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Totalschaden was passiert mit dem Wrack?
Moin Moin am Freitag hats das Auto von meinen Eltern zerlegt ohne eigene Schuld. Zum Glück nur Blechschaden aber so wies ausschaut ist es wohl ein Totalschaden.Das ist echt ärgerlich, da der Wagen gerade mal 2 Jahre alt ist.
Bei einem Totalschaden bekommt man ja den Marktwert des Autos. Aber was passiert den mit dem Wrack danach? gehört das dann der Versicherung und die verkauft das dann auf ner Auktion zum Ausschlachten? Oder kann der Fahrzeughalter das selber noch verkaufen und das Geld behalten?
Ich denke mal das hängt davon ab wieviel der Rest noch wert ist,wenn das weniger als 3000 euro sind, dann denke ich mal wird die versicherung sich nicht die Mühe machen und das Auto noch zu ner Auktion bringen.
Hängt bestimmt auch davon ab bei welcher Versicherung man ist, da ja alle das anders Handhaben
Kann man unter Umständen auch die Reperatur ablehnen wenn die Reperatursumme so hoch ist, dass die nur knapp unter dem Wagenwert liegt?
Danke mfg
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11 Antworten
Hi,
in nem Haftpflichtschadenfall hat die Versicherung kein Weisungsrecht, was mit dem Wrack passiert.
Vielmehr bekommt ihr den Wiederbeschaffungswert (Marktwert) abzgl. des im Gutachten ermittelten Restwertes ausbezahlt.
Den Wagen könnt ihr dann an den im Gutachten benannten Restwertebieter so verkaufen oder aber anderweitig. Dahingehend habt ihr die Oberhand.
Zum andren:
Bis zu 130% des Wiuederbeschaffungswertes habt ihr einen Anspruch auf Reparatur.
Bsp:
Ein Wagen, der derzeit auf 10.000 € geschätzt wird, bei 500 € Restwert.
Entweder 9.500 € von der Versicherung zzgl. der 500 € aus Restwertverkauf oder aber Reparaturanspruch bis 13.000 €.
(da ja Ersatzanschaffung oder Reparatur geplant ist, lass ich die MwSt mal außen vor)
--> desweiteren:
Schau in die FAQs, da gibts einige interessante Links dazu (www.unfallweb.de z.B.).
Grüße
Schreddi
Für das Fahrzeug wird durch den Gutachter ein Restwert angesetzt.
Dieser Restwert wird von der Regulierungssumme abgezogen.
FAQ Versicherungen lesen, da gibt es eienn Link zum Thema Unfall.
Das Auto ist nach wie vor Eigentum Deiner Eltern, d.h. diese dürfen/müssen sich selbst um die Verwertung des Wracks kümmern.
Da es scheinbar ein größerer Schaden, evt. Totalschaden, ist, ist auf jeden Fall ein Gutachten erforderlich. Der Gutachter wird neben dem Wiederbeschaffungswert (=Wert vor dem Unfall) auch den Restwert (=Wert des beschädigten Autos) ermitteln, wobei letzteres keine fiktive Zahl ist sondern auf einem Angebot einer konkret im Gutachten angegebenen Firma beruht. Die Versicherung wird dann (Mehrwertsteuerproblematik zur Zeit mal außen vor gelassen) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abrechnen.
Das Auto kann nun einfach an die im Gutachten genannte Firma verkauft werden, aber auch an jeden anderen, wobei man jedoch mindestens den im Gutachten ermittelten Restwert erzielen muß, da man sonst "Miese" macht. Die Versicherung kauft das Auto definitv nicht und wird auch nciht Eigentümer des Autos!
Die im Wiederbeschaffungswert enthaltene MwSt wird man allerdings erst bei Nachweis bekommen, daß man ein anderes Auto mit Mwst (Rechnung!) gekauft hat.
uups, bin ich mal wieder letzter...
hmmm ich ahbe eben erfahren, dass der Gutachter, der sich den Wagen morgen ansieht von der Versicherung des Unfallverursachers ist.
Ich Habe nun ein bisschen Bedenken, dass er versucht den Widerbeschaffungswert ein bisschen zu drücken und der Versicherung Geld einzusparen.
Wenn uns das Gutachten nicht gefällt was kann ich dann machen? kann ich das Gutachten ablehnen und einen eigenen Gutachter beauftragen? Kostet mich das dann etwas?
Oh, Futter für gutachteroffline und Matrose HUK!
Zitat:
Original geschrieben von Chris6N
hmmm ich ahbe eben erfahren, dass der Gutachter, der sich den Wagen morgen ansieht von der Versicherung des Unfallverursachers ist.
Ich Habe nun ein bisschen Bedenken, dass er versucht den Widerbeschaffungswert ein bisschen zu drücken und der Versicherung Geld einzusparen.
Wenn uns das Gutachten nicht gefällt was kann ich dann machen? kann ich das Gutachten ablehnen und einen eigenen Gutachter beauftragen? Kostet mich das dann etwas?
was heißt "Wenn uns das Gutachten nicht gefällt"? Wenn Du der Meinung bist, der Wert sei zu niedrig ermittelt, kannst Du natürlich von dem Recht auf einen eigenen Gutachter Gebrauch machen.
Es ist allerdings ein Märchen, daß Gutachter der Versicherung den Wert drücken. Also kläre zunächst mit Deinem Händler, ob der Wert paßt, falls er Dir zu niedrig vorkommt. Kommt Dein eigener Gutachter nämlich auf die gleiche Zahl oder sogar einen geringeren Wert, kanns problematisch mit der Bezahlung des eigenen Gutachtens durch die Versicherung werden, wenn vorher schon ein Gutachten vorlag.
Zitat:
Original geschrieben von Chris6N
hmmm ich ahbe eben erfahren, dass der Gutachter, der sich den Wagen morgen ansieht von der Versicherung des Unfallverursachers ist.
Gutachter abbestellen, eigenen bestellen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris6N
hmmm ich ahbe eben erfahren, dass der Gutachter, der sich den Wagen morgen ansieht von der Versicherung des Unfallverursachers ist.
Ich Habe nun ein bisschen Bedenken, dass er versucht den Widerbeschaffungswert ein bisschen zu drücken und der Versicherung Geld einzusparen.
Wenn uns das Gutachten nicht gefällt was kann ich dann machen? kann ich das Gutachten ablehnen und einen eigenen Gutachter beauftragen? Kostet mich das dann etwas?
mist übersehen:
Der ADAC warnt:
Zitat:
Vorsicht!
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen - insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die gesamte praktische Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadenssteuerung durch die Haftpflichtversicherung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es die Versicherung für richtig hält und Ihre unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) ausgeschaltet werden, so daß Sie nicht Ihr volles Recht erhalten. Diese Gefahr besteht auch, wenn Ihr eigener Versicherer Ihnen anbietet, den durch einen Dritten in Deutschland an Ihrem Kfz angerichteten Schaden zu übernehmen, wie wenn der Gegner auch bei Ihrer Versicherung versichert wäre.
aber es ist noch nichts verloren, falls der Gutachter schon da war.
1. Es gibt durchaus versicherungen die tatsächlich mit freien und neutralen Gutachtern zusammenarbeiten.
2. Zitat von:
Zitat:
Selbst dann, wenn die hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherung durch einen eigenen SV bereits ein Gutachten eingeholt hat, kann der Geschädigte im Interesse der Waffengleichheit die Erstattung der Kosten eines von ihm ebenfalls in Auftrag gegebenen Gutachtens beanspruchen (vgl. daneben Kammergericht, NJW 1977, S. 109 und LG Mannheim, Zfs 1980, S. 266).
Es kann jedem Geschädigten wirklich nur empfohlen werden, die Sachverständigengutachten , die der die Regulierung schuldende Versicherer beauftragt und beigebracht hat, abzulehnen, sie wenigstens ausnahmslos einer Prüfung durch den eigenen SV zuzuführen.
Ablehnen, wie gesagt (siehe unten),ist nur nach prüfung zu empfehlen.
Hi,
gutachter - das ist doch nun wirklich alles schon gesagt worden.
Desweiteren kann nicht jeder für ein Gutachten in Vorleistung gehen und dann drum streiten, dass er ein zweites bezahlt bekommt - ich wäre also vorsichtig mit solchen Hinweisen, die einem User Mehrkosten entstehen lassen können.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Kommt Dein eigener Gutachter nämlich auf die gleiche Zahl oder sogar einen geringeren Wert, kanns problematisch mit der Bezahlung des eigenen Gutachtens durch die Versicherung werden, wenn vorher schon ein Gutachten vorlag.
war vorher gesagt oder?
hab nie gesagt das vorheriges falsch ist.
ich muss sogar zugeben: ich bin überrascht.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Gutachter abbestellen, eigenen bestellen.
Das reduziert Risiko und Kosten.
Bei jemand wie Chris6N, der sich doch schon Gedanken gemacht hat.