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Transport des Autos in die Werkstatt des Verkäufers
Hallo liebe Motortalker,
ich habe mir vor 2 Wochen einen schönen Opel Astra J GTC 1.4 Turbo von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Die Entfernung zwischen Händler und mir sind ca.600 km, was mir nichts ausmachte da ich das Auto mit der Ausstattung unbedingt wollte. :S
Jetzt habe ich folgendes Problem:
Ich halte mich kurz, der Turbolader ist defekt. Es muss ein neuer eingebaut werden. Der Händler weis auch das dies in seinen Gewährleistungsbereich fällt.
Da ein kaputter Turbo gerne mal den Motor zerstören kann, würde ich das Auto ungerne zu dem Händler fahren. Er besteht jedoch darauf dass ich ihm das Auto liefere, damit er in seiner Werkstatt nachbessern kann. Den Vorschlag es in meiner Werkstatt machen zu lassen hat er abgelehnt. Gleichzeitig will er das Auto nicht per Transport zu sich holen, weil er ganz genau weis wieviel das kosten würde.
Ich habe ihm eine Frist gesetzt, die ist heute ausgelaufen und ich bin mit dem Händler keinen Schritt weitergekommen. Er weigert sich den Wagen zu transportieren oder den Auftrag meiner Werkstatt zu geben.
Wäre schön von euch hier ein paar Meinungen zu hören. Was bleiben mir hier für Möglichkeiten?
Und muss der Verkäufer sich hier um den Transport kümmern?
Vielen Dank für die kommenden Ratschläge und beste Grüße.
Beste Antwort im Thema
Auch wenn jetzt wieder Weltbilder einstürzen.
Der Käufer kann nicht nur den kostenfreien transport
zur Werkstatt zu lasten des Verkäufers verlangen.
Der Käufer hat sogar das Recht einer Vorschusszahlung,
sofern er selbst den transport in die Hand nimmt.
§ 439 BGB Nacherfüllung
Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16
https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html
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76 Antworten
Oh das ist ja wirklich blöd. Mich würde auch interessieren welche Möglichkeiten es gibt in diesem Fall. Viel Erfolg bei dieser Sache.
Wenn du eine RSV hast würde ich mir dort auch Rat einholen.
Lg
soweit ich weiß gehört der Transport mit zu den garantieleistungen, wenn das Auto nicht mehr fahrbar ist.
das Problem ist: Ist das Auto noch 600km fahrbar? Fährt er garnicht mehr oder nur mit Einschränkungen oder ist es blos die befürchtung das der Motor kaputt gehen könnte?
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. Oktober 2019 um 16:56:30 Uhr:
soweit ich weiß gehört der Transport mit zu den garantieleistungen, wenn das Auto nicht mehr fahrbar ist.
das Problem ist: Ist das Auto noch 600km fahrbar? Fährt er garnicht mehr oder nur mit Einschränkungen oder ist es blos die befürchtung das der Motor kaputt gehen könnte?
an sich fährt das Auto, die Unterdruckdose des Turboladers ist defekt und er beschleunigt nicht mehr richtig.
Es ist also semi-fahrbar, ja. Aber man weis ja nie, was sich noch hinter dem Defekt versteckt. Hinterher haben die Schaufeln auch was abbekommen. ;(
Zitat:
@GTC1.4GRAU schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:01:44 Uhr:
...die Unterdruckdose des Turboladers ist defekt...
Wie kommst du zu dieser Diagnose?
Ich würde in dem Fall einfach einmal die Unterdruckschläuche kontrollieren... mit etwas Glück ist da nur einer von einem Anschluß runtergerutscht. So hatte ich das bei meinem Volvo auch schon, die Folge war wie du auch beschreibst Leistungsverlust.
Mit ein paar kleinen Kabelbindern als "Schlauchschellen" halten sie seither problemlos.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. Oktober 2019 um 16:56:30 Uhr:
soweit ich weiß gehört der Transport mit zu den garantieleistungen, wenn das Auto nicht mehr fahrbar ist.
Es geht wiedermal um Gewährleistung, nicht Garantie, ist das so schwer zu unterscheiden?
Der Händler muss da gar nix, die Gewährleistung findet bei ihm statt. Evtl würde ich mal die Pannenversicherung (ADAC, Kasko) - wenn vorhanden - anfragen, ob die was beitragen möchten.
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:16:07 Uhr:
Zitat:
@GTC1.4GRAU schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:01:44 Uhr:
...die Unterdruckdose des Turboladers ist defekt...
Wie kommst du zu dieser Diagnose?
Ich würde in dem Fall einfach einmal die Unterdruckschläuche kontrollieren... mit etwas Glück ist da nur einer von einem Anschluß runtergerutscht.
Sobald ich den Motor starte und auf über 3000 Umdrehungen hochdrehe kam eine Meldung'Fahrzeug demnächst warten' und ein Leistungsverlust war zu spüren. Nach dem Fehlerauslesen kam Ladedruck fehlerhaft raus. Nach der Inpektion des Turbos wurde festgestellt, dass das Gestänge der Unterdruckdose festsitzt, sprich pumpt man Druck in die Dose passiert nichts dem entsprechend kann hier keine Druckregelung funktionieren.
Zitat:
@Railey schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:20:13 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. Oktober 2019 um 16:56:30 Uhr:
soweit ich weiß gehört der Transport mit zu den garantieleistungen, wenn das Auto nicht mehr fahrbar ist.
Es geht wiedermal um Gewährleistung, nicht Garantie, ist das so schwer zu unterscheiden?
Der Händler muss da gar nix, die Gewährleistung findet bei ihm statt. Evtl würde ich mal die Pannenversicherung (ADAC, Kasko) - wenn vorhanden - anfragen, ob die was beitragen möchten.
das heist der Transport bleibt mir überlassen? Gibt es da irgendwelche Quellen?
Ok, damit ists klar... entweder die Dose oder der Verstellmechanismus der Leitschaufeln im Tubo... https://www.youtube.com/watch?v=ZIm485NcOvY
Bei meinem hab ich jetzt erst nach massiver Rußentwicklung das Zeug systematisch durchgeprüft... Unterdruckdose / Verstellung hat funktioniert... das Problem war ein Riß in Schlauch von Ladeluftkühler hoch zum "Ansaugtrakt" und der dadurch zu niedrige Ladedruck - https://www.motor-talk.de/forum/russproblem-geloest-t6701646.html?
Auch wenn jetzt wieder Weltbilder einstürzen.
Der Käufer kann nicht nur den kostenfreien transport
zur Werkstatt zu lasten des Verkäufers verlangen.
Der Käufer hat sogar das Recht einer Vorschusszahlung,
sofern er selbst den transport in die Hand nimmt.
§ 439 BGB Nacherfüllung
Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16
https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html
Erfüllungsort: es hängt erstmal davon ab, was im Vertrag steht, anscheinend nichts, was Dir hilft. Ich finde hier (https://verkehrslexikon.de/Module/Autokauf_Erfuellungsort.php) eine Sammlung von Urteilen, insbesondere das unterste vom OLG Naumburg macht klar, dass Du mit dem Wagen zum Händler musst.
Edit: wenn das mit den Kosten so ist, wie es der Knecht belegt, sag ich nix. Sorry für meine Fehleinschätzung.
Der Autohändler hat inzwischen auch Verstärkung über seine RSV geholt..
Jetzt meint er, dass der Turbolader ein Verschleisteil sei, dass von der Gewehrleistung ausgeschlossen wäre.
Jedoch hat er mir vergewissert dass in dem Auto ein nagelneuer Turbo verbaut wurde...
Neu sieht der jedenfalls nicht aus..
Stimmt das mit dem Gewährleistungsausschluss?
Zum Transport kann ich nichts sagen, aber ein Turbolader ist kein Verschleißteil, es fällt folglich unter die Gewährleistung. Klar, der geht irgendwann mal kaputt, aber das tut alles. Insofern kann man mit dem Argument auch sagen, eine Lichtmaschine ist ein Verschleißteil.
Dass ein neuer Turbolader verbaut wurde, hast du schriftlich?
Was denn jetzt, neu oder verschlissen? Und was ist mit der Gewährleistung auf das Neuteil und den Einbau desselben? Der Fisch stinkt... Da wirst Du wohl ebenfalls Rechtshilfe benötigen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 4. Oktober 2019 um 09:40:34 Uhr:
Zum Transport kann ich nichts sagen, aber ein Turbolader ist kein Verschleißteil, es fällt folglich unter die Gewährleistung. Klar, der geht irgendwann mal kaputt, aber das tut alles. Insofern kann man mit dem Argument auch sagen, eine Lichtmaschine ist ein Verschleißteil.
Dass ein neuer Turbolader verbaut wurde, hast du schriftlich?
Gibt es hier irgendwelche Quellen? Habe im Internet bis jetzt nur die Information gefunden, dass es sich bei dem Turbolader um ein Verschleißteil handle.
Ja, der Händler hat eine Werkstatt sowie Rechnung des Turboladers den er, ACHTUNG, auf Ebay gekauft hat.
Außerdem hat er mir nach mehrmaligem nachfragen mündlich bestätigt, dass der Turbo neuwertig ist...