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Trägt Versicherung bei ausgelaufenem Öl den Schaden ?

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 11:12

Hallo Freunde,

Bei mir in der Straße bzw. auf unserem Parkplatz ist bei unserm Mieter sein Fahrzeug Diesel ausgelaufen das schon etwas über dem liegt, was man unter den Teppich kehren kann.

Fazit die Polizei und Feuerwehr war da und hat recht viel Binder auf die Straße gekippt. Wenn das nun MEIN Fahrzeug gewesen wäre ( da ich auch schon ein fast 20 Jahre altes Auto fahre ) hätte es was gebracht es meiner Haftpflicht zu melden. Viele Versicherungen akzeptieren keine Teilkasko mehr bei Autos über einem gewissen Alter. Die HUK z.B. versichert nur Vollkasko bis 10 Jahre und Teilkasko bis 15 Jahre. Danach nur noch Haftpflicht.

Muss man den Schaden selber tragen oder kann man das der Versicherung melden mit Haftpflicht ? Deckt diese das ab ?

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Beste Antwort im Thema
am 31. Januar 2016 um 11:18

Ist ein Haftpflichtschaden.

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am 31. Januar 2016 um 11:18

Ist ein Haftpflichtschaden.

Der Halter des Fahrzeuges mit dem auslaufenden Öl haftet zumindest aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Paragraph 7 STVG

Ganz klar KH

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 11:38

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 31. Januar 2016 um 12:25:30 Uhr:

Der Halter des Fahrzeuges mit dem auslaufenden Öl haftet zumindest aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Paragraph 7 STVG

Was bedeutet das ? Die Versicherung und man selber muss für den Schaden aufkommen. Oder Anteilig ?

Ich würde mal sagen, dass die Haftpflicht alle Schäden trägt die bei jemand anderes durch das Auto entstanden sind. Ob es Ausnahmen gibt, sollte man mal bei seiner eigenen Versicherung abklären, denn was in den AGBs deines Vertrages steht, weißt nur Du und deine Versicherung. ;)

Zitat:

@nogaroc4 schrieb am 31. Januar 2016 um 12:38:08 Uhr:

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 31. Januar 2016 um 12:25:30 Uhr:

Der Halter des Fahrzeuges mit dem auslaufenden Öl haftet zumindest aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Paragraph 7 STVG

Was bedeutet das ? Die Versicherung und man selber muss für den Schaden aufkommen. Oder Anteilig ?

Nein, nur die Versicherung, außer bei Vorsatz.

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 12:09

Die nächste Frage.. wird das als Schaden gewertet ? Ich meine gibts dann ne Rückstufung oder muss man da sich keine Sorgen machen ?

Vorsatz ist das in der Regel nicht. Bei Ihm war es die Leitung zur Standheizung die sich gelöst hat.

Auch mein Fahrzeug lässt ab und an ein paar Tropfen Öl raus, aber das haben wir im Geschäft auch, wenn wir Oldtimer in unserer Firma im Foyer ausstellen. Deshalb haben wir ja auch ne extra Bühne wo die Fahrzeuge dann drauf kommen.

Wann muss so was eigentlich gemeldet werden ?

Steht in der akb wann das gemeldet werden muss. Würde da nicht zögern! Ob der SFr belastet wird steht dort auch. Würde aber sagen ja , da die Versicherung ja zahlt.

 

P.s bei der huk 24 Krieg ich mit mein Auto von bj 2002 noch vollkasko ..;)

am 31. Januar 2016 um 12:46

Zitat:

@bobbysix schrieb am 31. Januar 2016 um 12:45:57 Uhr:

Ich würde mal sagen, dass die Haftpflicht alle Schäden trägt die bei jemand anderes durch das Auto entstanden sind. Ob es Ausnahmen gibt, sollte man mal bei seiner eigenen Versicherung abklären, denn was in den AGBs deines Vertrages steht, weißt nur Du und deine Versicherung. ;)

Was soll denn darüber in den AKBs stehen?

So etwas wird durch den Gesetzgeber geregelt!

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 13:15

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. Januar 2016 um 13:28:28 Uhr:

P.s bei der huk 24 Krieg ich mit mein Auto von bj 2002 noch vollkasko ..;)

Dann hast Du bei denen aber einen Stein im Brett. Möglich das die bei langen ungekündigten Verträgen auch die Vollkasko bestehen lassen. Nur Neue Verträge schließen die nicht mehr ab. Habe ich ja selber erlebt bei meinem B5. Die haben sogar Teilkasko abgelehnt aufgrund des Alters wäre das nicht mehr rentabel...für die Versicherung jedenfalls !

am 31. Januar 2016 um 14:00

Die HUK24 ist aber eh kein Versicherer, den man ernsthaft in Betracht ziehen kann.

Von daher ist das ja egal.

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 14:18

Und warum nicht. Das machen auch andere Versicherer. Meine Eltern sind schon Ihr halbes Leben bei denen Versichert und die haben die Schäden immer anstandslos beglichen. Welche Versicherung ist denn deiner Ansicht nach ein in Versicherer der in Betracht gezogen werden kann ?? Allianz ?

am 31. Januar 2016 um 14:21

Die Threads, welche Versicherung sind die besten oder auch nicht sind um die Ecke.

Gruß Frank,

den das "eigentliche" Thema interessiert. ;)

Zitat:

@olmo12 schrieb am 31. Januar 2016 um 15:00:16 Uhr:

Die HUK24 ist aber eh kein Versicherer, den man ernsthaft in Betracht ziehen kann.

Von daher ist das ja egal.

Solche pauschalierten Aussagen sind in Zukunft zu unterlassen.

Grüße

Steini

-Moderator-

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