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Totalschaden Restwert an Sohn verkaufen
Hallo zusammen,
mein Vater hatte zuletzt einen Unfall - die Schuldfrage und Gutachten sind bereits geklärt und es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Nun benötigt die Versicherung des Schuldigen einen Kaufvertrag, da das Fahrzeug zum Restwert verkauft werden muss. Darf mein Vater das Auto an mich (also seinen Sohn) zum Restwert verkaufen? Wir möchten das Fahrzeug ungern an Dritte oder irgendeinen Händler verkaufen - ich bastle gerne am Auto und würde mich gerne selber darum kümmern.
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56 Antworten
Dürfen schon. Er darf es aber auch selbst behalten, innerhalb der 130%-Grenze fachgerecht und vollständig selbst reparieren. Nicht reparieren und weiternutzen darf er auch. Ein Restwertabzug ist dann nicht statthaft.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. September 2021 um 15:16:47 Uhr:
Dürfen schon. Er darf es aber auch selbst behalten, innerhalb der 130%-Grenze vollständig fachgerecht und vollständig selbst reparieren. Nicht reparieren und weiternutzen darf er auch. Ein Restwertabzug ist dann nicht statthaft.
Danke für die Info. Wir möchten den Restwertabzug erhalten, ohne das Fahrzeug an Dritte verkaufen zu müssen.
Hier stimmt einiges nicht ... selbst einen Totalschaden muss man nicht verkaufen. Auch so kann man das Geld erhalten und das Fahrzeug behalten. Will man natürlich einen "künstlich" möglichst niedrigen Restwert erzielen, so wird die Versicherung in dieser Konstelleation nicht mitspielen. Also Auto für 1 € vom Vater kaufen funktioniert nicht.
Zitat:
@Knergy schrieb am 5. September 2021 um 15:55:36 Uhr:
Hier stimmt einiges nicht ... selbst einen Totalschaden muss man nicht verkaufen. Auch so kann man das Geld erhalten und das Fahrzeug behalten. Will man natürlich einen "künstlich" möglichst niedrigen Restwert erzielen, so wird die Versicherung in dieser Konstelleation nicht mitspielen. Also Auto für 1 € vom Vater kaufen funktioniert nicht.
Hehe nein, das ist natürlich nicht das Ziel - wir halten uns an den Restwert aus dem Gutachten. Ich habe dann eventuell was falsch verstanden. Die gegnerische Versicherung hatte uns ein Gegenangebot eines Händlers unterbreitet und bei nicht Zustimmung einen Kaufvertrag gefordert (dass wir das Fahrzeug also anderweitig veräußert haben). Der Restwert ist da nur minimal niedriger - wäre also nicht das Problem. Das Problem ist halt nur, dass wir das Fahrzeug so wie es ist behalten wollen, ohne es abgegeben zu müssen und trotzdem die Differenz erhalten wollen. Ich war bisher der Auffassung, dass man das Fahrzeug immer verkaufen muss und nur dann die Differenz erhält, weil es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Also könnten wir dem Anwalt einfach mitteilen, dass mein Vater das Fahrzeug behalten möchte und würden dann einfach die Differenz bekommen?
Wozu habt ihr einen Anwalt, dass du hier fragen mußt?
Beschäftigt sich ein Anwalt, den die gegnerische Seite bezahlen muss, mit Anliegen des Mandanten, die damit nichts zu tun haben? Darf er unter dem Mandat doch gar nicht, oder?
Dass er so eine einfache Frage einfach so mal schnell beantwortet - eine andere Sache.
Anliegen hat sich erledigt, mein Vater hat beim Anwalt nachgefragt (ja, der arbeitet auch Sonntags...). Danke für die hilfreichen Antworten!
@kerdogan70 Danke für die inhaltliche Rückmeldung hinsichtlich dem, was der Anwalt zu der Thematik gesagt hat...!
Zitat:
@situ schrieb am 5. September 2021 um 16:57:12 Uhr:
Beschäftigt sich ein Anwalt, den die gegnerische Seite bezahlen muss, mit Anliegen des Mandanten, die damit nichts zu tun haben? Darf er unter dem Mandat doch gar nicht, oder?
Dass er so eine einfache Frage einfach so mal schnell beantwortet - eine andere Sache.
Was hat denn hier womit nichts zu tun?
Kriegs raus oder auch nicht.
Zitat:
@situ schrieb am 5. September 2021 um 20:26:32 Uhr:
Kriegs raus oder auch nicht.
Sind wir hier im Kindergarten ??
Wenn solche Posts wie oben kommen, kann man davon ausgehen.
Reicht dann auch wieder an dusseligem OT ...
Die Konstellation hatte ich schon mal. Totalschaden und Versicherung vermeldete, dass jemand mehr als den Restwert zahlen würde. Wir haben entgegnet, dass das Fahrzeug bereits verkauft wurde zum Restwert und das Fahrzeug dann auf meinen Vater umgemeldet....
Die Versicherung hat dann auch den Restwert aus dem Gutachten bei der Zahlung genommen...