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Totalschaden - Wiederbeschaffungswert rasant gesunken

Themenstarteram 17. September 2018 um 9:36

Hallo zusammen,

Ich hatte in den letzten zwei Monaten so richtig viel Pech und mir ist einiges an meinem Auto passiert:

- Anfang August ist mir jemand auf der Autobahn reingeknallt - Schaden wurde behoben

- vor einer Woche ist mir ein Baum aufs Auto gefallen - nur Kratzer und zwei Beulen zum Glück

- am nächsten Tag ist mir in mein vor dem Haus abgeparkte Auto eine junge Dame reingeknallt

Am Samstag habe ich das Schreiben vom Sachverständigen erhalten - Totalschaden.

Das war natürlich ein Schock, vor allem weil das Auto finanziert ist und ich noch eine signifikante Summe vor mir hab.

Nun meine Frage: Bei dem Unfall vom August war ein Sachverständiger eingeschaltet und hat den Wiederbeschaffungswert auf 11.600 beziffert. Wertminderung nach Reparatur 350 Euro.

Einen Monat später, im neuen Gutachten (nach dem letzten Unfall) wird der Wiederbeschaffungswert auf 6.800 Euro festgelegt. Wie kann das sein, dass es eine fast 50% Wertminderung innerhalb von einem Monat gab?

Ich werde natürlich einen Anwalt einschalten aber bin jetzt natürlich in Panik weil ich mein Auto tagtäglich brauche und die Angst habe, dass ich auf einem Schuldenberg lande und dann auch noch ohne Auto.

Hat hier jemand Erfahrung oder irgendwelche Tipps? Ich schätze jeden Rat oder Idee.

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29 Antworten

Zitat:

@SuzieQju schrieb am 17. September 2018 um 11:36:49 Uhr:

Nun meine Frage: Bei dem Unfall vom August war ein Sachverständiger eingeschaltet und hat den Wiederbeschaffungswert auf 11.600 beziffert. Wertminderung nach Reparatur 350 Euro.

Einen Monat später, im neuen Gutachten (nach dem letzten Unfall) wird der Wiederbeschaffungswert auf 6.800 Euro festgelegt. Wie kann das sein, dass es eine fast 50% Wertminderung innerhalb von einem Monat gab?

Hast du die Frage schon den Gutachter gestellt? Der muss den WBW im Zweifel begründen können.

Wir können dir (zumal völlig ohne Daten) nicht sagen, ob der erste Wert viel zu hoch oder der zweite viel zu niedrig ist.

Wie hoch war denn der, vermutlich noch nicht behobene Kaskoschaden (Baum), der senkt doch den Wiederbeschaffungswert.

Ansonsten solltest du das Gespräch mit dem Sachvständigen des letzten Haftpflichtschadens suchen, den du hoffentlich selbst beauftragt hattest.

Wurden denn alle Vorschäden repariert? Wenn nicht, kann es sein, dass er diese berücksicht hat. Kratzer und Beulen an der falschen Stelle stören eventuell einen selbst nicht immer, können aber dennoch sehr teuer sein.

Themenstarteram 17. September 2018 um 9:55

Hi,

Schon Mal großes Danke für alle Antworten.

Da Baum und Unfall einen Tag nach dem anderen passiert sind wurde der noch nicht behoben - hab auch daran gedacht aber das waren nur Lackschaden, kann es mir bei bestem Willen nicht vorstellen (was nichts zu bedeuten hat).

Vielleicht macht es auch einen unterschied wenn man Baumschaden reparieren lässt und dann für den zweiten Schaden nochmals das Gutachten? Die zwei Schäden sind gut abzugrenzen, da Baum vorne war und Unfall hinten.

Es handelt sich um einen BMW 118d Urban line, Erstzulassung 2013 und ich war die alleinige Halterin. Hat so ca 115.000 km.

Der Sachverständige wurde von BMW beauftragt, war aber ein anderer als der im August.

Was hast Du vesrsichert? Nur KH oder auch Teilkasko?

Normal besteht der Sicherungsgeber auf eine Vollkaskoversicherung!?

Der Sturmschaden (Baum aufs Auto gefallen) müsste über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden.

Gibt es eine Schätzung/Gutachten/Kostenvoranschlag über die Höhe des Sturmschadens.

Wird der Sturmschaden als Vorschaden im Gutachten erwähnt. Wenn ja wird der vom WBW abgezogen. Auch Kratzer und 2 Beulen können wenn die fachmänisch behoben werden einiges kosten.

Aber ohne Daten (Bj, km, HSN, TSN, Verkaufsbezeichnung) kann man hier nur mutmassen. Wie hoch ist der Restwert lt. Gutachten?

alter WBW 11.600 - 350 - Sturmschaden = neuer WBW 6.800 Euro

Fahrezeug ist finanziert? Hast Du eine GAP-Deckung in der Versicherung? Die würde vielleicht die finanzierungslücke übernehmen.

Wenn das Fahrzeug finanziert ist und Du einen Sicherungsschein unterschrieben hast und das Fahrzeug Kasko versichert ist, hätte der Sturmschaden repariert werden müssen bzw. der Sicherungsgeber hätte sich das Geld auszahlen lassen können.

Irgendwie passt das nicht zusammen?!

Je nachdem, wo das Fahrzeug finanziert wurde, ist selbst bei einem Neuwagen keine Teilkasko vorgeschrieben (VK dann natürlich auch nicht) und somit ist der Satz "passt nicht zusammen" inkl. sämtlicher Vermutungen und Anschuldigungen absoluter Käse.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 17. September 2018 um 12:07:42 Uhr:

Je nachdem, wo das Fahrzeug finanziert wurde, ist selbst bei einem Neuwagen keine Teilkasko vorgeschrieben (VK dann natürlich auch nicht) und somit ist der Satz "passt nicht zusammen" inkl. sämtlicher Vermutungen und Anschuldigungen absoluter Käse.

Ich kenne keine Finanzierung die auf eine Vollkasko verzichtet. Macht ja auch keinen Sinn. Im totalschaden Fall ist das FZG weg und man hat keine Sicherheit.

Falls Du mir eine Finanzierung nennen kannst, die auf die Vollkasko verzichtet, bitte. Würde mich dann dort persönlich erkundigen. Die Finanzierungen die ich kenne, wünschen selbst bei älteren Fahrzeugen eine Vollkasko.

Ausnahmen natürlich, wenn man FZG bei Freunden, Bekannten oder Verwandschaft (privat-Kredit) finanziert. ;)

Aber die Frage über den Versicherungsschutz ist vom Fragesteller noch nicht beantwortet. Und wenn ein Fahrzeug finanziert ist, ist die Frage berechtigt.

Hol dir einen Kredit bei gängigen Banken (Als Beispiel sei ING-Diba genannt, es wird sicherlich noch andere geben), die wollen nichtmal nen Sicherungsschein haben.

Ich halte deine Frage per se nicht als unberechtigt, aber etwas vorrauszusetzen, was so nunmal nicht sein MUSS, ist dann etwas naiv.

Bei einem Auto BJ 13 mit hoher Restsumme gehe ich jetzt mal von Gebrauchtkauf und einer nicht extrem hohen Summe aus, da werden die Banken auch geringere Anforderungen an den Kreditnehmer stellen, sofern das Geld fließt.

Bei Herstellerbanken mit Neuwagen sieht das ganze sicherlich anders aus, ist aber hier nicht die Frage.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 17. September 2018 um 12:24:19 Uhr:

Hol dir einen Kredit bei gängigen Banken (Als Beispiel sei ING-Diba genannt, es wird sicherlich noch andere geben), die wollen nichtmal nen Sicherungsschein haben.

Ist schon klar, dass wenn man einen nicht Zweckgebundenen Kredit nimmt, die auch keinen Sicherungsschein fordern.

Bei Zweckgebundenen Krediten mit Sicherungsschein ist eine VK "normal" Voraussetzung.

Gehe davon aus, dass wenn ein Fahrzeug finanziert ist, es sich um ein Leasing-FZG handelt und hier ist ebenfalls ein Sicherungschein und Kasko Voraussetzung.

Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden und es wurde nur ein nicht zweckgebundener Kredit aufgenommen und damit das Fahrzeug gekauft. Tut aber nichts zur Sache. Die Frage ist Kasko oder keine, und ob Sturmschaden (TK) oder nicht (VK), dazu SB nein/xxx Euro.

Zitat:

 

Ich kenne keine Finanzierung die auf eine Vollkasko verzichtet. Macht ja auch keinen Sinn. Im totalschaden Fall ist das FZG weg und man hat keine Sicherheit.

Falls Du mir eine Finanzierung nennen kannst, die auf die Vollkasko verzichtet, bitte. Würde mich dann dort persönlich erkundigen. Die Finanzierungen die ich kenne, wünschen selbst bei älteren Fahrzeugen eine Vollkasko.

Ausnahmen natürlich, wenn man FZG bei Freunden, Bekannten oder Verwandschaft (privat-Kredit) finanziert. ;)

bei den versicherungen, die den brief nicht haben wollen, haben sie auch keinerlei möglichkeit der kontrolle, ob eine VK vorliegt. zb die ing diba.

habe mein auto dort finanziert. wollten bis auf die rechnungskopie vom auto nie irgendwas haben.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 17. September 2018 um 12:55:47 Uhr:

Zitat:

Ist schon klar, dass wenn man einen nicht Zweckgebundenen Kredit nimmt, die auch keinen Sicherungsschein fordern.

Bei Zweckgebundenen Krediten mit Sicherungsschein ist eine VK "normal" Voraussetzung.

Nicht nicht Zweckgebunden, reiner Fahrzeugkredit. Stimmt schon so, was ich sagte.

Rechst hast du dennoch, dass nun festzustellen ist, ob der Sturmschaden repariert wurde. Je nach Krater kann das schonmal einige Tausend Euros an WBW ausmachen, ob der nun rein optisch ist oder nicht.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 17. September 2018 um 12:55:47 Uhr:

 

Bei Zweckgebundenen Krediten mit Sicherungsschein ist eine VK "normal" Voraussetzung.

Ist sie nicht. Mein Wagen ist bei der Renault Bank finanziert, zweckgebunden und mit Sicherungsschein. Per Vertragsbedingungen wurde bei meinem Fahrzeug lediglich auf eine TK bestanden.

Hier auch der Auszug aus deren AGB:

Zitat:

4. Pflichten der DN

Die DN sind verpflichtet

a) für das Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

(Haftpflicht) und Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)

und nach Wahl der Bank eine Kraftfahrzeug-Vollversicherung

(Vollkasko) zu unterhalten; die DN bevollmächtigen die Bank

hiermit, bei der Versicherung den Antrag auf Ausstellung ei-

nes Kraftfahrzeug-Sicherungsscheins zu stellen und den Si-

cherungsschein entgegenzunehmen; der Versicherer wird

hiermit zur Ausstellung eines auf die Bank lautenden Versi-

cherungsscheins ermächtigt;

Kann, musss also nicht. Hängt womöglich auch immer vom Fahrzeugwert/Kreditbetrag ab, könnte ich mir vorstellen...

Jetzt mal zurück zum Thema:

Wer hat den letzten Gutachter beauftragt?

War der evtl. von der Haftpflicht des Unfallverursachers?

Was steht genau in dem Gutachten als wertmindernde Faktoren?

Wie hoch sind die Reparaturkosten lt. Gutachten?

Ein kurzer Blick auf Autoscout zeigt, dass da kein einziger 118d aus 2013 mit der Laufleistung für unter 11.000 Euro angeboten wird.

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