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Totalschaden... Ist wichtig

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 22:10

Guten abend...

Folgendes

Und zwar habe ich mir vor ein paar wochen einen schönen audi a4 b5 2,4l gekauft bj 2000.

Der wagen hat vorne rechts (beifahrerseite) an der motorhaube einen vorschaden ( vermutlich unfall ) aber nicht viel. Der schaden wurde aber repariert bis auf die haube, die wurde nur lackiert vom vorbesitzer.

Und es ist eine andere Stoßstange dran (untergrund rot).

Jetzt ist es so vor gut 2 wochen hat mir jemand die Vorfahrt genommen und hat mir die rechte seite (fahrer) demoliert.

Stoßstange , Felge, Haube, Kotflügel, Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer sind massiv beschädigt

Folgendes aus dem Gutachten:

Reparaturkosten ohne MwSt: 2.650,79

19,0 % MwSt: 503,65

Reparaturkosten mit MwSt: 3.154,44

Abzug Neu für Alt / Vorteilsausgleich Lackierung -75,00 (bestimmt die Haube)

Abzug Neu für Alt / Vorteilsausgleich Ersatzteile -174,90 (bestimmt die Haube)

Abzug für Vorschäden / Altschäden 0,00

Gesamtsumme ohne MwSt 2.400,89

19,0 % MwSt aus der Gesamtsumme 456,17

Endsumme incl. MwSt und abzügen 2.857,06

Wiederbeschaffungswert 3.300,00

Es ist totalschaden der aber reparaturwürdig sei laut 130% regel.

So jetzt behauptet die Versicherung die zahlen soll das der wagen schon einmal als totalschaden abgerechnet wurde.

Was Passiert jetzt? Bekomme ich keinen cent mehr?

Wie rechnen die ab?

Ich möchte die 2.400 Euro und es reparieren lassen

Soll ich mir einen anwalt nehmen?

Ich danke euch schon mal für euere antworten

Beste Antwort im Thema

Nicht immer voreilig Schlüsse ziehen, die dann hinterher nicht eintreten.

 

Abwarten, was kommt, dann reagieren oder ggf erfreut sein, wenn es klappt.

 

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Moin,

 

wenn ein KFZ Schaden bereits vorlag, ist er in der HIS gespeichert.

 

So wie Du geschrieben hast, haben sie ja die Schadenzahlung nicht abgelehnt, oder ?

 

Demnach werden sie Dir die 2400,- wohl zahlen.

 

Warte mal bis morgen ab, wenn die Spezialisten online sind.

 

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 22:24

Nein generell abgelehnt wurde nichts, der gute Herr meinte nur er wartet auf das Gutachten von dem 1. schaden.

Booooor ich dachte schon ich bekomme die 2400 Euro nicht.

Ich denke mir das so, die lesen irgendwas von vorschaden und schon behaupten die einfach es ist ein totalschaden und müssen nix mehr zahlen!

Nicht immer voreilig Schlüsse ziehen, die dann hinterher nicht eintreten.

 

Abwarten, was kommt, dann reagieren oder ggf erfreut sein, wenn es klappt.

 

Zitat:

Abzug Neu für Alt / Vorteilsausgleich Lackierung -75,00 (bestimmt die Haube)

 

Abzug Neu für Alt / Vorteilsausgleich Ersatzteile -174,90 (bestimmt die Haube)

 

Abzug für Vorschäden / Altschäden 0,00

Da ist schon mal das Gutachten falsch. Bei einem Haftpflichtschaden gibt es keine Abzüge NfA bzw. Vorteilsausgleich sondern nur eine Wertverbesserung.

Die Wertverbesserung bezieht sich auf das gesamte Fahrzeug. In dieser Wertverbesserung wird berücksichtigt inwieweit der Wert des gesamten Fahrzeugs steigt, wenn die Altschäden bei der aktuellen Reparatur ganz oder teilweise mit behoben werden.

Das die Versicherung das jetzige Gutachten mit dem Gutachten des Altschadens überpüft ist logisch und korrekt.

Korrekterweise hast du Deinem Sachverständigen auch das erste Gutachten (des jetzigen Alt- / Vorschadens) vorgelegt oder ?

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 12:07

Korrekterweise hast du Deinem Sachverständigen auch das erste Gutachten (des jetzigen Alt- / Vorschadens) vorgelegt oder ?

 

Nein habe ich nicht weil ich nichts von dem schaden wusste, bzw nur dachte das der schaden an der Haube von einem kleinen Rempler kommt.

Der erste schaden kann ja nur beim vorbesitzer oder davor passiert sein, ich habe das auto erst ein paar wochen.

Und der Gutachter ist auch ein unabhängiger,so wie sie.... wieso sollte der fehler machen?

Der bekommt ja auch ärger.

Mit wieviel geld kann ich denn ihrer meinung nach rechnen?

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Abzug Neu für Alt / Vorteilsausgleich Lackierung -75,00 (bestimmt die Haube)

 

Abzug Neu für Alt / Vorteilsausgleich Ersatzteile -174,90 (bestimmt die Haube)

 

Abzug für Vorschäden / Altschäden 0,00

Da ist schon mal das Gutachten falsch. Bei einem Haftpflichtschaden gibt es keine Abzüge NfA bzw. Vorteilsausgleich sondern nur eine Wertverbesserung.

Die Wertverbesserung bezieht sich auf das gesamte Fahrzeug. In dieser Wertverbesserung wird berücksichtigt inwieweit der Wert des gesamten Fahrzeugs steigt, wenn die Altschäden bei der aktuellen Reparatur ganz oder teilweise mit behoben werden.

Kannst Du das bitte genauer erklären? Wo sind die Unterschiede?

Der Unterschied ist ganz einfach. Die Wertverbeserung bezieht sich auf den Wert des gesamten Fahrzeugs.

Abzüge neu für alt beziehen sich auf ein einzelnes Teil (einzelne Teile) aber nicht auf den Wert des gesamten Fahrzeugs. Der Fahrzeugwert muß sich beim Austausch dieser Teile nicht verändern.

Angenommen das Auto hätte mit einem vorhandenen Altschaden z.B. Delle in der Tür und Kratzer im Lack einen Wert von 3500 €. Würde jetzt aufgrund eines weiteren Schadens im gleichen Bereich dieser Schaden mitbehoben und das Auto hätte jetzt einen Wert von 3700 €, dann läge die Wertverbesserung bei 200 €.

Abzüge neu für alt gibt es bei Kaskoschäden und nicht bei Haftpflichtschäden.

Zitat:

weil ich nichts von dem schaden wusste

Und was steht dazu im Kaufvertrag und was sagt der Verkäufer dazu?

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Der Unterschied ist ganz einfach. Die Wertverbeserung bezieht sich auf den Wert des gesamten Fahrzeugs.

Abzüge neu für alt beziehen sich auf ein einzelnes Teil (einzelne Teile) aber nicht auf den Wert des gesamten Fahrzeugs. Der Fahrzeugwert muß sich beim Austausch dieser Teile nicht verändern.

Angenommen das Auto hätte mit einem vorhandenen Altschaden z.B. Delle in der Tür und Kratzer im Lack einen Wert von 3500 €. Würde jetzt aufgrund eines weiteren Schadens im gleichen Bereich dieser Schaden mitbehoben und das Auto hätte jetzt einen Wert von 3700 €, dann läge die Wertverbesserung bei 200 €.

Abzüge neu für alt gibt es bei Kaskoschäden und nicht bei Haftpflichtschäden.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

Okay, das verstehe ich aber ist es nicht gängig bei den SV einfach auf beschädigten Teilen bezogene Wertbesserung zu ermitteln und diese mit NfA Abzügen zu berücksichtigen, anstatt die Änderung am Gesamtwert des Fahrzeuges zu berechnen?

Z.B. mein Auto kostet 30 000 Euro (WBW) und hat einen kleinen Kratzer an Stossst. (Altschaden) und diese Stossst. wird nach einem Unfall komplett lackiert.

Da kann aber der SV schlecht argumentieren gar nachweisen können, dass mein Auto nach der Reparatur 30 050 Euro kostet.

Also z.B. NfA Abzug vom Lack für die Rep. an Stossst. in höhe 20 % klingt für mich einfacher und glaubhafter.

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 21:39

Da kann ich sammens recht geben, es klingt logischer und einfacher.

Ich will jetzt nicht behaupten das die unabhängigen gutachter keine ahnung haben aber ich kenne es nur so wie es im gutachten steht und oben aufgeführt.

Und nochmal drauf zurück zu kommen , im kaufvertrag steht nichts angekreutz ob der jetzt einen unfallschaden hatte oder nicht.

Es sind nur die schäden vermerkt und gesagt hat das ihm irgendwas auf die haube gefallen sei, was auch glaubhaft klingt und auch so aussieht.

Nunja wie gehts jetzt weiter?

Was bekomme ich nun ausgezahlt?

Soll ich einen Anwalt nehmen?

Ich mein ich will das auto ja definitiv fertig machen aber nicht mit neuteilen.

Deswegen möchte ich auch ohne MwSt. abrechnen.

Warte ab, was der Versicherer Dir mitteilt, dann sehen wir weiter.

 

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