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Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner
Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?
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142 Antworten
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Wem gehörte denn das beschädigte Auto und wem das neu gekaufte?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2022 um 19:25:27 Uhr:
Wem gehörte denn das beschädigte Auto und wem das neu gekaufte?
„Gehört“ ist in einer Ehe mit gemeinsamen Konten meiner Meinung nach immer etwas schwierig zu definieren.
In beiden Fahrzeugbriefen stand bzw steht aber der selbe Name.
Gut, dann brauchts keine großen Klimmzüge. Die Versicherung zickt rum. Ohne Anwalt verschwendest du nur deine eigene unbezahlte Lebenszeit.
D.h. im Brief steht deine Frau, aber die Rechnung wurde auf dich ausgestellt?
Zitat:
@molf schrieb am 19. Mai 2022 um 19:01:54 Uhr:
Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?
Die alte VN steht also auch im Brief, aber nicht auf der Kaufrechnung? Ich würde mir von der Versicherung erstmal die genaue Textstelle (woraus auch immer) zeigen lassen, auf deren Grundlage das geschieht, bevor ich zum Anwalt gehe. Das ist für die Versicherung ne kleine Übung und man kennt die angebliche Grundlage - falls sie denn existiert.
Zitat:
@Berny5000 schrieb am 19. Mai 2022 um 20:34:09 Uhr:
D.h. im Brief steht deine Frau, aber die Rechnung wurde auf dich ausgestellt?
Korrekt
Ich würde erst einmal den Versicherungsombudsmann einschalten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2022 um 19:37:17 Uhr:
Gut, dann brauchts keine großen Klimmzüge. Die Versicherung zickt rum. Ohne Anwalt verschwendest du nur deine eigene unbezahlte Lebenszeit.
Nach welcher Rechtsgrundlage soll die Versicherung dem Ehemann die MwSt. für sein neues Auto erstatten?
Der TE benötigt eine Rechtsberatung, wie er die bekommt, muß er selbst wissen und entscheiden.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. Mai 2022 um 20:57:18 Uhr:
Der TE benötigt eine Rechtsberatung, wie er die bekommt, muß er selbst wissen und entscheiden.
Falsch:
Der Te hätte sich vor der Anschaffung des Ersatzfahrzeugs beraten lassen müssen.
Jetzt, nachdem die Vs den Kaufvertrag einmal gesehen (und kopiert) hat,
ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Und die MwSt wird nicht erstattet.
Ein Anwalt kann nur noch bewirken, dass der TE noch mehr Geld verliert.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2022 um 21:37:39 Uhr:
nö
Nach welcher Rechtsgrundlage soll die Versicherung dem Ehemann die MwSt. für sein neues Auto erstatten?
So einfach sehe ich die Ablehnung auch nicht. Eine Rechnung belegt ja nicht zweifelsfrei wer Eigentümer der Sache ist