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Tonnagebegrenzung von Autobahnbrücken
Wenn die Autobahn GmbH des Bundes für Autobahnbrücken eine Begrenzung der Tonnage einführt und alles, bspw., über 16t blockiert, führt das doch auch zur Blockade des 40t-Lkw.-Verkehrs auf dem gesamten Abschnitt zwischen den Autobahnauf- und abfahrten, in dem sich diese Brücke befindet?
Siehe Pressemeldung der Stadt Münster aus NRW.
Eingeschränkte Nutzung von Brücken in NRW: Auch Autobahnbrücken in Münster betroffen
https://www.muenster.de/.../1112260
Ist es hilfreich, während der jetzigen angespannten Lage zusätzlich die Logistik auszubremsen?
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14 Antworten
Ist es hilfreich eine Brücke weiter zu schädigen oder gar zum Einsturz zu bringen?
Frei nach Robert Geiss: Ich Sach ma so, schön isses nicht, aber wat willste machen?
Die Brücken sind marode, das sind jetzt keine breaking News mehr. Also muss man damit leben, bis es hoffentlich irgendwann besser wird.
Unterm Hintern zusammenbrechen soll sie dir mit Sicherheit auch nicht. Du fährst ja auch nicht mit 4m Höhe durch einen 2,50m Tunnel, weil gerade keine Streife in der Nähe ist.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. September 2022 um 18:54:17 Uhr:
Du fährst ja auch nicht mit 4m Höhe durch einen 2,50m Tunnel, weil gerade keine Streife in der Nähe ist.
Sollte man meinen. Ein paar Ingenieure versuchen es doch ab und zu mal wieder.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. September 2022 um 18:54:17 Uhr:
Du fährst ja auch nicht mit 4m Höhe durch einen 2,50m Tunnel, weil gerade keine Streife in der Nähe ist.
Naja, Stadtbusse rollen bei uns mit ihren 3,1 m Bauhöhe unter einer Bahnunterführung hindurch, die (per VZ 265) auf 2,6 m erlaubte Durchfahrtshöhe limitiert ist. Mit Segen der Stadtverwaltung und freundlicher Konzilianz der örtlichen Polizei.
Kommt ja immer auf den Tunnel an. Ortskundige wissen meistens was geht. Aber wenn da noch Oberleitungen von einer Straßenbahn hängen ist der Aufwand für jeden Einsatz natürlich riesig. Und Rundbogentunnel sind auch immer eine Sache für sich.
Aber das war hier gar nicht die Frage.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. September 2022 um 21:01:35 Uhr:
Kommt ja immer auf den Tunnel an. Ortskundige wissen meistens was geht....
I sog bloß "Irgendwie und Sowieso" & Buscabrio... kon jo ned geh, is jo geteert... is ja logisch... nix logisch, ich kenn de Unterführung nur ungeteert... siagst as amoi wos a poar Zentimeter ausmacha ... Youtube-Video ... der schene Setra.
Wer die Szene im Hinterkopf hat, hat normalerweise kein Problem mehr damit Höhenbegrenzungen zu beachten .
Dass viele dennoch versuchen drüber zu kommen, hat man ja an dem ganzen Theater was sie an der Leverkusener Brücke seit Jahren veranstalten sehen müssen.
Naja warten wir mal ab wie weit die Brücken beschränkt werden.
Lustig finde ich die 40t. Begrenzung am Gambacher Kreuz, mir ist kein Fahrzeug bekannt welches in Deutschland 40t. als Einzelfahrzeug erreicht, wobei ich keine Ahnung habe wie das bei den Schwertransporten mit den Achsenmodulen gerechnet wird.
Auch die 30t. In Düsseldorf sorgen nur dafür das dort keine ausgeladenen Vierachser rüber dürfen, mit dem Sattel interessiert mich das ziemlich wenig.
Allgemein aber Traurig das in DE so viele Brücken so marode sind, aber Schuld sind ja die überladen LKW.
...bei Schwer- & Großraumtransporten gibts meist über das VEMAGs-System eine entsprechende Genehmigung.
In dem Erteilungverfahren werden sämtliche Baulastträger über deren Straßen, Brücken, usw. gefahren werden soll einzeln mit Angabe der Maße, des Gewichts, Achslasten, usw. angefragt d.h. die zuständigen Baulastträger / Verkehrsbehörden gucken sich jeden Einzelnen Transport an und teilen mit, ob der so über die vom Antragssteller vorgeschlagene Strecke fahren kann / darf.
Dabei kann die Antwort ein einfaches OK sein oder es können entsprechende Auflagen (z.B. Brücken mittig zu befahren und daher auf diesem Abnschnitt Polizeibegleitung um die Gegenspur zu sperren) sein oder es kann als Auflage auch eine Alternativroute vorgegeben werden.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 25. September 2022 um 11:48:17 Uhr:
Lustig finde ich die 40t. Begrenzung am Gambacher Kreuz, mir ist kein Fahrzeug bekannt welches in Deutschland 40t. als Einzelfahrzeug erreicht, wobei ich keine Ahnung habe wie das bei den Schwertransporten mit den Achsenmodulen gerechnet wird.
Auch die 30t. In Düsseldorf sorgen nur dafür das dort keine ausgeladenen Vierachser rüber dürfen, mit dem Sattel interessiert mich das ziemlich wenig.
Das käme jetzt erstmal darauf an, wie die Sache beschildert ist. Davon hängt ab, ob die Begrenzung nicht auch für die verbundene Einheit gilt.
Beides mit dem Zeichen 262.
Dies gilt für Einzelfahrzeuge, also Anhänger und Zugfahrzeug getrennt. Wobei beim Sattelzug die tatsächliche Sattellast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
Jepp, bei Z 262 stimmt das. Ist aber irgendwie hirnrissig. Denn was interessiert es die Brücke, ob es zwei verbundene Einzelfahrzeuge sind oder ein einziges?
Bei uns ist z.B. die "alte Mainbrücke" gesperrt durch Z 253 und Zusatzzeichen "16 t". Da bleibt der Brücke jeder 18-Tonner LKW erspart, ob mit oder ohne Anhänger, und jeder Sattelzug.
Die Leverkusener Brücke ist das beste Beispiel des Versagens der zuständigen Behörden,aber nicht der letzten Jahre.
Die Konstruktion der Brücke war für die damaligen Verhältnisse top.
Es gab nur 2 Spuren und der Verkehr fand auf der Haupttraverse statt.
Nachdem es 3 spurig wurde fuhren LKW‘s auf dem überhängenden Teil der Brücke,der hatte keine Abstützung zur Haupttraverse.
Den Rest kann man sich ausrechnen.
Die Brücke hätte also schon viel früher schräge Verstärkungsstreben zur Haupttraverse bekommen müssen.
Technisch wäre das auch nicht aufwendig gewesen.
Aber erst als die ersten Risse im Kern entdeckt wurden hat man gehandelt,da waren LKW,s immer noch erlaubt.
Es war meiner Meinung nach ein Generalversagen der zuständigen Prüfinstitutionen die es soweit kommen lassen hat.
Das gilt für die meisten Brücken die heute betroffen sind.
Genauso wie man jahrzehntelang glaubte das Stahlbeton ewig hält und nichts untersuchte,bis die große Erkenntnis kam.
Seitdem stehen bei uns auf der B8 Stützpfeiler und eine Spur ist zu.
Und das seit 16 Jahren.
Zitat:
@nogel schrieb am 25. September 2022 um 14:27:53 Uhr:
Bei uns ist z.B. die "alte Mainbrücke" gesperrt durch Z 253 und Zusatzzeichen "16 t". Da bleibt der Brücke jeder 18-Tonner LKW erspart, ob mit oder ohne Anhänger, und jeder Sattelzug.
Tja, jeder LKW in dieser Gewichtsklasse. Ein LKW Durchfahrtsverbot (VZ 253) nimmt KOM jedoch explizit aus, wie wir wissen. Was ich als Fahrer eines solchen sehr begrüße.