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transport schäden
Hallo,
habe da mal eine Frage bezüglich Ware die beim Transport beschädigt wird.
Ich konkreten Fall handelt es sich um eine Papierrolle die nass geworden ist. Das Problem ,es hat geregnet wie aus Kannen und die Tür muss wohl nicht ganz dicht sein ,wenn der Auflieger sich bewegt und so ist die Rolle zu 1/3 nass geworden.
Der Entlader sagte es sei ein Lade fehler die Rolle hätte weiter von der Tür weg stehen müssen,gut,geladen wurde durch eine Firma nicht durch uns. So,kann mir jemand sagen an wem der spass hängen bleibt? Ja ,bei uns das denke ich auch.Vielleicht hat ja jemand so etwas selber schon durch.
danke schon mal.
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14 Antworten
Moin,
das ist ein klassischer Transportschaden. Dass eine Papierrolle nässeempfindlich ist, hat der Frachtführer zu wissen. Wenn er dann für den Transport der Rolle ein ungeeignetes Fahrzeug stellt, das nämlich nicht regendicht ist, hat er den Schaden zu ersetzen. Der Verlader muss nicht wissen, ob und wo ein Aufbau undicht ist. Und der Haftungsausschluss nach § 426 HGB greift hier nicht. Ich nehme mal an, dass der Fahrer bei Übernahme der Rolle deren Verpackung nicht bemängelt hat und diesen Mangel auch nirgends dokumentiert hat, also § 409 HGB ist nicht angewendet worden.
gruß f
so siehts aus, der frachtnehmer muss ein wasserdichtes auto stellen wenn er so nässeempfindliche sachen wie papierrollen fährt...
gruß matze
Das wird an euch hängen bleiben, egal wie du es drehst und wendest! Muss du nur mal sehen wonach Ihr haften müsst, ADSp, CMR, HGB aber egal wie überall steht drin was meine Vorredner schon sagten.
Gruß
Chris
muss nicht unbedingt sein. er schreibt ja, dass er verladen wurde.
in unserem fall, stückgutspedition, steht eigens in den agb, dass die ware wetterunempfindlich verpackt werden muss. da die waren einige male umgeladen werden an umschlagplätzen, kann dem unternehmer oder fahrer nicht zugemutet werden, dass er jedes einzelteil begutachtet.
wenn in diesem fall dem unternehmer bei der auftragsstellung nicht explizit mitgeteilt wurde, dass er ein wasserdichtes fahrzeug stellen muss, und der fahrer selber beim verladen nicht anwesend ist, so denke ich, dass der schaden beim verlader hängen bleibt
Wie bitte?
Wir reden hier nicht von Schwitzwasser unter dem Planendach sondern von einem undichten Heckportal. In einer Curtainsider-Portaltür ´ne neue Dichtung einziehen, kann jeder Depp. Die Drehstangenverschlüsse kontrollieren auch. Wer seinen Aufbau nicht pflegt, muss eben zahlen. Warum haben wohl viele Planen-Wechselaufbauten Planendächer aus Aramidfasern. Damit der Funkenflug von den Stromabnehmer das Dach nicht durchbrennt und anschließend Wasser auf die Ladung kommt. wer so etwas nicht im Griff hat, ist nach meiner Meinung unprofessionell.
gruß f
Zitat:
Original geschrieben von mona lisa
muss nicht unbedingt sein. er schreibt ja, dass er verladen wurde.
in unserem fall, stückgutspedition, steht eigens in den agb, dass die ware wetterunempfindlich verpackt werden muss. da die waren einige male umgeladen werden an umschlagplätzen, kann dem unternehmer oder fahrer nicht zugemutet werden, dass er jedes einzelteil begutachtet.
wenn in diesem fall dem unternehmer bei der auftragsstellung nicht explizit mitgeteilt wurde, dass er ein wasserdichtes fahrzeug stellen muss, und der fahrer selber beim verladen nicht anwesend ist, so denke ich, dass der schaden beim verlader hängen bleibt
Nimm' mal ein Blatt Papier und halt's unter Wasser. Was ist passiert?!?
Wenn man eine Ladung mit Papierrollen annimmt, dann darf man wissen, dass die wasserempfindlich sind. Das sollte sogar jedem Kind einleuchten.
Bisweilen hab' ich auch noch keine Papierrolle gesehen, die man in Kunststofffolien eingepackt wurde. Papier ist immer feucht und je nach Umgebungsklima nimmt es Wasser auf oder gibt ab (schwitzt). Packt man nun eine Rolle wasserdicht ein, dann würde das zu Staunässe führen, welche das Papier beschädigt. Deshalb gibt es auch nur einen Papier-/Pappemantel drumherum. Nur Kopierpapier packt man heute öfters in Kunststofffolien, aber selbst die schließen nicht dicht und meist ist das Papier nachher für die Verarbeitung zu trocken oder zu feucht. Deswegen sind Papierlager auch klimatisiert und dabei wird auch die Luftfeuchtigkeit geregelt.
Es wird erwartet, dass der Transporteur das verladene Gut soweit kennt, um die spezifischen Eigenschaften und Besonderheiten beim Transport zu kennen. Da hilft auch nicht, dass irgendjemand anders das verladen hat, denn der ist ja nicht für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Diese Verantwortung trägt der Halter des Fahrzeuges.
Auch die AGB's helfen da nicht weiter. Eine wasserdichte Verpackung würde das Ladegut - durch das Schwitzwasser - beschädigen.
Da wirst Du wohl zu Zahlemann & Söhne müssen, respektive Deine Versicherung.
Für die Zukunft wäre vielleicht nicht schlecht:
1. die Flotte auf Vordermann halten (Warum macht man das nicht sowieso?!?)
2. sich zuerst über die Fracht und deren Besonderheiten informieren
und evtl.
3. sich mal Gerichtsentscheidungen zu der Fracht anschauen.
Manchmal wandelt sich die rechtliche Situation. Früher konnte man auch noch Kleider in einfachen Planen transportieren, heute zählt das schon nicht mehr nur als grob fahrlässig, sondern als vorsätzlich verschuldet!
Danke erstmal für eure beiträge.
Zum zustand der technik mit der transportiert wird kann ich soviel sagen,die fahrzeuge fahren nur in vertragswerkstätten,zum trailer,der ist gemietet und ist auch dort regelmässig. nur werden die mängel dort nur schleppend behoben.Der fahrer sagt, der mangel wurde mehr fach angezeigt aber nicht behoben.
es sieht grade so aus,das die mietfirma die sache übernimmt.
Hallo,
wenn ich eine Ladung übernehme, egal ob geladen oder bin beim Laden dabei, muß ich vor der Abfahrt kontrollieren, ob ich die Ware so verkehrssicher und heile woanders hinbringen kann.
Fahrer, die bei uns laden, werden gehalten, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware zu versichern und müssen ggf. mit unseren Verladeleuten so nachbessern, das die Ware ohne beschädigt zu werden oder anderes zu beschädigen heile am Bestimmungsort ankommt.
Für uns ist es eine Sache des Transportführers, da der die Eigenschaft seines "Werkzeuges" kennen sollte und auf evtl. Probleme hinweist.
Mein Verladegut ist übrigends Glas, da gibt es sicher noch einige Probleme mehr, wenn man falsch transportiert.
Nordjoe
ja da hammers ja scho, der auflieger war gemietet... und wenn der mängel schon mehrfach bei der mietfirma angekreidet wurde (schriftlich) dann is ja klar das die das übernehmen müssen (näherres spar ich mir jetzt hier)
matze
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Hallo,
wenn ich eine Ladung übernehme, egal ob geladen oder bin beim Laden dabei, muß ich vor der Abfahrt kontrollieren, ob ich die Ware so verkehrssicher und heile woanders hinbringen kann.
und was machst du, wenn der auflieger verplompt wurde? wer ist dann für die ladung zuständig? der verlader oder der fahrer?
Sollte mal ein Fahrer belangt werden:
Ich zahle noch Geld-für nassgewordene Papierollen
Gruß Volker
Zitat:
Original geschrieben von mona lisa
und was machst du, wenn der auflieger verplompt wurde? wer ist dann für die ladung zuständig? der verlader oder der fahrer?
Ist das Ding verplombt, haftet grundsätzlich der Belader. Merkst Du aber, dass da etwas nicht in Ordnung sein kann - einseitige Belastung die auf ungleichmäßige Belastung zurück zu führen ist oder Klappergeräuche, etc. - musst Du den Transport unterbrechen und die Ursache feststellen. Wenn Du eine Plombe öffnest, idealerweise unter Zeugen, jedoch frühestens nach Avisierung des Absender, es sei denn Gefahr ist in Verzug.
So wurden schon ganze Maschinen auf Rollen ungesichert in verplombten Containern verschickt!!! *freu*
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Hallo,
wenn ich eine Ladung übernehme, egal ob geladen oder bin beim Laden dabei, muß ich vor der Abfahrt kontrollieren, ob ich die Ware so verkehrssicher und heile woanders hinbringen kann.
und was machst du, wenn der auflieger verplompt wurde? wer ist dann für die ladung zuständig? der verlader oder der fahrer?
Hallo mona lisa
ist die Ladung verplombt, muß ich doch den Auflieger/Anhänger als Fahrer mir anschauen, ob offensichtlich ein Beladefehler ist, den ich durch Schräglage oder einseitiges Planendrücken erkenne, darauf muß ich den Belader aufmerksam machen und habe das Recht, wenn es verkehrsgefährdend ist, die Ladung nicht zu übernehmen (theoretisch); praktisch muß ich dann wohl mit dem Expedient meiner Firma mich unterhalten, was ich da machen darf, gibt der das ok kann ich ablehnen oder verlangen, das die Plomben geöffnet werden um eine ordnungsgemäße Beladung zu überprüfen.
In unserer Firma wird aber grundsätzlich erst nach in Augenscheinnahme des Fahrers verplompt, denn wir haben selber Interesse, das wenn fremde Fahrer den Transport übernehmen, die das auch heile wo anliefern können, denn sonst zahlen wir als Lieferant die Konventionalstrafe bei unserem Kunden.
Nordjoe