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Totalschaden nach unverschuldetem Unfall - optimaler Ausweg

Themenstarteram 1. November 2008 um 15:15

Ein PKW geschädigt nach einem von dem Fahrer dieses PKW unverschuldetem Unfall.

Alles zeigt auf Totalschaden: Bleche zu ca. 80% beschädigt, BJ 1997, Golf-Klasse.

Abwicklung aller "Nach dem Schaden" Handlungen fangen erst richtig an.

Aus Zeitgründen wird vom Fahrzeughalter auch die Eventualität berücksichtigt,

zunächst für paar Monate auf Ersatzfahrzeug zu verzichten.

Die Neubeschaffung möchte man gut überlegen.

Was spricht für unverzüglichen (innerhalb von wenigen Wochen nach dem Unfall) Kauf des Ersatzfahrzeugs ?

Auch aus Sicht der Schadensregulierung.

Beste Antwort im Thema

Hallo Chrizio,

 

mach Dir keinen Kopf. Ich versteh die Antwort (die ja irgendwie keine ist) auch nicht....

Für den WBW werden vergleichbare Fahrzeuge (ähnliches Alter, ähnliche Ausstattung, ähnliche Laufleistung).

 

Keine Sorge: der SV wird einen zutreffenden Wert ermitteln. Wenn Dein Wagen besonders viele oder besonders wenige Vorbesitzer hat, lässt der SV das in seinen Wert einfließen.

 

Gegen die Abmeldung des beschädigten Wagens spricht nichts.

Der Restwertaufkäufer wird den Wagen ohnehin per Anhänger abholen.

 

Gruß

Hafi

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Hallo,

so, dann erstmal ins richtige Forum verschoben, bei den Finanzierern war's dann doch irgendwie nicht richtig ;)

Grüße

Schreddi

am 2. November 2008 um 1:52

Für einen zeitnahen Neukauf spricht die tatsache, daß man ansonsten von der gegnerischen Versicherung den Nutzungsausfall nicht erstattet bekommt.

Themenstarteram 4. November 2008 um 22:52

Ja, das stimmt.

Mittlerweile sind weitere Fragen entstanden.

Gutachten wird erst erstellt.

Sachverständiger hat während der Begehung von Totalschaden gesprochen.

Wie ist es mit Ermitteln des WBW bezüglich der im Brief figurierten Fahrzeughalter ?

Unfallauto hatte X (wo X grösser Null) Vorhalter. So dass sein Besitzer zum Zeitpunkt des Unfalls der X+1-er Halter ist.

Werden jetzt zum Ermitteln des WBW ähnliche Fahrzeuge genommen,

die laut Briefs auch insgesamt X+1 Halter gehabt haben (einschliesslich des momentanen) ?

Soll so ein Auto als Ersatzauto jetzt beschafft werden, so wird der Halter, der

fürs Unfallauto ein X+1-er Halter war, jetzt ein X+1+1-er sein.

Das wäre Benachteiligung gegenüber des Vorm-Unfall Zustands - soweit ich es mal untersucht habe,

jeder weiterer Vorbesitzer bedeutet höhere Versicherungsprämie.

Wagen steht auf privatem Hof. Spricht was gegen dessen Abmeldung kurz vorm

Verkauf der Überresten ?

Aus Sicht des Restwertes, od. anderen ?

Zitat:

Original geschrieben von chrizio

 

Ja, das stimmt.

Mittlerweile sind weitere Fragen entstanden.

Gutachten wird erst erstellt.

Sachverständiger hat während der Begehung von Totalschaden gesprochen.

 

Wie ist es mit Ermitteln des WBW bezüglich der im Brief figurierten Fahrzeughalter ?

Unfallauto hatte X (wo X grösser Null) Vorhalter. So dass sein Besitzer zum Zeitpunkt des Unfalls der X+1-er Halter ist.

Werden jetzt zum Ermitteln des WBW ähnliche Fahrzeuge genommen,

die laut Briefs auch insgesamt X+1 Halter gehabt haben (einschliesslich des momentanen) ?

Soll so ein Auto als Ersatzauto jetzt beschafft werden, so wird der Halter, der

fürs Unfallauto ein X+1-er Halter war, jetzt ein X+1+1-er sein.

Das wäre Benachteiligung gegenüber des Vorm-Unfall Zustands - soweit ich es mal untersucht habe,

jeder weiterer Vorbesitzer bedeutet höhere Versicherungsprämie.

 

Wagen steht auf privatem Hof. Spricht was gegen dessen Abmeldung kurz vorm

Verkauf der Überresten ?

Aus Sicht des Restwertes, od. anderen ?

Auch wenn ich nicht mehr wollte, aber dieses Thema reitz auch mich mal zu einer mir unnatürlichen Antwort.

 

Die weiter entstandenen Fragen berufen sich ausschließlich auf mathematischen Grundlagen, zumindest wird es so geschildert! Nun gut, versuchen wir dieses mal zu analysieren:

 

Fahrzeug 1 hat X = 5 Vorbesitzer und ist 10 Jahre alt, keine besondere Ausstattung. Wert durchschnittlich am Markt = 8000 Euro

Fahrzeug 2 hat X = 3 Vorbesitzer und ist erst 6 Jahre alt und eine Laufleistung von 200000 km. Marktwert = 12000 Euro

Fahrzeug 3 hat X = 7 Vorbesitzer und ist 9 Jahre alt, hat aber einen neuen Motor. Wert = 10000 Euro

Fahrzeug 4 hat keinen Vorbesitzer, ist 10 Jahre alt und hat x Zubehör von Werk aus, wurde nur in Vertragswerkstätten gepflegt und hat eine nachgewiesene Laufleistuing von x km.

 

Was ist diesees Fahrzeug wert?

Themenstarteram 7. November 2008 um 20:24

Sorry, kapiere nicht die Antwort.

Hinweise/Antworten auf die gestellten Fragen sind mir wichtig.

Wäre dankbar für solche, falls möglich.

1. Spricht was gegen dessen Abmeldung kurz vorm Verkauf der Überresten

- Totalschaden, Haftpflicht ?

Würde ich durch Abmelden ins Konflikt mit Gutachten geraten ?

2. Werden jetzt zum Ermitteln des WBW ähnliche Fahrzeuge genommen,

die laut Briefs auch insgesamt X+1 Halter haben (einschliesslich des momentanen) ?

Hallo Chrizio,

 

mach Dir keinen Kopf. Ich versteh die Antwort (die ja irgendwie keine ist) auch nicht....

Für den WBW werden vergleichbare Fahrzeuge (ähnliches Alter, ähnliche Ausstattung, ähnliche Laufleistung).

 

Keine Sorge: der SV wird einen zutreffenden Wert ermitteln. Wenn Dein Wagen besonders viele oder besonders wenige Vorbesitzer hat, lässt der SV das in seinen Wert einfließen.

 

Gegen die Abmeldung des beschädigten Wagens spricht nichts.

Der Restwertaufkäufer wird den Wagen ohnehin per Anhänger abholen.

 

Gruß

Hafi

Themenstarteram 8. November 2008 um 13:18

Heisst es, durch Abmeldung (vorübergehende Stilllegung) gerate ich keinerlei ins Konflikt mit dem erstellten Gutachten ?

Sind beim Verkauf des Schrottautos ganz reguläre Vordrucke zu benutzen, wie beim Verkauf eines funktionstauglichen Auto ?

Ja ich würde einen ganz normalen Kaufvertrag (z.B. ADAC) nehmen. Darin unbedingt vermerken Wirtschaftlicher Totalschaden, oder sowas in der Art. Eventuell bringt der Restwertaufkäufer einen eigenen Vertrag mit. Wenn der OK ist, kannst du auch den nehmen, wenn der mehr zu deinem Vorteil ist.

Gegen eine Abmeldung spricht nichts, da du das AUto ja sowieso abmelden musst, denn schließlich ist der Wagen nicht mehr fahrbar und auch nicht reperabel.

Themenstarteram 12. November 2008 um 21:07

Werde das Schrottauto an den im Gutachten angezeigten Abnehmer verkaufen.

Dem Sachverständigen und Anwalt nach es sei eine seriöse Firma,

kann ruhig angemeldetes Auto verkaufen.

Danke für Tipp bzgl. Verkaufsvertrags.

Hab' allerdings zwei neue Dilemmas.

- zwei Tagen vorm Unfall Auto wurde voll getankt. Bis zum Unfall ca. 45km gemacht.

Im Moment also fast vollgetankt. So weit ich mich informiert habe, wird weder Versicherung

für diese Kosten einspringen noch hat es im Gutachten nichts zu suchen.

Ist also mein Pech vollen Tank verloren zu haben.

Was wird in so einem Fall meistens praktiziert ?

Für ca. Hälfte der Tankrechnung an den Schrottabnehmer abzugeben ?

Auto war mit festeingebautem GSM-Telefon ausgestattet.

Sachverständiger hat es im Gutachten nicht berücksichtigt, da er damit nichts anfangen könne.

Allerdings er spricht von Umbauen ins Ersatzfahrzeug und dieser Kosten

bei Versicherung geltend machen . Ihn interessiert also momentaner Wert dieser Anlage allein.

Meiner Meinung nach die Frage des aktuellen Anlagewertes ist zweitrangig,

da sie nur in konkretem Fall von Bedeutung ist: vergleichbarer Ersatzfahrzeug (BJ 97, Kaufpreis ca. 3000).

Soll als Ersatzfahrzeug ein Jahreswagen od. Neuauto beschaffen werden, dann ist so

ein Umbau sinnlos.

Mich interessiert eher, welchen Einfluss auf Gesamtwert des PKWs vorm Unfall diese Anlage gehabt hat

(festeingebauter GSM-Telefon, Freisprechanlage). Bin der Überzeugung, dass dieses Auto durch die Anlage

etwa höheren Wert hatte als vergleichbares ohne solcher Anlage.

Wie gross dieser Einfluss war, kann aber nur Sachverständiger beziffern.

Mein konnte mit dieser Anlage aber nichts anfangen. Diesbezüglich kann er mir nicht helfen.

Der Einbau in meinem Auto war sicherlich kein Einzelfall, diese Telefone - Motorola International 2700 -

wurden sicherlich zahlreich in gewerbelich genutzte Fahrzeuge eingebaut. Keine Ahnung also

warum der SV damit nicht anfangen kann.

Entweder lasse ich es so oder lasse diese Frage von anderem Sachverständiger klären.

Ob die zweite Option aber wirtschaftlich Sinn macht ?

Ich würde den Sachverständigen nochmal drauf ansprechen, dass ein vollwertige Freisprecheinrichtung verbaut war. Der soll sich dazu mal bitte was ausrechnen.

Tank kannst du ja z.B. abpumpen, das geht ja relativ schnell. Ich denke allerdings nicht, dass dir der Verwerter was für den Tank gibt.

Themenstarteram 13. November 2008 um 7:56

Tja, hab' ihm paar Mals ausdrücklich gesagt, es gehe um Festeingebauten GSM-Telefon

mit Freisprecheinrichtung. Und dass es noch völlig einsatzbereit ist - Telefonieren geht's.

Seine Betrachtung dieses Gerätes geht in Richtung dessen momentanen Wertes.

Und hier "könne er nichts anfangen". "Er kenne sich mit solchen Geräten nicht aus."

Verstehe das auch nicht, niemand sonst als ein

Sachverständiger könnte das beziffern. Da wird mir dabei weder Versicherung noch

keine Werkstatt helfen. Nur ein Sachverständiger. Habe aber einen unabhängigen

und vereidigten SV genommen.

Mich interessiert eher, was für Mehrwert des Autos vorm Unfall durch diese Anlage war.

 

Abpumpen, hab' es nie gemacht. Da braucht man dafür auch entsprechenden

Behälter. Es sieht für mich kompliziert aus.

Moin,

was erwartest Du den was Dir das Einrechnen der FSE bringen wird? Willst Du anfangen wegen einer (evtl) Mehrsumme von evtl 20 - 30€ ein Fass aufzumachen? Bau die FSE einfach aus und hau Sie bei eBay weg oder bau sie in Dein neues Auto wieder ein.

Zum Abpumpne brauchst Du nur eine paar Kannister und einen Schlauch.... EIne kleine elektrische Pumpe geht auch... mit dem Mund ansaugen auch :D

Gruss

Marcus

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