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Totalschaden Restwert MwSt... ich blick da nicht durch

Themenstarteram 29. April 2012 um 23:16

Hallo,

nach einem Unfall woraus ein Totalschaden etstanden ist liegt mir nun das Gutachten meines Autos vor.

Wiederbeschaffungswert leigt bei 1500€

Restwert 150€

Werden mir dann auch 19%mwst abgezogen? Davon steht nämlich nix im Gutachten.

Bekomm ich dann also WBW-RW-19%=1093,50€ richtig?

Nun habe ich auch was davon gelsen das ich die mwst zurückbekomme falls ich einen neuen/gebrauchten Wagen bei einem Händler hole? Ist das richtig?

Wenn ja dann bekomm ich die vollen 1350€(WBW-RW) oder etwa die Mwst für den neuen Wagen??

Sorry wenns dumme Fragen sind, wollte aber sicher gehn ob ich das so alles richtig verstanden habe. ;)

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20 Antworten

Du solltest Deinen Beitrag in das Forum "Versicherung" hineinstellen und hier wieder löschen. Oder einen Moderator bitten, Dein Thema dorthin zu verschieben.

Im "Versicherungsforum" sind Spezialisten, die Deine Fragen sehr gut beantworten können.

Viele Grüße

quali

Du wurdest unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Zahlen soll die gegnerische Versicherung? Was genau sagt das Gutachten?

Ist eine Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall viel teurer als der Wiederbeschaffungswert, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall zahlt die Versicherung des Unfallgegeners den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des alten Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert basiert nicht auf Händlerverkaufspreisen, weshalb kein Umsatzsteuerabzug erfolgt. Gegebenenfalls steht dem Geschädigten für die Zeit der Wiederbeschaffung auch noch Nutzungsausfall zu. Weiterhin können die Kosten für die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeuges geltend gemacht werden sowie eine Auslagenpauschale (ca. 20 Euro).

Themenstarteram 30. April 2012 um 1:06

Naja Schuldfrage ist noch nicht geklärt.

Aber meine Frage bezieht sich darauf das ich keine Schuld zugesprochen bekomme und die gegnerische Vericherung mir meinen Schaden zahlen muss.

Also doch kein abzug der Mwst?

Welche Angaben sind denn noch wichtig um meine Frage zu beantworten?

Wenn Du Dir nur deshalb eine neue Kiste zulegen solltest, sollte Dir die "generische" Versicherung auch die dafuer faellige MwSt nicht versagen duerfen!

am 30. April 2012 um 3:34

Die Versicherung kauft den Totalschaden fuer den Restwert auf. das bedeutet das du die volle Summe von 1500€ bekommst. Steuer wird nicht abgezogen. 

Ich verschieb den Thread zu den Versicherungs-Spezis

 

twindance/MT-Moderation

bei einem derart niedrigen wiederbeschaffungswert gehe ich einfach davon aus, dass dieser steuerneutral ist. du bekommst also von der versicherung 1.500 euro - 150 euro restwert = 1350 euro. den restwert zahlt dir dann der im gutachten genannte aufkäufer. mehrwertsteuer spielt hier keine rolle mehr. mfg

Zitat:

Die Versicherung kauft den Totalschaden fuer den Restwert auf.

Eine Versicherung ist kein Altautohändler und kauft auch keine Autos mit Unfallschäden auf.

Zur eigentlichen Frage:

In dem dir vorliegenden Gutachten steht wie hoch die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer ist. Normale PKW´s in der Preisklasse von 1500 Euro werden hauptsächlich am Privatmarkt gehandelt, darin ist keine Mehrwertsteuer mehr enthalten. Somit ist auch keine Steuer bei der Auszahlung in Abzug zu bringen.

Themenstarteram 30. April 2012 um 17:44

Achso okay dachte die Mwst wäre in jedem Fall abzuziehen.

Na dann ist ja alles in Butter :)

Themenstarteram 4. September 2012 um 17:00

Heute hab ich nun ein Schreiben der Verrsicherung erhalten.

Die haben mir die Mwst. von 16% abgezogen, da sie diese nicht zahlen müssen, so die Vericherung.

Das ich ein Fahrzeug von mehr als 150.000 km, älter als 10 Jahre und nicht teurer als 1500€ bei einem Händler bekommen kann wäre mir neu.

Im Gutachten steht auch das der Wiederbeschaffungswert nach Angeboten auf dem Privatmarkt ermittelt wurde, wo ja nun mal keine Mwst. anfällt.

Kann doch nicht sein das Versicherungen sowas unbestraft behaupten dürfen obwohl sie ganz genau wissen das die hier keine Mwst. abziehen dürfen!?

Die Versuchen eben auch Kosten zu sparen wo es nur geht!

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny

Heute hab ich nun ein Schreiben der Verrsicherung erhalten.

Die haben mir die Mwst. von 16% abgezogen, da sie diese nicht zahlen müssen, so die Vericherung.

Das ich ein Fahrzeug von mehr als 150.000 km, älter als 10 Jahre und nicht teurer als 1500€ bei einem Händler bekommen kann wäre mir neu.

Im Gutachten steht auch das der Wiederbeschaffungswert nach Angeboten auf dem Privatmarkt ermittelt wurde, wo ja nun mal keine Mwst. anfällt.

 

Kann doch nicht sein das Versicherungen sowas unbestraft behaupten dürfen obwohl sie ganz genau wissen das die hier keine Mwst. abziehen dürfen!?

Moin,

 

die MWST bekommst Du nachreguliert, dazu muß eine Kopie vom Kaufvertrag (Händler) bei Vers. eingereicht werden.

MWST wird nur reguliert, wenn sie auch angefallen ist.

Desweiteren bekommst Du auch die im GA angeführten Ausfalltage und eine Unkostenpauschale von 25,- ersetzt, die Du einfordern mußt.

 

Themenstarteram 5. September 2012 um 13:54

Ja richtig ich bekomm die mwst. wieder wenn ich mir nen Wagen von nem Händler hole. Dafür habe ich aber kein Geld und kann mir nur einen Wagen auf dem prevat Markt leisten.

Ds heißt also das mir mein Schaden nur zu 81% ersetzt wird und das kann ja wohl nicht sein!?

Trotz dessen dürfen die einfach nicht in meinem Fall die Mwst. abziehen und die Versicherung weiß das ganz genau.

Könnte man laut Gutachten den Wagen auch bei einem Händler zu dem angegebenen Wiederbeschaffungswert erwerben wäre ein Mwst.-Abzug rechtens und dann auch nicht auf den vollen Kaufpreis sondern lediglich auf den Gewinn den der Händler dabei macht bzw auf 2% des Kaufpreises(es sein denn ich kaufe einen neuen Wagen zum Listenpreis). Davon haben Versicherungen natürlich keine Ahnung, ist klar.

Nutzungsausfall wird von mir nicht eingefordert weil statt dessen Schmerzensgeld verlangt wird und beides zusammen geht ja bekannter weiser nicht.

EDIT: Mir fällt grad auf ich weiß gar nicht genau wie hoch die Mwst. ist 16% oder 19% ? :D

Mal ne Erläuterung

Totalschaden älterer Fahrzeuge:

OLG Frankfurt am Main v. 25.11.2005:

Wird ein 7 Jahre altes Fahrzeug, dessen Verkehrswert auf einen Bruchteil des Neuwertes gesunken ist, durch einen Unfall zerstört, so ist davon auszugehen, dass ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug im Allgemeinen auf dem privaten Markt gesucht werden wird. Der Wiederbeschaffungswert ist deshalb nicht um einen Umsatzsteueranteil zu vermindern.

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny

 

Mal ne Erläuterung

Totalschaden älterer Fahrzeuge:

OLG Frankfurt am Main v. 25.11.2005:

Wird ein 7 Jahre altes Fahrzeug, dessen Verkehrswert auf einen Bruchteil des Neuwertes gesunken ist, durch einen Unfall zerstört, so ist davon auszugehen, dass ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug im Allgemeinen auf dem privaten Markt gesucht werden wird. Der Wiederbeschaffungswert ist deshalb nicht um einen Umsatzsteueranteil zu vermindern.

So kenne ich das auch!

Mehrwertsteuer in Deutschland liegt derzeit für Fahrzeuge bei 19%.

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