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Totalschaden / Vorgehen nach Reparatur im Ausland
Nach einem unverschuldetem Unfall ist mein Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden. Da ich sehr an meinem Wagen hänge überlege den Wagen nicht zum Restwert zu verkaufen, sondern im Ausland vom Wiederbeschaffungswert, günstiger als in BRD möglich, reparieren zu lassen.
Was ist dabei zu beachten, was die Versicherung betrifft?
Spielt es eine Rolle, dass ich kein Ersatzfahrzeug anschaffe und es stattdessen trotz in Deutschland wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen?
Vielen Dank für Eure Hinweise?
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18 Antworten
Die gegnerische Versicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert, der i.d.R. durchaus (vllt. 10%) etwas höher als der Restwert sein kann.
Eine Rep in einer ausländischen Hinterhofwerkstatt (Litauen, Polen ???) ist schon sehr undurchsichtig und voller Risiken. Hinzu kommen die Transportkosten. Das rechnet sich nie wirklich.
So ein repariertes Fzg bleibt auch nach der Rep einfach reparierter Schrott und ist nie mehr ehrlich verkäuflich.
Beachte aber auch, dass du den Restwert ohne Mwst. ausgezahlt bekommst.
Du verlierst doppelt, wie so schön gesagt.
Erstens steckst du geld in ein Auto rein, das alt und sowieso nur noch eine sehr limitierte Lebenserwartung hat. Besser wäre es, das geld in ein neueres Auto zu investieren und zweitens du hast dann ein Unfallauto, das sowieso so gut wie gar nichts mehr wert ist. Du verbrennst bares Geld mit so einer Situation und ein Risiko hast du obendrein auch noch, wenn das Auto nicht mehr 100% verkehrssicher ist.
Resumé: Du verlierst doppelt und dreifach.
Diese 3er gibt es doch mittlerweile wie Sand am Meer, zu sehr günstigen Preisen (zumindest bei uns in der Schweiz). Was war es denn für ein Modell?
ich sehe das etwas anders,bzw differenzierter.Nur weil ein Auto im Ausland repariert werden soll bedeutet es ja nicht zwangsläufig das da überall nur gepfuscht wird.Man muß sich eben vorab informieren und eine Werkstatt finden die sauber arbeitet.Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet ja nicht Totalschaden im Sinne von nicht reparabel,es bedeutet nur das die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen und bei den Stundenlöhnen oder allgemeinen Werkstattkosten in Deutschland ist das auch kein Wunder.Bald wird es so sein das man ältere Autos garnichtmehr reparieren lassen kann weil das kein Mensch mehr bezahlen kann oder will.
Selbst wenn Du die Kohle nimmst Dein altes Auto verkaufst hast Du ein Risiko beim neuen gebrauchten,weil ein gebrauchtes Auto auch immer ein Überraschungsei ist.Bei deinem jetzigen Auto weißt Du was bereits alles gemacht wurde.
Wäre zumindest gut zu wissen welchen Schaden hat das Auto denn genau?
@sniffthetears naja alt klar aber die Autos sind schon relativ solide und haben imho Klassiker Potential in 5-10 Jahren, aber stimme zu dass das in dem Fall Geld verbrennen sehr nahe kommt. Würde mir dann eher einfach ein ähnliches Fahrzeug holen wenn ich wirklich so sehr dran hänge und nicht von vorne rein das als „Chance“ sehe ein neueres Auto zu kaufen.
Zitat:
@rfeba schrieb am 17. April 2024 um 19:57:22 Uhr:
....
Würde mir dann eher einfach ein ähnliches Fahrzeug holen wenn ich wirklich so sehr dran hänge und nicht von vorne rein das als „Chance“ sehe ein neueres Auto zu kaufen.
Ähnliche Fzge gibts doch wie Sand am mehr.
Vielen Dank für Euren Input!
Ich sehe das ähnlich wie surfcrack. Ein gebrauchtes Ersatzfahrzeug ist eine Art Überraschungsei. Bei meinem hatte ich in letzter Zeit noch viel erneuert und weiß was drin ist.
Beim Schaden handelt es sich um einen Frontschaden. Mir ist seitlich vorne einer reingefahren. Schaden laut Gutachten ca. 15000€ Wiederbeschaffungswert 9000€ Restwert 1000€.
Ich kenne gute Werkstätten im Ausland die inkl. Transport den Schaden, natürlich mit größtenteils gebrauchten Teilen wahrscheinlich bis zu den 8000€, die ich von der Versicherung bekäme reparieren könnten.
Hänge sehr am Wagen und würde ihn wahrscheinlich fahren bis es nicht mehr geht fahren.
Meine Frage bezieht sich eher auf das Versicherungstechnische und rechtliche. Ist es der Versicherung egal ob ich einen neuen Wagen beschaffe oder ihn im Ausland reparieren lasse oder fragen die nach den tatsächlichen angefallenen Anschaffungs/Reparatur-Kosten?
Und wird die Reparatur hier nochmals irgendwie kontrolliert, durch den TÜV oder so?
Natürlich wird das fachmännisch repariert, allerdings wäre es mir wohl zu riskant, wenn nicht sicher sein kann, dass meine Versicherung bei der ich den Wagen versichert habe das alles so akzeptiert. Der ist ja in denen Systeme als Totalschaden abgespeichert, wenn ich das richtig verstanden habe.
Sorry, habe das erste Mal so einen Totalschaden und deshalb viele Fragen.
Vielen Dank!
Du kannst mit dem Fahrzeug machen was du möchtest. Wenn du es zum Restwert zurück kaufst (du musst den selben Bettag zahlen wie der Höchstbieter in der Restwertbörse, also vermutlich 1000€) bleibt es dein Fahrzeug. Dann bekommst du den Wiederbeschaffungswert -den Restwert (also 8000,-€) ausgezahlt.
Die Reparatur beauftragst du ja dann und da wird im Anschluss nichts mehr geprüft. Das kannst du natürlich danach selber bei einem Gutachter in Auftrag geben. Wie’s dann aber mit Reklamationen (sollte bei der Prüfung was auffallen) aussieht, weiß ich nicht wie die Werkstatt im Ausland das aufnimmt. Der Weg ist ja auch ein bisschen weiter um das persönlich zu klären. Vertrauen in deren Arbeit sollte also schon vorhanden sein:-)
In Deutschland wird ja kein Totalschaden in einer Datenbank hinterlegt. In den USA zum Beispiel wird ein salvage title ausgestellt und damit kann dort ein solches Fahrzeug nie wieder angemeldet werden (das sind dann oft die Re-Importe die über den Ostblock in die EU zurück kommen). Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag doch einfach bei deiner Versicherung mal nach. Mit dem Vorhaben bist du sicher nicht alleine.
Kannst ja mal Bilder von deinem Fahrzeug hier einstellen. Wäre sicher für einige Leute interessant
Zitat:
@xcedition schrieb am 18. April 2024 um 07:49:14 Uhr:
In Deutschland wird ja kein Totalschaden in einer Datenbank hinterlegt.
Aber natürlich! Das Fahrzeug wird nach einer solchen Abrechnung sicher im HIS gelistet. dh - bei einem erneuten Schaden gibts nix bis wenig, weil der Wagen als unrepariert gilt.
Zitat:
@Emilio77 schrieb am 18. April 2024 um 04:27:28 Uhr:
Vielen Dank für Euren Input!
Ich sehe das ähnlich wie surfcrack. Ein gebrauchtes Ersatzfahrzeug ist eine Art Überraschungsei. Bei meinem hatte ich in letzter Zeit noch viel erneuert und weiß was drin ist.
Vielen Dank!
Ja, aber auch dein Auto ist eine Art "Überraschungsei" später. Wer sagt denn, dass das Auto nach der Reparatur wieder zu 100% so sein wird, wie es vor dem Unfall war?
Suche dir ein neues gebrauchtes Fahrzeug mit ähnlicher oder besserer Ausstattung. Ist die 100% bessere Entscheidung.
Vom Prinzip her keine schlechte Idee aber ich glaube nicht das Du im Nachbarland eine fachgerechte Reparatur für die Hälfte der angesetzten Kosten bekommen wirst.!
Welche Folgen hat denn dieser Eintrag im HiS über einen Totalschaden, falls ich nochmals einen Unfall hätte... Wird dann, nehmen wir an bei meiner Schulden, der schaden beim Gegner nicht übernommen? Oder wird bei Schuld des Anderen mein Schaden nicht reguliert?
Danke schon mal.