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Totalschaden

BMW 3er E46
Themenstarteram 12. Mai 2004 um 12:24

Hi @ all,

 

s hat ja in letzter Zeit einige getroffen, mich jetzt leider auch, auf der AB Stau vor mir nen LKW hinter mir einer, nur der hats net mehr rechtzeitig geschafft zu bremsen :-( vorne platt, hinten platt wie ne Ziehharmonika *heul*

S einzige was vom Auto überlebt hat ist der Kindersitz und ich, zum Glück war die Kleine nicht mit im Auto.

Hat jemand ne Ahnung, wie ich die Sache mit dem Restwert überprüfen kann, ob`s wirklich stimmt, was die Versicherung da angibt ?

MfG

Keyle

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11 Antworten

Aua ! :(

Aber wenigstens noch Glück gehabt.

Was den Restwert angeht: Der muß bei Totalschaden für die Weiderbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchten reichen. Das ist jedenfalls die Rechtsauffassung.

Schau dich mal bei den Gebrauchtwagenbörsen um.

Außerdem kannst du deinen eigenen Versicherungsvertreter daraufhin ansprechen. Der wird sich sicher Mühe geben, weil du ja schließlich bald einen neuen Versicherungsvertrag brauchst ;)

Was ich bisher an Restwerten gesehen habe, war aber meist sehr fair.

Themenstarteram 12. Mai 2004 um 15:35

Jo, des mit dem eigenen Versicherungsvertreter is ne prima Idee, wär ich gar net drauf gekommen, da es ja über die andere Versicherung läuft.

Bin total depri, jetzt hab ich den noch gar net so lange und nun das *heul* wenigst hab ich noch meinen Alten e36, auch wenn die Freundin ihn jetzt fährt. Hoffe s wird net so ne Rennerei mit dem Geld. Wobei ich ja eh mit dem Gedanken gespielt hab mir nen Anderen zuzulegen, aber dann müssen mich doch net gleich 2Lkws platt machen. :(

Nur gut des es gleich nen paar Airbags gab.

MfG

Keyle

Mein Beileid, aber Hauptsache, dir ist nix passiert.

Der nächste wird hoffentlich wieder ein E46, damit du uns hier erhalten bleibst.

am 14. Mai 2004 um 9:11

Fixtive Abrechnung!!!

Zahlen Dir den Wiederbeschaffungswert - 16%!!!

Macht schon ein wenig aus.

Neue Wagen MUß also mit ausgewiesener Mehrwertsteuer sein. Dann zahlen sie Dir auch die Restlichen Euros.

Aber selbst beim BMW Händler sind nur 50% der Fahrzeuge mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Hatte Probleme solch einen zu finden.

Wollte aber auch nicht 2000€ verschenken.....

Viel Glück

nach meinem Totalschaden war der Restwert aber beileibe nicht ausreichend zum Erwerb eines gleichwertigen Gebrauchten - der betrug nämlich schlappe 3.100?.

Meinst Du vielleicht den Wiederbeschaffungswert?

Denn der muss in der Höhe liegen wie Name nahelegt.

am 14. Mai 2004 um 9:48

Re: Totalschaden

 

Zitat:

Original geschrieben von Keyle

Hat jemand ne Ahnung, wie ich die Sache mit dem Restwert überprüfen kann, ob`s wirklich stimmt, was die Versicherung da angibt ?

Restwert ist der Betrag, den die gegnerische Versicherung (vielmehr deren Handelspartner) Dir für Dein Schrottauto auszahlen würde. Liegt meist etwas über dem Schätzwert des Gutachters.

Dir ist freigestellt, Dein Auto für mehr Geld an jemand anderen zu verkaufen (Autoverwerter ...). Die Differenz wäre dann Dein "Gewinn".

Mach einige Digitalbilder, scanne das Gutachten ein, erstelle eine kleine Internetseite und laß Dir von verschiedenen Unfall-Ankäufern (Google, Auto-Magazine) verbindliche Angebote unterbreiten.

Themenstarteram 14. Mai 2004 um 10:46

Hi @ all,

hi berni01,

danke erstmal für die Tipps, ich denke mal schon des es wieder nen E46 wird. WIe gesagt Airbag is ne gute Erfindung, bin nur total froh des meine Kleine Tochter nicht mit im Auto war, achso der Kindersitz hat`s überstanden.

Da muss ich ja dann richtig mit der Mehrwertsteuer aufpassen, danke für den Tipp.

Ich denk auch des der Restwert net sonderlich hoch ausfallen wird, aber da gibts ja dann noch den Wiederbeschaffungswert ... Werden eigentlich Rest & Wiederbeschaffungswert miteinander addiert oder gegeneinander aufgerechnet ?

Hab schon nettes Telefonat mit der Versicherung geführt, wo mir nahegelegt wurde, ich hätte den Mindestabstand zum Stauende nicht gehalten und das Warnblinklicht zu spät eingeschaltet.

MfG

Keyle

am 14. Mai 2004 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von Keyle

Hab schon nettes Telefonat mit der Versicherung geführt, wo mir nahegelegt wurde, ich hätte den Mindestabstand zum Stauende nicht gehalten und das Warnblinklicht zu spät eingeschaltet.

MfG

Keyle

Mal eine kleine Frage am Rande: Ist das PFLICHT die Warnblinker an einem Stauende einzuschalten? Klar machen es viele und ich auch ab und zu, aber halt nicht immer.

Oder ist das nur wieder der Versuch einer Versicherung die Schuld/Teilschuld auf den armen Versicherungsnehmer zu schieben?

MfG, Henry

soweit ich weiss ist es in Deutschland noch keine Pflicht, anders z.B. in Dänemark.

Wer wurde denn an der Unfallstelle verwarnt? Der hintere LKW-Fahrer? Dann trägt er damit die Schuld und seine Versicherung hat auch zu zahlen - zumal bei Auffahrunfällen immer der letzte der Genappte ist.

Da braucht die Versichung erst garnicht versuchen Dir den Peter zuzuschieben.

Wenn die Theater machen geh direkt zu nem Anwalt und übergib ihm den Fall - dann wird die Versicherung schon bald mit derart lebensfremden "Forderungen" einstellen, da verfüge ich über beste Erfahrungen *grml*

Die Versicherung wird übrigens nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes und der MwSt überweisen.

Wenn Du dann ein Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt kaufst und das belegst bekommst Du den Steueranteil ersetzt.

Noch ein wichtiger Tipp: Sobald der Restwert des Wracks feststeht - sofort verkaufen!

Wenn der rumsteht und dadurch weiter im Wert fällt muss die Versicherung diesen Wertverlust nicht unbedingt ersetzen!

Da streite ich z.Zt. mit meiner eigenen Versicherung hin und her.

Zu den Versicherungsfragen kann Dir RolandHB1 sicherlich auch ein paar Fragen beantworten ;)

Hallo,

Glück gehabt, dass dir nichts passiert ist.

Wenn die gegnerische Versicherung jetzt schon solche Mätzchen macht würde ich denen sofort mit dem Anwalt drohen bzw. direkt einen mit der Abwicklung beauftragen. An deiner Stelle wäre ich auch vorsichtig etwas Unbedachtes zum Unfallhergang zu sagen.

Ausserdem würde ich mich nicht auf einen von den Vesicherern gestellten Gutachter verlassen, sondern mir selbst einen guten freien, unabhängigen Gutachter zu suchen, das Recht dazu hast du.

gruß

Atreeides

am 14. Mai 2004 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von ph1L

Wenn die Theater machen geh direkt zu nem Anwalt und übergib ihm den Fall

So ist es. Du bist der Geschädigte und hast Anrecht auf anwaltliche Beratung, die dann natürlich von der Versicherung des Unfallverursachers voll getragen wird (erst recht, wenn man so etwas mit Dir versucht)! Außerdem kennt ein Anwalt (fast) alle Posten, die der Versicherung in Rechnung gestellt werden können (Nutzungsausfall, An-/Abmeldegbühren, Portokosten etc), außerdem wird dadurch die Auszahlung meiner Erfahrung nach deutlich beschleunigt (Zinsen).

Zitat:

Original geschrieben von ph1L

Die Versicherung wird übrigens nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes und der MwSt überweisen.

Wenn Du dann ein Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt kaufst und das belegst bekommst Du den Steueranteil ersetzt.

Besser kann man es nicht formulieren :)

Zitat:

Original geschrieben von ph1L

Noch ein wichtiger Tipp: Sobald der Restwert des Wracks feststeht - sofort verkaufen!

Wenn der rumsteht und dadurch weiter im Wert fällt muss die Versicherung diesen Wertverlust nicht unbedingt ersetzen!

Das sehe ich anders: das Gebot der Versicherung (oder vielmehr eines Händlers der mit ihnen Zusammenarbeitet) ist i.a.R. deutlich geringer als das, was auf dem freien Markt gezahlt wird. Zum Beispiel bei meiner Ducati 998 (Signatur) betrug die Differenz zwischen Versicherungsgebot und tatsächlichem Verkaufspreis ca 2000€ (!). Da würde ich nichts überstürzen!

Nur mal zur Erklärung wie die Versicherungen/Gutachter den Restwert (besonders bei Fzg mit viel Sonderausstattung) ermitteln:

das Fzg wird mit Bildern und Beschreibung in eine Art Onlineauktion eingestellt, die nur von registrierten Händlern genutzt werden kann. Entsprechend dieser vorsichtigen aber verbindlichen Gebote wird der Restwert ermittelt.

Da dürfte klar sein, dass einer, der das Fzg selbst in Augenschein nimmt, das ein oder andere Risiko bereits ausschließen und dementsprechend mehr zahlen kann.

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