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Totalschaden Neuwgenregelung
Guten Tag,
wir hatten vor 2 Monaten einen unverschuldeten Autounfall mit Totalschaden mit unserem 14 Monaten alten Hyundai.
Die Versicherung des Verursachers zahlt jetzt den Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich des Restwertes. Soweit so gut!
Meine Frage jetzt: das Auto war Vollkasko versichert und da wir jetzt ein neues Auto brauchen, habe ich von meiner Versicherung das Informationsblatt mal durchgelesen und fand einen Abschnitt der besagt dass meine Versicherung bei Totalschaden innerhalb von 18 Monaten den Neupreis bezahlt. Gilt das auch für nicht verschuldete Unfälle? Heißt das also ich kann für die Differenz bis zum Neupreis meine Vollkasko in Anspruch nehmen? Ehrlich gesagt will ich, bevor ich bei meiner Versicherung vorspreche ein bisschen informiert sein.
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar!
Gruß
Vasso
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20 Antworten
Ja genau das heißt es.
Allerdings vorher nochmal genau in den AVBs nachlesen. Meist muss man erster Fahrzeughalter sein. Aber das ist unterschiedlich.
Aber generell kannst du das. Allerdings führt es zur Stufung und du musst deine Selbstbeteiligung noch abziehen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe meine Versicherung kontaktiert. Die haben erst ein bisschen rumgedruckst und mich 3x weiterverbunden. Der letzte Ansprechpartner meinte aber dann dass das unter gewissen Voraussetzung tatsächlich der Fall ist dass die Vollkasko in Kraft tritt und ich soll bitte alle Unterlagen einreichen damit das geprüft wird.
Gruß Vasso
Siehste sag ich doch ,)
Aber wie gesagt ist manchmal relativ streng. Kannst du aber selber in deinen Bedingungen nachlesen welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Kaufst dir wieder nen neues Auto ?
Wenn nein wäre es zu überlegen ein Jahr nen altes Auto ohne Vollkasko zu fahren oder mit einer anderen SF Klasse zu tauschen oder so. Weil nach einem jahr gleicht sich die SF Klasse der VK wieder an die der Haftpflicht an und du könntest damit sogar die Stufung umgehen. ))
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Anrechnung des Schadensverlaufs der KFZ-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ist das versicherte Fahrzeug ein PKW oder Kraftrad und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine
Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, richtet sich deren Einstufung nach dem
Schadensverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht wenn für das versicherte Fahrzeug innerhal des
letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat.
Hallo,
dieser Trick geht leider nicht mehr bei jedem Versicherer. Ich habe jetzt bei meinem Versicherer eine Ausdehnung dieser Frist auf 10 Jahre gefunden.
Gruß Rainer
Ja nicht bei jedem. Aber wenn das Auto eh im A**** ist sucht man sich eben für das eine Jahr einen anderen Versicherer mit der Regelung und dann ist gut. Zacks hat man keine Stufung mehr
Zitat:
Original geschrieben von Marc.P.N
...
Kaufst dir wieder nen neues Auto ?
Wenn nein wäre es zu überlegen ein Jahr nen altes Auto ohne Vollkasko zu fahren
...
Hallo,
aber was ist dann mit der Erstattung der Mehrwertsteuer?
MwSt. wird doch wohl nur erstattet, wenn die auch nachgewiesenermaßen angefallen ist.
Erst genau rechnen, bevor die VK in Anspruch genommen wird, ob sich das wirklich lohnt.
Liebe Grüße
Herbert
Also ja, wir kaufen uns ein neues Auto, hatten ja auch vor den Vorgänger ein paar Jahre zu fahren und nicht nur 14 Monate. Der Wertverlust im ersten Jahr ist ja immens also lohnt es sich doch in jedem Fall die Vollkasko für die Differenz in Anspruch zu nehmen?
Das Versicherungstechnische mit der Hochstufung verstehe ich leider nicht so ganz.
Kann mir das einer erklären?
Zitat:
Original geschrieben von Vasso
...
Das Versicherungstechnische mit der Hochstufung verstehe ich leider nicht so ganz.
Kann mir das einer erklären?
Hallo,
wenn man die Versicherung in Anspruch nimmt, dann ist der entsprechende Versicherungsteil mit einem Schaden behaftet und wird im nächsten Jahr bezüglich des SF-Rabattes herabgestuft.
Steht alles genau in deinen Versicherungsbedingungen und hängt von der derzeitigen Einstufung und der Anzahl der Schäden ab.
Den Gesamtbeitragsschaden, der hierdurch über die nächsten Jahre entsteht, kann man von der Versicherung berechnen lassen, wobei da viele Unwägbarkeiten enthalten sind.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Vasso
Also ja, wir kaufen uns ein neues Auto, hatten ja auch vor den Vorgänger ein paar Jahre zu fahren und nicht nur 14 Monate. Der Wertverlust im ersten Jahr ist ja immens also lohnt es sich doch in jedem Fall die Vollkasko für die Differenz in Anspruch zu nehmen?
Das Versicherungstechnische mit der Hochstufung verstehe ich leider nicht so ganz.
Kann mir das einer erklären?
Ok naja dann kommt das nicht für euch in Frage. Sonst hätte man ja erstmal die Prozente tauschen können mit einem eventuellen zweiten Fahrzeug von euch dass keine Vollkasko besitzt und dann wieder nach einem Jahr zurücktauschen. Dann würde die Vollkasko-SF sich wieder an die der Haftpflicht anpassen und die Stufung wäre sozusagen umgangen.
Zitat:
Original geschrieben von Marc.P.N
Ok naja dann kommt das nicht für euch in Frage. Sonst hätte man ja erstmal die Prozente tauschen können mit einem eventuellen zweiten Fahrzeug von euch dass keine Vollkasko besitzt und dann wieder nach einem Jahr zurücktauschen. Dann würde die Vollkasko-SF sich wieder an die der Haftpflicht anpassen und die Stufung wäre sozusagen umgangen.
Oh, ein frisches Gesicht im Versicherungsforum.
Herzlich Willkommen bei MT.
Schön, dass sich in den letzten Wochen so viele neue User hier anmelden, die auch noch fundiertes Fachwissen mitbringen.
Ein richtig guter Monat fürs Versicherungsforum.
Ich wünsche dir viel Spaß hier.
Zitat:
Original geschrieben von Marc.P.N
Ok naja dann kommt das nicht für euch in Frage. Sonst hätte man ja erstmal die Prozente tauschen können mit einem eventuellen zweiten Fahrzeug von euch dass keine Vollkasko besitzt und dann wieder nach einem Jahr zurücktauschen. Dann würde die Vollkasko-SF sich wieder an die der Haftpflicht anpassen und die Stufung wäre sozusagen umgangen.
Das sind meist nur Dinge, die in der Theorie funktionieren.
Wenn der Versicherer nicht schläft, lässt er solche Tauschaktionen die offensichtlich nur dazu da sind, eine Rückstufung zu umgegehen nicht zu.
In der Theorie funktioniert das auch nicht, weil das VK Auto immer einen VK Rabatt hat. Und vom Zweitwagen ohne VK kommt kein VK Rabatt der den bestehenden VK Rabatt überschreiben könnte. Somit bleibts beim alten und es gibt keine Anpassung. Außerdem geht nach einem Unfall meist kein Rabatttausch.
Also wie schon vor mit geschrieben... das wird nix...auch aus meiner Sicht
Logisch, von einem Zweitwagen ohne VK tauscht man den nicht vorhandenen VK SFR auf den Wagen, mit dem belasteten VK SFR...
Manche glauben wohl echt, dass alle anderen auf Bäumen schlafen, oder?
Eigentlich handelt es sich vorliegend um vertragliche Vereinbarungen aus dem Kaskovertrag, das hat mit dem vorliegenden Haftpflichtschaden nichts zu tun.
Der Haftpflichtschaden wurde durch die gegnerische Versicherung reguliert, und damit ist die Sache eigentlich erledigt.
Hättest du den Schaden selbst verursacht und Totalschaden eingetreten hättest du Anspruch auf Neuwagen wohl gehabt.