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Transport Wohnwagen ohne TÜV

Themenstarteram 13. Juli 2024 um 20:03

Hallo Forum,

ich besitze seit 20 Jahren einen alten Wohnwagen, der fest steht, aber über den Winter eingelagert werden muss. Der WW ist ein 78er Wilk 610 (Aufbaulänge 5,90m / Gesamtlänge 7,30 / 1,2T Eigengewicht). Früher konnte ich den Transport ins Winterlager mit Kurzzeitkennzeichen auf eigener Achse selbst machen aber das ging irgendwann nicht mehr. Seit Jahren gab es immer unterschiedliche Leute, die den Transport gemacht habe. Aber in diesem Jahr habe ich bisher niemand gefunden. Heute bin ich auf die Idee gekommen, ob ich das selbst mit nem Trailer machen kann. Das Zugfahrzeug wäre ein W124 mit 2,1T Anhängelast, dem ich das eigentlich zutraue. Der Weg zum Winterlager sind auch nur 10 KM Landstrasse.

Was meint Ihr? Sollte das grundsätzlich gehen?

Ich habe mal nach nem Trailer Ausschau gehalten, den ich beispielsweise mieten könnte:

https://www.kleinanzeigen.de/.../2730418239-276-9466

Der Trailer ist m.E. der hier:

https://www.brianjamestrailers.de/.../?...

Ich bin aber unsicher ...

1. Die Plattform ist 5,50m. D.h. der WW würde in der Länge überstehen. Ist das problematisch?

2. Haut das mit dem Gesamtgewicht hin? Der Anhänger wiegt leer 979KG + 1,2T für den Wohnwagen wäre knapp drüber.

3. Kriegt man den WW stabil auf der Plattform fest?

Puhhh. Fragen über Fragen ;)

Danke für Eure Einschätzung und

beste gruesse,

heinetz

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77 Antworten

du bekommst den suiper drauf und auch gesichert. brauchst dann wohl eine zusätzliche lichtleiste am wowa drauf.

bist aber trotzdem mit dem gewicht drüber. der wowa wiegt auch nicht mehr das eingetragene eigengewicht. der ist sicher schwerer. bei 10km ..... musst du selbst wissen.

Du musst beim Beladen unbedingt darauf achten, dass du keine negative Deichsellast bekommst. Das wäre echt unfahrbar. Gerade bei Anhängern mit den Minirädern, bei denen dann nur die hintere Achse belastet wäre.

Mir wäre das zu gewagt.

Es macht eine Unterschied, ob man einen PKW damit transportiert, oder einen Wohnwagen, der zudem noch deutlich länger als die Platform ist.

Wie wurde der Wohnwagen denn in den letzten Jahren transportiert?

Themenstarteram 13. Juli 2024 um 20:55

Zitat:

@gseum schrieb am 13. Juli 2024 um 22:29:08 Uhr:

Du musst beim Beladen unbedingt darauf achten, dass du keine negative Deichsellast bekommst. Das wäre echt unfahrbar. Gerade bei Anhängern mit den Minirädern, bei denen dann nur die hintere Achse belastet wäre.

D.h. der WW sollte mit seiner (Tandem)-Achse eher vorne oder wenigstens mittig auf dem Trailer stehen? Dann ist die Plattform mit 5,5m wahrscheinlich zu kurz oder?

Ich habe noch eine Alternative (6Meter) gefunden:

https://www.mietmeile.de/.../multitransporter-3-5-t-6-m-lang-mieten

Ist die Idee, den WW mit der Deichsel nach vorne auf den Anhänger zu schieben gut?

gruss,

heinetz

Du hast mit einem längeren Trailer jedenfalls mehr Möglichkeiten den WoWa so zu platzieren, dass du auf die notwendige Stützlast kommst. Ggf. auch rückwärts drauf. Gewichtsüberschreitungen bis 15% kosten ja nicht die Welt und es gibt keine Punkte, aber reicht dein Führerschein?

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 13. Juli 2024 um 22:22:38 Uhr:

du bekommst den suiper drauf und auch gesichert.

Wohl eher nicht, 2,15m breite ist sehr knapp für einen Wohnwagen Transport.

Seilwinde zum raufziehen fehlt auch. Ich hatte einen ausgeliehen mit 2,40m und Winde, da war es auch schon ziemlich knapp beim raufziehen.

10cm Luft an jeder Seite sind dann auch nicht wirklich viel.

Moin Moin !

mit dem grossen Trailer sollte das kein Problem sein und mit den Gewichten liegst du auch im gesetzlichen Rahmen, denn ich gehe mal davon aus, dass du mindestens 100kg zul.Stützlast hast. Diese musst du auch voll ausnutzen oder besser noch überschreiten! Dann hast du eine zul.Anhängelast von 2100kg , kannst also 2200 kg anhängen, wobei davon 100 kg auf die Stützlast entfallen. Von der Fahrerlaubnis war nicht die Rede, also gehe ich davon aus, dass du die entsprechende Klasse besitzt.

MfG Volker

Themenstarteram 14. Juli 2024 um 9:59

Zitat:

@FTCK schrieb am 13. Juli 2024 um 23:36:17 Uhr:

Du hast mit einem längeren Trailer jedenfalls mehr Möglichkeiten den WoWa so zu platzieren, dass du auf die notwendige Stützlast kommst. Ggf. auch rückwärts drauf. Gewichtsüberschreitungen bis 15% kosten ja nicht die Welt und es gibt keine Punkte, aber reicht dein Führerschein?

Ja, mein Führerschein ist ein alter Klasse 3 bis 7,5T. Danke für den Hinweis zu der Gewichtsüberschreitung. Ich gehe davon aus, dass ich mir wegen der 15% um das Zugfahrzeug (230TE Automatik) keine Sorgen machen muss, oder? Nochmal zu den Anhängeroptionen, die ich so gefunden habe:

1. https://www.kleinanzeigen.de/.../2730418239-276-9466

Die Plattform ist 5,5m lang und damit würde der WW vorne und hinten überstehen. Hier habe ich etwas zur Ladelänge gefunden. Demnach habe ich mit dem Überstand verkehrsrechtlich kein Problem. Die Plattform ist 2,25m breit und der WW hat eine Gesamtbreite von 2,27m. Das dürfte knapp passen. Der Anhänger hat eine Winde und lässt sich dazu hydraulisch absenken. Man müsste den WW also grundsätzlich auf die Plattform kriegen können.

2. https://kaltenkirchener-anhaengervertrieb.de/vermietung/

Anhänger 43 ist etwas größer, als der andere. Die Plattform ist 6,00m x 2,40. Auch hier gibt es Rampen und eine Seilwinde. Von hydraulischer Absenkung steht da leider nichts. Das könnte ein Problem beim Beladen werden, oder? Wenn man den WW an der Deichsel zu weit anhebt, setzt er hinten auf, weil die Tandem-Achse mittig ist.

Eine grundsätzliche Frage, die ich mir stelle ist ob man der Anhänger beim Beladen angekuppelt sein muss. Wenn nicht hätte man speziell bei dem ersten die Möglichkeit, den WW mit dem Zugfahrzeug rückwärts drauf zu schieben. Bei der Verladung mit der Winde stelle ich mir das Plazieren des WW schwierig vor. Aber der Trailer muss wahrscheinlich angekuppelt sein. Allein damit die Winde irgendwo her den Strom kriegt.

Ich hab noch ein Bild angehängt, dass mir sagt, dass so ein Transport grundsätzlich möglich ist ;)

Beste Grüße,

heinetz

WW auf Trailer

Grundsätzlich möglich ist das, ob es einem aber gelingt, oder ob das in einem Desaster endet, darüber kannst du ja später berichten.

Mein Wohnwagen wurde, wegen einer Panne des Zugfahrzeugs, mal vom ADAC abgeschleppt.

Da war aber ein Abschlepp-LKW und bei der Beladung gab es trotzdem noch kleinere Probleme.

Ich meine mich zu erinnern, dass der Abschleppwagen am vorderen Rand der Ladefläche einen Kugelkopf hatte, so dass der Wohnwagen dort angekuppelt transportiert wurde.

am 14. Juli 2024 um 11:44

Das Problem wird - egal welcher Anhänger - das Be- und Entladen. Je steiler die Rampe, desto unmöglicher das Auf- und Abladen.

Unser Wohnwagen wurde, nach einem Kupplungsschaden am Zugfahrzeug, per Spedition (Tieflader) transportiert. Ich war nur beim Abladen dabei. Ohne die elektrische Seilwinde, diverse Balken und Keile hätten wir das Teil im Leben nicht vom Sattelauflieger bekommen. Das Stützrad hing streckenweise in der Luft und der Anhänger drohte an den hinteren Kurbelstützen aufzusitzen

Also nicht nur über den Transport als solchen nachdenken ;)

Das Laden- und Entladen ist nicht ohne

Genau das waren auch bei mir die „kleinen“ Probleme, die aber lösbar waren, obwohl das schon eine leichtere Aufgabe als mit einem Transportanhänger war.

Ich rate von dem Vorhaben des TE ab.

Zitat:

@heinetz schrieb am 13. Juli 2024 um 22:03:49 Uhr:

 

1. Die Plattform ist 5,50m. D.h. der WW würde in der Länge überstehen. Ist das problematisch?

2. Haut das mit dem Gesamtgewicht hin? Der Anhänger wiegt leer 979KG + 1,2T für den Wohnwagen wäre knapp drüber.

3. Kriegt man den WW stabil auf der Plattform fest?

Beantworten wir deine vielen Fragen mal systemeatisch:

1.) Einen Meter darf die Ladung am Anhänger überstehen, wenn sie denn gut kenntlich gemaacht ist, das rote Fähnichen z.B. Ich denke aber nicht, dass das hier gebraucht wird, da der Wohnwagen mit Sicherheit hinten noch Refletoren hat. steht er mittig auf der Plattform, was ungefähr von der Stützlast her hin kommen müsste, sind es gerade mal 20 cm die er übersteht. keine wirkliche Gefahr.

2.) 2197 kg gesamtmasse im Vergleich zu 2100 kg zulässiger Anhängelast am Zugwagen das hieße theoretisch 4% überladen. Das wäre sogar noch bußgeld frei, wäre die zulässige Gesamtmasse des Anhänngers nicht größer/gleich 2 Tonnen. Hier bewegen wir uns im LKW Bereich da würde die Überladung in dem Bereich "nur" 30 € kosten - AAAABER! Was viele nicht wissen, die Stützlast darf als Zuladung des PKW angerechnet werden. Wenn dieser also nicht überladen ist, dann darfst du die Stützlast noch druaf packen. Gehen wir einfach mal von 75 kg aus. beim Passt 32/33, 32B, 35I und 35I-3A weiß ich das :-) Damit wären wir dann 4 kg überladen. Das würde wohl noch unter Wäägetolleranz fallen.

3. Ja, das ist garkein problem. du besorgst dir einfach zwei relativ flache, Stabile Auflageböcke, die etwa der Bodenfreihet des WW entsprechen oder einige stabile, große Kanthölzer, aus denen du was unterbauen kannst. Das legst du einfach vorne an der Kante der Plattform unter den Rahmen deines mobilen Domizils, Wenn du dann die Räder mit den Gurtschlaufen auf der Plattform fixiert hast, brauchst du nur noch mit einem stabilen Spanngurt nach vorne niederzuzurren.

Achte nur bitte darauf, dass das Ding mit Antenne und allem Pi Pa Po aufm Hänger nicht über 4 Meter kommt.

ach ja, wie kriegen wir das Gerät eigendlich auf den Hänger? eine Winde wäre nicht schlecht.

gruß und gute Fahrt, Martin

PS: Denk doch mal drüber nach, je nach dem wie der teschnische Zustand des Fahrzeuges ist, TÜV rauf zu machen und das Ding anzumelden. Steuer und Versicherung kosten kein Vermögen und du bist flexibel.

Wir haben 2022 im Sommer einen festgewachsenenen Wohnwagen nach 35 Jahren des Stillstandes im tiefesten Sauerland geborgen

Die Räder mussten neu. Als Fendt hatte der im Anhängerbrief, so hieß das damals noch, die reifengröße 6 x 12" eigetragen. Da haben wir nichts mehr passendes gefunden was 100 kmh darf, also haben wir über einen Reifenrechner eine metrische Größe, von der wir 5 Stück zu einem Preis bekommen haben, wo einer der wenigen 6 x 12" Reifen noch mehr gekostet hätte.

Das nächste Problem waren die Bremsen. wobei die Bremstrommeln garnicht mal so das Problem waren. die Auflaufbremseinrichtung war einfach durch. die bewegte sich keinen Milliemter mehr und die Feder, die den Bremshebel arretiert war ein Puzzlespiel. Die Firma Hahn hatte tatsächlich noch alle nötigen Ersatzteile inclusive des Faltenbalges und nach einem mehrtägigen Rostlöserbad war die Auflaufreinrchtung hinterher tatsächlich gangbar!

Für mich das geringste Problem die Elektrik. Um den Charme zu erhalten haben wir von Hella Classic Rückleuchten verbaut. DIe haben natürlich weder Nebelschlusslicht noch Rückfahrlicht. Das haaben wir dann mit einzelnen Zusatzleuchten, die wir an einer Traverse, die wir hinten angebracht haben realisiert. die orginalrückleuchten waren einfach durch. Kontakte waren WEG und das glas auf der linken Seite, nicht von der Hütte die umbaut war geschützt, war durch die Sonneneinstrahlung glasklar geworden. die Farbe ist als Flittermateerial beim auseinanderschrauben herausgefallen.

Das Einzeien eines 13poligen Kabels durch den Rahmen war vergleichsweise einfach. und auch die eigendllichen Elektroarbeiten.

Wenn wir mal den Aufwand heraus rechnen, den wir hatten, um den Gammeschalden an der vorderen linken Ecke zu beseitigen, den eine Spaxschraube verursacht hat, die beim Aufbau der Hütte irgendwann in den 1990ern in den Wohnwagen eingedrungen ist, und fleissig dafür sorgte, dass immer wieder kleine Mengen Wasser eindrangen, würde ich sagen, hat der ganze Spaß deutlich unter 1000 € gekostet.

Die Sache mit dem Rückfahrscheinwerfer würde ich dir übrigens, wenn du dich entschließen solltest, nahelegen. denn jeder ab 2010 (wieder) zugelassene Anhänger der Fahrzeugklasse O2 (0,75 - 3,5 t) muss über ein Rückfahrlicht verfügen! Dass der Prüfer, bei dem wir damals waren, das nicht gewusst hat, ist keine Garantie dafür, dass er es bei euch nicht weiß und die Möglichkeit der Boardspannungsversorgung etc. ist ja auch nicht verkehrt. Materialmässig sind wir hier vielleicht bei guten 100 €

gruß, Martin

Warum geht das mit den Kurzzeit-Kennzeichen nicht mehr? Alternativ rote Nummern?

 

Grüße, Markus

am 14. Juli 2024 um 18:13

Kurzeitkennzeichen gibt es schon ewig nur noch entweder mit gültiger HU oder zum Verbringen in eine Werkstatt zwecks Erlangung derselben bzw. ggf. auch zwecks nötiger Reparaturen

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