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Totalschaden beim Leasingfahrzeug

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 7:43

Hallo zusammen,

rein interessehalber ( bin nicht betroffen ;))

Was ist eigentlich, wenn das Leasingfahrzeug während der Leasingdauer einen Totalschaden erleidet?

Zahle ich dann die Rate trotzdem bis zum Ende weiter?

Hängt es davon ab, wer den Totalschaden verursacht hat? ( ich oder ein anderer Verkehrsteilnehmer)

Beste Antwort im Thema

Und wenn du noch was daran verdienen willst, lässt du den Wagen klauen und lässt dir vom Dieb einen Anteil auszahlen... ;)

Also manche haben echt bescheuerte Betrugsideen. :rolleyes:

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Gibt es dafür nicht die Vollkasko, die den Schaden begleicht?

Muss man über rein theoretische Fragen hier diskutieren? Da dein Google defekt ist, hier in Kurzform:

Du zahlst natürlich nicht weiter die Raten, denn der Vertrag endet. Die Lücke zwischen Restwert und noch offener Raten deckt die GAP-Versicherung. Es ist egal, wer den Schaden verursacht hat, daher hat man auch zwingend eine Vollkasko beim Leasing.

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 7:57

Zitat:

@Goify schrieb am 16. Januar 2020 um 08:51:55 Uhr:

Du zahlst natürlich nicht weiter die Raten, denn der Vertrag endet. Die Lücke zwischen Restwert und noch offener Raten deckt die GAP-Versicherung. Es ist egal, wer den Schaden verursacht hat.....

Das widerum würde bedeuten: Wenn ich viele Kratzer und Schäden am Fahrzeug habe und somit absehbar ist, daß ich bei der Rückgabe ne Menge Geld nachschieben muss, dann kommt es deutlich günstiger, wenn ich einen Totalschaden provoziere...

Ohje :D

Und wenn du noch was daran verdienen willst, lässt du den Wagen klauen und lässt dir vom Dieb einen Anteil auszahlen... ;)

Also manche haben echt bescheuerte Betrugsideen. :rolleyes:

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 8:15

Zitat:

@Goify schrieb am 16. Januar 2020 um 09:05:41 Uhr:

Und wenn du noch was daran verdienen willst, lässt du den Wagen klauen und lässt dir vom Dieb einen Anteil auszahlen... ;)

Also manche haben echt bescheuerte Betrugsideen. :rolleyes:

Interpretiere mal nicht zu viel in meine Frage hinein. Ich frage mich nur, ob ich bei einem Totalschaden wirklich so einfach aus der Leasingsache rauskomme...

Betrifft dich ja aber doch nicht selbst!? ;)

Zitat:

@joese schrieb am 16. Januar 2020 um 09:15:56 Uhr:

Zitat:

@Goify schrieb am 16. Januar 2020 um 09:05:41 Uhr:

Und wenn du noch was daran verdienen willst, lässt du den Wagen klauen und lässt dir vom Dieb einen Anteil auszahlen... ;)

Also manche haben echt bescheuerte Betrugsideen. :rolleyes:

Interpretiere mal nicht zu viel in meine Frage hinein. Ich frage mich nur, ob ich bei einem Totalschaden wirklich so einfach aus der Leasingsache rauskomme...

Aufgrund deiner obigen Schlussfolgerung ist die Interpretation berechtigt. Wieso sonst sollte man einen Totalschaden provozieren wollen und fragt dann auch noch in einem Forum nach und nicht beim Verkäufer oder bei seinem Versicherungsvertreter.

Totalschaden gibt weniger Probleme als mehrere Schäden am Fahrzeug bei Rückgabe. Voraussetzung ist, dass man eine GAP-Deckung mit abgeschlossen hat. Diese gleicht die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert am Schadentag und offener Leasingraten aus. So wie Goify das bereits richtig geschrieben hat.

 

Bei vielen Versicherern gibt es auch 36 Monate Neupreisentschädigung (wenn Reparaturkosten 80% des Neuwertes übersteigen).

 

Wenn die Reparaturkosten unter 80% des Neuwertes liegen, braucht man zwingend die GAP.

 

Aber, wenn man einen Totalschaden absichtlich herbeiführt, dann ist das Versicherungsbetrug und das wird nicht als Kavaliersdelikt gesehen sondern kann mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Und die Versicherungen bzw. Sachverständigen bekommen so manches raus wo man nicht mit rechnet ;).

 

 

 

 

 

Jetzt muß Das Ganze hier nur noch der "Richtige" lesen....................

Ganz normale Bedingungen. Steht so in jeder Versicherungspolice bzw. in den Versicherungsbedingungen.

Das heißt also, wenn ich mit der Anzahlung nahezu alle Leasingraten vorab zahle, brauche ich keine GAP. Bekomme aber auch bei einem frühen Totalschaden meine Anzahlung nicht zurück.

Die GAP braucht man auch nicht, wenn man genügend Geld auf der hohen Kante hat...

Das gilt allerdings für jede Versicherung, die keine Pflichtversicherung ist.

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