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Totalschaden, Signal Iduna Zahlt nicht
Hallo ,
hatte Anfang Mai einen Unverschuldeten Unfall ( Totalschaden ) .
Die Schuldfrage ist einwandfrei geklärt.
Jetzt habe ich Probleme mit der Schadens Abwicklung mit der Signal Iduna Versicherung
Die Versicherung erkennt das Gutachten der Dekra nicht an, ich hätte angeblich vorschäden nicht angegeben !
Sind aber im Gutachten schon berücksichtigt worden.
Leider habe ich einen schlechten Anwalt genommen, die Versicherung reagiert auf kein schreiben und mein sogenannter Anwalt tut nichts.
Nun bekomme ich schon eine 2te Mahnung vom Gutachter weil der sei Geld will und ich ja der Auftraggeber bin.
Bis heute habe ich den Wiederbeschaffungswert nicht und bleibe auf allen Rechnungen sitzen.
Natürlich würde ich am liebsten sofort den Anwalt wechseln, aber dann müsste ich die Gebühren selber tragen, weil 2ter Anwalt. ca. 350 Euro.
Da ich aber zur Zeit Harz 4 beziehe, kann ich mir das nicht leisten und auch nicht den Gutachter.
Wisst Ihr rat ?
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber mir kommt das doch recht merkwürdig vor.
Könnte es vielleicht sein, dass du selbst Schuld daran trägst, dass da nicht alles so klappt, wie es sollte.
Rechtsanwälte, die ihren Mandanten keine Kopien des Schriftverkehrs zusenden, sind mir noch nicht untergekommen.
Auch hoffe ich, dass du die Vorschäden wirklich korrekt angegeben hast.
Wenn du ein reines Gewissen hast, dann beauftrage deinen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung.
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70 Antworten
Kenne ich von der Continintale welche allerdings nach 2Wochen nach Anwaltschreiben zahlte! Mach dem Anwalt Dampf und sag ihm auch das du nicht zufrieden bist so wie er sich kümmert!
habe ich gemacht, mit Fristsetzung wenn er nichts macht. Er schrieb wäre einverstanden mit dem Mandatswechsel.
Kann ich aber nicht und meine Rechtsschutz übernimmt es auch nicht.
Versicherung behauptet auf nachfrage, sie hätte nie eine Antwort von meinem Anwalt auf Ihre schreiben bekommen, er behauptet sie 5x angeschrieben zu haben. Habe aber keine Kopien der schreiben bekommen
Zitat:
@Tubbyhase schrieb am 22. September 2015 um 10:35:02 Uhr:
habe ich gemacht, mit Fristsetzung wenn er nichts macht. Er schrieb wäre einverstanden mit dem Mandatswechsel.
Kann ich aber nicht und meine Rechtsschutz übernimmt es auch nicht.
Versicherung behauptet auf nachfrage, sie hätte nie eine Antwort von meinem Anwalt auf Ihre schreiben bekommen, er behauptet sie 5x angeschrieben zu haben. Habe aber keine Kopien der schreiben bekommen
Lass dir vom Anwalt (unverhofft aufsuchen) die Kopien zeigen - ansonsten schildere dein "Erlebnis" mit dem Anwalt der zuständigen Anwaltskammer.
Dann schreib deine RS an, schildere denen das auch und bitte um Kostenzusage für neuen Anwalt.
RS heute angerufen, keine Kostenzusage für neuen Anwalt :-(
Mal neFrage, warum soll deine RS den Anwalt zahlen bei einem unverschuldeten Unfall? Das geht doch auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Genau deswegen haben Sie ja abgelehnt
Dann bekomm auf deutsch gesagt Arsch in der Hose, geh zu deinem Anwalt sag was sache ist, er soll dir sofort die Kopien zukommen lassen und wenn er das nicht binnen 1 Stunde macht meldest du ihn bei der zuständigen Kammer. Sagst ihm dann, das wenn er nichts macht ihn Zivilrechtlich Anzeigen wirst wegen Veruntreunung und Amtsmissbrauch oder What ever, Aber mach was!
Zitat:
@D11 schrieb am 22. September 2015 um 11:01:10 Uhr:
Mal neFrage, warum soll deine RS den Anwalt zahlen bei einem unverschuldeten Unfall? Das geht doch auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Warum soll die 2 Anwälte zahlen?
Sorry, aber mir kommt das doch recht merkwürdig vor.
Könnte es vielleicht sein, dass du selbst Schuld daran trägst, dass da nicht alles so klappt, wie es sollte.
Rechtsanwälte, die ihren Mandanten keine Kopien des Schriftverkehrs zusenden, sind mir noch nicht untergekommen.
Auch hoffe ich, dass du die Vorschäden wirklich korrekt angegeben hast.
Wenn du ein reines Gewissen hast, dann beauftrage deinen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung.
Naja, wenn der Anwalt nicht reagiert und Dir keine Kopien der Schreiben gibt, dann könntest DU einen 2. Anwalt beauftragen den 1. Anwalt wegen untätigkeit zu verklagen. Dies müsste dann die Rechtschutz übernehmen.
Sollten Dir Schäden wie z.Bsp. Zinsen oder Kosten für einen anderen Anwalt im Schaden-Prozess oder "Nichtzahlung" der Versicherung durch Versämnisse des Anwalts entstehen, könnten die eingeklagt werden.
Der Anwaltskammer den Vorgang zu melden ist sicherlich auch nicht verkehrt. Macht meist etwas Druck.
Wenn Du Harz4 bist, bekommst Du doch Prozesskostenhilfe, oder?! Ansonsten beim Amtsgericht einfach mal nachfragen, die geben kostenlos Rechtsauskunft, was Du machen kannst.
Zitat:
@Raghul schrieb am 22. September 2015 um 11:08:03 Uhr:
Dann bekomm auf deutsch gesagt Arsch in der Hose, geh zu deinem Anwalt sag was sache ist, er soll dir sofort die Kopien zukommen lassen und wenn er das nicht binnen 1 Stunde macht meldest du ihn bei der zuständigen Kammer. Sagst ihm dann, das wenn er nichts macht ihn Zivilrechtlich Anzeigen wirst wegen Veruntreunung und Amtsmissbrauch oder What ever, Aber mach was!
Entschuldige, aber bleibe mal sachlich.
Dee einzige, der sich meines Erachtens nach richtig aufregen darf, ist der Themenersteller.
Sachliche Tipp sind natürlich immer willkommen. Diese sollten aber hilfreich sein und nicht eine Reihe von unabhängigen Tatbeständen. Ich sehe hier im übrigen weder den Tatbestand einer Veruntreunung noch dem eines Amtsmissbrichs. Selbstverständlich kann er zivilrechtlich gegen den Anwalt vorgehen. Dazu braucht es zunächst aber eine Anspruchsgrundlage.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 22. September 2015 um 13:14:40 Uhr:
Naja, wenn der Anwalt nicht reagiert und Dir keine Kopien der Schreiben gibt, dann könntest DU einen 2. Anwalt beauftragen den 1. Anwalt wegen untätigkeit zu verklagen. Dies müsste dann die Rechtschutz übernehmen.
Sollten Dir Schäden wie z.Bsp. Zinsen oder Kosten für einen anderen Anwalt im Schaden-Prozess oder "Nichtzahlung" der Versicherung durch Versämnisse des Anwalts entstehen, könnten die eingeklagt werden.
Der Anwaltskammer den Vorgang zu melden ist sicherlich auch nicht verkehrt. Macht meist etwas Druck.
Wenn Du Harz4 bist, bekommst Du doch Prozesskostenhilfe, oder?! Ansonsten beim Amtsgericht einfach mal nachfragen, die geben kostenlos Rechtsauskunft, was Du machen kannst.
Er könnte Prozesskostenhilfe beantragen, ob er die bekommt ist eine andere Sache.
Im übrigen gibt es Prozesskostenhilfe doch erst in einem gerichtlichen Verfahren. Hier befindet er sich aber noch im außergerichtlichen Verfahren. Oder irre ich mich?
Zitat:
@Pythagoras-1 schrieb am 22. September 2015 um 17:19:36 Uhr:
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 22. September 2015 um 13:14:40 Uhr:
Naja, wenn der Anwalt nicht reagiert und Dir keine Kopien der Schreiben gibt, dann könntest DU einen 2. Anwalt beauftragen den 1. Anwalt wegen untätigkeit zu verklagen. Dies müsste dann die Rechtschutz übernehmen.
Sollten Dir Schäden wie z.Bsp. Zinsen oder Kosten für einen anderen Anwalt im Schaden-Prozess oder "Nichtzahlung" der Versicherung durch Versämnisse des Anwalts entstehen, könnten die eingeklagt werden.
Der Anwaltskammer den Vorgang zu melden ist sicherlich auch nicht verkehrt. Macht meist etwas Druck.
Wenn Du Harz4 bist, bekommst Du doch Prozesskostenhilfe, oder?! Ansonsten beim Amtsgericht einfach mal nachfragen, die geben kostenlos Rechtsauskunft, was Du machen kannst.
Er könnte Prozesskostenhilfe beantragen, ob er die bekommt ist eine andere Sache.
Im übrigen gibt es Prozesskostenhilfe doch erst in einem gerichtlichen Verfahren. Hier befindet er sich aber noch im außergerichtlichen Verfahren. Oder irre ich mich?
Du hast natürlich Recht, aus welchem Grunde heißt es denn sonst Prozesskostenhilfe?
Zitat:
@Tubbyhase schrieb am 22. September 2015 um 10:35:02 Uhr:
habe ich gemacht, mit Fristsetzung wenn er nichts macht. Er schrieb wäre einverstanden mit dem Mandatswechsel.
Kann ich aber nicht und meine Rechtsschutz übernimmt es auch nicht.
Versicherung behauptet auf nachfrage, sie hätte nie eine Antwort von meinem Anwalt auf Ihre schreiben bekommen, er behauptet sie 5x angeschrieben zu haben. Habe aber keine Kopien der schreiben bekommen
Na dann fordere doch die Kopien von deinem Anwalt mal an.