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Totalschaden mit Leasingwagen - Kostenübernahme Vollkasko
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben:
Vor mehreren Monaten hatten ich einen relativ schweren Unfall, der aus einem Passat Variant einen Totalschaden machte. Die Schuldfrage war zunächst vermeintlich klar, auch lt. Polizei, so dass von Anfang an die gegnerische Haftpflichtversicherung am Zug und im Boot war.
Da es sich um ein VW-Leasingfahrzeug handelte, bestand VW auf einen selbst bestellten Gutachter, soweit auch kein Problem, da es sich ja um einen gegnerischer Haftpflichtschaden handelte.
Des Weiteren musste der Wagen ein zweites Mal (auf Anweisung der Polizei!) in eine sichere Verwahrstelle verbracht werden, was zusätzliche Abschlepp- und Lagerkosten nach sich zog.
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde die Schuldfrage jedoch abgeschmettert, so dass ich nun auf einem eigenen Kasko-Schaden sitze, bei dem nun nach und nach die Rechnungen eintrudeln:
Ersatz-Mietwagen
Auf den Kosten bleibe ich wohl leider hängen, ärgerlich genug
Gutachter-Kosten
Hier zahlt meine Kasko nur ca. 30% der tatsächlich aufgetretenen Kosten, was eine Stange Geld (ca. 1300,- EUR) Differenz bedeutet.
Der Versicherer bezieht sich auf die Klausel, dass Gutachterkosten nur nach vorheriger Absprache erstattet werden, allerdings hatte ich ja noch nicht mal die Gelegenheit eine Gutachter durch meine Versicherung bestellen zu lassen, da es zunächst keine Veranlassung zur Absprache gab und VW auf einen „eigenen“ Gutachter bestand! Was kann ich hier machen?
2. Abschleppkosten
Auch hier zahlt meine Kasko nur ca. 400,- von 550,-. Was da genau abgezogen wurde, weiß ich nicht (Anfrage läuft), kann mir hier die Reduzierung aber auch nicht erklären. (Das erste Abschleppen wurde durch den ADAC Schutzbrief übernommen).
Alles in Allem eine äußerst kostspielige Angelegenheit für mich, trotz Vollkasko
Beste Antwort im Thema
Wird die Sache denn von einem Anwalt betreut? Mir ist nicht ganz klar, wie es passieren kann, dass sich die Schuldfrage mehrere Monate nach dem Unfall plötzlich völlig umkehren kann.....
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19 Antworten
Zitat:
@trallala73 schrieb am 18. Mai 2018 um 03:50:47 Uhr:
....und VW auf einen „eigenen“ Gutachter bestand! Was kann ich hier machen?
...
Gibt es denn Belege, das VW darauf bestanden hat?
Wessen Unterschrift trägt der Arbeitsauftrag für diesen Gutachter?
Deine oder die von VW?
Wird die Sache denn von einem Anwalt betreut? Mir ist nicht ganz klar, wie es passieren kann, dass sich die Schuldfrage mehrere Monate nach dem Unfall plötzlich völlig umkehren kann.....
Zitat:
@trallala73 schrieb am 18. Mai 2018 um 03:50:47 Uhr:
Des Weiteren musste der Wagen ein zweites Mal (auf Anweisung der Polizei!) in eine sichere Verwahrstelle verbracht werden, was zusätzliche Abschlepp- und Lagerkosten nach sich zog.
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde die Schuldfrage jedoch abgeschmettert, so dass ich nun auf einem eigenen Kasko-Schaden sitze, bei dem nun nach und nach die Rechnungen eintrudeln:
Dieser Absatz wirft so einige Fragen auf.
Warum musste der Wagen ein zweites Mal in die Verwahrstelle?
Im Verlauf der Ermittlungen klingt nicht nach unerlaubten Veränderungen am Wagen. War da was?
Was sagt dein Anwalt? Ging die Sache vor Gericht?
Das ist halt das Leasingrisiko...
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 18. Mai 2018 um 19:19:24 Uhr:
Das ist halt das Leasingrisiko...
Statt auf den armen fragenden Benutzer einzuhacken wäre Hilfe doch besser? Scheinbar gibt es genügend Benutzer die nur ihre Lebenswirklichkeit tolerieren können.
Ich würde im Fall des fragenden Benutzers einen Anwalt konsultieren, die Erstberatung ist nicht sonderlich teuer und beim ADAC meistens kostenlos.
............wenn er ADAC-Mitglied ist.
Davon bin ich ausgegangen nachdem ein Teil der Abschleppkosten durch den ADAC übernommen wurden.
OK, habe ich von gestern auf heute vergessen
War die letzten beiden Tage verhindert, daher möchte ich versuche ich mal ein paar Fragen zu beantworten:
- Unterschrift auf dem Gutachterauftrag
Da kann ich mich in der Tat nicht mehr dran erinnern, ich fürchte, dass es meine ist. Wie gesagt habe, zum damaligen Zeitpunkt schien das auch überhaupt kein Problem zu sein.
- Schuldfrage
Da gab es leider Ungereimtheiten, am ende lief es aber darauf hinaus, dass die Spurenlage die Zeugenaussagen und den vermeintlich "logischen" Unfallhergang nicht unterstützt hat. Bei 3 beteiligten Fahrzeugen hat sich das tatsächlich erst im Lauf der Monate heraus kristallisiert. Wenn z.B. 3 Anwälte Akteneinsicht anfordern dauert das einfach inkl. Postweg und schriftlichen Briefverkehr.
Wichtig für mein Problem ist aber eigtl. nur, dass ein vorher scheinbar "glasklarer" Haftpflichtschaden eines anderen nun zu meinem Kaskoschaden geworden ist.
- Abschleppkosten
Ist recht einfach. Der ursprünglich beauftrage Abschleppdienst hat mein KFZ erst mal von der BAB weggeschafft. Im Laufe des Tages hat die Polizei jedoch eine gesicherte Verwahrung angeordnet, so dass noch mal zu einem anderen Unternehmen, das diese gewährleisten konnte, verbracht werden musste.
Hier übernimmt meine Vollkasko leider nur die Abschleppkosten, jedoch nicht die Stand-/Lagerkosten. Grund hierfür war die genauere Untersuchung durch einen von der Staatsanwaltschaft bestellten Unfallgutachter. Meiner Meinung nach trotzdem nicht ok, da ich mein Fahrzeug erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft abholen durfte.
- Leasingrisiko
Abgesehen davon, dass der Kommentar wenig hilfreich war, hätte das jedoch nichts an meiner Problematik geändert. Der Leasingschaden selber wurde nämlich anstandslos reguliert und dort ist mir kein finanzieller Schaden entstanden. Es geht nun um die Gutachter- + Lager-Kosten.
Nur bei der Wahl des Gutachter hat das eine Rolle gespilet, da das auto ja nicht "mienes"war
- Anwalt + Gericht
Eine Anwalt habe ich, der hat sich aber leider im Nachhinein in meinen augen als nicht besonders "engagiert" heraus gestellt, da war die Sache aber im Prinzip schon durch. Hinterher ist man immer schlauer, aber wenn man davon echt keinen Schimmer hat und sich auf jemanden verlässt, ist man doof dran. Auf den werde ich jetzt (leider) noch mal zugehen müssen.
Vor Gericht ist nichts gegangen, da die Erfolgsaussichten (Spurenlage!) sehr gering gewesen wäre.
Es war halt ein ziemlich komplizierte 3er-Konstellation, wo ich am Ende mit meinem Schaden bei meiner Kasko hängen geblieben bin.
@trallala73
Kannst du dich zur Schuldfrage einmal etwas detaillierter äußern - das ist für mich absolut unverständlich aber essenziell für deinen Fall.
Wenn die Schuldfrage glasklar ist (z.B. du standest an der roten Ampel und jemand ist dir hinten drauf), dann hast du alles richtig gemacht; da musst du dich um nichts kümmern und alle Parteien können sich austoben.
Wenn die Schuldfrage nicht glasklar ist, und das vermute ich, hast du die Sache wohl naiv einfach laufen lassen ...
Standkosten werden üblicherweise nicht in der Kasko erstattet, außer du hast diese inkludiert. Was steht denn in deinen AKB? Ich habe deswegen die Standkosten und Abschleppkosten sowie Mietwagen im Kaskofall über einen Schutzbrief abgesichert.
Zitat:
Im Laufe des Tages hat die Polizei jedoch eine gesicherte Verwahrung angeordnet, so dass noch mal zu einem anderen Unternehmen, das diese gewährleisten konnte, verbracht werden musste.
Hier übernimmt meine Vollkasko leider nur die Abschleppkosten, jedoch nicht die Stand-/Lagerkosten. Grund hierfür war die genauere Untersuchung durch einen von der Staatsanwaltschaft bestellten Unfallgutachter.
Wieso musst du eigentlich die Ermittlungskosten der Staatsanwaltschaft / Polizei bezahlen???
Muss ich nicht. Das eine ist der Unfallgutachter, dass andere das Schadengutachten. Ich muss nur das Schadengutachten für mein Auto zahlen.
Klingt schon komisch, dass Du das jetzt über Deine VK auslöffeln sollst. Hast Du denn ein Bußgeld zahlen müssen?
Die Frage, ob am Auto baulich etwas verändert wurde, wäre schon interessant zu erfahren. Könnte ja ein Grund sein, warum die den Wagen sichergestellt haben.