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Totalschaden mit der Steuererklärung dem Finanzamt melden
hallo
wir hatten letztes jahr einen unfall mit einem unserer pkw. der unfall wurde von uns verschuldet, so dass wir also keine entschädigung von der gegnerischen versicherung erhielten. eine vollksako für unseren pkw bestand nicht.
der pkw wurde vorn total zerstört und beide airbags lösten aus.
der pkw wurde einem verwerter übergeben und wir bekamen noch 350 euro als restwert.
da der unfall auf dem weg von der arbeitsstätte nach hause geschehen ist, habe ich dies mit der steuerklärung für das besagte jahr dem finanzamt gemeldet.
dieses weigert sich aber, etwas zu bezahlen.
das auto ist bereits 13 jahre alt gewesen, war aber erst 1 jahr in unserem besitz.
jetzt behaart das finanzamt auf die nutzungsdauer des pkw von über 8 jahren, somit ist das auto bereits abgeschrieben und 0 euro wert. wir haben den wagen mit wenig kilometern aber erst 1 jahr vor dem unfall gekauft.
jetzt meine frage:
beziehen sich die 8 jahre auf das gesamtalter des pkw oder auf die zeit, in der wir es genutzt haben?
dann wäre es nur 1 jahr. ich lese im internet auch immer nur etwas von der nutzungszeit und nicht vom gesamtalter.
vielleicht kennt sich ja einer mit der sachlage aus.
gruß
hansibo
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64 Antworten
Wie kommst du auf die Idee, das FA würde Dir "etwas bezahlen"? .... oder meinst Du die Anerkennung einer steuersenkenden Belastung Deinerseits?
Davon abgesehen, hast Du die Frage im V&S-Forumsbereich gestellt und ich denke nicht, dass MT es duldet, dass Du hier im Steuerrecht beraten wirst.
Das Finanzamt hat dir doch bereits die Antwort gegeben.
Nach max. 8 Jahren ist der Wagen abgeschrieben und der fiktive Wert ist 0€. Wenn dem nicht so wäre, könnte der nächste Käufer den Wagen wieder abschreiben usw.
Seit wann kann ich als Privatmann mein Fahrzeug steuerlich abschreiben?
Alles weitere kannste hier lesen.
Mag eine Lücke im Steuerrecht zu sein. Ist aber so.
Unter bestimmten Umständen können Schäden am Fahrzeug, die auf dem Fahrt von/zur Arbeit passiert sind, steuerlich geltend gemacht werden. Wird die KM-Pauschale in Anspruch genommen, ist es damit schon abgegolten.
Was der TE vorhat, ist natürlich ziemlich sportlich
Zitat:
@ktown schrieb am 4. Februar 2022 um 08:46:22 Uhr:
Seit wann kann ich als Privatmann mein Fahrzeug steuerlich abschreiben?
Alles weitere kannste hier lesen.
Mag eine Lücke im Steuerrecht zu sein. Ist aber so.
Aus dem Link:
Steuerlicher Abzug bei Gebrauchtwagen
Wurde kein Neuwagen, sondern ein bereits gebrauchtes Fahrzeug oder ein Jahreswagen angeschafft, so wird die geschätzte Nutzungsdauer individuell festgelegt. Diese hängt stark vom Alter des Fahrzeugs sowie seinem Zustand ab und liegt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Bei einem Jahreswagen kann sie bis zu sieben Jahren betragen. Anhand des individuellen Abschreibungszeitraums wird nun genauso wie bei Neuwagen der fiktive Restbuchwert berechnet.
Kommt es also vor Ablauf der geschätzten Nutzungsdauer zu einem Totalschaden des Autos, so bleibt ein Teil des Anschaffungspreises als Restbuchwert übrig. Dieser ergibt abzüglich eines Verkaufserlöses bzw. des Schrottwerts den Steuervorteil des Unfallautos. „Bei einem Überschreiten der Werbungskostenpauschale führt das dann meistens zu einer Steuerrückerstattung“, resümiert die Steuerexpertin.
So ganz aussichtslos muss das für den TE also nicht sein.
Sieht der Finanzbeamte leider anders. Vielleicht doch mal einen Fachmann fragen.
warum fragt man bei sowas in einem auto forum und nicht den steuerberater seines vertrauens???
weil Beratung hier GRATIS ist und beim SB etwas kostet?
So abwegig ist das Ansinnen des TE nicht.
Ich hatte in 2011 als unselbständiger Arbeitnehmer mal meinem Finanzamt erklärt "... stiess ich auf dem Heimweg beim Zurücksetzen meines PKWs in der Tiefgarage meiner Arbeitsstätte gegen einen Pfeiler. Es wurde der hintere Stossfänger beschädigt, das Material ist oben gebrochen, die Funktion ist nicht eingeschränkt. Im Rahmen der jährlichen Inspektion habe ich den Schaden durch meine Werkstatt begutachten lassen, der Kostenvoranschlag gemäss Anlage lautet über 1.262,77 EUR. Ich habe mich gegen eine Reparatur des PKW entschieden und berücksichtige stattdessen eine Wertminderung von einmalig 400 EUR als Werbungskosten für das Jahr 2011."
Die Wertminderung wurde steuerlich anerkannt, unabhängig von der Kilometerpauschale. Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt knapp 5 Jahre alt, was das Finanzamt aber nicht hinterfragt hat.
Ich denke aber, dass die Frage des TE bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besser aufgehoben ist als hier.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. Februar 2022 um 09:03:41 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 4. Februar 2022 um 08:46:22 Uhr:
Seit wann kann ich als Privatmann mein Fahrzeug steuerlich abschreiben?
Alles weitere kannste hier lesen.
Mag eine Lücke im Steuerrecht zu sein. Ist aber so.
Aus dem Link:
Steuerlicher Abzug bei Gebrauchtwagen
...
Diese hängt stark vom Alter des Fahrzeugs sowie seinem Zustand ab und liegt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Bei einem Jahreswagen kann sie bis zu sieben Jahren betragen.
...
So ganz aussichtslos muss das für den TE also nicht sein.
Wieso diese Regel für den TE mit einem Fahrzeugalter von 13 Jahren noch Aussichten bieten soll, erschliesst sich mir aber nicht.
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 4. Februar 2022 um 09:15:13 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. Februar 2022 um 09:03:41 Uhr:
Aus dem Link:
Steuerlicher Abzug bei Gebrauchtwagen
...
Diese hängt stark vom Alter des Fahrzeugs sowie seinem Zustand ab und liegt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Bei einem Jahreswagen kann sie bis zu sieben Jahren betragen.
...
So ganz aussichtslos muss das für den TE also nicht sein.
Wieso diese Regel für den TE mit einem Fahrzeugalter von 13 Jahren noch Aussichten bieten soll, erschliesst sich mir aber nicht.
Drei bis fünf Jahre ab der Anschaffung durch den TE. Hat der TE das Auto schon länger als fünf Jahre, hat er natürlich Pech gehabt.
Fiktiv: TE hat das 12 Jahre alte Fahrzeug für 8.000 Euro vor einem Jahr gekauft. Bei dem Fahrzeugalter würde ich eher von einem Zeitraum von drei Jahren für die Abschreibung ausgehen. Dann hat das Auto nach einem Jahr noch einen "Buchwert" von ca. 5.300 Euro.
Aber, wie gesagt, ein Steuerberater hilft da eher weiter.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 4. Februar 2022 um 08:54:56 Uhr:
...Wird die KM-Pauschale in Anspruch genommen, ist es damit schon abgegolten...
Stimmt nicht.
Die km-Pauschale deckt nur die "normale" Wertminderung und die Betriebskosten ab. Finanzielle Nachteile durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg sind immer zusätzlich absetzbar.
Die Inanspruchnahme der km-Pauschale steht dem nicht entgegen.
(Eigene Erfahrung, ging problemlos durch und wurde vollständig als absetzbar anerkannt).
Bei der Anerkennung von solch relativ harmlosen Beträgen in einer privaten Steuererklärung frage ich mich, ob da vom Sachbearbeiter wirklich genau hingeschaut wird oder nur ohne näheres Hinsehen durchgewunken.
die dame, die das bearbeitet hat, ist scheinbar etwas überkorrekt.
gruß
hans