ForumTouareg 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Touareg
  6. Touareg 2
  7. Touareg am 30.11.11 bestellt, heute storniert

Touareg am 30.11.11 bestellt, heute storniert

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 13:10

Hallo Touareg - Gemeinde,

Hier mal Lustiges und eigentlich Unglaubliches.

Ich lese schon gut 4 Wochen mit und hatte mir am 30.11.2011 (mit auslaufen der Aktion "Professional Class" für Firmen usw.) einen T 2 bestellt. Listenpreis ca. 65 TSD, Kaufpreis ca. 52 TSD. Also ein guter Rabatt mit glatt 20%. Abwicklung über einen Internethändler. Der wiederrum über ein Autohaus in Dortmund. (steht auf dem Kaufvertrag drauf)

Alle Unterlagen, wie Handelsregisterauszug der Co. KG (Kauf erfolgt über die Firma) Gewerbenachweis, Kopie Reisepass wurden samt unterschriebenen Kaufvertrag an die Beteiligten zurückgeschickt. Fahrzeug sollte bar gekauft werden. Kein Finanzierung, nix.

8 Tage später ging das Theater los. Anruf und lange Mail vom Internethändler: Volkswagen benötigt eine aktuelle polizeiliche Meldebestätigung oder eine Kopie des PERSONALAUSWEIS. Ohne diese Bestätigung, wird der Kaufvertrag durch VW nicht angenommen. Ist das Willkür oder hat sich der Händler mit dem Preis vertan ? Keine Ahnung....

Da ich Geschäftsführer meinen eigenen Firma bin, noch dazu ein deutscher Staatsbürger und mir nicht bekannt ist, daß man zwingend einen Personalausweis benötigt (was für ein scheiß Name) habe ich nach 1 Woche weiterer Beibringung von einem Stromlieferungsvertrag meiner Privatadresse sowie der Meldebestätigung der Gemeinde, den Vertrag zur T 2- Lieferung heute selber storniert.

Fazit: VW macht aus einem Autokauf einen Akt, daß es mir als Kunden für ewig vergeht, sich einen VOLKSWAGEN zu kaufen. Lächerlich. Ich nenne sowas Geschäftsschädigend und unglaublich. Sowas ist mir noch nie passiert. Bleibe daher bei Audi / MB und bin mittlerweile froh, daß es so gekommen ist. Wenn ich mir die Beiträge über die Macken vom T 2 so durchlese, habe ich ohnehin keinen Bock mehr.

Eine Frage in die Runde: Musstet Ihr Euch auch so verbiegen, um die in "erlauchte" Gesellschaft einen VW- Käufers aufgenommen zu werden ? Ich meine die echten Käufer, nicht die Kredit oder Leasingleute, die man ohnehin "rektal" untersucht und filzt (incl. Schuhgröße der Oma usw), bevor der Vertrag durch ist.

Gruss Jochen

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von von-tommes

Zitat:

: Musstet Ihr Euch auch so verbiegen, 

In keinster Weise, ich bin immer nett behandelt worden, trotz zerrissener Jeans. Setzte ich aber auch voraus.

[/quote

-----------------------------

Das hat nichts mit "nett" behandeln zu tun, sondern um eine Bestellung und eine Bezahlung nach Rechnungsstellung und anschließender Abholung. Dies ist nicht mein 1 Fahrzeug, was ich übers Netz bestellte. Aber es sollte der 1. VW sein.

Wenn schon diese grundlegenden Dinge bei VW nicht Problemlos klappen, wie soll denn das dann bei einer echten Reklamation sein...?

-----------------------------

Unter Macken, meine ich z.B. das ausfallende Navi, fehlender Sound bei Standard (gut kann man verschmerzen) zu hartes Fahrwerk, CH + LH- Funktion nicht einstellbar oder zu kurz, die sinnlosen Standardledersitze Cricket, die nicht mal Lordhosenstütze haben.

Ich habe auch keine Lust mehr, mich jetzt über die Macken auszulassen. Die Sache ist eh durch. Lassen wir das.

Ich möchte nur mal wissen, ob das auch andere erlebt haben. Ist ja nicht normal. Vielleicht haben alle auch einen Personalausweis und kennen die Problematik dadurch nicht....Mal schauen, ob sich noch einer meldet.

In DE ist der Personalausweis KEINE Pflicht. So ein Unsinn. Pass oder Perso !!!

Link dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Jochen

So, wenn Du bei VW genauso agressiv aufgetreten bist wie hier, wundert mich überhaupt nichts ! Bei solchen "Kunden" lass ich das Geschäft auch gerne mal sausen...

Die sog. Macken, die Du aufzählst, sind Befindlichkeiten einzelner und kein generelles Problem des T II, ausser der Geschichte mit dem RNS850 Ausfall. Dieser wurde aber zu meiner vollsten Zufriedenheit behoben !

Perso oder Pass: Du musst Dich in D mit einem entsprechendem Dokument ausweisen können. Pass oder Perso ist egal, klar, aber wenn Du VW einen Pass gegeben hättest, hätten die den auch genommen!

Wahrscheinlich ein Fall von Prinzipenreiterei des Kunden... auf die Art "ich Kunde Du nix, also nimm was ich Dir gebe oder lass es..."

Ist der Nick "von...." Zufall ? Oder tritt man gerne als Adeliger auf ? ;)

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von von-tommes

Wenn ich mir die Beiträge über die Macken vom T 2 so durchlese haben ich ohnehin keinen Bock mehr.

Zitat:

Dann lies dir mal die Beiträge über Audi/MB durch, da bekommst Du das Grausen.

Zitat:

: Musstet Ihr Euch auch so verbiegen, 

In keinster Weise, ich bin immer nett behandelt worden, trotz zerrissener Jeans. Setzte ich aber auch voraus.

Erstens, schade für Dich das es so gekommen ist, aber wärst Du mal zu einem Markenhändler vor Ort gegangen, wäre das so wahrscheinlich nicht passiert. Trotzdem mal ein paar Anmerkungen:

- Personalausweiß ist Pflicht in Deutschland, den muss jeder mit sich führen !

- Ich habe zwar geleast, bin aber nicht "rektal" untersucht worden, Abwicklung lief völlig Problemlos und ohne besondere Auflagen !

- Welche Beiträge mit welchen sooooooo schlimmen Macken meinst Du denn ? Wenn ich mir andere Foren zu anschaue, muss ich sagen, das es beim T-Reg II so gut wie keine besonders schlimmen Macken gibt. Ich finde sogar, das VW für ein komplett neues Fahrzeug in dieser Hinsicht einen fast perfekten Job gemacht hat !

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 13:42

Zitat:

: Musstet Ihr Euch auch so verbiegen, 

In keinster Weise, ich bin immer nett behandelt worden, trotz zerrissener Jeans. Setzte ich aber auch voraus.

-----------------------------

Das hat nichts mit "nett" behandeln zu tun, sondern um eine Bestellung und eine Bezahlung nach Rechnungsstellung und anschließender Abholung. Dies ist nicht mein 1 Fahrzeug, was ich übers Netz bestellte. Aber es sollte der 1. VW sein.

Wenn schon diese grundlegenden Dinge bei VW nicht Problemlos klappen, wie soll denn das dann bei einer echten Reklamation sein...?

-----------------------------

Unter Macken, meine ich z.B. das ausfallende Navi, fehlender Sound bei Standard (gut kann man verschmerzen) zu hartes Fahrwerk, CH + LH- Funktion nicht einstellbar oder zu kurz, die sinnlosen Standardledersitze Cricket, die nicht mal Lordhosenstütze haben.

Ich habe auch keine Lust mehr, mich jetzt über die Macken auszulassen. Die Sache ist eh durch. Lassen wir das.

Ich möchte nur mal wissen, ob das auch andere erlebt haben. Ist ja nicht normal. Vielleicht haben alle auch einen Personalausweis und kennen die Problematik dadurch nicht....Mal schauen, ob sich noch einer meldet.

In DE ist der Personalausweis KEINE Pflicht. So ein Unsinn. Pass oder Perso !!!

Link dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Jochen

Hi Jochen, wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden. Komm doch mal wiedr runter, ist besser für den Blutdruck.

Es kommt vielleicht auch ein bisschen darauf an, wie Du deinem Verkäufer entgegen getreten bist.

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von metagross

Hi Jochen, wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden. Komm doch mal wiedr runter, ist besser für den Blutdruck.

Es kommt vielleicht auch ein bisschen darauf an, wie Du deinem Verkäufer entgegen getreten bist.

Ich bin KEINEM "entgegengetreten". Bestellung ist übers N E T Z erfolgt und ein netter Anruf vorher.

Internethändler hat sich eine Woche bis heute bei VW bemüht zu erklären, daß der Kunde (ICH) keinen Personalausweis hat und braucht.

Blutdruck ist unten.

-----------------------------------------

Auszug Mail:

Hallo Herr ....

auch ich konnte und wollte diese Handlungsweise im VW-Vertrieb nicht verstehen. So habe ich versucht, auch die rechtliche Situation aus meiner eigenen juristischen Erfahrung klar zu stellen. Ich habe viele Mail's geschrieben und telefoniert. Aber, jetzt kommt nochmals die Mitteilung, dass der Auftrag ohne amtliche Meldebescheinigung nicht bearbeitet wird.

 

Daraufhin habe ich zunächst versucht, direkt bei VW weiter zu kommen, aber telefonisch kommt man nicht zum kompetenten Ansprechpartner. So habe ich mit 3 anderen VW- und Audi-Großkunden-Händlern und einem Händler vor Ort (diesen habe ich persönlich besucht und mich als Kunde ausgegeben) gesprochen. Alle haben mir bestätigt, dass die Annahmepolitik verschärft wurde.

-------------------------------------------

 

Jochen

Zitat:

Original geschrieben von von-tommes

Zitat:

: Musstet Ihr Euch auch so verbiegen, 

In keinster Weise, ich bin immer nett behandelt worden, trotz zerrissener Jeans. Setzte ich aber auch voraus.

[/quote

-----------------------------

Das hat nichts mit "nett" behandeln zu tun, sondern um eine Bestellung und eine Bezahlung nach Rechnungsstellung und anschließender Abholung. Dies ist nicht mein 1 Fahrzeug, was ich übers Netz bestellte. Aber es sollte der 1. VW sein.

Wenn schon diese grundlegenden Dinge bei VW nicht Problemlos klappen, wie soll denn das dann bei einer echten Reklamation sein...?

-----------------------------

Unter Macken, meine ich z.B. das ausfallende Navi, fehlender Sound bei Standard (gut kann man verschmerzen) zu hartes Fahrwerk, CH + LH- Funktion nicht einstellbar oder zu kurz, die sinnlosen Standardledersitze Cricket, die nicht mal Lordhosenstütze haben.

Ich habe auch keine Lust mehr, mich jetzt über die Macken auszulassen. Die Sache ist eh durch. Lassen wir das.

Ich möchte nur mal wissen, ob das auch andere erlebt haben. Ist ja nicht normal. Vielleicht haben alle auch einen Personalausweis und kennen die Problematik dadurch nicht....Mal schauen, ob sich noch einer meldet.

In DE ist der Personalausweis KEINE Pflicht. So ein Unsinn. Pass oder Perso !!!

Link dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Jochen

Hmm...ich habe meinen TII ebenfalls geleast, aber wieder beim gleichen Autohaus, bei dem ich auch meinen RS6 geleast hatte. Ich habe noch nicht mal die Leasing-Bank gewechselt und es gab nur am Anfang Probleme, weil der RS6 auf die Komplementär-GmbH meiner GmbH & Co KG zugelassen war...die zugegebener Maßen nicht die Gewinne/Umsätze erwirtschaftet, sondern die GmbH & Co KG und daher wollten sie eine G&V vom letzten Jahr haben, da ihnen nur eine G&V der GmbH vorlag...habe ich Ihnen zugemailt und danach war der Leasingvertrags genehmigt.

Ich weis ja nicht in welcher Branche du tätig bist, aber vlt. wirst du als risikobehaftet eingestuft.

Beim meinem :) habe ich übrigens mit Leasing problemlos 22% Nachlass bekommen...ohne diese Programme;)

Was die für dir aufgeführten Probleme angeht, solltest du vlt. mal überlegen, wer hier die Probleme postet...ausser dem wirklichen Problem mit dem DAB+-Ausfall, welches mittlerweile durch ein kostenloses SW-Update behoben wird, gibt es generell beim Touareg keine Probleme. Dass der eine oder andere ein Montagsauto erwischt oder extrem sensibel auf Banalitäten reagiert, weil er meint, dass er mit einem 60k€ sich einen monarichstischen Stand erkauft hat und sich auch so verhält, wirst du bei anderen Herstellern ebenfalls erleben.

wenn VW das verschärft hat ist doch gut ! :D

Sehe da jetzt nicht das Problem die Nachweise zu bringen. :rolleyes:

Musst du bei einem Bankkredit (z.B.) auch bringen. ;)

Was hast du den jetzt für ein Fahrzeug bestellt ??

PS: die Rabatte bekommst du auch beim Händler vor Ort.

 

Hier vollstest Verständnis für das Vorgehen von VW / dem Händler.

Woher sollen die wissen, das der Unterzeichner des Vertrages tatsächlich der Geschäftsführer ist und somit zur Vertragsunterzeichnung berechtigt ist, wenn ihnen kein entsprechendes Dokument vorgelegt wird?

***

Mandant von mir wollte seine GmbH verkaufen. Es hat sich auch tatsächlich ein Käufer gefunden, Vertragsentwurf vom Notar war fertig, die Unterzeichnung sollte kurzfristig erfolgen. Da bekommt mein Mandant einen Anruf von MB, ein gewisser Herr XY hätte einen Daimler S-Klasse auf die GmbH bestellt, er sei der neue Gesellschafter-Geschäftsführer, die EIntragung sei gerade in Arbeit, er hatte zufällig "nur" die Vertragskopie dabeigehabt ... ...

Mein Mandant hat von NIX was gewusst. :rolleyes:

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Hier vollstest Verständnis für das Vorgehen von VW / dem Händler.

Woher sollen die wissen, das der Unterzeichner des Vertrages tatsächlich der Geschäftsführer ist und somit zur Vertragsunterzeichnung berechtigt ist, wenn ihnen kein entsprechendes Dokument vorgelegt wird?

***

WEILS IM HANDELSREGISTERAUSZUG STEHT.

 

Passkopie, Handelregisterauszug, Geweberanmeldung, Meldebescheinigung, Stromlieferungsvertrag, Was denn noch ? GEHTS NOCH ?

Die Gutmenschen lassen wegen eines VW eben mit sich Jojo spielen...

Ich wollte ein Auto kaufen und nichts geschenkt haben...

Oh Mann. Ich lasse es.

Closed

Zitat:

Original geschrieben von Johanna2008

wenn VW das verschärft hat ist doch gut ! :D

Genau, was glaubst warum so viele X5 rumfahren.;)

Im HR stehen Vorname, Nachname, ein Ort und ein Geburtsdatum. Wie soll denn ein Dritter feststellen, dass Du derjenige bist, und nicht ich mich für Dich ausgebe z. Bsp. , wenn Du es nicht durch einen amtlichen und gültigen Lichtbildausweis nachweisen kannst. Alle anderen von Dir angeführten Unterlagen geben diese Information nicht her. Und ob man sich auf einen Stromanbieter oder was auch immer verlassen kann .... ich würde es auch nicht tun.

Was wohl strittig ist, ob das anfertigen von Ausweiskopien erlaubt ist, aber das Thema ist genauso unendlich wie die Sinnhaftigkeit bzw. die angebliche Notwendigkeit eines Firmenstempels beim Abschluss diverser Verträge.

Was den Ausweis angeht, gibt es für Deutsche in Deutschland keine Mitführungspflicht, jedoch muss man ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Lichtbildausweis besitzen. Das kann ein Personalausweis sein, aber auch ein Reisepass. Klick

Zitat:

Original geschrieben von von-tommes

Zitat:

: Musstet Ihr Euch auch so verbiegen, 

In keinster Weise, ich bin immer nett behandelt worden, trotz zerrissener Jeans. Setzte ich aber auch voraus.

[/quote

-----------------------------

Das hat nichts mit "nett" behandeln zu tun, sondern um eine Bestellung und eine Bezahlung nach Rechnungsstellung und anschließender Abholung. Dies ist nicht mein 1 Fahrzeug, was ich übers Netz bestellte. Aber es sollte der 1. VW sein.

Wenn schon diese grundlegenden Dinge bei VW nicht Problemlos klappen, wie soll denn das dann bei einer echten Reklamation sein...?

-----------------------------

Unter Macken, meine ich z.B. das ausfallende Navi, fehlender Sound bei Standard (gut kann man verschmerzen) zu hartes Fahrwerk, CH + LH- Funktion nicht einstellbar oder zu kurz, die sinnlosen Standardledersitze Cricket, die nicht mal Lordhosenstütze haben.

Ich habe auch keine Lust mehr, mich jetzt über die Macken auszulassen. Die Sache ist eh durch. Lassen wir das.

Ich möchte nur mal wissen, ob das auch andere erlebt haben. Ist ja nicht normal. Vielleicht haben alle auch einen Personalausweis und kennen die Problematik dadurch nicht....Mal schauen, ob sich noch einer meldet.

In DE ist der Personalausweis KEINE Pflicht. So ein Unsinn. Pass oder Perso !!!

Link dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Jochen

So, wenn Du bei VW genauso agressiv aufgetreten bist wie hier, wundert mich überhaupt nichts ! Bei solchen "Kunden" lass ich das Geschäft auch gerne mal sausen...

Die sog. Macken, die Du aufzählst, sind Befindlichkeiten einzelner und kein generelles Problem des T II, ausser der Geschichte mit dem RNS850 Ausfall. Dieser wurde aber zu meiner vollsten Zufriedenheit behoben !

Perso oder Pass: Du musst Dich in D mit einem entsprechendem Dokument ausweisen können. Pass oder Perso ist egal, klar, aber wenn Du VW einen Pass gegeben hättest, hätten die den auch genommen!

Wahrscheinlich ein Fall von Prinzipenreiterei des Kunden... auf die Art "ich Kunde Du nix, also nimm was ich Dir gebe oder lass es..."

Ist der Nick "von...." Zufall ? Oder tritt man gerne als Adeliger auf ? ;)

Hallo,

meinen TII habe ich bei einem ortsansässigen Händler gekauft (bar; kein Leasing, keine Finazierung). Bei Kaufabschluß wurde selbstverständlich die Vorlage des Personalausweises verlangt. Der Verkäufer hat das berechtigte Interesse, dass die Personalangaben im Vertrag gesichert sind. Die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft meines Vertragspartners war vorbildlich, auch nach Auslieferung und Bezahlung des Fahrzeugs.

Im Übrigen habe auch ich mir bei jedem privaten Verkauf meiner bisherigen Fahrzeuge vom Käufer den Personalausweis vorlegen lassen, um die Daten des Käufers rechtssicher zu erfassen. Ich würde mich sehr wundern, wenn Händler oder Privatverkäufer anders handeln würden.

Gruß, Palver

Wo ist das Problem ?

Wo ist Dein Problem ?

 

Wenn Du T2's produzieren würdest und hättest eine solche Bestellung bekommen, dann wärst Du gut geraten gewesen genau die gleichen Dokumente einzufordern ...

Und ich verstehe immernoch nicht warum die Leut für ein paar Prozente mehr die Freundlichen durchwechseln. Die Prozente gibt es auch beim Freundlichen, wenn man dort seit Jahren persoenlich bekannt ist und gelegentlich mal ein Auto kauft :-)

Mein Freundlicher macht alles Bestens für mich: Prozente, kostenloses Ersatzwagen, Waschen und Putzen, Abholservice, klare Ansagen und schnelle Reparaturen, die die wenigen Fahler beseitigen.

Und, der TOn macht die Musik ...

Gruss,

s4c_ch

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Touareg
  6. Touareg 2
  7. Touareg am 30.11.11 bestellt, heute storniert