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Totalschaden nach Unfall - Fragen Vollkasko

Themenstarteram 28. August 2017 um 6:59

Hallo,

der Kurzurlaub im Ausland hat für meinen BMW kein gutes Ende genommen. Auf einer Landstraße wollte ich einen langsam fahrenden Wohnwagen überholen. Als ich auf Höhe des Wohnwagens lag sah ich plötzlich Gegenverkehr. Das entgegenkommende Auto hatte rechts kein funktionierendes Licht und das linke leuchtete nur schwach. Ich sah den Wagen zu spät, konnte seine Entfernung nicht einschätzen, geriet in Panik, gab Gas und zog das Lenkrad stark nach rechts. Das Auto kam rechts dann ins Schleudern. Gerade als sich das Auto stabilisierte und ich dachte jetzt hast du Glück gehabt, fuhr ich mit den rechten Rädern in eine Art Bordstein-Senke für Wasser oder etwas ähnliches. Daraufhin geriet der Wagen vollends außer Kontrolle und ich stürzte 6 m einen Abhang hinab. Der Wagen überschlug sich. Es ist jetzt ein Totalschaden. Allen Insassen geht es soweit gut. Toi Toi Toi!

Der Wagen mit dem kaputten Licht ist über alle Berge. Jetzt greift die Vollkasko. Alkoholtest war 0,0. Polizei hat alles aufgenommen. Ich bin ziemlich durch den Wind . Es ging alles so wahnsinnig schnell.

Ich hätte an dem BMW eigentlich demnächst eine Reparatur gehabt, weil mir ein LKW in das parkende Auto gefahren ist. Der Schaden lag bei 5.000 €. Das ist jetzt natürlich nicht mehr relevant, da das Auto endgültig schrottreif ist.

Meine Frage ist. Wie wird dieser Schaden jetzt abgerechnet? Wie wirkt sich das auf den Wiederbeschaffungswert aus?

Sollte ich mir auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen? Bisher habe ich ja noch keine Probleme mit meiner Versicherung. Der Rücktransport nach Deutschland von uns und dem Auto durch die Versicherung verlief reibungslos.

Beste Antwort im Thema

Auf Landstraßen im Zweifel - z.B. bei unzureichenden Lichtverhältnissen - nicht überholen. Hätte auch ein Radfahrer mit trüber Funzel entgegen kommen können.

Und gegen die Fehlreaktion deinerseits hilft für künftige Fälle Übung = Teilnahme an entsprechenden Fahrsicherheitstraining. Oft führt das Lenkradverreissen geradewegs in den Gegenverkehr bzw. zum innigen Kontakt mit dem nächsten Baum. Manchmal auch mit der Breitseite.

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Der Wiederbeschaffungswert nach dem Unfall, abzüglich des Wiederbeschaffungswertes vor dem Unfall, stellt die Berechnungsgrundlage dar.

Den Gutachter entsendet die Versicherung.

Ein Anwalt kostet dein Geld und bringt vermutlich wenig.

Du müsstest natürlich den Vorschaden dem Gutachter mitteilen. Reduziert die Leistung deiner Vollkasko, da der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall dadurch niedriger ist. Aber da du mit der Versicherung des LKW auf Basis des (damals) erstellten Gutachtens abrechnest, ist das letztlich egal. Ohne MwSt. - die kriegst du eventuell bei Nachweis der Ersatzbeschaffung (mit MwSt-Ausweis).

Ist übrigens nur Blech - wichtig ist, dass euch nichts passiert ist.

Themenstarteram 28. August 2017 um 10:45

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. August 2017 um 09:32:54 Uhr:

Du müsstest natürlich den Vorschaden dem Gutachter mitteilen. Reduziert die Leistung deiner Vollkasko, da der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall dadurch niedriger ist. Aber da du mit der Versicherung des LKW auf Basis des (damals) erstellten Gutachtens abrechnest, ist das letztlich egal. Ohne MwSt. - die kriegst du eventuell bei Nachweis der Ersatzbeschaffung (mit MwSt-Ausweis).

Verstehe. Macht Sinn.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. August 2017 um 09:32:54 Uhr:

Ist übrigens nur Blech - wichtig ist, dass euch nichts passiert ist.

Tja. In der Tat sind wir alle froh, dass niemand verletzt oder gar getötet wurde.

Dennoch ist es für mich ein herber Verlust, da ich den Wagen stets gut gepflegt und sehr gerne gefahren habe. Die Vollkasko wird mir nie den Neupreis erstatten, den ich gezahlt habe. Und das Auto hatte verhältnismäßig wenige Kilometer auf dem Tacho.

Es völlig zerstört zu sehen, war kein gutes Gefühl. Hinzu kommt, dass ich vom Unfallhergang immer noch schockiert bin. 1.000 Mal habe ich Fahrzeuge überholt, diesmal hätte es mich fast mein Leben gekostet. Da ist man irgendwie ratlos und fragt sich wo der Fehler lag und was man hätte stattdessen richtig machen können... :(

Klar. Auf Landstraße gar nicht mehr überholen, weil immer wieder sein kann, dass "Experten" mit defekter Lichtanlage unterwegs sind. Naja...

Auf Landstraßen im Zweifel - z.B. bei unzureichenden Lichtverhältnissen - nicht überholen. Hätte auch ein Radfahrer mit trüber Funzel entgegen kommen können.

Und gegen die Fehlreaktion deinerseits hilft für künftige Fälle Übung = Teilnahme an entsprechenden Fahrsicherheitstraining. Oft führt das Lenkradverreissen geradewegs in den Gegenverkehr bzw. zum innigen Kontakt mit dem nächsten Baum. Manchmal auch mit der Breitseite.

In unserer Gegend sind innerhalb der letzten Wochen zwei Dreißigjährige tödlich verunglückt.

Einer ist mit einem A8 und IMO wahnsinniger Geschwindigkeit, dort wo 70 km/h gilt, in den Gegenverkehr gerast und hat noch eine entgegenkommende Fahrerin mit in den Tod gerissen.

Der Andere ist ebenfalls, mit einem Mazda, in den Gegenverkehr geraten und hat dort frontal einen LKW gerammt.

Ein Tipp für dich, wenn man die Überholstrecke nicht auf doppelter Länge klar einsehen kann, lieber auf den Überholvorgang verzichten, das ist auf Dauer gesünder ;)

Themenstarteram 28. August 2017 um 11:00

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. August 2017 um 12:57:12 Uhr:

Auf Landstraßen im Zweifel - z.B. bei unzureichenden Lichtverhältnissen - nicht überholen. Hätte auch ein Radfahrer mit trüber Funzel entgegen kommen können.

Und gegen die Fehlreaktion deinerseits hilft für künftige Fälle Übung = Teilnahme an entsprechenden Fahrsicherheitstraining. Oft führt das Lenkradverreissen geradewegs in den Gegenverkehr bzw. zum innigen Kontakt mit dem nächsten Baum. Manchmal auch mit der Breitseite.

Ja. Da hast du Recht!

Zum Thema Übung: 2013 lag auf der A2 eine Abgasanlage. Ohne Training hätte ich vermutlich reflexartig ausweichen wollen und dabei Gesundheit und Leben riskiert. Dank mehrer Training hab ich das Steuer festgehalten und die Anlage überfahren. War zwar für meinen "geliebten" A 8 ein wirtschaftlicher Totalschaden, aber mehr ist nicht passiert.

Themenstarteram 30. August 2017 um 8:33

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. August 2017 um 09:32:54 Uhr:

Du müsstest natürlich den Vorschaden dem Gutachter mitteilen. Reduziert die Leistung deiner Vollkasko, da der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall dadurch niedriger ist. Aber da du mit der Versicherung des LKW auf Basis des (damals) erstellten Gutachtens abrechnest, ist das letztlich egal. Ohne MwSt. - die kriegst du eventuell bei Nachweis der Ersatzbeschaffung (mit MwSt-Ausweis).

Ist übrigens nur Blech - wichtig ist, dass euch nichts passiert ist.

Die HUK hat einen Gutachter der Dekra kommen lassen.

Wie wird denn der Wiederbeschaffungswert ermittelt? Was ist, wenn ich zu wenig Geld bekomme?

Ich kann ja schlecht einschätzen was ein richtiger Betrag ist und was nicht. Ist der Gutachter unabhängig und ermittelt den Wiederbeschaffungswert objektiv?

Wie willst du feststellen, dass du zu wenig Geld bekommst?

Wenn du Zweifel am Gutachten hast, dann kannst du, zunächst auf eigene Kosten, einen Rechtsanwalt und einen eigenen Gutachter beauftragen.

Was dann letztendlich dabei herauskäme und ob es zu einem Rechtsstreit käme kann man nur vermuten.

Solltest du einen Rechtsstreit zu 100 % gewinnen, dann bekommst du die Auslagen erstattet, solltest du unterliegen oder nur teilweise obsiegen, dann bleibst du auf einem Teil der Kosten hängen.

Ich kann nur warnen, wenn du keine Rechtsschutzversicherung im Rücken hast.

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 30. August 2017 um 10:33:39 Uhr:

Ist der Gutachter unabhängig und ermittelt den Wiederbeschaffungswert objektiv?

Nein.

Verbindung HUK und Dekra hatte ich zweimal. Ich war jedesmal richtig zufrieden mit deren Ergebnis.

Für meinen damals 6 Jahre alten und zwischen 130.000 u 140.000 km gelaufenen A 8 (2002-Diebstahl) habe ich knapp 25.000,- € bekommen und mir dann für 49.800 € einen Jahreswagen gekauft (EZ 3/2012 knapp 17.000 km) mit noch besserer Ausstattung.

Bei dem hab ich dann 2013 einen wirtschaftlichen Totalschaden (Abgasanlage auf der BAB überfahren) erlitten und auch da war der ausgewiesene Wiederbeschaffungswert in Ordnung. Entschädigung und späterer Verkaufserlös waren zusammen mehr, als ich beim Verkauf des (unbeschädigten) Audis bekommen hätte.

Allerdings sollte man sich vorher mit dem Gedanken vertraut machen, dass das eigene Auto besonders wertvoll ist. Vielleicht für sich selbst, aber nicht allgemein betrachtet.

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 30. August 2017 um 10:33:39 Uhr:

 

Was ist, wenn ich zu wenig Geld bekomme?

Für den Streitfall ist im Vertrag üblicherweise das Sachverständigenverfahren vorgeschrieben. Da kann dir ein Anwalt also erstmal nicht weiterhelfen, du bräuchtest einen eigenen Sachverständigen.

(leider kommt es immer wieder vor, dass Anwälte trotzdem einen solchen Auftrag annehmen, einen bösen Brief mit Klagedrohung usw. schreiben und von der Versicherung dann kaltlächelnd auf das vertraglich vereinbarte Sachverständigenverfahren hingewiesen werden...)

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. August 2017 um 10:53:51 Uhr:

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 30. August 2017 um 10:33:39 Uhr:

Ist der Gutachter unabhängig und ermittelt den Wiederbeschaffungswert objektiv?

Nein.

:D

Themenstarteram 30. August 2017 um 12:18

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. August 2017 um 10:53:51 Uhr:

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 30. August 2017 um 10:33:39 Uhr:

Ist der Gutachter unabhängig und ermittelt den Wiederbeschaffungswert objektiv?

Nein.

Hmm.

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