Tönung Frontscheibe doch möglich?
Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage!?http://ohnefolie.de/.../index.php?...
Mich interessiert es einfach mal da ich vor vielen Jahren noch dem Tuningwahn verfallen war und das Tönen der vorderen Scheiben nie auf legalem Weg möglich war da (laut damaliger Aussage) die Werksscheiben teils fast schon so stark getönt/verspiegelt sind wie es der Gesetzgeber erlaubt.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Zitat:
Original geschrieben von ille2.7
Nabend
eine ganz andere frage , wie macht das Mercedes, die haben doch blau ab werk !
Da kann man doch messen wieviel % da aufgedampft worden ist .
oder nicht
ille
Bei Audi ist sie Violett und nennt sich "Dämmglas" oder auch als Wärmeschutzverglasung zu bekommen.
... meine hat auch einen blauStich und ist von einem anderen Hersteller.
Ich wüsste nicht wie ich das messen kann, dazu braucht man schon besonderes Equitment.
Die blauen Scheiben bei Mercedes werden serienmässig bei den Fahrzeugen mit Avantgarde-Austattung eingesetzt. Dies hat nichts mit "Dämmglas" wie bei Audi zu tun.
Die Frontscheibe hat einen blauen PVB-Layer und bei den Seitenscheiben ist das Glas eingefärbt.
Also genau so wie auch bei jeder anderen Marke und Färbung.
Messen kann man dies mit einem Lichttransmissions-Messgerät.
Zitat:
Original geschrieben von Tom051982
Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage!?http://ohnefolie.de/.../index.php?...
Im September 2008 hat sich hier im Forum ein Mit-Inhaber von www.ohnefolie.de hier im Forum zu Wort gemeldet und auch gemeint, dass alles legal wäre was sie anbieten.
Folgende eintragungsrelevanten Fragen habe ich gestellt, auf deren Antwort wir MT-User leider bis heute ergebnislos warten, obwohl der User immer wieder im Forum online ist bzw. war.
1. Wie sieht es mit der von KBA geforderten Materialabriebsprüfung aus ?
2. Mit welchem Lichtmessgerät wird die Scheibe vor und nach dem Auftragen des Farbüberzuges gemessen ?
3. Wie viel Prozent werden im Durchschnitt noch an den vorderen Seitenscheiben nachgetönt bis zur Mindestlichtdurchlässigkeitsgrenze ?
4. Fallen 5% nachträgliche Tönung überhaupt auf, wenn man bedenkt, dass eine klare Folie bereits die Lichtdurchlässigkeit um ca. 4-8% mindert ?
5. Wird das alte E-Zeichen aus den Scheiben entfernt ?
6. Wie wird die neue Kennzeichnung an der Scheibe angebracht ?
Die Beiträge kann man im Link unten nachlesen :
Beitrag von No Limits Karlsruhe
Zitat:
Original geschrieben von Tom051982
Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage
Zuerst einmal die gute Nachricht:
Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.
Aber:
und dies ist die schlecht Nachricht...
Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.
Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.
Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.
Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.
Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.
Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.
Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.
Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.
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27 Antworten
Ich kann nur sagen was ich von den Behörden weiß:
Die zulässige Tönung der Front und Seitenscheiben (Fahrer/Beifahrer) ist schon ab Werk ausgeteizt. Mehr geht eigentlich nicht.
Wenn die Verlinkte Firma das verspricht ..... telefoniere doch mal mit denen.
Dazu ist die Nummer ja da. .... e-Mail mögen die wohl nicht. .... ist ja was schriftliches
Bei uns hab ich schon öfters welche mit rund um getönten scheiben gesehen finde das es gut aussieht dennoch ist es nachts zu fahren doch anstrengender oder?
Die vorderen Seiten dürfen bis zu einem bestimmten %Satz abgedunkelt werden. Die genaue Zahl hab ich leider vergessen. Ich glaube es sind 6 oder 8%. Bin aber nicht sicher.
naja mann soll ja nciht übertreiben und nicht stockdunkel tönnen damit mann in der nacht garnichts mehr sieht, aber einbischen dunkel könnte schon sein wenns so erlaubt ist, würd ich auch machen))
Zitat:
Original geschrieben von Bulli Driver
Die vorderen Seiten dürfen bis zu einem bestimmten %Satz abgedunkelt werden. Die genaue Zahl hab ich leider vergessen. Ich glaube es sind 6 oder 8%. Bin aber nicht sicher.
Diese Grenze ist ab Werk schon erreicht, das meinte ich mir meinem Beitrag.
Kommt jetzt noch Folie drauf wird diese Grenze x% überschritten und die Zulassung ist weg.
Selbst das bedampfen der Scheibe ist deshalb nicht erlaubt....
Ja 6-8% wäre ja ok aber die sahen alle dunkler aus sind auch immer dicke ami suvs gewesen
Naja, die Ami´s sind da auch erheblich schmertzfreier als der deutsche TÜV.
War ja in Abu Dhabi über Weihnachten..da ist es wohl Aufgrund der Temperaturen erlaubt..sieht schon scharf aus..rundum dunkel.. in D ist es nicht erlaubt..wenn man in Richtung 10% geht fällt es nur gering auf..aber legal ist es nicht..
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Zitat:
Original geschrieben von Bulli Driver
Die vorderen Seiten dürfen....
Selbst das bedampfen der Scheibe ist deshalb nicht erlaubt....
Das stimmt jedoch nur bedingt. Denn die meisten Serienscheiben werden ja schon wegen der Reduzierung der Sonneneinstrahlung bedampft.
Nachträgliches Bedampfen das mag verboten sein.
UNO
Zitat:
Original geschrieben von uno60
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Das stimmt jedoch nur bedingt. Denn die meisten Serienscheiben werden ja schon wegen der Reduzierung der Sonneneinstrahlung bedampft.
Nachträgliches Bedampfen das mag verboten sein.
UNO
Wenn sie ab Werk bedampft sind liegt dafür ja auch eine Zulassung vor !
Zitat:
War ja in Abu Dhabi über Weihnachten..da ist es wohl Aufgrund der Temperaturen erlaubt..sieht schon scharf aus..rundum dunkel.. in D ist es nicht erlaubt..wenn man in Richtung 10% geht fällt es nur gering auf..aber legal ist es nicht..
Ich war längere Zeit in Saudi Arabien. Da fahren die "Kuttenscheisser" nachts ohne Licht nur mit "Unterboden- Neon Beleuchtung auf der Landstrasse rum.
Das dumme ist, wenn Du als Europäer mit denen zusammen rauscht weil man diese Hirnis gar nicht sieht bist Du noch schuld und landest im Knast wie ein Kollege von mir!
Zitat:
Ich war längere Zeit in Saudi Arabien. Da fahren die "Kuttenscheisser" nachts ohne Licht nur mit "Unterboden- Neon Beleuchtung auf der Landstrasse rum.
Das dumme ist, wenn Du als Europäer mit denen zusammen rauscht weil man diese Hirnis gar nicht sieht bist Du noch schuld und landest im Knast wie ein Kollege von mir!
Tjo, wir sind da auch mal ne Minderheit. Bei den Saudis ist es ja noch schlimmer als in VAE, die sind wenigstens ein bisschen offener...wenn man dies von Ländern behaupten kann die uns Schaltjahre hinter her sind
Aber in so eine Situation will in keine der Länder kommen..
Unsere vorderen Seiten Scheiben sind ja schon minimal abgedunkelt, man sieht es am Tag wenn man die Scheibe runterlässt ( es sind aufjedenfall keine normalen Klarglasscheiben ).
Ich glaub bei der Firma werden die Scheiben nicht mit Folie beklebt, sondern gelasert . Dann gibt es eine ABE von der Firma und dann müsste es gewessen sein.
Nachts ist es ein besonders schlecht die Sicht durch die Scheiben , dafür am Tag um so besser ( ein Schutz gegen die Sonne und man hat immer noch gute Sicht )
Bei uns fahren schon ein paar, mit abgedunkelten Scheiben hier durch die gegend ( Ich finde es sieht gut aus )
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Zitat:
Original geschrieben von uno60
Wenn sie ab Werk bedampft sind liegt dafür ja auch eine Zulassung vor !
Genau.
Ich meinte wenn die Scheiben schon bedampft sind, wird es evtl. deshalb schon nicht möglich sein eine weitere Bedampfung aufzubringen. Und so ein Scheibenhersteller wird keine Unbedenklichkeitserklärung für von Ihm nicht vertriebene Produkte ausstellen.
Es gibt ja sogar Thermoreflekt Scheiben die sich je nach Sonneneinstrahlungsintensität verdunkeln. Obs dass allerdings bei Audi und in welchem Zusammenhang/Ausstattung usw. gibt vermag ich nicht zu sagen.
Bevor ich überhaupt so eine Aktion angehen würde, würde mein erster Weg, mitsamt allen verfügbaren Unterlagen zum TÜV / Prüforganisation (die Techn. Änderungen eintragen darf) sein.
Alles andere ist reine Theorie und das Geschrei hinterher oft groß.
Es bringt nichts zu sagen: Ich kenne da einen der hat gemacht, oder auch gehabt.
UNO