit schäden bis zu 3000,00.

so teuer kann so ein kratzer ja nicht sein.

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11 Antworten
am 6. Juni 2008 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Hallo,

mal eine Frage aus dem privaten Haftpflichtbereich.

Meine Tochter hat mit dem Laufrad ein Auto gestreift.

Meine private Haftpflicht meinte, dass sie keinen Gutachter schicken will, sondern der Geschädigte einen Kostenvoranschlag einreichen soll. Ok, also kommenden Montag Termin beim Gutachter, der auch für kleine Schäden Kostenvoranschläge macht.

Dann wird wohl wieder ein bisschen Zeit verstreichen, mittlerweile hat sich am Kratzer schon Rost gebildet.

Kommt irgendwer für die "Folgeschäden" auf?

Bisher ist der Geschädigte sehr geduldig, aber wenn das Auto jetzt langsam zu "blühen" anfängt, wer weiß wer weiß.

kann mir nicht vorstellen, dass innerhalb von einer woche sich irgendwo am auto rost bildet, welcher zu folgeschäden führen wird. wird sich nur um oberflächenoxidation handeln. wenn die werkstatt den kratzer ausbessert, wird alles drumrum weggeschliffen und lackiert. die versicherung bezahlt dann den gesamten auffwand um den zustand vor dem unfall wiederherzustellen.

wenn hier folgeschäden entstehen können, dann nur durch schlechte arbeit der werkstatt. somit seid ihr nicht leistungspflichtig.

am 6. Juni 2008 um 9:02

übrigens, ... wie alt ist deine tochter? -> stichwort deliktfähigkeit

am 6. Juni 2008 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von ka184

übrigens, ... wie alt ist deine tochter? -> stichwort deliktfähigkeit

beim laufrad duerfte das eher nicht zum tragen kommen :)

oder in wieweit greift das ab welchem alter?

Harry

PS

nu hab ichs...

also theoretisch kann es sogar sein, dass auch die haftpflicht gar nicht zahlen muesste....

wenn aber die leistung von der priv.haftpflicht erbracht wird, (zusage ist ja da) wuerde ich es da auf nichts ankommen lassen. zumal ja wohl eine haftung aus billigkeitsgruenden vorliegt.

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 9:12

ja, ich meinte auch diesen "flugrost". konnte mir ja auch nicht vorstellen, dass das bereits nach zwei tagen so war.

tochter ist 4, aber in meiner haftpflicht mit eingeschlossen mit schäden bis zu 3000,00.

so teuer kann so ein kratzer ja nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

tochter ist 4, aber in meiner haftpflicht mit eingeschlossen mit schäden bis zu 3000,00.

so teuer kann so ein kratzer ja nicht sein.

...endlich mal ein positives Beispiel. Sonst kommt immer die erste Frage:Mein Kind hat was kaputtgemacht ,muss ich zahlen oder wie kann ich die Zahlung verhindern.

Ein Lob von mir für deine vorbildliche Einstellung auch solche Schäden bei Kleinkinder mit in die Versicherung aufnehmen zu lassen.

Was man nicht will das man mir tu,das füg auch keinem andern zu.

Daumen hoch.

Gruß

Günnimatz

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 11:35

ja, es gibt wohl aber bei jeder gesellschaft eine beschränkung, m.w. nach ist 3000,00 üblich, vereinzelte gesellschaften gehen bis 5000,00.

bei unserer gesellschaft gib es nur basis und comfort und comfort deckt (fast) alles, schlüsselverlust, gefälligkeitshandlungen etc.

kost zwar 150,00 im jahr, aber dafür habe ich ein gutes gefühl und mein nachbar spricht noch mit mir. :-)

am 6. Juni 2008 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

ja, ich meinte auch diesen "flugrost". konnte mir ja auch nicht vorstellen, dass das bereits nach zwei tagen so war.

tochter ist 4, aber in meiner haftpflicht mit eingeschlossen mit schäden bis zu 3000,00.

so teuer kann so ein kratzer ja nicht sein.

die frage stellte ich deshalb, weil sie eben nicht haftbar gemacht werden kann. 1. war es keine vorsatz von ihr, 2. wenn es welcher wäre, wüsste sie nicht was sie tut. und 3. du hast deine aufsichtspflicht nicht verletzt. somit hätte der geschädigte rein rechtlich gar keinen anspruch auf entschädigung. -> so unfair es auch klingt.

heute haben fast alle gesellschaften diese klausel jedoch drin, dass auch für kinder gezahlt wird. die summen belaufen sich auf 1.000 - 10.000 €. entscheiden darf jedoch der versicherungsnehmer, also du, ob geazhlt wird oder nicht.

da du gegen den autofahrer - denke ich - nichts persönlich hast, lass deine haftpflicht den schaden regulieren und alle sind glücklich.

und wie ich schon beim ersten post geschrieben habe, sind folgeschäden a) nahezu unmöglich und b) wenn, dann durch die werkstatt, die sich zu dumm anstellt. dan haften die aber auch.

 

ich hatte den fall das nach einem auffahrunfall dem geschädigten die werkstatt die stoßstange in einem etwas anderen ton lackiert hat -> die haben nicht daran gedacht, dass der origanllack durch die sonne schon etwas heller geworden ist. der geschädigte hatte das auti insgesamt über eine woche in der werkstatt und die kosten für den mietwagen und arbeit sind entsprechend gestiegen.

die versicherung des schuldigen hat diese dummheit jedoch nicht bezahlt. die sagen: für den schaden braucht man max 3 tage. mehr gibts nicht. auf der zweiten lackierung und dem mietwagen ist dann die werkstatt sitzen geblieben

am 7. Juni 2008 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

ja, es gibt wohl aber bei jeder gesellschaft eine beschränkung, m.w. nach ist 3000,00 üblich, vereinzelte gesellschaften gehen bis 5000,00.

bei unserer gesellschaft gib es nur basis und comfort und comfort deckt (fast) alles, schlüsselverlust, gefälligkeitshandlungen etc.

kost zwar 150,00 im jahr, aber dafür habe ich ein gutes gefühl und mein nachbar spricht noch mit mir. :-)

150Euro für ne Familienhaftpflicht. Sau Teuer.

Wenn du einen vernünftigen Makler an deiner Hand hättest, würde eine Familienhaftpflicht mit richtigen Komplettschutz nicht mehr wie 70Euro das Jahr kosten. Und da ist wirklich auch alles mit drin. :-)

Themenstarteram 8. Juni 2008 um 9:56

Tja, nicht immer ist geiz auch ge...!

Lieber einen Makler an der Hand der auch bisschen was an mir verdient und dafür im Schadensfall auch alles übernimmt und einen Scheck ausstellen darf.

Also Schäden die ein Kind (bis zu welchem Alter?) verursacht, müssen nicht vom Erziehungsberechtigten bzw. deren Versicherung, bezahlt werden, sondern der Geschädigte hat dann eben Pech gehabt, oder?

Ist das auch in anderen Ländern so?

Kinder unter 6 Jahre gelten als deliktunfähig, und so sind Schäden, die diese Kinder verursachen, nicht versichert. Es kann eben aber bei den meisten Gesellschaften mit eingeschlossen werden.

Wobei 150 € im Jahr echt teuer ist... um das für 70 € zu kriegen brauchts aber keinen Makler!

Wo ich beschäftigt bin gibts die PHV mit 10 Mio Vers. pauschal und für Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 10.000 € auch ab 70 €... Dort sind auch Gefälligkeitsschäden und Schäden durch Schlüsselverlust bis zu 10.000 € versichert.

Beitrag liegt eben zwischen 70 und 110 € im Jahr..

Gruß, Jens

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